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Drehortrechte/aufnahmerechte

Verfasst: Sa 25 Nov, 2017 09:30
von walang_sinuman
Hallo,

Wie verhält sich das, wenn ich von einer öffentlichen Straße aus, Fotos oder Videos von einem Haus/Grundstück eines fremden mache oder dieses zufällig zu sehen ist, weil ich in einem öffentlichen Raum fotografier/filme,... kann ich das ohne weiteres veröffentlichen und auch kommerziell verwenden? Oder brauche ich da doch eine Genehmigung.
Was ist wenn ich Objekte von fremden Fotografire bzw. Filme, wie zum Beispiel ein Auto oder ein Motorrad? Könnte da eventuell sogar der Hersteller etwas dagegen sagen dürfen?

Brauche ich eine drehgenehmigung, wenn ich in auf einen öffentlichen Platz fotografiere oder beispielsweise in einer museumsanlage Fotos mache, und diese zu einem 3D-Objekt generiere, welches ich dann für einen Film oder ein Spiel verwende.

Darf ein museum wirklich sagen, das ich meine Fotos und Videos nicht kommerziell nutzen darf?

Wie macht ihr das so?

Re: Drehortrechte/aufnahmerechte

Verfasst: Sa 25 Nov, 2017 14:32
von Pianist
Möchtest Du Dich mal bitte mit den Grundlagen der für Filmleute relevanten Rechtskreise beschäftigen?

Kurzfassung: Alles, was Du aus normaler Augenhöhe vom öffentlichen Straßenland aus aufnehmen kannst, ist durch die Panoramafreiheit abgedeckt. Menschen haben ggf. ihr Persönlichkeitsrecht, wenn sie mehr als nur Beiwerk sind. Mit kleiner Ausrüstung (Kamera mit Stativ) brauchst Du auf öffentlichem Grund keine Erlaubnis. Das geht erst los, wenn Schienen und Kabel verlegt werden sollen, Halteverbote eingerichtet werden und so weiter. Also Kinoleute brauchen das, Nachrichten- und Dokuleute nicht.

Innerhalb eines Museums bestimmt selbstverständlich das Museum die Spielregeln, alleine schon durch das Hausrecht.

Matthias

Re: Drehortrechte/aufnahmerechte

Verfasst: Sa 25 Nov, 2017 14:42
von walang_sinuman
Schließ Augenhöhe auch mit ein, wenn ich schräg nach oben schauen, also Nach oben fotografiere?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist es von öffentlichen Gelände aus okay, solange ich nicht beispielsweise das Stativ verwende,
Um meine gewöhnliche höhe zu verändern?

Danke für deine schnelle Antwort.

Gruß walang

Ps. Vielen lieben dank.

Re: Drehortrechte/aufnahmerechte

Verfasst: Sa 25 Nov, 2017 14:49
von Pianist
Stativ ist in Ordnung, und natürlich darfst Du auch nach oben schwenken, aber eine Leiter wäre zum Beispiel schon nicht mehr in Ordnung. Denke aber dran, dass Du Dich ohnehin nur auf die Panoramafreiheit berufen musst, wenn Du etwas filmst, was in irgendeiner Weise geschützt ist. Wenn da nichts Geschütztes ist, dann kannst Du auch eine Leiter nehmen. Mit einer Leiter könntest Du aber schon im Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes sein, was dann wieder andere Verfahren benötigt.

Matthias

Re: Drehortrechte/aufnahmerechte

Verfasst: Sa 25 Nov, 2017 15:10
von dosaris
walang_sinuman hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2017 14:42 Schließ Augenhöhe auch mit ein, wenn ich schräg nach oben schauen, also Nach oben fotografiere?
ja,
aber nicht wenn man ein (extremes) Tele drauf hat und man durch's offene
Fenster das Innenleben des Zimmers etc ablichtet.

Alles im öffentlichen Raum, was ohne besondere Hilfsmittel ohnehin
erkennbar wäre, geht.

Aber:
unkontrolliert ohne Aufwand zugänglich bedeutet nicht zwingend "öffentlich"

Re: Drehortrechte/aufnahmerechte

Verfasst: Sa 25 Nov, 2017 15:33
von walang_sinuman
Dankeschön, ihr beiden.

Damit habt ihr mir sehr geholfen.