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Künstersozialkasse: Wie Kollegen abrechnen?

Verfasst: Fr 01 Feb, 2019 13:21
von pixelschubser2006
Hallo,

wie ich bereits in anderen Posts geschrieben habe, stocke ich gerade mein Equipment auf, um mich mit mehreren Kameras und Bildmischer für Events u.ä. anzubieten. Die Technik ist bestellt, und einen befreundeten Kollegen konnte ich auch zur Mitwirkung motivieren. Soweit alles auf einem guten Weg.

Nun bin ich inzwischen "Vollmitglied" in der KSK und möchte es auch bleiben. Da stellt sich nun die Frage, die die Abrechnung des Kollegen vonstatten geht. Er ist selbständig und schreibt mir eine Rechnung, wobei ich ihn erstmal fragen muss, ob er selbst in der KSK ist. Bekanntlich ist das aber ziemlich nebensächlich. Entscheidend ist nur, daß er nicht über eine juristische Person oder Kapitalgesellschaft abrechnet.

Die KSK sieht ausdrücklich vor, daß sich mehrere Freelancer zusammenschließen, so daß der Endkunde letzlich als Verwerter fungiert und die daraus resultierenden Abgaben abführt. Ist es dazu nötig, daß man mit dem Kollegen eine GbR gründet oder kann man einfach dessen Rechnung bezahlen? Wäre mathematisch auch ok, denn zwei Leute für 1 Tag je 500 Euro kalkulieren und der Kunde zahlt mit einer Rechnung für beide 1000 EUro zzgl. Abgaben, würde das ja rechnerisch aufgehen. Allerdings kenne ich die KSK und glaube an alles, aber nicht daran, daß es einfach ist... außerdem erinnere ich mich an den EB-Kameramann, der sein Team mitabrechnete und damit auf die Schnauze geflogen ist...

Wer hat Input für mich und / oder praktische Erfahrungen damit?

Vielen Dank schonmal für jede sachdienliche Antwort!!

Re: Künstersozialkasse: Wie Kollegen abrechnen?

Verfasst: Fr 01 Feb, 2019 13:33
von Jott
Den einzigen rechtlich belastbaren Input zu solchen Konstellationen kannst du nur von KSK selbst bekommen.

Schritt 1: deren Website durchackern.

Re: Künstersozialkasse: Wie Kollegen abrechnen?

Verfasst: Fr 01 Feb, 2019 13:40
von Pianist
pixelschubser2006 hat geschrieben: Fr 01 Feb, 2019 13:21 Er ist selbständig und schreibt mir eine Rechnung, wobei ich ihn erstmal fragen muss, ob er selbst in der KSK ist. Bekanntlich ist das aber ziemlich nebensächlich.
Genau. Deshalb musst Du ihn auch nicht fragen. Hier haben wir es mit dem Fall zu tun, dass es zu einer Doppelabführung kommt. Du zahlst für ihn die Abgabe, wenn Du ihn beschäftigst, und die auftraggebende Person (m/w/d) muss dann noch mal auf Deine Gesamtrechnung die Abgabe leisten. Es ist also anders als bei der Umsatzsteuer, wo nur den letzten die Hunde beißen.

Etwas günstiger sähe es aus, wenn Ihr beide jeweils getrennte Rechnungen an den Auftraggeber schreibt.

Aber wenn einer meckert: So ist es immer noch günstiger, als wenn Du eine GmbH gründen würdest. Da müsstest Du Deine Preise viel mehr erhöhen. Und letztendlich geht es ja um soziale Absicherung, da kann eigentlich kein verantwortungsvoller Auftraggeber was gegen haben.

Matthias

Re: Künstersozialkasse: Wie Kollegen abrechnen?

Verfasst: Fr 01 Feb, 2019 13:41
von pixelschubser2006
@Jott: Danke für die prompte Rückmeldung. Ich habe die angeschrieben und um entsprechende Infos und Vorgaben gebeten. Allerdings ist es nicht verkehrt, aus den Erfahrungen von Dritten zu lernen. Und meine bisherige Kommunikation alleine zur Feststellung meiner Mitgliedschaft füllt schon einen schmalen Aktenordner... daher mache ich mich auf das Schlimmste gefasst.

Die Faq für Unternehmen und Verwerter habe ich auch schon durch, werde aber noch weitersuchen...

@Pianist: Ungefähr sowas hatte ich erwartet. Das wäre aber zu verschmerzen. So wild sind die Abgaben nicht, halt aktuell 4,2%. Wenn die KSK für ein ganzes Team mit 15 Einsatztagen im Monat nach Jahren ein Fass aufmacht, sind das mitunter heftige Beträge, aber für vereinzelte Tage pillepalle. Außerdem peile ich Eventfirmen und Veranstalter als potentielle Kunden an. Die sollten mit der Thematik bestens vertraut sein. Schwieriger ist da, daß diese Klientel in Punkto Zuverlässigkeit und Seriösität nur knapp über Gebrauchtwagenhändler anzusiedeln sind, aber ich habe mit dem Business lange genug zutun gehabt und weiß mich abzusichern ;-)

Re: Künstersozialkasse: Wie Kollegen abrechnen?

Verfasst: Fr 01 Feb, 2019 14:16
von Jott
Wichtig ist, sicher zu stellen, dass du deine Mitgliedschaft nicht gefährdest. Denn das Ziel der KSK ist natürlich, möglichst wenige Leute zu versichern, daher liegen die Aufnahmehürden so hoch. Ebenso die Bleibehürden.