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Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 11:00
von ceejay
Liebe Community,
bei uns hat ein Kunde ein Projekt, zu dem wir bereits eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben drei Wochen vor Umsetzung storniert. Wie handhabt ihr sowas grundsätzlich? Einfach akzeptieren? Stornogebühren verrechnen? In dem Fall ists jetzt nicht übermäßig tragisch, aber mich würds generell mal interessieren wie man sowas in der Branche handhabt.
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 13:37
von Jalue
Das hängt doch stark von den Umständen ab. Wurden Ausfallhonorare verbindlich mit dem Kunden vereinbart (z.B. im Rahmen des Angebots, bzw. eurer beigefügten AGB’s)? Sind dir Vorkosten entstanden, bzw. steckt viel Vorarbeit in dem Projekt (aufwändiges Drehbuch o.ä.)? Geht es um eine (potenziell) langfristige, profitable Kundenbeziehung oder um eine Eintagsfliege?
Je nachdem wie die Antworten ausfallen, hast du die Wahl zwischen
-Schulterzuckend abtun.
-Mit dem Kunden freundlich (!) über eine Kompensation verhandeln.
-Rechnung schreiben und notfalls den dicken Knüppel (Anwalt) auspacken.
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 14:25
von kmw
Wenn im Vertrag nichts darüber ausdrücklich vereinbart ist, würde ich nur tatsächlich entstandene Kosten und Zeitaufwand berechnen.
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 15:25
von Steelfox
kmw hat geschrieben: ↑Do 17 Mai, 2018 14:25
Wenn im Vertrag nichts darüber ausdrücklich vereinbart ist, würde ich nur tatsächlich entstandene Kosten und Zeitaufwand berechnen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte
das denn möglich sein?
Wenn ich einem Klempner einen Tag vorher absage, schickt der mir doch auch keine Rechnung, nur weil er sein Auto schon beladen und seinen Koffer gepackt hat.
;-)
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 15:40
von Framerate25
Schriftliche Auftragserteilung und Termin nur per Anzahlung und in den AGB hinterlegen das bei ersatzloser Terminstornierung, die Anzahlung einbehalten wird als Kostenstelle für Recherche, Vorarbeit (Orga) etc.
Du hast ja Arbeit im Vorfeld geleistet, legitim zu berechnen, denn in dieser Zeit konntest Du Dich keinem anderen Erwerb widmen.
Wenn der Kühlschrank voll soll, gehts nur so.
In aktuellem Fall ist es wohl Lehrgeld, leider,
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 17:01
von MK
Steelfox hat geschrieben: ↑Do 17 Mai, 2018 15:25
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte
das denn möglich sein?
Wenn ich einem Klempner einen Tag vorher absage, schickt der mir doch auch keine Rechnung, nur weil er sein Auto schon beladen und seinen Koffer gepackt hat.
;-)
§ 648 BGB
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 17:32
von Steelfox
Oha, sieh an. Vielen Dank.
Da hab ich doch glatt schon Geld verschenkt...
Re: Kunde storniert bereits schriftlich bestätigten Auftrag
Verfasst: Do 17 Mai, 2018 18:01
von Largo
Je nach AGB und Kurzfristigkeit, kann man auch die entgangenen Gewinne geltend machen. Haben manche Firmen in ihren AGBs.. setzen das aber dann aus Kulanz oft nicht durch (bzw weil sie dann ihre Margen offen legen müssten :-)