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Rechnungsstellung vor Leistungserbringung

Verfasst: Do 28 Jun, 2018 12:24
von schroedingerskatze
Guten Tag liebes Forum!

Ein Kunde möchte, dass ich für ihn als Dienstleister mit Bildregie und 2 Kameras eine Veranstaltung live streame. So weit, so übliches Tagesgeschäft ;-) Neu ist: Der Budgettopf, aus dem das Geld für unseren Auftrag stammt, ist nur noch bis zum Ende dieses Quartals verfügbar. Daher möchte der Kunde auch jetzt schon zahlen - obwohl die Leistung erst im Oktober erbracht werden soll. Das bedeutet für mich: um Rechnungsstellung heute wird gebeten. Wie geht Ihr mit diesen Situationen um? Welche Details vermerke ich auf meiner Rechnung? Über ein paar Hinweise aus Eurer Praxis würde ich mich sehr freuen! Die Steuerberaterin meines Vertrauens meldet sich im Lauf des Nachmittags, ein paar Eindrücke aus dem Forum - und dementsprechend Eurer praktischen Handhabung - interessieren mich natürlich trotzdem.

Viele Grüße!

Re: Rechnungsstellung vor Leistungserbringung

Verfasst: Do 28 Jun, 2018 13:28
von Drushba
Vermerk doch einfach "Vorkasse". Letztlich mußt Du ja einfach nur die Umsatzsteuer abführen, um das Finanzamt gewogen zu stimmen und gut ist.

Re: Rechnungsstellung vor Leistungserbringung

Verfasst: Do 28 Jun, 2018 15:13
von DAF
Ich seh da Finanz- und Steuertechnisch auch kein Problem, solange du die Ust. angibst (und abführst, wenn du im Abrechnungszeitraum einen Überschuß hast)

Ich würde lediglich auf der Rechnung so genau als möglich Details aufführen. Z.B:
- Wenn die Veranstaltung ausfällt
- Wenn du krank wirst
- Wenn sich entscheidende Faktoren/Parameter seitens des Kunden ändern
- usw. usf.

Kommt natürlich auch ganz drauf an wie lange/gut/intensiv du schon mit dem Kunden arbeitest.

Re: Rechnungsstellung vor Leistungserbringung

Verfasst: Do 28 Jun, 2018 15:55
von ksingle
Ich stelle Neukunden immer eine Vorausrechnung aus. Das FA hat nichts dagegen.