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Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 20:05
von GertiR
Hallo,
Mal eine kurze Frage:
Hat jemand von Euch irgendwo eine Vorlage, mit der Personen, die ich beim Drehen mehr oder weniger zufällig erwische, mittels Einverständniserklärung von eventuellen Einsprüchen bei späteren öffentlichen Aufführungen abhalten kann?

Wow, was für´n Satz :)

Kurz gesagt suche ich ein Formular zur Einverständniserklärung.

Gruß Gerti

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 20:18
von Axel
GertiR hat geschrieben: Personen, die ich beim Drehen mehr oder weniger zufällig erwische ...
Bezieht sich wohl auf das sog. "Recht am eigenen Bild". Wenn du die Kamera ganz offen auf einem öffentlichen Platz stehen hast und Passanten durchs Bild rennen, ist die letzte Chance, die Veröffentlichung zu verhindern, auf dich zuzukommen und das Einverständnis explizit zu verweigern. Kein Problem, wirst du sagen, Sie haben soeben meine Aufnahme ruiniert. Beleg hierzu (§ 23 KUG):

"5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6. "

Als Staffage kann auch eine einzelne Person gelten. So werden auf öffentlichen Plätzen, in Foyers oder vor Monumenten etc. von EB Teams häufig Passanten mit der Bitte angesprochen, einmal durchs Bild zu gehen. Die Funktion ist die des "durchlaufenden Witzes", so genannt, weil ohne menschlichen Größenvergleich die Aufnahme tot und "witzlos" ist. Ziel der Aufnahme ist aber die Natur/Architektur.

"6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit7."

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 20:24
von Gast
Klasse Axel,
sehr ausführliche Antwort.
Danke dafür!

Es geht für mich immer noch um das Thema "Motorradtreff".
Wie wäre es wohl zu bewerten, wenn jemand aus der Masse sich probehalber auf einem Motorrad niederläßt und ich dann seine Mimik dabei videomäßig festhalte?
Oder so...


Gerti

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 20:34
von Axel
Salut Gerti,
ich filme niemanden mit versteckter Kamera wie Professor Eibl-Eibesfeldt, wen ich - zuletzt auf einem Flohmarkt - portraitiere, der bekommt es auch mit. "So nicht!" respektiere ich natürlich. "Wann kommt das denn im Fernsehen?" beantworte ich wahrheitsgemäß mit "Wahrscheinlich nie. Warum, hätten Sie was dagegen?" Die Antwort respektiere ich ebenfalls. Dem Sender reicht das (ich war mal EB-Techniker=Kamera-Assi), warum also nicht uns?

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 20:41
von GertiR
Seh ich eigentlich auch so.

Leider haben wir uns in den letzten Jahren in ein Volk von Blockierern und Verhinderern verwandelt.
Da wird dann eine Sache blockiert, weil mans eben kann und nicht, weil man einen Grund hätte.

Das Problem wird aber erst dann aktuell, wenn bei einer öffentlichen Ausstrahlung sich jemand an sein Recht erinnert und es durchsetzen will; am besten noch mit einer Schadensersatzklage.
Den schwarzen Peter hätte dann ja wohl ich.

Will mich halt nur absichern.

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 20:59
von Axel
GertiR hat geschrieben:Das Problem wird aber erst dann aktuell, wenn bei einer öffentlichen Ausstrahlung sich jemand an sein Recht erinnert und es durchsetzen will; am besten noch mit einer Schadensersatzklage.
Sehr geehrter Herr Dr. jur. Dingenskirchen!

Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom sowieso sowieso, indem Sie die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ihres Mandanten darlegen. Um die Behauptung Herrn Irgendwers, er sei nicht um Einverständnis erlangt worden, zu relativieren, sende ich Ihnen hiermit eine VHS-Kopie der ungeschnittenen Aufnahme zu.

Herr Irgendwer: "Wann kommt´n das im Fernsehen?"
Ich: "Wahrscheinlich gar nicht. Warum? Hätten Sie was dagegen?"
Herr Irgendwer: "Woher denn? Wollte immer schon mal `n Star werden."

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Do 06 Apr, 2006 21:05
von Gast
Ok.Ok..... :)

Danke!

Gerti

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Mo 20 Sep, 2010 20:53
von Moritzk
Hy,

habe fuer einen Kitesurfer einige Aufnahmen gemacht, welche er mir auch zur Verfuegung stellen moechte.
Bekomme ich irgendwo ein Formular her was alles beinhaltet?
Er moechte gerne alle Rechte an mich abtreten, damit ich einen zb. Werbespot daraus schnitzen kann.
Links bzw. eine Email an mich waeren Super!

Liebe Gruesse,
Mo

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Mo 20 Sep, 2010 21:46
von shipoffools
Ein Formular kann ich dir leider nicht bieten, aber vielleicht kannst du dir mit den Informationen aus diesem Thread selbst eines "zusammenbasteln".

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Mo 20 Sep, 2010 23:21
von B.DeKid
Ruf mich mal an dann stell ich dich den Jungs von IntoBlind vor ;-)

Ansonsten reicht da nen 2 fach ausgefuehrter 3 Zeiler für.

..............

ABER

Je nachdem Was der für nen Schirm fährt und Board und Klamotten traegt solltest du die Logos raus nehmen wenn du das ganze fuer nen Clip verwenden willst!

MfG
B.DeKid

Re: Einverständniserklärung

Verfasst: Mo 20 Sep, 2010 23:23
von B.DeKid
**Ich hab zB nen Sinker und nen kleines Fanatic Nivea Segel dazu , so was kann man halt nicht wirklich nutzen ;-))**
(Nen Sinker ist nen kleines nicht schwimmendes SurfBrett- welches man mit kleinem Segel bei Sturm zu wasser lässt;-)) Macht auch riesen Fun mit dem Ding uebers wasser zu ziehen... das Segel hab ich mal ueber Dads Connex ergatern koennen - da es aber durch den riesen Nivea aufdruck zu hohen erkennungswert hat muss man da halt retuschieren bzw was anderes nutzen)