hat sich jemand schon mit der E-Rechnung auseinandergesetzt? Zum Glück gibt es ja eine 3 Jahre Übergangsfrist für kleinere Buden.
Eine PDF-Datei ist keine E‑Rechnung.
Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU und im Sinne der E‑RechV ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Eine E‑Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar.
Eine Bilddatei, ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen nicht.
Die sollen einfach mal eine Beispiel PDF auf ihre Scheiß Webseite stellen und gut ist. Tun als ginge es um eine Hirn OP und machen die Leute verrückt mit dem Müll.
Ging nicht an Dich, Ruessel, aber es geht mir derart auf dem Sack wie man in diesem Land jeden lächerlichen Kack derart verkomplizieren muss.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 08:45
von Frank Glencairn
Es ist keine Raketenwissenschaft, und es gibt ein paar kostenlose Tools dafür.
Und ja, die völlig unnötige, ständige Verkomplizierung und Bürokratisierung von - bisher problemlosen und simplen Sachen - aus Brüssel ist der totale Sackgang.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 08:47
von ruessel
Nützt ja nix, ist so beschlossen und das Finanzamt ist allgemein Humorlos.
Ich schätze es wird bald KI Freeware Programm geben, eigenes Logo als Bild rein, Kontoverbindungen eingeben und loslegen. Einzig die gesetzlich geforderten 10 Jahre digitale Lagerung im Ursprungszustand der Rechnung bereitet mir noch Kopfschmerzen (Cloud?). Papier im Ordner war einfach und konnte jeder..... habe ich noch meine Emails von vor 10 Jahren? Ein klares nein.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 08:59
von macaw
ruessel hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 08:47
Nützt ja nix, ist so beschlossen und das Finanzamt ist allgemein Humorlos.
Ich schätze es wird bald KI Freeware Programm geben, eigenes Logo als Bild rein, Kontoverbindungen eingeben und loslegen. Einzig die gesetzlich geforderten 10 Jahre digitale Lagerung im Ursprungszustand der Rechnung bereitet mir noch Kopfschmerzen (Cloud?). Papier im Ordner war einfach und konnte jeder..... habe ich noch meine Emails von vor 10 Jahren? Ein klares nein.
Na so einfach ist es nicht. Wenn Du nämlich genauer hinschaust wird Dir etwas auffallen, Haufe.de fasst das so zusammen:
"Wird ein Beleg mit einem Office-Programm (WORD, EXCEL, OpenOffice, usw.) erstellt und gespeichert, gilt er als digitaler Beleg und muss in einem GoBD-konformen Datei-Management-System (DMS) gespeichert werden. Ein normaler Dateimanager (Windows, Mac usw.) reicht hier nicht aus, denn:
- Dateien können jederzeit aufgerufen und verändert werden.
- Weder die Aufrufe noch die Änderungen werden vom System protokolliert.
- Löschungen ganzer Dateien sind möglich.
- Zeitstempel können manipuliert werden.
- Die Finanzamtsschnittstelle fehlt.
- Nur ein spezielles DMS kann die in den GoBD geforderten Spezifikationen erfüllen. "
Im Grunde sind garantiert 90% aller Rechnungen in "Bürokratieland" damit unzulässig.
Ich werde von Lexware Buchhaltung zu Lexware Business plus gehen. Da ist dann alles drin, was benötigt wird. Ich richte dann eine eigene Mail-Adresse für Rechnungen ein, damit Eingangsrechnungen direkt im System landen und Ausgangsrechnungen direkt aus dem System verschickt werden. Außerdem werde ich das Banking direkt integrieren, so dass ich die Buchungen der Bank nur noch kontieren muss.
Bisher habe ich meine Angebote und Rechnungen mit einem Textprogramm geschrieben und alles manuell ausgerechnet. Wenn künftig alles in einem Programm läuft, ist das schon eine erhebliche Vereinfachung und wird auch viel Zeit sparen. Und die Datenaufbewahrung wird gleich mit erledigt.
Matthias
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:37
von Jörg
Bisher habe ich meine Angebote und Rechnungen mit einem Textprogramm geschrieben und alles manuell ausgerechnet. Wenn künftig alles in einem Programm läuft, ist das schon eine erhebliche Vereinfachung und wird auch viel Zeit sparen. Und die Datenaufbewahrung wird gleich mit erledigt.
tatsächlich jemand, der den Sinn der Maßnahme begriffen hat.
Ist halt ein Praktiker, kein EU Kritikschwafler.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:41
von Frank Glencairn
ruessel hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 08:47
Nützt ja nix, ist so beschlossen und das Finanzamt ist allgemein Humorlos.
Ich schätze es wird bald KI Freeware Programm geben, eigenes Logo als Bild rein, Kontoverbindungen eingeben und loslegen.
Was genau soll denn eine KI da machen? Rechnungen erfinden?
Entsprechende Programme gibt es längst (siehe mein verlinktes Video) - im Prinzip sind das auch nur PDFs in einem Wrapper mit ein paar Metadaten.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:43
von Frank Glencairn
Jörg hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 11:37
tatsächlich jemand, der den Sinn der Maßnahme begriffen hat.
Ist halt ein Praktiker, kein EU Kritikschwafler.
Das ging ja bisher auch alles automatisch - den tatsächlichen Sinn der Maßnahme kannst du bei der EU Nachlesen.
Spoiler Allert: Das automatische ausrechnen ist kein Teil der Maßnahme.
Bisher habe ich meine Angebote und Rechnungen mit einem Textprogramm geschrieben und alles manuell ausgerechnet. Wenn künftig alles in einem Programm läuft, ist das schon eine erhebliche Vereinfachung und wird auch viel Zeit sparen. Und die Datenaufbewahrung wird gleich mit erledigt.
Nur daß ich das richtig verstehe - du hast die Lexware Buchhaltung , aber deine Rechnungen per Hand in einem Texteditor gerechnet und geschrieben?
Und warum genau sollte dich die e-Rechnung vor der Datenaufbewahrung entbinden?
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:47
von Bluboy
Gilt das allgemein oder nur wenn man mit Behörden zu tun hat ?
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:53
von Pianist
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 11:43
Nur daß ich das richtig verstehe - du hast die Lexware Buchhaltung , aber deine Rechnungen per Hand in einem Texteditor gerechnet und geschrieben?
Und warum genau sollte dich die e-Rechnung vor der Datenaufbewahrung entbinden?
Das Buchhaltungsprogramm ist ja ein reines Buchhaltungsprogramm, das kann keine Auftragsverwaltung vom Angebot bis zur Rechnung. Daher jetzt der Umstieg auf ein Programm, was alles kann. Das wollte ich früher schon machen, habe es aber immer rausgeschoben, und nun ist die E-Rechnung der passende Anlass, es endlich umzusetzen.
Zur Datenaufbewahrung: die passiert ja dann automatisch in einem ordnungsgemäßen Format. Da werde ich mich aber natürlich nicht nur auf die Datensicherung direkt auf dem Gerät und die Lexware-eigene Online-Datensicherung verlassen, sondern wie bisher auch auf mehrere externe Festplatten sichern, und diese wie bisher in verschiedenen Räumen aufbewahren, aber es ist eben keine Sammlung von PDF-Rechnungen mehr.
Im Idealfall habe ich irgendwann nicht mal mehr einen Aktenordner.
Matthias
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:53
von pillepalle
Bluboy hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 11:47
Gilt das allgemein oder nur wenn man mit Behörden zu tun hat ?
Nur wenn man mit Behörden zu tun hat, wenn ich das richtig gelesen habe.
Ich habe auch öfter mit größeren Internationalen Firmen zu tun und da muss ich auch erstmal in's System eingepflegt werden, damit die überhaupt bezahlen. Ironischerweise muss man das als Geschäftspartner dann teilweise selber machen. Eigentlich ziemich schräg, aber wenn man nicht ewig warten möchte, lohnt es sich kooperativ zu sein und brav alles für's System anzugeben, was sie brauchen.
VG
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 11:59
von Frank Glencairn
Pianist hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 11:53
Sammlung von PDF-Rechnungen mehr.
Doch, aber die Rechnung ist dann halt in einem anderen Wrapper.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 12:05
von Pianist
Es sind im Prinzip XML-Dateien, die erst mal nicht fürs Auge lesbar sind. Dafür werden sie dann als PDF verkleidet, jedenfalls bei Zugpferd, oder wie das heißt. Bei X-Rechnung (Bundesverwaltung) gar nicht.
Matthias
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 12:19
von Frank Glencairn
Pianist hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 12:05
Es sind im Prinzip XML-Dateien...
Wie ein Word Dokument halt auch ;D
Was ich damit sagen will ist, e-Rechnung ist kein - irgendwie magisches - File.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 12:20
von stip
Jörg hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 11:37
tatsächlich jemand, der den Sinn der Maßnahme begriffen hat.
Ist halt ein Praktiker, kein EU Kritikschwafler.
Die EU macht ständig sinnvolle Gesetze im Sinne des Verbrauchers. Ständig. Gesetze die von Staatsregierungen nie gemacht wurden bzw würden weil Verbraucherschutzverbände vergleichsweise schwache Lobbies sind.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 12:27
von Pianist
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 12:19
Was ich damit sagen will ist, e-Rechnung ist kein - irgendwie magisches - File.
Nein, natürlich nicht, aber es muss eben in einen durchorganisierten Wörkfloh eingebunden sein. Und wenn ich mir überlege, dass ich von mehreren Leuten immer noch Rechnungen bekomme, die sie mir vor Ort auf Durchschreibeblöcken ausstellen, dann kann ich mir ungefähr vorstellen, welches Verhältnis die zur E-Rechnung haben.
Zunächst mal muss ja jeder Unternehmer nur in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verabeiten. Unternehmer ist übrigens auch der 80-jährige Waldbesitzer, der nicht mal in der Lage ist, einen Computer einzuschalten.
Matthias
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 12:33
von dienstag_01
Für das Ausstellen von e-Rechnungen hat man noch bis mindestens Ende 2026 Zeit.
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 12:55
von Pianist
Genau. Aber wenn ich jetzt umstelle, dann natürlich komplett. Und Zugpferd-Rechnungen sind ja auch für das Auge lesbar, so dass beide Welten abgedeckt sind.
Matthias
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 16:35
von soulbrother
Mich hat gleich mal ein (weltbekanntes) Unternehmen angeschrieben (bei denen ich als "Lieferant" gelistet bin), dass doch bitte alle Rechnungen nicht nur elektronisch nach dann neuer Regelung, sondern mind. bis Ende 2025 noch (zusätzlich) als PDF (wie bisher) geschickt werden sollten, damit ja alles klappt ;-)
Re: Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Verfasst: Mo 02 Dez, 2024 19:09
von TheBubble
Pianist hat geschrieben: ↑Mo 02 Dez, 2024 12:27
Zunächst mal muss ja jeder Unternehmer nur in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verabeiten. Unternehmer ist übrigens auch der 80-jährige Waldbesitzer, der nicht mal in der Lage ist, einen Computer einzuschalten.
Und genau das ist ein Beispiel dafür, wie die "Digitalisierung" meiner Ansicht nach versagt. Anstelle Probleme durch hilfreiche Lösungen zu vereinfachen (z.B. durch eine einfach verständliche, aber optionale E-Rechnung) wird eine Mammut-Spezifikation (oder gleich mehrere) erschaffen, welche die unterschiedlichsten Gegebenheiten abzudecken versucht aber von den wenigsten Menschen wirklich verstanden wird (Schritt 1).
Damit das überhaupt jemand in der Breite nutzt, wird daraus eine Pflicht gemacht (Schritt 2).
Und weil es nun so ist, muss man entweder Software einiger großer Anbieter kaufen oder für einfachste Dinge Dienstleister beauftragen (Schritt 3 - Profit!).
Außer großen Konzernen, Lobbyisten und vielleicht dem Finanzamt hilft so etwas doch kaum jemandem. Wer an Endverbraucher verkauft muss doch i.d.R. eh wieder zum Papier greifen. Und für viele angehende Selbstständige ist die Barriere zum Markteintritt wieder ein klein wenig höher geworden.