Frage von No-Frills:Hallo, ich möchte hier ein altes Thema noch einmal neu auflegen. Vielleiht ist es ja auch für andere noch relevant.
Ich habe heute diesen alten Beitrag von Erich gefunden, ein alter Beitrag, auf den es keine sinnvollen Antworten gab:
https://www.slashcam.de/info/Wer-ist-au ... 10205.html
Und nun einmal systematisch der Reihe nach, warum ich den alten Kaffee aufwärmen will und er vielleicht auch für andere User noch interessant sein könnte.
Die Firma MGM, manchmal auch als MGMVN o.ä. abgekürzt hat Mitte der 1990er Jahre bis ca. 2004 eine Menge CDs mit angeblich GEMA-freier Musik angeboten, dafür wurde u.a. in seriösen Zeitschriften wie DER KAMERAMANN geworben.
Die Firma gehörte damals Gaby Mattuscheck aus Bargteheide.
Ich habe damals eine Ultimate Collection dieser CDs gekauft, 10 CDs insgesamt. Nun spart Euch, falls Ihr dort auch gekauft habt Kommentare, wie Erich sie 2009 in diesem Forum bekam, die sind nicht hilfreich, wenn sie lauten, "das wusste doch jeder, dass man dort geneppt wird". Um 1998 bis 2000 wusste das nicht jeder, es war kaum bekannt und was man für sein Geld bekommt, sieht man erst, wenn man die Musik CDs hat.
Die meisten mir bekannten Beschwerden über MGN, MMVGM, Frau Mattuscheck und ihre Musikprodukte, die mir bekannt und im Internet zu finden waren bwz. noch zu finden sind - betreffen die miserable Qualität der CDs und die übertriebene Faxwerbung. Ich habe gestern ein viel größeres Problem gefunden, das alle, die ihre Musik noch verwenden, evtl. in Schwierigkeiten bringen kann.
Um bei der zeitlichen Reihenfolge zu bleiben:
Ich hatte Glück, die gekauften CDs der ULTIMATE COLLECTION waren offenbar besser gebrannt als das, was andere bekamen, von rund 300 music files waren nur wenige defekt und drei haben Tonsprünge. Außerdem habe ich damals alle files zu mp3 convertiert, weil man den CDs anmerken konnte, dass sie nicht lange halten.
Die weitere Geschichte: von den um 1999 gekauften music files habe ich damals nur sehr wenige benutzen können, die meisten passten thematisch nicht.
Ärgerlich, wenn man für etwas, das man kaum gebrauchen kann, laufend Faxwerbung bekommt. Um 2002 kam täglich mindestens ein Fax von Frau Mattuscheck, dann oft zwei, drei, wenn man den Enpfang abbrach, sobald man sah, was es ist, blockierte die unerwünschte Werbung das Fax danach die ganze Nacht.
Telefonisch oder wenn man selbst ein Fax senden wollte, dass diese Dauerwerbung unerwünscht und sinnlos ist, waren die Anbieterin und ihre Firma nie erreichbar. Deshalb informierte ich sie per Einschreiben und Briefpost, dass diese penetrante Werbung unerwünscht ist und nur dazu führt, bei ihr nie wieder etwas zu kaufen.
Die Faxwerbung kam etwas später ca. 2 Jahre lang nur noch selten, dann nahm sie wieder drastisch zu.
Ich stellte der Anbieterin ein neues Einschreiben zu, dass ihre Werbung absolut unerwünscht und in Zukunft zu unterlassen ist. Soweit ich mich erinnere, markierte ich in dem Schreiben dick und fett für Halbblinde, dass Sie auch immer wieder sinnlos etwas bewirbt, was ich bereits gekauft hatte.
Sinnlos. um 2003 rasselte unser Faxgerät eine Nacht lang von ca. abends 8 Uhr bis zum frühen Morgen um 7. In den Tagen danach dasselbe, alles Werbefaxe der Anbieterin. Das Fax war damals für viele, die keine Email hatten, noch ein wichtiges Kommunikationsmedium, ich musste es abschalten, weil dauernd Werbung der Anbieterin kam, rund um die Uhr. Personen, die mich anfaxen wollten, erreichten mich nicht, riefen an, beschwerten sich.
Also, Schluss aus. Anruf beim Ordnungsamnt in Bargteheide. Ja, man würde das bearbeiten. Plötzlich Ruhe am Fax, aber dann noch einmal ein Werbewust. Erneuter Anruf beim Ordnungsamt Bargteheide und die Frage, wie man das denn nun unterbinden kann. Nach einigen Minuten, die der Mitarbeiter dort brauchte, die Auskunft: "Da dürfte eigentlich nicht mehr kommen, wenn doch, informieren Sie uns. Frau M. hat das Gewerbe abgemeldet."
Endlich Ruhe? Für einige Monate, dann schepperte das Faxgerät wieder. Ein Mann, dessen Namen ich vergessen habe, schickzte ein Fax, dass er dsie Produktion von Gaby M. übernommen, nun alle Rechte habe, alle alten CDS Anbieter und einige neue habe. Deerr Herr wurde sofort per Einschreiben angeschrieben, dass seine Werbung unerwünscht ist, aber das kapierte er erst nach einem weiteren Schreiben mit Drohung, einen Anwalt bei Wiederholung der unerwünschteten Werbung einzuschalten.
Das war so um 2004. Die um 1998/99 bei Frau M. gekaufte Musik hatte ich lange vergessen.
So, und nun kommt es, was auch andere btreffen kann, die dort MUsik gekauft haben und evtl. noch verwenden.
Wir haben 2019. Ich vertone Videos für youtube. Musik von Gaby Matuscheck, angeblich GEMA frei, lange vergessen, seit 17 Jahren nicht benutzt. Oh, das passt das und das perfekter als Musik, die ich inzwischen verwende. Nehme ich doch das, denn mit den CDs lieferrte Frau Mattuscheck auch eine Erklärung, dass sie nicht Mitgleid der GEMA ist, die Musik GEMA frei ist und die bei ihr gekaufte Musik für den Käufer lebenslang unbegrenzt nutzbar ist.
Also vertone ich einige Videos mit ihrer sehr passenden Musik und sehe bei youtube sehr schnell etwas anderes: 3 Titel in einem Video, Rechte von drei Gesellschaften an einem Titel, ein Titel bei der GEMA registriert, im nächsen Video ähnliches: laut youtube ist es Titel X von Autor y, die angeblichen Musikautoren so unbekannt wie Frau M.
Ich löschte die Videos bei youtube, um sicher zu gehen und frage mich nun, ob die Dame auch mit GEMA frei gemogelt hat und damit andere Käufer ihrer Musik in Copyrightfallen gelockt hat. Für die Musik, die ich verwendet und die Videos, die ich bei youtube leider löschen musste und demnächst mit wirklich GEMA freier Musik wieder hochlade, kann ich es nicht genau fesstellen.
Abewr nach der neuen Erfahrung, dass mit vor 20 Jahren gekaufter Musik vielleicht mehr als Faxwerbung faul ist, klickte ich mich heute noch einmal durch die damals gekaufte Ultimate Collection und da ist ein Titel zu finden, das klingt doch sehr ähnlich wie, ja, genau, wie das Intro zu einer US Serie, die um 1988 in Deutschland populär und im TV gesendet wurde. Und einmige andere Stücke klingen auch wie irgdnwo schon einmal sehr, sehr ähnlich gehört.
Meine Frage bzw. Warnung: hat noch jemand diese CDs gekauft, evtl. festgestellt, das nicht GEMA freie Musik abgekupfert worden sein könnte oder Musik, an der andere Gesellschaften und Künstler Rechte haben?
Ich empfehle jedenfalls alles, die es gekauft haben und heute noch verwenden, es genau zu prüfen. Nachdem ich die CDs vor 20 Jahren kaufte un kaum benutze, aber aktuell einige Titel passend fand, den youtube Hinweis sah, meine Video bei yt löschte und die CDs checkte, kann ich nur sagen: schwer durchschaubar, was man bei dieser Firma für sein Geld bekam.
Antwort von Axel:
Die Gema verhindert nicht die Aufführung (juristischer Begriff) eines Musikstücks auf Youtube, sie bittet zur Kasse, und zwar im Einzelfall, wohingegen die Ausschüttung pauschal erfolgt, und zwar lediglich an Mitglieder der GEMA. Eines der Rechte des Urhebers (juristischer Begriff) ist es, seine Rechte zu veräußern, also abzutreten, was seine Einkommensquelle ist. Da also in aller Regel der Urheber und der Rechteinhaber nicht mehr dieselbe juristische Person sind, das so genannte geistige Eigentum bereits kommerzialisiert wurde, gilt im
internationalen Recht, dass z.B. der Musikverlag Urheberrechtsverletzungen beklagt, normalerweise zusammen mit dem Urheber. Das deutsche Recht stellt insofern eine Ausnahme dar, als es in der Theorie den Urheber als gleichberechtigt sieht. Diese Position ist aber in der Praxis nicht durchsetzbar. Beispiel aus eigenem Bekanntenkreis: ein Musiker erlaubte einem Bekannten, einen seiner Songs für ein kommerzielles Video zu verwenden. Er, der Musiker selbst, wurde vom Musikverlag deswegen verklagt. Er verlor vor Gericht und zahlte alles in allem eine fünfstellige Summe. De facto zählt also, dass der Auftraggeber alle Aufführungsrechte hat, der Auftragnehmer dagegen nur Plagiatsklagen gewinnt.
Was ist also gemafreie Musik? Jedes Musikstück, dessen Urheber oder Auftraggeber nicht in die Gema eingezahlt hat. Auch der verstorbene Franz Schubert hat zu Lebzeiten nicht gezahlt, aber der Musikverlag, der die Aufnahme irgendeines Orchesters bezahlte und den Verkauf organisierte,
hat. Man muss aber nicht Mitglied sein, um zu klagen. In anderen Ländern gibt es keine Gema. Urheber und Rechteinhaber klagen einzeln oder gemeinsam, mit großer Erfolgsaussicht. Auch das ist manchmal "gemafreie" Musik, aber ihr Einsatz ist wirklich gefährlich.
Im Falle der CDs mit massenhaft gemafreier Musik sind die entscheidenden Fragen, ob Urheberrechte verletzt wurden - du schriebst ja selbst, dass einige Musikstücke dir vage bekannt vorkamen. Und, schon davor, ob trotz Gemafreiheit diese Frau Mattuschek und ihre Rechtsnachfolger eigentlich die Rechte besitzen. Ersteres ist die Frage nach der Originalität, das zweite die Frage nach den tatsächlichen Rechteverhältnissen und deren ordentlicher Dokumentation / Nachweisen.
Ziemlich sicher fährt, wer Gebrauchsmusik in einem der großen Musikportale kauft. Deren Musiker haben ihre Rechte ganz offiziell verkauft. Nur "ziemlich", weil die Urheber natürlich noch immer von anderen stark abgekupfert haben können, und dann ist die Musik nicht mehr verwendbar. Relativ unwahrscheinlich, weil dir dann z.B. Artlist Schadenersatz zahlen müsste.
Am sichersten fährt, wer die generische Computermucke verwendet, die derzeit viele Vlogger einsetzen. Klingt wie multiple Schlumpf-Org@smen, aber keiner würde seinen Namen damit besudeln, keiner würde sowas für die Autobahn oder die Muckibude
kaufen, und wo kein Kläger ...
Abgesehen davon ist deine Geschichte irrsinnig komisch, erinnerte mich an "Inherent Vice", auch wegen der vorsintflutlichen Technik, die im Spiel ist. Wenn ich mir nur vorstelle, ich müsste alles, was online an mich herangetragen wird, auch
ausdrucken: ein tragikomischer Alptraum.
Antwort von Jott:
Witzig, Gaby Mattuscheck aus Bargteheide. Ich erinnere mich auch dunkel an die schrägen Anzeigen im „Kameramann“ und an noch schrägere Faxe! :-)
Das war alles optisch wie inhaltlich offensichtlich verpeilt.
Aber noch nach 20 oder 25 Jahren drüber aufregen? Danke jedenfalls für diese nette Jugenderinnerung!
Eine kurze Googlesuche deutet darauf hin, dass Frau Mattuscheck nicht mehr unter uns weilt.
https://trauer.shz.de/traueranzeige/gab ... k/53961035
Antwort von TheGadgetFilms:
Ich hatte es tatsächlich auch schon, dass ich Musik bei einem der Portale gekauft habe, aber der "Rechteinhaber" dann auf Youtube rumgezickt hat, und mir Werbung in meinen Clip gedrückt hat. Hab das ganze Video dann sofort gelöscht, aber das fand ich schon dreist.
Antwort von Jott:
1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.
2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt
nicht "GEMA-frei".
Antwort von TheGadgetFilms:
Ne ich hab alles richtig gemacht, Youtube hat einfach nicht reagiert.
Antwort von dienstag_01:
Jott hat geschrieben:
1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.
2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.
Antwort von Axel:
dienstag_01 hat geschrieben:
Jott hat geschrieben:
1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.
2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch
hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.
Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher
unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).
Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:
Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
Antwort von dienstag_01:
Axel hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.
Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).
Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:
Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.
Antwort von Jott:
Es ging um GEMA, siehe Thread-Titel. Nutzungsrechte sind natürlich noch mal was anderes und auch klar brenzliger, ich dachte, das wäre klar.
Antwort von dienstag_01:
Jott hat geschrieben:
Es ging um GEMA, siehe Thread-Titel. Nutzungsrechte sind natürlich noch mal was anderes und auch klar brenzliger, ich dachte, das wäre klar.
Dann solltest du aber im Zusammenhang mit Youtube nicht von der Gema sprechen - Zitat: *... Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla),...*
Der geschilderte Fall von TheGadgetFilms bezieht sich klar auf Nutzungsrechte.
Gema und Youtube haben nichts miteinander zu tun. Zumindest nicht für Nutzer.
Antwort von Funless:
dienstag_01 hat geschrieben:
Axel hat geschrieben:
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.
Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).
Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als
Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der
Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):
Tarif für die Vervielfältigung zum Zwecke der nichtgewerblichen oder privaten Filmherstellung
1. Bei Filmherstellung zu nichtgewerblichen Zwecken (mit öffentlicher oder nichtöffentlicher Wiedergabe)
beträgt die Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 20,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 40,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
2. Bei Filmherstellung zu privaten Zwecken (mit ausschließlich nichtöffentlicher Wiedergabe) beträgt die
Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 13,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 26,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Hamburg, den 17.12.2001
Die Geschäftsführung
Dr. Gerlach
Zombik
Antwort von dienstag_01:
Funless hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):
Tarif für die Vervielfältigung zum Zwecke der nichtgewerblichen oder privaten Filmherstellung
1. Bei Filmherstellung zu nichtgewerblichen Zwecken (mit öffentlicher oder nichtöffentlicher Wiedergabe)
beträgt die Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 20,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 40,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
2. Bei Filmherstellung zu privaten Zwecken (mit ausschließlich nichtöffentlicher Wiedergabe) beträgt die
Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 13,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 26,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Hamburg, den 17.12.2001
Die Geschäftsführung
Dr. Gerlach
Zombik
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage. Und dazu Verträge mit allen Künstlern (Musik) und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk. Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
Antwort von Funless:
dienstag_01 hat geschrieben:
Funless hat geschrieben:
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Ja genau das schrieb ich doch, öffentliche Wiedergabe
und Vervielfältigung (denn es ist eine Vervielfältigung eines Musikstücks sobald ich das in einem Film verwende).
dienstag_01 hat geschrieben:
Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Ja
und Nein, denn ...
dienstag_01 hat geschrieben:
Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage.
Vollkommen korrekt wenn man gesetztestreu handeln möchte.
dienstag_01 hat geschrieben:
Und dazu Verträge mit allen Künstlern (Musik)
Das ist nicht notwendig, da es sich hier (auch bei YouTube) um eine Zweitverwertung handelt.
dienstag_01 hat geschrieben:
und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk.
Solange du kein TV- oder Radiosender bist, ist das nicht notwendig.
dienstag_01 hat geschrieben:
Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
Die Antwort käme weitaus früher (das muss sie auch!!), dafür sorgt das
Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).
Antwort von pillepalle:
Ein paar Dinge gehen hier durcheinander. Das Urheberrecht ist etwas anderes als das Leistungsschutzrecht. Ersteres hat z.B. der Komponist an einer eigenen Komposition, letzteres hat er zusätzlich an der Aufführung. Er bekommt beim Leistungschutzrecht also quasi Geld für's Spielen/Musizieren - ein Honorar (z.B. bei einem Konzert oder einer Aufnahme) und dafür ist die GVL verantwortlich. Für die Nutzungsrechte die GEMA. Allerdings nur für die Kompositionen die auch im GEMA Werksverzeichnis gelistet sind. Und ob man GEMA Gebühren bezahlen muss hat nichts mit der Art der Nutzung zu tun, also ob es kommerziell ist oder nicht. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber eine Freistellung (z.B. bei Gemeinnützigkeit) muss von der GEMA erst noch geprüft und genehmigt werden. Ist also per se gar nicht sicher. Nur wenn ein GEMA Mitglied einzelne Titel nicht ins GEMA Verzeichnis aufnimmt, wird die GEMA nicht aktiv. Aber auch das ist ein recht komplizierter Akt.
Ich habe für mein Dokumentarfilm Projekt selber mit der GEMA und einigen Leuten gesprochen, um Klarheit zu bekommen, wobei die GEMA da offen gestanden nicht sonderlich kooperativ war. Auf eine erste allgemeine Anfrage per E-Mail habe ich nach 3 (in Worten drei!) Monaten eine Antwort bekommen ('Wir entschuldigen uns für die sehr späte Antwort...') und danach lieber direkt dort angerufen, um Informationen zu bekommen. Das war eine echte Geduldsprobe... irgendwie haben die wenig Interesse einem konkrete Auskunft zu geben und meinen man solle doch erst mal was Produzieren und dann könne man sehen was konkret fällig wird. Schon eine etwas weltfremde Ansicht.
Ich hatte ohnehin vor die Musik dafür eigens aufzunehmen, aber um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich mich dann entschlossen nur mit Musikern zu arbeiten die keine GEMA Mitglieder sind (das wäre noch nicht einmal notwendig gewesen) und nur eigene Kompositionen eingespielt. Natürlich habe ich mit dem Komponisten einen Lizenzvertrag geschlossen und ihn für die Kompositionen, als auch für's Einspielen im Studio bezahlt.
Ich mache das auch gerne und finde es auch fair Musiker angemessen zu entlohnen, aber irgendwie habe ich den Eindruck bekommen, dass das Vergütungssystem der GEMA nicht besonders gut funktioniert. Es ist für Nutzer wenig transparent, wenig flexibel und unnötig kompliziert. Kleine Produktionen ohne juristischen Beistand haben da das Nachsehen.
Youtube ist wieder eine andere Nummer.
VG
Antwort von Jott:
Weil gerade losgeht mit der Narrenzeit, hier wichtige Tarifinformationen von den Dauernarren:
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-l ... nstaltung/
Unbedingt die Tanzmariechen im Auge behalten!
Antwort von dienstag_01:
Funless hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Ja genau das schrieb ich doch, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (denn es ist eine Vervielfältigung eines Musikstücks sobald ich das in einem Film verwende).
dienstag_01 hat geschrieben:
Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Ja und Nein, denn ...
dienstag_01 hat geschrieben:
Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage.
Vollkommen korrekt wenn man gesetztestreu handeln möchte.
dienstag_01 hat geschrieben:
Und dazu Verträge mit allen Künstlern (Musik)
Das ist nicht notwendig, da es sich hier (auch bei YouTube) um eine Zweitverwertung handelt.
dienstag_01 hat geschrieben:
und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk.
Solange du kein TV- oder Radiosender bist, ist das nicht notwendig.
dienstag_01 hat geschrieben:
Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
Die Antwort käme weitaus früher (das muss sie auch!!), dafür sorgt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).
Das hilft hier doch niemandem, hör einfach auf.
Nicht nur TV- und Radiosender müssen Playlists abgeben, sondern z.B. jeder Veranstalter. Und natürlich jeder, der einen Film macht (im Kopierwerk z.B. wird dein Auftrag ohne Gemafreigabe überhaupt nicht bearbeitet).
Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, steht allerdings wie immer auf einem anderen Blatt.
Aber nochmal, mit Youtube hat das nichts zu tun.
(Aber klar, hier werden irgendwelche spitzfindigen Unterscheidungen zwischen Gema und GVL hervorgeklaubt, bis überhaupt niemand mehr durch sieht. Was für eine Idiotie)
Antwort von Funless:
@pillepalle:
Nichts für ungut aber diese Aussage ...
pillepalle hat geschrieben:
Ein paar Dinge gehen hier durcheinander. Das Urheberrecht ist etwas anderes als das Leistungsschutzrecht. Ersteres hat z.B. der Komponist an einer eigenen Komposition, letzteres hat er zusätzlich an der Aufführung. Er bekommt beim Leistungschutzrecht also quasi Geld für's Spielen/Musizieren - ein Honorar (z.B. bei einem Konzert oder einer Aufnahme) und dafür ist die GVL verantwortlich.
Für die Nutzungsrechte die GEMA.
... stimmt so leider nicht ganz und bringt noch mehr durcheinander als es eh' schon ist.
Es geht
immer um die Nutzung, sowohl bei der GEMA, als auch bei der GVL und man kann es ganz einfach wie folgt herunterbrechen:
GEMA zuständig für Urheber und für die Erstverwertung (z.B. ein Live Konzert eines Künstlers, einer Band oder eines Orchesters im TV oder Radio). Überträgt also bspw. ein TV-Sender ein Live Konzert, dann muss direkt an die GEMA gezahlt werden und der Urheber bekommt das Geld von der GEMA, vorausgesetzt der Urheber ist Mitglied bei der GEMA.
GVL zuständig für Künstler und Hersteller (Plattenfirmen, Labels) in der Zweitverwertung. Überträgt also der TV-Sender (um beim Beispiel zu bleiben) die
Aufzeichnung des Konzerts (also keine Live Übertragung), dann muss direkt an die GVL gezahlt werden. Das fällt unter Zweitverwertung. Darunter fällt auch Jotts o.g. Karnevalsbeispiel oder die öffentliche Wiedergabe in Restaurants, Kaufhäusern, Arztpraxen, etc. pp. genauso wenn der Fernsehsender XY für seine Reportage den Song "wasweißich" unterlegt, oder genauer: Für die ganzen grausamen musikalischen Schlagereinlagen aus dem off bei "Frauentausch", darf und muss RTL2 dafür dementsprechend löhnen (auch das ist Zweitverwertung), das alles geht an die GVL und die GEMA agiert bei der öffentlichen Wiedergabe nur als Inkasso, die Rechteinhaber bekommen das Geld dann von der GVL.
Und man muss zudem anmerken, dass auch wenn sich das extrem komplex und verschroben liest, in anderen Ländern geht's noch deftiger zu (bspw. Brasilien, dort muss man
vor jeder Nutzung es Musikstücks die Nutzung beantragen und die entsprechende Rechnung bezahlen, tut man das nicht, macht man sich strafbar und zwar mit richtig unangenehmen Folgen) aber es gibt wiederum auch Länder in denen das weniger kompliziert ist, bspw. in der Schweiz (dort ist das äquivalent zur GEMA und GVL die SWISSPERFORM).
dienstag_01 hat geschrieben:
Das hilft hier doch niemandem, hör einfach auf.
Nicht nur TV- und Radiosender müssen Playlists abgeben, sondern z.B. jeder Veranstalter. Und natürlich jeder, der einen Film macht (im Kopierwerk z.B. wird dein Auftrag ohne Gemafreigabe überhaupt nicht bearbeitet).
Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, steht allerdings wie immer auf einem anderen Blatt.
Aber nochmal, mit Youtube hat das nichts zu tun.
(Aber klar, hier werden irgendwelche spitzfindigen Unterscheidungen zwischen Gema und GVL hervorgeklaubt, bis überhaupt niemand mehr durch sieht. Was für eine Idiotie)
Ich arbeite jetzt seit knapp zwei Jahren in dieser Branche und wer eine Playlist wo und bei wem abgeben muss kriege ich recht gut mit.
Und das hat auch nichts mit Spitzfindigkeiten zutun, sondern einfach nur ein Versuch meinerseits dieses leidig komplizierte Thema etwas aufzudröseln, da hier immer wieder vieles durcheinander gebracht wird. Das sollte doch dir als unseren altbekannten slashCAM-Sidekick, der jedes Wort eines Testberichts der Redaktion hier dreimal auf Plausibilität und Verständlichkeit herumdreht, eigentlich Recht sein? Woher der Sinneswandel?
Antwort von dienstag_01:
Ich arbeite jetzt seit knapp zwei Jahren in dieser Branche und wer eine Playlist wo und bei wem abgeben muss kriege ich recht gut mit.
Das würde ich dann eher als trauriges Beispiel für *in der Branche arbeiten* ansehen.
Ich musste als Veranstalter Playlists abgeben.
Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
Nach Funless wurde ich also mit einem TV Sender verwechselt
Na, da wird ich wohl mal auf mein Konto schauen müssen ;)
Antwort von Funless:
Wo habe ich denn bestritten, dass Veranstalter keine Playlists abgeben müssen? Und wo vorher war denn von Veranstaltern die Rede?
Und wo ist es bei dem von mir geposteten Link zur Musiknutzung bei privater Filmherstellung für einen einigermaßen vernünftig denkenden Menschen
nicht logisch, dass die Meldung wohl anhand einer Playlist der genutzten Musikstücke erfolgt?
Und welchen Teil von "die GEMA agiert hier nur als Inkasso" hast du nicht verstanden, als du das hier ...
dienstag_01 hat geschrieben:
Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
... geschrieben hast?
Mein lieber dienstag, ich überlasse dir weiterhin gerne deinen Job als pedantischen slashCAM-Sidekick aber wenn du schon (weshalb auch immer) deinem Drang nachkommen musst, dann versuche es doch
einmal indem du im Kontext bleibst?
Antwort von dienstag_01:
Funless hat geschrieben:
Wo habe ich denn bestritten, dass Veranstalter keine Playlists abgeben müssen? Und wo vorher war denn von Veranstaltern die Rede?
Und wo ist es bei dem von mir geposteten Link zur Musiknutzung bei privater Filmherstellung für einen einigermaßen vernünftig denkenden Menschen nicht logisch, dass die Meldung wohl anhand einer Playlist der genutzten Musikstücke erfolgt?
Und welchen Teil von "die GEMA agiert hier nur als Inkasso" hast du nicht verstanden, als du das hier ...
dienstag_01 hat geschrieben:
Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
... geschrieben hast?
Mein lieber dienstag, ich überlasse dir weiterhin gerne deinen Job als pedantischen slashCAM-Sidekick aber wenn du schon (weshalb auch immer) deinem Drang nachkommen musst, dann versuche es doch einmal indem du im Kontext bleibst?
Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Um nochmal auf das Ausgangsthema zurückzukommen, Gema und Youtube habe für den Nutzer (Filmuploader) nichts miteinander zu tun.
Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
Antwort von Funless:
dienstag_01 hat geschrieben:
Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Na dann kannst du mich ja bestimmt mithilfe eines Quellenlinks zur Gemafreigabe erhellen um Dein Mitreden hier zu plausibilisieren. Die Links die ich gepostet habe, waren ja gemäß unseres Experten leider nicht hilfreich. Oder vielleicht reicht ja auch einfach nur die *Aussage* von dienstag_01, da braucht es dann keine Links. ;-)
dienstag_01 hat geschrieben:
Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
Da haste doch bestimmt auch eine Quelle für. Weil würde mich schon sehr sehr gerne interessieren wie genau diese Meldung und die Entscheidung dann anbläuft.
Antwort von Fizbi:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/was ... ung-14659/
Antwort von Funless:
Fizbi hat geschrieben:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/was ... ung-14659/
Aha ... ist das neuerdings bei „Anwälten“ so, dass wenn von BGH Entscheidungen geschrieben wird, plötzlich keine Aktenzeichen mehr genannt werden müssen?
Na das kannste doch bestimmt besser.
Antwort von Fizbi:
Klar könnte ich das Besser
Aber ich denke Jedem ist Klar was GEMAvermutung heißt
Vielleicht sollte man noch hinzufugen dass die GEMA auch Gebühren für BMI und anderen Verwertungsgesellschaften einzieht.
Antwort von Funless:
Fizbi hat geschrieben:
Vielleicht sollte man noch hinzufugen dass die GEMA auch Gebühren für BMI und anderen Verwertungsgesellschaften einzieht.
Und inwiefern unterscheidet sich das jetzt von dieser Aussage ...
Funless hat geschrieben:
und die GEMA agiert bei der öffentlichen Wiedergabe nur als Inkasso
... ?
Antwort von dienstag_01:
Funless hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Na dann kannst du mich ja bestimmt mithilfe eines Quellenlinks zur Gemafreigabe erhellen um Dein Mitreden hier zu plausibilisieren. Die Links die ich gepostet habe, waren ja gemäß unseres Experten leider nicht hilfreich. Oder vielleicht reicht ja auch einfach nur die *Aussage* von dienstag_01, da braucht es dann keine Links. ;-)
dienstag_01 hat geschrieben:
Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
Da haste doch bestimmt auch eine Quelle für. Weil würde mich schon sehr sehr gerne interessieren wie genau diese Meldung und die Entscheidung dann anbläuft.
Schau dich auf der Seite der Gema unter Film plus Produzenten um.
Es gibt in D keine übergeordnete Institution zur Klärung der musikalischen Rechte. Daher nimmt die Gema die auch dann wahr, wenn die Behauptung der Gemafreiheit im Raum steht. Gemafreiheit muß bewiesen werden. Ist, glaube ich, in diversen Prozessen noch nicht gelungen. Aber weiß ich nicht genau.
Antwort von handiro:
pillepalle hat geschrieben:
um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich mich dann entschlossen nur mit Musikern zu arbeiten die keine GEMA Mitglieder sind (das wäre noch nicht einmal notwendig gewesen)
VG
Schön, dass Du das wenigstens hinterher gemerkt hast und auch sagst. Diese "Gema frei" SçªeiÍÍe ist auch wirklich das aller aller letzte!
Ich hatte eigentlich erwartet, dass beim Eingangsposting irgendwann kommt: das ist alles gar nicht mehr Gema frei jemand hat es sich als Komposteur angemeldet (ist schon vorgekommen:-)))
Die Gema hat sich mittlerweile mit den Fingerprinting Firmen Bmat und Soundmouse zusammengetan. Die tun etwas ähnliches wie youtube und erstellen via Algorhythmus aus jedem audio file eine "Zahl" oder eben fingerprint und scannen diesen live gegen sämtliche Radio und TV Sender.
Das funktioniert tatsächlich! Ich nutze es selber. Tunesat erkennt meine Musik weltweit (für viel Geld) wenn sie im TV läuft. Wenn jetzt aber dieser fingerprint von youtube als eine Komposition von Lalo Schifrin erkannt wird, viel Spass :-))) youtube fingerprinted nämlich ALLES was bei ihnen hochgeladen wurde!
Also auch Schweinegrunzen und Vogelgezwitscher (garantiert Gemafrei). Wer also zufällig die gleiche Gemafrei-Grütze für sein youtube einsetzt wie ein anderer, kriegt plötzlich die beliebte Strafwerbung auf sein Filmchen. Darüber gibt es zig Webseiten und Foren wo sich diese Gemafrei Spezies jetzt furchtbar aufregen.
Antwort von handiro:
Sorry Dienstag_01 die Gema prüft nur ob der Kompostierer Mitglied ist. Wenn nicht dann kassiert sie trotzdem und behält das Geld.
Bei Streitigkeiten blockiert die Gema die Ausschüttung und wartet auf ein Gerichtsurteil. Bei Gemafrei kann das also nicht existieren.
Die ö.r. Sender zahlen pauschal den grössten Batzen. Rtl/Pro7Sat1 zahlen nach Werbeeinnahmen (RTL ziemlich viel). Kleine Sender fast nix. Youtube/apple/amazon/spotify zahlen mit Klopapier. Da kriege ich pro stream irgendwo 3 stellen hinterm Komma einen hunderstel Bruchteil eines € Cents.
Plattenfirmen zahlen pro gepresster CD/Platte.
Eigentlich wäre die Gema ne tolle Sache, wenn es die Verlage nicht gäbe. Verleger sind keine Urheber und haben in der Gema als zu den Komponisten und Textdichtern gleichgestellte Mitglieder eigentlich nix verloren, sind aber die grössten Kunden und geniessen enorme Privilegien gegenüber den Komponisten und Textdichtern (sie dürfen nämlich GLEICHZEITIG in ALLEN Verwertungsgesellschaften der Welt Mitglied sein, was Komponisten verboten ist). Deswegen ist der Vorstand der Gema auch ehem. Chef des Börsenvereins des Buchhandels.
Antwort von No-Frills:
Hallo, der Beitrag hat ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst.
Aber bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck seinerzeit als GEMA frei verkaufte und unbegrenzte Nutzung "garantierte".
Mir ging bei dem Beitrag darum, zu erfahren, ob evtl. jemand herausgefunden hat oder Probleme bekam, weil vielleicht doch nicht alles GEMA frei ist. Bzw. Leute, die die Musik gekauft haben und evtl. heute noch nutzen, darauf hinzuweisen, dass mehr als die Faxwerbung faul sein kann.
Dass die youtube Algorithmen fehlerhaft sein können, ist mir klar.
Bei den acht Videos, die youtube als copyright claim bezeichnete, ist mir allerdings aufgefallen, dass von 6 Titeln, die Frau Mattuscheck damals verkaufte, und die in den Videos benutzt und beanstandet wurden, bis auf einen Titel alle von drei italienischen Künstlern stammen sollen, in einem Fall soll es eine Coproduktion von zwei der drei Künstler sein.
Dann die Title selbst. Bei Frau Mattuscheck hieß alles nur Track plus Nummer. In allen 6 Fällen würde ich sagen: ja genau so, wie youtube angibt, wie das Original heißen soll, so würde man das Instrumental auch nennen oder es mit dem Titel assoziieren.
Ich habe bisher noch keins der Alben oder einen der Titel gefunden, die es laut youtube wirklich sein sollen, alles keine bekannten Künstler. So lange man nicht vergleichen kann, kann man youtube nicht anpfeifen, hey, ihr irrt euch.
Dann ist da noch der von mir erwähnte Titel, der dem Intro einer US Serie aus den 80ern sehr ähnelt. Ich habe das soeben noch einmal verglichen. Das Main Theme bei Frau Mattuschecks Musik ist hart am Original, so hart, dass ich es als Plagiat bezeichnen würde. Allerdings ist alles mit digitalem Orchester so angefüllt, dass es anders und sogar besser und voller klingt.
Ich habe mich heute auch nochmal durch einige andere ihrer Titel geklickt. Bei drei Titeln habe ich den Eindruck, es könnte aus Filmmusik der 70er bis 80er Jahre abgekupfert sein, bei einem Titel erinnern mich die ersten 30 - 45 Sekunden von 3 Minuten an einen Pop Song und Ohrwurm, der vermutlich in den 70ern oder 80en dauernd im Radio plärrte, ich komme nicht drauf, was das mal war, Pop ist nicht so mein Ding, eher Metal.
Ich sehe mehrere Möglichkeiten:
1. Die Frau hat gelegentlich abgekupfert und Plagiate produziert.
2. Mögliche Plagiate wurden so bearbeitet, dass sie schwer erkennbar sind.
3. Sie hat bei Aufgabe des Gewerbes Titel und Rechte verkauft und die Käufer machen nun damit, was sie wollen.
Ja, was pasierte mit der Musik, die Frau Mattuscheck produzierte, nachdem sie ihr Gewerbe aufgab? Inzwischen ist sie wohl verstorben, wie ich einer Antwort entnehme.
Eine Frage, die für Käufer GEMA freier Musik interessant sein sollte: was, wenn der Autor aufgibt, seine Werke verkauft und der Käufer sie mit anderen Rechten versieht?
Eine Lebensaufgabe werde ich mir nicht daraus machen, obwohl ich das, was wir damals gekauft und teuer genug bezahlt haben, gerne weiter nutzen will. Ich werde die Musik vorerst nicht mehr nutzen, bei youtube aber, wenn ich Zeit dazu habe, ungeschnittene jedoch vertonte Videos als privat hochladen und nachsehen, ob wieder was ein copyright claim bekommt, wenn es ihre Musik ist.
Falls ich die Tiel und Alben der unbekannten Künstler finde, von denen youtube meint, da wurde abgekupfert, werde ich die Titel und die Tracks auf den Mattuscheck CDs, die dem entsprechen hier posten und benennen, vorher gibt es keine Namen und Titel.
Antwort von dienstag_01:
No-Frills hat geschrieben:
Hallo, der Beitrag hat ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst.
Aber bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck seinerzeit als GEMA frei verkaufte und unbegrenzte Nutzung "garantierte".
Mir ging bei dem Beitrag darum, zu erfahren, ob evtl. jemand herausgefunden hat oder Probleme bekam, weil vielleicht doch nicht alles GEMA frei ist. Bzw. Leute, die die Musik gekauft haben und evtl. heute noch nutzen, darauf hinzuweisen, dass mehr als die Faxwerbung faul sein kann.
Dass die youtube Algorithmen fehlerhaft sein können, ist mir klar.
Bei den acht Videos, die youtube als copyright claim bezeichnete, ist mir allerdings aufgefallen, dass von 6 Titeln, die Frau Mattuscheck damals verkaufte, und die in den Videos benutzt und beanstandet wurden, bis auf einen Titel alle von drei italienischen Künstlern stammen sollen, in einem Fall soll es eine Coproduktion von zwei der drei Künstler sein.
Dann die Title selbst. Bei Frau Mattuscheck hieß alles nur Track plus Nummer. In allen 6 Fällen würde ich sagen: ja genau so, wie youtube angibt, wie das Original heißen soll, so würde man das Instrumental auch nennen oder es mit dem Titel assoziieren.
Ich habe bisher noch keins der Alben oder einen der Titel gefunden, die es laut youtube wirklich sein sollen, alles keine bekannten Künstler. So lange man nicht vergleichen kann, kann man youtube nicht anpfeifen, hey, ihr irrt euch.
Dann ist da noch der von mir erwähnte Titel, der dem Intro einer US Serie aus den 80ern sehr ähnelt. Ich habe das soeben noch einmal verglichen. Das Main Theme bei Frau Mattuschecks Musik ist hart am Original, so hart, dass ich es als Plagiat bezeichnen würde. Allerdings ist alles mit digitalem Orchester so angefüllt, dass es anders und sogar besser und voller klingt.
Ich habe mich heute auch nochmal durch einige andere ihrer Titel geklickt. Bei drei Titeln habe ich den Eindruck, es könnte aus Filmmusik der 70er bis 80er Jahre abgekupfert sein, bei einem Titel erinnern mich die ersten 30 - 45 Sekunden von 3 Minuten an einen Pop Song und Ohrwurm, der vermutlich in den 70ern oder 80en dauernd im Radio plärrte, ich komme nicht drauf, was das mal war, Pop ist nicht so mein Ding, eher Metal.
Ich sehe mehrere Möglichkeiten:
1. Die Frau hat gelegentlich abgekupfert und Plagiate produziert.
2. Mögliche Plagiate wurden so bearbeitet, dass sie schwer erkennbar sind.
3. Sie hat bei Aufgabe des Gewerbes Titel und Rechte verkauft und die Käufer machen nun damit, was sie wollen.
Ja, was pasierte mit der Musik, die Frau Mattuscheck produzierte, nachdem sie ihr Gewerbe aufgab? Inzwischen ist sie wohl verstorben, wie ich einer Antwort entnehme.
Eine Frage, die für Käufer GEMA freier Musik interessant sein sollte: was, wenn der Autor aufgibt, seine Werke verkauft und der Käufer sie mit anderen Rechten versieht?
Eine Lebensaufgabe werde ich mir nicht daraus machen, obwohl ich das, was wir damals gekauft und teuer genug bezahlt haben, gerne weiter nutzen will. Ich werde die Musik vorerst nicht mehr nutzen, bei youtube aber, wenn ich Zeit dazu habe, ungeschnittene jedoch vertonte Videos als privat hochladen und nachsehen, ob wieder was ein copyright claim bekommt, wenn es ihre Musik ist.
Falls ich die Tiel und Alben der unbekannten Künstler finde, von denen youtube meint, da wurde abgekupfert, werde ich die Titel und die Tracks auf den Mattuscheck CDs, die dem entsprechen hier posten und benennen, vorher gibt es keine Namen und Titel.
Vergiss einfach, dass es gemafreie Musik geben könnte. Du kannst Nutzungsrechte erwerben. Das ist alles.
Antwort von handiro:
Ich kann mir vorstellen, Du liegst richtig in der Annahme, dass Plagiate vorliegen und die gute Dame entweder keine Ahnung hatte, taub war oder es ihr egal war.
Du kannst ja mal die Songs hier hochladen, vielleicht erkennt jemand den einen oder anderen?
Allerdings ist der content ID von youtube wirklich problematisch und wie gesagt, Thema vieler Diskussionen. Wie wärs denn mit vimeo?
Antwort von No-Frills:
Vimeo ist nicht immer eine Alternative zu youtube, es kommt darauf an, wen man für was erreichen will. Früher war es easy, man hatte seine Homepage oder ein Forum und dort Fans, Stammgäste usw. Heute ist es anders, Generation PISA kennt nur noch Fratzenbuch, Instagramm, Twitter etc. Mehr als Links, die der Browser auf einer Startseite avisiert können die meisten nicht mehr anklicken und das es Dateien jenseits von User/Documents gibt, ist vermutlich der Mehrheit unbekannt.
Der content ID von youtube mag problematisch sein, interressiert mich aber sonst auch nicht besonders, ich versehe meine yt videos meistens mit so viel Audio Kommentar wie möglich, Musik nur als Intro, Outro und Pausenfüller. Nun war das mal anders: viel Video, wenig Kommentar möglich, Titel von der Gaby passend und schon hagelt es copyright claims.
Antwort von Steelfox:
Das mit den Plagiaten ist so eine Sache bei gemafreier Musik. Damals wie heute versuchen diese "Kreativen" natürlich so nah wie möglich am Original zu sein, um "wahrgenommen" zu werden. Was übrigends aber nicht nur auf gemafreie Musik zutrifft. Auch normale Komponisten (Filmmusik) verwursten das eine oder andere musikalische Thema in ihren Kompositionen.
Ich weiß gar nicht wie oft ich schon ähnliches wie in Fluch der Karibik gehört habe. Definitiv nicht vom selben Komponisten. Ich habe etliche Soundtracks aus Filmen nund Games in meiner Sammlung. Da gibts schon einige "Wiederholungen".
Wie genau die jeweiligen Rechteinhaber da hinterher sind, vermag ich aber nicht zu sagen.
Keine Ahnung wie nahe man am Original sein muss, um derbe eins auf die Finger zu bekommen. Es gibts genug Prozesse über dieses Thema. Und oft liegt die Entscheidung letztendlich beim Richter, wie er es sieht.
Man könnte auch sagen, das ist eine gute Geschäftsidee (zum Leidwesen der ehrlichen Käufer): Ich kaufe die Sachen von der oben genannten Dame auf. Melde alles bei der Gema an - unter meinem Namen - und schwärze bei YT alles an, wer
meine Titel verwendet. Damit ich dort Werbung schalten kann.
Nebenbei, ich hab keine Ahnung ob das so funktioniert. ;-)
Generell ist es keine schlechte Idee bei größeren Arbeiten (Filmen), mit Komponisten zusammenzuarbeiten. Hier melden sich ja auch regelmäßig welche. Wenn diese nach einer gewissen Zeit trotzdem zur Gema überlaufen, oder bei YT jedes Video mit ihrem Content melden, ist man als Filmer trotzdem aufgeschmissen. Ich habe genug musikalisches Wissen und Verständnis um meine Filmchen mit eigenen Kompositionen/Untermahlungen zu versehen. Das ist vielleicht die einzige sichere Möglichkeit.
Antwort von dienstag_01:
Steelfox hat geschrieben:
Das mit den Plagiaten ist so eine Sache bei gemafreier Musik. Damals wie heute versuchen diese "Kreativen" natürlich so nah wie möglich am Original zu sein, um "wahrgenommen" zu werden. Was übrigends aber nicht nur auf gemafreie Musik zutrifft. Auch normale Komponisten (Filmmusik) verwursten das eine oder andere musikalische Thema in ihren Kompositionen.
Ich weiß gar nicht wie oft ich schon ähnliches wie in Fluch der Karibik gehört habe. Definitiv nicht vom selben Komponisten. Ich habe etliche Soundtracks aus Filmen nund Games in meiner Sammlung. Da gibts schon einige "Wiederholungen".
Wie genau die jeweiligen Rechteinhaber da hinterher sind, vermag ich aber nicht zu sagen.
Keine Ahnung wie nahe man am Original sein muss, um derbe eins auf die Finger zu bekommen. Es gibts genug Prozesse über dieses Thema. Und oft liegt die Entscheidung letztendlich beim Richter, wie er es sieht.
Man könnte auch sagen, das ist eine gute Geschäftsidee (zum Leidwesen der ehrlichen Käufer): Ich kaufe die Sachen von der oben genannten Dame auf. Melde alles bei der Gema an - unter meinem Namen - und schwärze bei YT alles an, wer meine Titel verwendet. Damit ich dort Werbung schalten kann.
Nebenbei, ich hab keine Ahnung ob das so funktioniert. ;-)
Generell ist es keine schlechte Idee bei größeren Arbeiten (Filmen), mit Komponisten zusammenzuarbeiten. Hier melden sich ja auch regelmäßig welche. Wenn diese nach einer gewissen Zeit trotzdem zur Gema überlaufen, oder bei YT jedes Video mit ihrem Content melden, ist man als Filmer trotzdem aufgeschmissen. Ich habe genug musikalisches Wissen und Verständnis um meine Filmchen mit eigenen Kompositionen/Untermahlungen zu versehen. Das ist vielleicht die einzige sichere Möglichkeit.
Deshalb sollte man auf die Nutzungsrechte schauen, die man erworben hat (oder die einem eingeräumt wurden) und nicht auf Begriffe wie gemafrei.
Ob jemand zur Gema geht oder nicht, überläuft oder nicht, hat erstmal nichts mit den Nutzungsrechten zu tun. Die musst du auch von einem Künstler erwerben, wenn er nicht bei der Gema ist. Und die ändern sich auch nicht durch eine etwaige spätere Gemamitgliedschaft.
Aber ich vermute, dass das hier nicht vermittelbar ist ;)
Antwort von Steelfox:
dienstag_01 hat geschrieben:
Ob jemand zur Gema geht oder nicht, überläuft oder nicht, hat erstmal nichts mit den Nutzungsrechten zu tun. Die musst du auch von einem Künstler erwerben, wenn er nicht bei der Gema ist. Und die ändern sich auch nicht durch eine etwaige spätere Gemamitgliedschaft.
Damit wäre ich vorsichtig.
Ausgehend vom TO und dem neuen Rechteinhaber der damals gekauften Musik, hättest du das Problem, dass der neue Rechteinhaber seine eigenen Nutzungsbedingungen/Nutzungsrechte für seine Musik digtieren kann. Die alten wären dann hinfällig. Willst du die Musik weiter nutzen, musst du auch die geänderten Bedingungen aktzeptieren - was wohl auf eine Neulizensierung hinauslaufen würde - auch wenn du Nachteile daraus hättest.
Das is das Eine. Gema das Andere, da haste recht. Auch wenn der neue nette Rechteinhaber der Musik heute alle seine Werke bei der VG anmelden würde, kann die VG keine Beträge rückwirkend fordern. Zumindest in dem Punkt wäre man raus.
Antwort von dienstag_01:
Steelfox hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Ob jemand zur Gema geht oder nicht, überläuft oder nicht, hat erstmal nichts mit den Nutzungsrechten zu tun. Die musst du auch von einem Künstler erwerben, wenn er nicht bei der Gema ist. Und die ändern sich auch nicht durch eine etwaige spätere Gemamitgliedschaft.
Damit wäre ich vorsichtig.
Ausgehend vom TO und dem neuen Rechteinhaber der damals gekauften Musik, hättest du das Problem, dass der neue Rechteinhaber seine eigenen Nutzungsbedingungen/Nutzungsrechte für seine Musik digtieren kann. Die alten wären dann hinfällig. Willst du die Musik weiter nutzen, musst du auch die geänderten Bedingungen aktzeptieren - was wohl auf eine Neulizensierung hinauslaufen würde - auch wenn du Nachteile daraus hättest.
Das is das Eine. Gema das Andere, da haste recht. Auch wenn der neue nette Rechteinhaber der Musik heute alle seine Werke bei der VG anmelden würde, kann die VG keine Beträge rückwirkend fordern. Zumindest in dem Punkt wäre man raus.
Du bist also der Ansicht, dass für einen neuen Eigentümer alte Verträge keinen Bestand haben.
Na gut, wenn das die von dir akzeptierte Rechtslage ist, hast du natürlich recht ;)
Antwort von handiro:
No-Frills hat geschrieben:
Mehr als Links, die der Browser auf einer Startseite avisiert können die meisten nicht mehr anklicken und das es Dateien jenseits von User/Documents gibt, ist vermutlich der Mehrheit unbekannt.
Ich habe neulich gesehen wie Jugendliche an ein Informationsschild gingen und ernsthaft versuchten es mit der Handyspreizbewegung grösser zu machen :-)
Antwort von handiro:
Hmmmm.....Gemafrei....lecker!
https://torrentfreak.com/royalty-free-m ... ntfreak%29
Soviel zu "royalty-free track supplied by YouTube" und was dann passiert: “SonyATV & Warner Chappell have claimed 24 of my videos because the royalty free song Dreams by Joakim Karud (from the OFFICIAL YOUTUBE AUDIO LIBRARY BTW) uses a sample from Kenny Burrell Quartet’s ‘Weaver of Dream’.”
https://www.whosampled.com/sample/68294 ... of-Dreams/
Der "Komposteur" hat also anscheinend ein sample benutzt und dank fingerprinting gehts jetzt zur Sache mit youtubes 3 strike law.
Antwort von Steelfox:
Hat aber nix mit Gemafrei zutun ;)
Auch ungeübte Ohren können das Sample raushören, wenns hier auch schneller ist. Aber das man aber anhand der 3-4 Noten und dem Strumming hier Urheberrechte anmeldet ist schon schräg. Genauso schräg wie der Prozess gegen Katie Perry und ihrem Dark Horse. Der verwendete/"geklaute" Beat ist so simpel und hundertfach im Umlauf. Aber ja, Katie hat ja Millionen mit dem Lied gemacht. Da lohnt sich eine Anzeige von so'n 0815-Möchtergern-Gängster-Gejaule.
Wenns doch in der Filmerei auch nur so einfach wäre, jeden zu verklagen der einen schönen Sonnenuntergang gefilmt hat wie ich....
Antwort von handiro:
Wieso hat das nix mit Gemafrei zu tun? Das ist doch genau der Punkt vom Ausgangsposting: angebliche Gemafreie ( das gleiche wie copyright free in der engl.spr. Welt) Musik gekauft und plötzlich angeschüsselt....auch bei der mittlerweile verstorbenen Dame waren ja wohl Zitate/Plagiate im Spiel und plötzlich kommt so ein Fliesenverleger daher und sagt:"ist meins".
Es gibt für diese benutzten samples eine Firma,
http://www.sampleclearance.com/. DIe haben mir vor Jahren schon Geld überwiesen weil jemand was von mir benutzen wollte (und dann natürlich durfte). Geht also auch anders als bei Ice Ice Baby ;-)
Antwort von Fizbi:
YouTubes lizenzfreie Musik wird jetzt Video-Anbietern zum Verhängnis
https://winfuture.de/news,112484.html
Antwort von Salcanon:
Eine fast einfache Frage:
Was ist, wenn ich von den Komponisten die Musik überlassen bekomme,
diese aber Gema - Mitglieder sind?
Bei meinem nächsten Dokumentarfilm stammen 80% der Musik von einem Freund-
der überlässt sie mir. Er hat sie auf seinem eigenen Label veröffentlicht.
Bei einem zweiten wichtigen Stück, das Teil von Archivaufnahmen ist
(also als Source-Music damals mit aufgenommen wurde und
nicht als gestalterisches Element verwendet wird)
habe ich die Zusage des Labels, dass die Rechte zumindest für Festivals frei sind.
Da steht noch offen, ob vielleicht auch für die "kommerzielle" Verwertung die Rechte zu bekommen sind ("kommerziell" heisst hier, ab dem ersten Euro Gewinn, auch wenn der Gewinn nur 10 Euro sein werden)
Bei den mehr als 75 Jahren toten Komponisten (Bach und Mozart) habe ich die Zusage der (ausführenden) Orchester zur Verwendung...
Werden da die entsprechenden Mails reichen, wenn beim Trailer YouTube schimpft?
Antwort von pillepalle:
Die Frage ist ehrlich gesagt nicht einfach. Entscheidend ist, ob die Stücke im GEMA Repertoire sind. Und wenn der Künstler GEMA-Mitglied ist, dann ist das sehr wahrscheinlich. Und Aufnahmen aus dem Repertoire entfernen zu lassen ist nicht so einfach und erfordert die Mitwirkung des Komponisten. Die Archivaufnahmen fallen auch unter das Leistungsschutzrecht. Darum kümmert sich die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten). Da brauchst Du neben dem Label, auch noch das Einverständnis der beteiligten Musiker. Die GEMA kümmert sich eher um das Urheberrecht. Such Dir jemanden der Ahnung davon hat. Das schont die Nerven :)
VG
Antwort von handiro:
Das hängt ganz vom Ermessensspielraum der youtube Wurstels aus dem legal dept.ab. Wenn Du denen Verträge zeigen kannst (natürlich nur auf engl.) kann es klappen. Wer sich von youtube abhängig macht, muss nach deren Pfeife tanzen. Vielleicht hilft ja wenn man die entspr. Copyrights gleich mit angibt? Ich würde es einfach riskieren und zur Not auf Vimeo weitermachen. Man kann aber auch eine schnelle WP Webseite ins Netz stellen und das Video von dort aus streamen, das zu youtube verlinken?
Antwort von dienstag_01:
Salcanon hat geschrieben:
Eine fast einfache Frage:
Was ist, wenn ich von den Komponisten die Musik überlassen bekomme,
diese aber Gema - Mitglieder sind?
Bei meinem nächsten Dokumentarfilm stammen 80% der Musik von einem Freund-
der überlässt sie mir. Er hat sie auf seinem eigenen Label veröffentlicht.
Bei einem zweiten wichtigen Stück, das Teil von Archivaufnahmen ist
(also als Source-Music damals mit aufgenommen wurde und
nicht als gestalterisches Element verwendet wird)
habe ich die Zusage des Labels, dass die Rechte zumindest für Festivals frei sind.
Da steht noch offen, ob vielleicht auch für die "kommerzielle" Verwertung die Rechte zu bekommen sind ("kommerziell" heisst hier, ab dem ersten Euro Gewinn, auch wenn der Gewinn nur 10 Euro sein werden)
Bei den mehr als 75 Jahren toten Komponisten (Bach und Mozart) habe ich die Zusage der (ausführenden) Orchester zur Verwendung...
Werden da die entsprechenden Mails reichen, wenn beim Trailer YouTube schimpft?
Wenn du deinen Dokumentarfilm auf Youtube stellen willst,dann musst du dich letztendlich mit Youtube auseinandersetzen.
Aber *Schimpfen* bedeutet erstmal noch gar nichts.
Antwort von Salcanon:
Erst mal nur den Trailer, der Musik aus dem Film verwendet. Ansonsten hoffe ich, einen Verleih zu finden,
der den gesamten Film streamt und dann ums rechtliche kümmern darf...
Antwort von dienstag_01:
Salcanon hat geschrieben:
Erst mal nur den Trailer, der Musik aus dem Film verwendet. Ansonsten hoffe ich, einen Verleih zu finden,
der den gesamten Film streamt und dann ums rechtliche kümmern darf...
Wenn Youtube Urheberrechtsverletzungen bemängelt, dann heisst das erstmal nur, dass das Video von den (vermeintlichen oder richtigen) Rechtebesitzern monetarisiert werden kann, also dieser typische kurze Werbeclip davor kommt und das Geld an den Rechteinhaber geht. Kann, nicht muss. Ich selbst habe das noch nicht erlebt. Wenn die Urheberrechtsverletzung gravierender sein sollte, sperren sie, dann müsste man was machen.
Antwort von dosaris:
Salcanon hat geschrieben:
... Ansonsten hoffe ich, einen Verleih zu finden,
der den gesamten Film streamt und dann ums rechtliche kümmern darf...
hast also noch nicht an Verleiher /Verwerter geliefert ?!
Ich kenne natürlich nicht sämtliche Verwerter, gehe aber davon aus, dass man als producer denen
im Regelfall die Vorrechte offen legen/erklären muss, also hier play-list, Rechte-Deklaration, Urheber etc.
So einfach geht das also nicht. Die haben iA auch kein Interesse, sich um sowas zu kümmern.
Antwort von pillepalle:
Eine Urheberrechtsverletzung auf Youtube nennt man Strike. Und wenn man ein paar davon kassiert (ich glaube es sind drei) wird der Kanal gesperrt. Entweder wird das Video gelöscht, oder der Urheber hat noch die Option es monetarisieren zu lassen. Also es online zu lassen, aber die Einnahmen davon zu kassieren. Ich habe das vorgestern erst erlebt, das ein Livestream von CVP einen Strike bekommen hat und noch vor Ende des Livestreams gelöscht wurde. War eigentlich super interessant, denn die Kameramänner von 1917 haben darüber geredet, in welchen Situationen sie die Steadicam Volt benutzt haben und in welchen die Arri Trinity. ich vermute mal, weil sie zwischendurch natürlich immer Filmausschnitte aus dem Film gezeigt haben.
VG
Antwort von dienstag_01:
Hier sehe ich bei Youtube (natürlich intern) folgenden Kommentar: Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung. Unter Details dann: Der Content ID-Anspruch, der auf dein Video erhoben wurde, hat keine Auswirkungen auf deinen Kanal. Dein Konto erhält also keine Urheberrechtsverwarnung.
Zusätzlich hat man noch die Möglichkeit, das Video stumm zu schalten (bei Audio) oder das entsprechende Stück zu ersetzen.
Ein härteres Vorgehen kenne ich persönlich nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass die Verwertung von aktuell in der Kinoauswertung befindlichen Contents rigoroser gehandhabt wird. Ist aber nur eine Vermutung.
youtube_recht.JPG
Antwort von pillepalle:
@ dienstag
Ja, möglich das Du bei einer Monetarisierung dafür nicht 'bestraft' wirst. Aber einer größeren Verwertungsgesellschaft sind die Einnahmen von irgend einem Lullefutz-Video in der Regel egal. Denen liegt dann eher was an der Löschung. Ich wollte damit nur sagen, daß die Monetarisierung nur ein möglicher Fall ist. Bei Dir klang das so als würde da nix passieren.
VG
Antwort von dienstag_01:
pillepalle hat geschrieben:
@ dienstag
Ja, möglich das Du bei einer Monetarisierung dafür nicht 'bestraft' wirst. Aber einer größeren Verwertungsgesellschaft sind die Einnahmen von irgend einem Lullefutz-Video in der Regel egal. Denen liegt dann eher was an der Löschung. Ich wollte damit nur sagen, daß die Monetarisierung nur ein möglicher Fall ist. Bei Dir klang das so als würde da nix passieren.
VG
Nein, die Monetarisierung hat in keinem Fall stattgefunden. Und eine Löschung wird in diesen Fällen auch nicht angedroht.
Der einzige Punkt ist, dass man das Video nicht selbst monetarisieren kann.
(Es geht in allen Fällen um Audio)
Antwort von pillepalle:
@ dienstag
Ich kenne nur Fälle aus dem persönlichen Umfeld (da ging es auch nur um Audio) wo der Urheber dann die Einnahmen bekommen hat. Aber dazu muss der Kanal natürlich auch erstmal Einnahmen generieren können (also mehr als 1000 Abonenten haben).
VG
Antwort von dienstag_01:
Hier gibt es über 1.500 Abonnenten, monetarisiert wird nicht (das könnte aber der Rechteinhaber selbst), gelöscht wurde nach meiner Kenntnis auch noch nie. Die Löschung wurde noch nicht einmal angedroht.
Antwort von pillepalle:
@ dienstag
Na dann sag' ich mal, Glück gehabt. Es kann jedenfalls auch anders gehen und das muss nicht immer glimpflich sein.
VG
Antwort von dienstag_01:
pillepalle hat geschrieben:
@ dienstag
Na dann sag' ich mal, Glück gehabt. Es kann jedenfalls auch anders gehen und das muss nicht immer glimpflich sein.
VG
So n Quatsch, dass ist hier der Normalfall.
Antwort von pillepalle:
Na dann begehe mal weiterhin munter Urheberrechtsverletzungen bei Youtube ;) Ich kann davon nur abraten.
VG
Antwort von dienstag_01:
pillepalle hat geschrieben:
Na dann begehe mal weiterhin munter Urheberrechtsverletzungen bei Youtube ;) Ich kann davon nur abraten.
VG
Und dann sind mir die Künstler auch noch dankbar dafür... ;)