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BERUFsBRIEF für Filmschaffende

Verfasst: Di 24 Mär, 2020 18:10
von ruessel
https://kinematografie.org/service/beru ... 3-2020.pdf
Wie verhalten sich die Produktionsfirmen?

Noch vergangenen Montag, den 16.03.2020, hat sich die PRODUZENTENALLIANZ öffentlich „SOLIDARISCH mit ihren PARTNERN AM SET, den Kreativen und FILMSCHAFFENDEN“ erklärt und konstruktive und vor allem gemeinsame Schritte für die Bewältigung der Krise“ vorgeschlagen.Die Branchenrealität sieht jedoch sehr unterschiedlich aus:
Einige Firmen zeigen sich verantwortungsvoll mit ihren Mitarbeitern und Filmschaffenden. So schreibt z.B. die Fa. Bantry-Bay („FairFilmAward“-Träger) an ihre Mitarbeiter, daß sie „alle bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Angestellten der Produktion erfüllen wird“.
Die EIKON MEDIA GmbH geht mit gutem Beispiel voran und hat bei der Produktion von „Herr und Frau Bulle“ bereits am Freitag erste Vereinbarungen für das Kurzarbeitergeld (KUG) völlig korrekt einschließlich Aufstockung (!) mit ihren Mitarbeitern vereinbart. Das Tochterunternehmen der Evangelischen Kirche zeigt: SO GEHT’S!
Andere Firmen wie z.B. BAVARIA, NETWORK MOVIE, WIEDEMANN & BERG oder „NEUESUPER“ arbeiten immerhin schonan Lösungen mit Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur, entscheidend wird aber, ob auch die übliche und korrekte Aufstockung in den Vereinbarungen drin steht (s.u.).Voraussetzung auch hierfür ist jedoch, daß Arbeitsverträge weiterhin bestehen.
Deswegen ist es VÖLLIG UNVERANTWORTLICH, daß einige Firmen bereits Mitte der Woche einfach zahlreiche KÜNDIGUNGEN eilfertig den eigenen Filmschaffenden Kündigungen nach Haus schickten, ohne an die Folgen für die Mitarbeiter zu denken.

Zu diesen Firmen zählen nach bisherigen Meldungen:

BAREFOOT PRODUCTION („Kurt“)
CENTRAL SCOPE Produktion GmbH (“Ice Cream” und “Girona”)
CINEZENTRUM BERLIN: („Tatort –Familienbande“)
CONSTANTIN TV („Friedrichstadtpalast“)
HAGER MOSS: („Eine Liebe später“)
FFP NEW MEDIA (z.B. „Bumerang“ oder „Rosamunde Pilcher“)

Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, daß in diesen Zeiten sich schnellstmöglich ihrer Mitarbeiter entledigen wollen. Mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses schneiden Sie damit den Filmschaffenden all die Unterstützungsinstrumente ab, die derzeit unsere staatliche Gemeinschaft und die Sender, Filmförderungen aufgebaut wird, von der Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz über Insolvenzausfallgeld bis hin auch zum Kurzarbeitergeld (KUG.

Re: BERUFsBRIEF für Filmschaffende

Verfasst: Di 24 Mär, 2020 18:41
von Frank Glencairn
Haben die wirklich fest angestellte Film Crews, oder reden wir hier von Büroangestellten?

Re: BERUFsBRIEF für Filmschaffende

Verfasst: Di 24 Mär, 2020 21:46
von nic
Frank Glencairn hat geschrieben: Di 24 Mär, 2020 18:41 Haben die wirklich fest angestellte Film Crews, oder reden wir hier von Büroangestellten?
Üblicherweise wird ein Großteil der Crew bei längeren Projekten auf Lohnsteuerkarte beschäftigt.