Newsmeldung von slashCAM:
Durch diverse Leaks waren eigentlich schon alle wesentlichen Daten von DJIs neuer Selfie-Drohne bekannt, die sich jetzt zum offiziellen Start bewahrheitet haben: die neu...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
DJI Neo ist gelandet: Neue intelligente Mini-Drohne für nur 199 Euro
Antwort von cven:
moin
Das die DJI Neo ohne Drohnenführerschein geflogen werden darf stimmt (C0 Klasse), aber das die Drohne ohne UAS-Betreibernummer (e-ID) Aufkleber (Drohnenkennzeichnung) geflogen werden darf stimmt imho nicht.
"Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist."
Quelle:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betre ... _node.html
Also Haftpflicht abschießen und mit Ausweiss zusammen beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
best
cven
Antwort von tom:
cven hat geschrieben:
moin
Das die DJI Neo ohne Drohnenführerschein geflogen werden darf stimmt (C0 Klasse), aber das die Drohne ohne UAS-Betreibernummer (e-ID) Aufkleber (Drohnenkennzeichnung) geflogen werden darf stimmt imho nicht.
"Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist."
Quelle:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betre ... _node.html
Also Haftpflicht abschießen und mit Ausweiss zusammen beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
best
cven
Danke für den Hinweis! Ich habe das jetzt verbessert.
Thomas
Antwort von iasi:
cven hat geschrieben:
moin
Das die DJI Neo ohne Drohnenführerschein geflogen werden darf stimmt (C0 Klasse), aber das die Drohne ohne UAS-Betreibernummer (e-ID) Aufkleber (Drohnenkennzeichnung) geflogen werden darf stimmt imho nicht.
"Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist."
Quelle:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_Betre ... _node.html
Also Haftpflicht abschießen und mit Ausweiss zusammen beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
best
cven
Für diese Geschosse gehört das auch längst eingeführt. :)
zum Bild
Antwort von rush:
Mechanische Roller willst du nun auch noch regulieren? Oder Kinder per se?
Das war doch hoffentlich ironisch gemeint.
Antwort von iasi:
rush hat geschrieben:
Mechanische Roller willst du nun auch noch regulieren? Oder Kinder per se?
Das war doch hoffentlich ironisch gemeint.
Macht das Foto nicht deutlich welch ein gefährliches Geschoss so etwas heute ist? :)
Ich hab eine Drohne, die ich nicht mehr fliegen lassen darf.
Ich hab einen E-Roller, den ich nicht mehr fahren darf.
...
Aber dafür leben wir heute so viel sicherer. ;):)
Antwort von Alex:
Hier ein Erfahrungsbericht:
https://www.golem.de/news/dji-neo-im-te ... 88576.html
Antwort von rush:
Ich finde es eher interessant das eine quasi autonome Drohne überhaupt eine solch C0 Zertifizierung erhält... Mangels Sensorik ist das Ding doch hoffnungslos verloren was man bereits bei ersten Videos z.b. beim "orbiten" beobachten kann... das Ding zimmert dann fröhlich in den nächst besten Baum (im Idealfall).
Beim FPV Flug sind die Auflagen gefühlt "strenger" gefasst - und das obwohl der Pilot hier quasi jederzeit Kontrolle über das Fluggerät hat (vorausgesetzt technisch passt alles...)
Antwort von Da_Michl:
Ich finde die Kombi aus fehlenden Sensoren in alle wesentlichen räumlichen Richtungen einerseits und so (halb)automatische Programme wie "Dronie" oder "Boomerang" andererseits auch interessant.....
Antwort von atomic:
rush hat geschrieben:
Ich finde es eher interessant das eine quasi autonome Drohne überhaupt eine solch C0 Zertifizierung erhält...
Meine eigene Interpretation, die so nicht unbedingt stimmen muss:
laut Luftfahrt-Bundesamt sind die Schäden, die man mit einer Drohne der Klassen C0 und C1 anrichten kann, offenbar tolerierbar.
Man braucht halt eine harte Birne, wenn die Drohne gegen dieselbe knallt.
Hier
https://lba-openuav.de/onlinekurs/lehrm ... zierungen/ ist zu finden:
"Für die Klassen C0 und C1 gilt eine Limitierung hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit, mit jeweils 19 m/s. Dies ist der Wert, den Spezialisten errechnet haben, bis zu welchem ein Zusammenstoß mit einer Person noch keine schweren Verletzungen verursachen sollte."
Antwort von maiurb:
Wie sich jetzt aber auch herausgestellt hat, sind die 4K Aufnahmen leider sehr schlecht und auch nicht besser, als bei der Hover X1 mit 2,7k.
Preis hin, oder her.
Antwort von Da_Michl:
Das ist offensichtlich die absolute Einstiegsdrohne....
Wahrscheinlich macht es für einige Käufer Sinn, 100 bis 200 Euro mehr hinzulegen und eine der "Dji Mini"-Drohnen zu nehmen -- also wenn man ein Produkt von DJI will.