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Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Fr 10 Feb, 2012 21:02
von ClemensFlorack
Hallo ans Forum!
Ich mache mit einem Freund ab und zu Mal Videoproduktionen, die zwar qualitativ schon recht hochwertig sind, aber nur 'ab und zu' gemacht werde mangels ausreichender Zeit.
Ich würde nun gerne wissen wie man diese Geldbeträge (Wenn ihr wüsstet wie wenig das immer nur ist, würdet ihr höchstwahrscheinlich lachen^^) versteuern kann. Wir sind beide noch nicht volljährig, deswegen müsste das dann über Eltern laufen. Muss man denn nur für die paar Euros im Jahr ein Kleingewerbe anmelden?!?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Clemens
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Fr 10 Feb, 2012 22:55
von KSProduction
natürlich müsst ihr in diesem fall kein gewerbe anmelden. das einzige zu was ihr in diesem fall verpflichtet seid ist, eine rechnung zu schreiben und hier, in diesem fall eure eltern dies bei der einkommenssteuererklärung anzugeben. dann habt ihr euch korrekt verhalten. noch ein kleiner tipp: möglicherweise habt ihr dadurch steuerliche abzüge. das solltet ihr auf jedenfall in der rechnung berücksichtigen und sie entsprechend höher ansetzen. man braucht sich ja auch nicht ausnutzen lassen wenn es eh nur ein paar euros sind ;-) viel spaß und erfolg weiterhin ;-)
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 09:43
von Pianist
ClemensFlorack hat geschrieben:Ich würde nun gerne wissen wie man diese Geldbeträge (Wenn ihr wüsstet wie wenig das immer nur ist, würdet ihr höchstwahrscheinlich lachen^^) versteuern kann.
Ich vermute mal, dass Ihr überhaupt nichts machen müsst, da es an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt. Rechne doch mal zusammen, was die Geräte kosten, mit denen Ihr das macht. Dann teilt Ihr diese Summe durch drei, um eine Abschreibung über drei Jahre zu simulieren. Kleine billige Kameras und normale Computer, mit denen man das bearbeitet, würde ich wohl über drei Jahre abschreiben. Jetzt addiere mal die Gelder, die Ihr im Jahre 2011 durch die Filmerei eingenommen habt. Ist diese Summe kleiner oder größer als die durch drei geteilte Abschreibungssumme? Wenn sie kleiner ist, dann müsst Ihr Euch über eine Steuererklärung keine Gedanken machen. Wenn sie größer ist, würde ich erst mal prüfen, ob da noch weitere Kosten drinstecken, die man abziehen könnte. Und wenn sie dann immer noch größer ist, dann sehen wir weiter.
Matthias
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:14
von domain
Für ein Gewerbe genügt neben einigen sonstigen Voraussetzungen die reine Gewinnerzielungsabsicht und die wird wohl vorhanden sein, aber dass ihr diese quasi Liebhaberei versteuern müsst ist unwahrscheinlich. Allerdings müsst ihr korrekte Rechnungen ohne USt, aber wahrscheinlich mit Steuernummer schreiben können, weil sonst der Verdacht auf Schwarzarbeit bestehen könnte.
In allen solchen Fällen reicht aber gewöhnlich ein Anruf oder ein Besuch beim zuständigen Finanzamt, die geben einem dann meist recht freundlich Auskunft über die richtige Vorgangsweise.
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:20
von Pianist
domain hat geschrieben:Allerdings müsst ihr korrekte Rechnungen ohne USt, aber wahrscheinlich mit Steuernummer schreiben können, weil sonst der Verdacht auf Schwarzarbeit bestehen könnte.
Das kommt doch nun wirklich darauf an, was die beiden genau machen. Vielleicht erfahren wir dazu noch was. Bisher klingt es für mich so, dass zwei Jungs gelegentlich was filmen und dafür mal ein Taschengeld kriegen.
Matthias
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:28
von domain
Sehe ich auch so, nur zahlen manche Auftraggeber nicht ohne Rechnung. Eine austgestellte Quittung für erhaltenes Geld aber könnte den Verdacht auf Schwarzarbeit seitens des Auftraggebers bei der Finanz auslösen.
Also besser beim Finanzamt erkundigen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:34
von KSProduction
domain hat geschrieben:Sehe ich auch so, nur zahlen manche Auftraggeber nicht ohne Rechnung. Eine austgestellte Quittung für erhaltenes Geld aber könnte den Verdacht auf Schwarzarbeit seitens des Auftraggebers bei der Finanz auslösen.
Also besser beim Finanzamt erkundigen, dann ist man auf der sicheren Seite.
ein verdacht auf schwarzarbeit besteht doch erst wenn man die geschriebene rechnungsquittung am entsprechenden kalenderjahr beim finanzamt "vorbeischmuggelt".... d.h. sie nicht vorlegt wenn man den kram dort erledigt. meines wissens muß man da nicht vorab erscheinen.....der rechnungsempfänger hat die rechnung vorzulegen und der schreiber die quittung. so verhält man sich dann korrekt. sagt meine steuerberaterin....
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:39
von Pianist
domain hat geschrieben:Eine austgestellte Quittung für erhaltenes Geld aber könnte den Verdacht auf Schwarzarbeit seitens des Auftraggebers bei der Finanz auslösen.
Diesen Satz habe ich tatsächlich auch nicht verstanden.
Matthias
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:46
von domain
Sag ich ja: im Normalfall sollte eine Rechnung und eine Quittung (bzw. ein sonstiger Saldierungsnachweis) vorliegen. Die Steuernummer ist für das Finanzamt für die Rückverfolgung wichtig, denn eine Ausgabe muss beim ev. steurpflichtigen Empfänger gleichzeitig als Einnahme aufscheinen.
Mir kommt allerdings vor, dass es sich hier um einen ziemlichen Bagatellfall handelt, der vorläufig noch gar nicht der Rede wert ist. Aber was nicht ist kann ja noch werden :-)
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 10:46
von Alf_300
Mal ein bischen rum Googeln - Steuern für Schüler -
Das gibts eine ganze Menge zum lesen, angefangen vom FerienJob bis zur Selbständigen Arbeit.
u.A. gehts darum dass ab einem bestimmten Betrag das Kindergeld gekürzt wird.
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 17:52
von KSProduction
domain hat geschrieben:Sag ich ja: im Normalfall sollte eine Rechnung und eine Quittung (bzw. ein sonstiger Saldierungsnachweis) vorliegen. Die Steuernummer ist für das Finanzamt für die Rückverfolgung wichtig, denn eine Ausgabe muss beim ev. steurpflichtigen Empfänger gleichzeitig als Einnahme aufscheinen.
Mir kommt allerdings vor, dass es sich hier um einen ziemlichen Bagatellfall handelt, der vorläufig noch gar nicht der Rede wert ist. Aber was nicht ist kann ja noch werden :-)
Sag das nicht :-) Es gibt nen leider wahren Spruch: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen :D
Re: Videoproduktionen versteuern
Verfasst: Sa 11 Feb, 2012 17:55
von KSProduction
Alf_300 hat geschrieben:Mal ein bischen rum Googeln - Steuern für Schüler -
Das gibts eine ganze Menge zum lesen, angefangen vom FerienJob bis zur Selbständigen Arbeit.
u.A. gehts darum dass ab einem bestimmten Betrag das Kindergeld gekürzt wird.
Da könntest sogar recht haben, das ist typisch Deutsch, alles ist so kompliziert und keiner weiß Bescheid. Ich bin mir sogar ziemlich sicher dass die meisten Finanzamtmitarbeiter nicht so recht wissen welches der beste Weg ist bzw sich mit der Wahl des Weges uneinig sind. Frag 3 Finanzamtmitarbeiter unabhängig - wirste 3 Wege zur Auswahl haben....naja schon frustrierend findet ihr nicht? Bei der GEMA ist es dasselbe in grün.
Aber in einem sind sich alle einig, egal wen man hier fragt: Bekommst Du Geld herein was nicht als Geschenk beglaubigt wird - haste eine Rechnung zu schreiben. Ich finde, geht einfach her und macht das so und vergesst die Quittung nicht bei dem als Stichtag vorgeschriebenen Termin bei der Einkommenssteuererklärung ;-) Ich denke mal wer das so macht kommt zumindest mal nicht ins Zuchthaus :D