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Garantie bei geschenktes ohne Rechnung?

Verfasst: Mo 14 Jun, 2021 16:56
von klusterdegenerierung
Mir ist gerade erst aufgefallen, das ich garnicht weiß wie es mit dem Garantieanspruch ausschaut, wenn man auf Kleinanzeige Neuware kauft, die die der Verkäufer geschenkt bekommen hat.
Den Fall hatte ich noch garnicht und weiß garnicht wie man damit umgeht.

Also jemand bekommt bei Vertragsverlängerung ein Handy und verkauft es als Neuware bei Kleinanzeigen, wie läuft das dann, wenn mal was mit dem Handy ist, da fragt doch der Hersteller bestimmt wann und wo ich das gekauft habe, oder?

Auch eine Frage, was ist, wenn der beschenkte das Handy schon seit einem Jahr im Schrank liegen hat, hat man dann eh keine Garantie mehr, bzw wie wird das denn berechnet, wann beginnt ein Anspruch?

Danke? :-)

Re: Garantie bei geschenktes ohne Rechnung?

Verfasst: Mo 14 Jun, 2021 17:05
von prime
Für Garantieansprüche verlangen alle* Händler oder Hersteller einen Kaufnachweis mit Datum. Ohne Kaufnachweis keine Garantie, egal ob bei Kleinanzeigen geschenkt/gekauft/geklaut/vom Laster gefallen. Auch bei Vertragsverlängerung gibt es eine "Rechnung" meist mit "0,00 €" Betrag mit Datum. Es ist egal ob das Gerät dann 1 Jahr im Schrank lag. Das Datum auf der "Rechnung" ist entscheidend.

* AVM (FritzBox-Hersteller) hat lange Zeit ihre Produkte ohne Kaufnachweis repariert/ausgetauscht. Das hat sich dann aber auch geändert, da wird immer ein Kaufnachweis mit Datum verlangt.

Re: Garantie bei geschenktes ohne Rechnung?

Verfasst: Mo 14 Jun, 2021 17:56
von klusterdegenerierung
Ah ok!
Das heißt wenn der KA Veräufer keinen Nachweiß über dieses Gerät hat, hat man höchstwahrscheinlich auch keinen Anspruch bei Garantieleistungen?

Das heißt dann also, wenn die mir keine Kopie von der Schenkung zur Vertragsverlängerung aushändigen können, Finger weg?
Danke!