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Infoseite // Darf jemand meine Fotos (aus z.b. Notwehr) löschen, bei einem Verdacht?



Frage von walang_sinuman:


Darf jemand meine ganzen Fotos löschen, wenn er den Verdacht hat, das ich gegen sein persönliches Recht auf das eigene Bild verstoßen haben könnte, dies aber nicht der Fall ist.
Weil ich nicht auf den auslöser gedrückt habe, er/sie außerhalb des bildes waren oder es sich im Rahmen der Panorama-Freiheit befindet oder es selbst verschuldet hat, weil er/sie direkt ins Bild gelaufen sind?
Und dies gegebenenfalls auch gewaltsam durchsetzen?

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Antwort von suchor:

Natürlich nicht

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Antwort von pillepalle:

Löschen von wo? In der Kamera? Das Recht am eigenen Bildnis steht bei Privatpersonen so ziemlich über allem. Wenn er das nicht möchte, darfst Du ihn auch nicht fotografieren. Egal ob zufällig ins Bild gelaufen, oder nicht. Es gibt einige Ausnahmen, aber ganz allgemein solltest Du Dich auch dran halten. Im Rahmen der Panoramafreiheit ist das generell möglich, aber nur wenn er nur Beiwerk ist und im Idealfall auch nicht eindeutig erkennbar (wegen der neuen Datenschutzregel). Also z.B. klein im Hintergrund (z.B. Publikum im Stadion) von Hinten, oder unscharf ect.

Meist hilft da ein wenig Diplomatie. Ich hatte auch schon mal Spezies die meinten aufgrund der Datenschutzverodnung jetzt alles verbieten zu können. Ich spreche mit Ihnen und zeige ihnen dann ggf. die Bilder (das sie nicht da drauf zu erkennen sind) und dann ist in der Regel auch alles gut.

VG

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Antwort von suchor:

zu schnell gedrückt 🤪
von was löschen? Wie hat er/sie Zugriff auf deine Fotos?
Und Gewaltsam schon gleich gar nicht. Könntest du denn Fall etwas konkretisieren, dann wäre es einfacher etwas dazu zu sagen.

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Antwort von Frank Glencairn:

suchor hat geschrieben:

Und Gewaltsam schon gleich gar nicht.
Leider schon, so wie das die Richter momentan handhaben darf er dir eine aufs Maul hauen, wenn du ein Foto von ihm machst, oder ihn anrauchst - und kommt mit Notwehr durch. Mittlerweile wird ein Angriff mit einer Schusswaffe auf die selbe Stufe gestellt wie ein Foto oder Zigarettenrauch.
Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar. Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

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Antwort von klusterdegenerierung:

Das Produkt unserer Instafacetwitter Gesellschafft die erst nach dem fünftausensten Foto der eigenen Hackfresse realisiert haben,
das die a nicht schön ist und b nun auch der Eingebohrene in Papua Neuguinea disliken kann.

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Antwort von walang_sinuman:

Ich hab wahrscheinlich zwanghafte Gedanken und deswegen beschäftigt mich das wahrscheinlich mehr als andere und es sind auch ziemlich extreme beispiele;
  • ich habe zuvor zum Beispiel eine Blume fotografiert und meine Kamera ist noch beim verarbeiten des bildes, ich habe aber schon das nächste motiv gefunden und lege mich schon mal in fen rinstellungen, dem bildausschnitt, etc. Fest, kann aber noch nicht fotografieren. Plötzlich läuft eine Person durchs Bild und ich warte, bis die vorbei gelaufen ist, um das Foto dann zu machen und was etwa 5 Sekunden nachdem die Person vorbei gelaufen ist, möglich wäre.
    Die Person fordert mich auf das Bild vor ihren Augen zu löschen, was nicht geht, weil ich nur das Bild ohne Person zeigen kann. Da ein Foto auf denen Menschen zu sehen sind, nicht existiert.
  • auf dem bild war zufällig ein arm zu sehen, ich habe das Bild jedoch zuvor gelöscht und kann der Person deshalb nicht zeigen, wie ich es lösche.
  • ist habe eine ente fotografiert, die Person auf der Bank ist nicht zu sehen und deshalb kann das Foto von der Person auch nicht gezeigt bzw. Gelöscht werden.
  • das Bild der Person kann auf dem speichermedium nicht gefunden werden, weswegen alle Fotos gelöscht werden.
  • die Person nimmt dir gewaltsam den Fotoapparat ab und löscht alle Fotos, weil sie einen Verdacht hat, das du sie fotografiert haben könntest.
  • die Person ist nicht auf dem Bild zu erkennen.
  • es wurde überhaupt kein Foto gemacht.


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    Antwort von pillepalle:

    Wie gesagt, es kann Dir immer mal passieren mit unangenehmen Zeitgenossen zu tun zu haben. Nicht nur beim Fotografieren. Aber das ist eigentlich die absolute Ausnahme. Wenn Dich jemand darauf anspricht, rede mit ihm. Das es dann zu Handgreiflichkeiten kommt ist äußerst untypisch.

    VG

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    Antwort von Frank B.:

    Eigentlich liegt bei einem Foto keine Notwehrsituation vor, da die Aktion ja abgeschlossen ist und keine Gefahr mehr ausgeht, es sei denn, der Fotograf ist ein Paparazzi und lässt sich auch nicht durch eindeutige Zeichen oder Worte vom Fotografieren abhalten.
    Nach meinem Verständnis müsste der Betroffene die Polizei rufen und die dürfte dann die Kamera überprüfen, adäquat z.B. eines Ladendiebstahls. Es kann ja auch nicht einfach jemand in deine Taschen schauen, bloß auf den Verdacht hin, dass du gestohlen hast. Das geht nur mit deiner Erlaubnis bzw. muss die Polizei geholt werden. Die darf dann in die Tasche schauen beim Verdacht eines Diebstahls. Beim Recht am eigenen Bild (z.B. in der Streetfotografie) sehe ich es ähnlich gelagert. Der Betroffene kann verlangen, nicht fotografiert zu werden, d.h. er braucht es gar nicht zu verlangen, denn es ist erstmal grundsätzlich verboten. Man kann die Aufnahmeerlaubnis aber vorher durch Zeichen oder Ansprache einholen. Geschieht das nicht, kommt man auf dünnes Eis. Viele machen es trotzdem in der Streetfotografie nach dem Motto, wo kein Kläger ist ist auch kein Richter, aber wer veröffentlichen will, kann auch später noch böse erwachen.
    Wenn der Fotograf das Verbot des Betroffenen ignoriert, trotzdem fotografiert oder seine Fotos nicht zeigt und versucht sich der Situation zu entziehen, z.B. durch Flucht, weiß ich nicht so richtig. Dann könnts schon sein, dass der Betroffene ein Recht hat, den Fotograf gewaltsam an der Flucht zu hindern. Aber auch hier ist es natürlich doof für den Betroffenen, wenn anschließend die Polizei kein Bild vom Betroffenen auf der Speicherkarte findet. Könnte also auch nach hinten los gehen so eine Aktion. Grundsätzlich würde ich sagen, es ist nicht möglich, dass einfach einer deinen Fotoapparat greift und deine Bilder löscht. Das dürfte Diebstahl oder gar Nötigung und vielleicht sogar Körperverletzung sein.

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    Antwort von Frank B.:

    pillepalle hat geschrieben:
    Wie gesagt, es kann Dir immer mal passieren mit unangenehmen Zeitgenossen zu tun zu haben. Nicht nur beim Fotografieren. Aber das ist eigentlich die absolute Ausnahme. Wenn Dich jemand darauf anspricht, rede mit ihm. Das es dann zu Handgreiflichkeiten kommt ist äußerst untypisch.

    VG
    Klar kann alles passieren. Die Frage ist nur, ob es rechtens ist. Du kannst auch zusammengeschlagen oder abgestochen werden. Glaub aber nicht, dass das durch die Notwehr bei einem Verstoß am eigenen Bild gedeckt ist.

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    Antwort von Frank B.:

    walang_sinuman hat geschrieben:
    Ich hab wahrscheinlich zwanghafte Gedanken und deswegen beschäftigt mich das wahrscheinlich mehr als andere und es sind auch ziemlich extreme beispiele;
  • ich habe zuvor zum Beispiel eine Blume fotografiert und meine Kamera ist noch beim verarbeiten des bildes, ich habe aber schon das nächste motiv gefunden und lege mich schon mal in fen rinstellungen, dem bildausschnitt, etc. Fest, kann aber noch nicht fotografieren. Plötzlich läuft eine Person durchs Bild und ich warte, bis die vorbei gelaufen ist, um das Foto dann zu machen und was etwa 5 Sekunden nachdem die Person vorbei gelaufen ist, möglich wäre.
    Die Person fordert mich auf das Bild vor ihren Augen zu löschen, was nicht geht, weil ich nur das Bild ohne Person zeigen kann. Da ein Foto auf denen Menschen zu sehen sind, nicht existiert.
  • auf dem bild war zufällig ein arm zu sehen, ich habe das Bild jedoch zuvor gelöscht und kann der Person deshalb nicht zeigen, wie ich es lösche.
  • ist habe eine ente fotografiert, die Person auf der Bank ist nicht zu sehen und deshalb kann das Foto von der Person auch nicht gezeigt bzw. Gelöscht werden.
  • das Bild der Person kann auf dem speichermedium nicht gefunden werden, weswegen alle Fotos gelöscht werden.
  • die Person nimmt dir gewaltsam den Fotoapparat ab und löscht alle Fotos, weil sie einen Verdacht hat, das du sie fotografiert haben könntest.
  • die Person ist nicht auf dem Bild zu erkennen.
  • es wurde überhaupt kein Foto gemacht.
  • Niemand darf dir deine Bilder auf Verdacht hin löschen und wenn du ihm sogar zeigst, was du fotografiert hast und derjenige will bzw. drängt dich trotzdem, dass du alle Bilder löschst, obwohl er sieht, dass es kein Bild von ihm gibt, auf dem er zu erkennen ist, macht er sich strafbar.

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    Antwort von Cinealta 81:

    walang_sinuman hat geschrieben:
    Darf jemand meine ganzen Fotos löschen, wenn er den Verdacht hat, das ich gegen sein persönliches Recht auf das eigene Bild verstoßen haben könnte
    Grundsätzlich: Nein. Vereinzelt schon.

    Wir haben vor Jahren gerichtlich feststellen lassen, dass sogar Polizeikräfte nicht einfach mal so die Herausgabe der Karten oder irgendwelche Löschungen beanspruchen dürfen. Damals wollte ein junger Police-Pistolero "die Speicherkarte" haben. Hat er sogar bekommen, weil es ja zwei gab - was er nicht wusste. Nach der gerichtlichen Ohrfeige, wird der Mann jetzt vermutlich vorsichtiger sein. Spezifikationen: Journalistenausweise, Ereignis der Zeitgeschichte, etc. In derartigen Fällen, irren Polizisten oft. Unwissen in diesem Bereich ist seitens der Ordnungskräfte Normalität.
    Eine Einstweilige Verfügung und Belehrung durch den Richter im Hauptsacheverfahren, verhilft Polizisten oftmals zu mehr Wissen.

    So einfach ist es insgesamt aber nicht und Sie brauchen einen oder mehrere erstklassige Anwälte.

    Falls Sie zum Zeitpunkt des Konflikts bedroht werden (nicht durch Polizei oder Ordnungskräfte, sondern durch Durchgeknallte/Hasserfüllte), sollten Sie die Situation schnell und realistisch abschätzen, um eigene Gesundheitsschäden oder gar Lebensgefahr zu vermeiden. Ihr eigenes Leben ist - aus Ihrer Sicht - wertvoller als jedes Bildmaterial.

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    Antwort von walang_sinuman:

    Ich hab irgendwie Angst, das die Person verlangt, während des löschens dabei zu sein, um zu überprüfen, ob es wirklich gelöscht wurde, was dann nicht geht, weil kein Foto von der Person existiert.

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    Antwort von pillepalle:

    @ Cinealta

    Berufsfotografen haben da nochmal andere Rechte, aber wir sprechen hier ja offensichtlich über Privatpersonen die andere Privatpersonen fotografieren.

    VG

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    Antwort von Frank B.:

    Wenn kein Bild da ist von dem Betroffenen, kannst du es auch nicht löschen. Angst kannste zwar haben, wenn du es mit gewalttätigen Menschen zu tun bekommst. Aber die nehmen dir zur Not auch den Fotoapparat weg, wenn du im Zoo einen Pinguin knipst. Du solltest unterscheiden, was deine Ängste hervorruft und dem, was rechtens bzw. unrecht ist.

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    Antwort von walang_sinuman:

    pillepalle hat geschrieben:
    @ Cinealta

    Berufsfotografen haben da nochmal andere Rechte, aber wir sprechen hier ja offensichtlich über Privatpersonen die andere Privatpersonen fotografieren.

    VG
    Die andere Person nicht fotografieren, weil sie Menschen, außer Freunde und Familie, grundsätzlich nicht fotografieren und unschuldig verdächtig werden.
    "Cinealta 81" hat geschrieben:

    ...

    Falls Sie zum Zeitpunkt des Konflikts bedroht werden (nicht durch Polizei oder Ordnungskräfte, sondern durch Durchgeknallte/Hasserfüllte), sollten Sie die Situation schnell und realistisch abschätzen, um eigene Gesundheitsschäden oder gar Lebensgefahr zu vermeiden. Ihr eigenes Leben ist - aus Ihrer Sicht - wertvoller als jedes Bildmaterial.
    Ich glaube, ich besorge mir pffererspray oder so, zur Verteidigung.

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    Antwort von pillepalle:

    @ walang_sinuman

    Du bist wirklich zu ängstich... dann such Dir doch ein anderes Hobby. Malen z.B.

    VG

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    Antwort von Frank B.:

    walang_sinuman hat geschrieben:

    Die andere Person nicht fotografieren, weil sie Menschen, außer Freunde und Familie, grundsätzlich nicht fotografieren und unschuldig verdächtig werden.
    Was du da erzählst ist unwichtig. Es geht ursprünglich um die Frage, was jemand mit dir, deinem Fotoapparat und deinen Bildern machen kann, wenn er den VERDACHT hat, dass du ihn fotografiert hast. Es geht auch darum, was er machen kann, wenn du den Verdacht ausgeräumt hast, indem du ihm freundlcherweise deine ganzen Fotos gezeigt hast und da ist keins von dem, der dich verdächtigt hat, dabei.

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    Antwort von Frank B.:

    pillepalle hat geschrieben:
    @ walang_sinuman

    Du bist wirklich zu ängstich... dann such Dir doch ein anderes Hobby. Malen z.B.

    VG
    :) Hätte ich als nächstes geschrieben. Aber beim Malen muss man auch aufpassen, dass einer nicht daherkommt und die Steffelei umschmeißt oder das Bild zerreißt.

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    Antwort von Frank Glencairn:

    "Frank B." hat geschrieben:
    Eigentlich liegt bei einem Foto keine Notwehrsituation vor, da die Aktion ja abgeschlossen ist und keine Gefahr mehr ausgeht,
    Nach gängiger Rechtsprechung schon, oder welchen Teil von..
    Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar. Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen. ..hast du nicht verstanden?

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    Antwort von Frank B.:

    "Frank Glencairn" hat geschrieben:
    "Frank B." hat geschrieben:
    Eigentlich liegt bei einem Foto keine Notwehrsituation vor, da die Aktion ja abgeschlossen ist und keine Gefahr mehr ausgeht,
    Nach gängiger Rechtsprechung schon, oder welchen Teil von..
    Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar. Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen. ..hast du nicht verstanden?
    Neee...???

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    Antwort von cantsin:

    Wenn man sich zu dem Thema einlesen will, kann man einfach in Nachrichtenseiten-Archiven (FAZ, Spiegel, Zeit etc.) die damaligen Artikel zu dem Pegida-"Hutbürger" nachlesen, der ebenfalls auf der Grundlage falscher Annahmen über das Persönlichkeitsschutzrecht ein Nachrichten-Kamerateam von (kriminell dämlich agierenden) Polizisten an seiner Arbeit hindern ließ.

    Sehr aktuell zu diesem Thema:
    https://taz.de/Archiv-Suche/!5660417&s= ... men=Print/

    ...eine Rezension der Foto-Ausstellung „Das illegale Bild. Fotografie zwischen Bildverbot und Selbstzensur“, in der es ebenfalls um Straßenfotografie und Persönlichkeitsrechte geht. Der Rezensent ist Tilman Baumgärtel, ein Medienwissenschaftler, der sich in dem Themengebiet auskennt und das Pro und Kontra gut erklärt.

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    Antwort von srone:

    deswegen drehe ich private projekte fast nur noch im ausland, zb die italiener oder spanier sind saufreundlich und wollen oftmals sogar gleich mitmachen, was nicht immer von interesse ist.

    lg

    srone

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    Antwort von Frank B.:

    @Frank
    Ich halte zwar nicht so sehr viel von solchen Videos, aber der Solmecke hatte das mal versucht zu erklären:

    Ab ungefähr 4:50 spricht er über solche Situationen der Notwehr, die du wahrscheinlich meinst.

    https://www.youtube.com/watch?v=SnIwNrEcbiw


    Man sollte vielleicht mal dazu schreiben, dass eine solche Diskussion hier nicht als Rechtsberatung verstanden werden darf. Nicht, dass sich irgendjemand hier mal drauf beruft, was hier gesagt oder verlinkt wurde. Wir wissen ja alle, vor Gericht und auf hoher See...
    Ich bin auch kein Jurist und alle meine Einschätzungen erfolgen aus meinem persönlichen Rechtsgefühl heraus und aus Informationen aus dem Netz.
    Trotzdem mal interessant, darüber nachzudenken.

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    Antwort von Funless:

    "Frank Glencairn" hat geschrieben:
    Mittlerweile wird ein Angriff mit einer Schusswaffe auf die selbe Stufe gestellt wie ein Foto oder Zigarettenrauch.
    Eine vorsätzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor, wenn der Angreifer dazu ansetzt, sein Opfer mit einer Waffe zu erschießen. Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar. Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
    Also verstehe ich das richtig, jedesmal wenn ich mir‘ne Fluppe anzünde bin ich sowas wie John Wick? Und mit‘ner XL Packung Luckies in der Jackentasche bin ich schwerbewaffnet?

    Is‘ ja geil. 😂

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    Antwort von Frank B.:

    Funless hat geschrieben:

    Also verstehe ich das richtig, jedesmal wenn ich mir‘ne Fluppe anzünde bin ich sowas wie John Wick? Und mit‘ner XL Packung Luckies in der Jackentasche bin ich schwerbewaffnet?

    Is‘ ja geil. 😂
    Der Besitz ist (noch) nicht strafbar, aber du kannst schnell damit in Situationen kommen, in denen ein anderer sich zur Notwehr gedrängt fühlt. ;)

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    Antwort von Bluboy:

    Soweit ich informiert bin, gilt Notwehr nur dann wenn es keine Möglichkeit zum ausweichen gibt.
    und man muß sehr aufpassen dass man nicht wegen überschreitung der Notwehr vor dem Kadi landet
    Nimmt der Staatsanwalt Notwehr an, dann stelt er das Verfahren meist nach §123 Absatz II ein,
    was bedeutet hast Du innerhalbt 10 Jahren einen weiteren dubiosen Fall von Körperverletzung wird das Verfahren wieder aufgerollt.

    Trotzdem kriegst Du eine Regressforderung von der Krankenkasse ;-((

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    Antwort von Cinealta 81:

    pillepalle hat geschrieben:
    Berufsfotografen haben da nochmal andere Rechte, aber wir sprechen hier ja offensichtlich über Privatpersonen die andere Privatpersonen fotografieren.
    Natürlich, trotzdem rechtfertigt der Verdacht, man wäre fotografiert worden, nicht die Nötigung eines Dritten, ob dieser Journalist/Berufsfotograf, oder Privatperson. Und mit Anwendung jeglicher Gewalt - und ohne Hinzuziehung von Ordnungskräften zur Klärung der Situation - wäre ich sehr vorsichtig. Vermeintliche Notwehr hin oder her, nötigt man oder bedroht man ernsthaft einen Fotografen (als Privatperson), werden Sie ziemlich sicher Probleme mit unserem Rechtssystem bekommen.

    Eine derartige Situation ist rechtlich und formaljuristisch viel zu komplex, um sie anhand eines Wikipedia-Artikels zu beurteilen, zudem viele hier (meine Person eingeschlossen) bestenfalls unbegabte Hobbyjuristen sind.
    Was sich allerdings beurteilen lässt, ist das das Risiko einer (möglicherweise) gewaltsamen Konfrontation zwischen Hobbyfotograf und Hasserfülltem. Hier sollte man im Zweifel Weisheit walten lassen. Der Umgang mit gewaltbereiten oder gewalttätigen Psychopaten ist nicht ganz einfach und will gelernt und geübt sein. Wenn man körperlich unversehrt alt werden möchte.

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    Antwort von Darth Schneider:

    Rechtliche Frage:
    Darf man eigentlich bei einem Faschings Umzug, wo die eigene Tochter dabei ist filmen ? Oder werde ich dann verhaftet und meine Pocket zerstört ?
    P.S: Mit dem Smartphone filmen eh ganz viele Leute...;)

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    Antwort von Sammy D:

    "Darth Schneider" hat geschrieben:
    Rechtliche Frage:
    Darf man eigentlich bei einem Faschings Umzug, wo die eigene Tochter dabei ist filmen ? Oder werde ich dann verhaftet und meine Pocket zerstört ?
    P.S: Mit dem Smartphone filmen eh ganz viele Leute...;)
    Wenn Du in RAW filmst, wirst du verhaftet. H.264 ist okay.

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    Antwort von Darth Schneider:

    Jetzt im Ernst ? Mit ProRes ? Gibts eine saftige Ohrfeige..;)

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    Antwort von Jan:

    Lautlose Aufnahme von Systemkameras ist schon etwas schönes.....

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    Antwort von Darth Schneider:

    Mit der nackten 4K Pocket geht das auch schön.
    Die sieht ja zum Glück, ohne Cage, ohne grosse Linse und ohne Ssd und externem Mikrofon eigentlich aus wie ein made in China Billig Fotoapparat..;)
    Ich habe ganz locker damit den Faschings Umzug in Raw gefilmt, niemand hat mich nur böse angeschaut..im Gegenteil.
    Meine Bedenken waren voll umsonst. Und dank den guten internen Stereo Mics tönt es sogar gut..Das wirklich coole ist, ich musste nicht mal die Batterie wechseln..;) fast eine Stunde, ich habe keine Canon Batterie...
    Ist da etwa was gegangen nach dem letzten Update ?

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