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Kleinunternehmerregelung als Selbstständiger sinnvoll?

Verfasst: So 17 Sep, 2017 17:01
von Darius1
Hallo miteinander,

wie schon im Titel erwähnt geht es um die Kleinunternehmerregelung.
Mein Umsatz war im vorausgehenden Jahr 0€ (Studium, ich war/bin noch nicht selbstständig) und da ich gerade erst anfangen will, schätze ich den Umsatz fürs laufende/nächste Jahr auch erstmal auf unter 50.000€.

In meinem Fall ist es so, dass ich über die Jahre schon Kameraequipment gekauft habe und der PC für die Post auch nicht ganz günstig war (teilweise gebraucht von Privat gekauft).
Kann ich das Equipment dann ohne die Kleinunternehmerreglung auch nachträglich noch steuerlich absetzen?

Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust auf den Verwaltungsaufwand, vor allem, wenn ich nicht mal weiß, ob ich überhaupt Umsatz mache (würde das Abschreiben ohne größere Umsätze überhaupt etwas bringen?), deshalb tendiere ich eher zur Kleinunternehmerregelung. Aber wenn ich mit mehr Aufwand viel Geld sparen kann, ist es das ja evtl. wert.
Wäre es alternativ möglich, erstmal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und wenn man merkt, es läuft, lässt man sich wieder davon befreien, um dann das Equipment absetzten zu können?

Evtl. sind die Antworten auf die Fragen sehr simpel, ich stecke grad aber so tief in der ganzen Materie, die ich mit der Berufswahl eigentlich umgehen wollte, dass ich gefühlt den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Re: Kleinunternehmerregelung als Selbstständiger sinnvoll?

Verfasst: So 17 Sep, 2017 17:20
von TomStg
Jeder Fall ist individuell und kann kaum pauschal beurteilt werden. Wende Dich an einen Steuerberater. Der kennt alle Möglichkeiten und auch die teilweise recht besonderen Vorgehen des zuständigen Finanzamts. Die Kosten des Steuerberaters einschl. aller Nebenkosten wie Telefon und die Fahrten zu ihm kannst Du neben dem Equipment auch absetzen.

Re: Kleinunternehmerregelung als Selbstständiger sinnvoll?

Verfasst: So 17 Sep, 2017 17:20
von klusterdegenerierung
Ehrlich?
Arbeite, reiche Deine Umsätze beim Steuerberater ein, mache ihm eine Liste des Equipments und gut ist.
Er wird Dich eh Anhand Deines Umsatzes so einstufen, wie es rechtens und Pfilicht ist.

Gewerbeschein oder sonstiges würde ich erst mal drauf verzichten, dann bekommst Du eine Steuernummer und meldest Dich bei der KSK.
Und dann Gas geben. :-)

Re: Kleinunternehmerregelung als Selbstständiger sinnvoll?

Verfasst: So 17 Sep, 2017 18:19
von Pianist
Du brauchst konkrete Beratung von sachkundigen Leuten, aber von mir mal vorneweg noch ein paar Gedanken:

Die "Kleinunternehmerregelung" nach § 19 UstG bezieht sich ja nur darauf, dass Du auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist und im Gegenzug bei betrieblichen Einkäufen die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kannst. Das, was Du hier als "absetzen" bezeichnest, wobei "abschreiben" richtiger wäre, geht ja unabhängig davon. Du schreibst die neu angeschafften oder gebraucht ins Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgüter dann eben auf Basis der Bruttosumme (und der geplanten Restnutzungsdauer) ab.

Zur Frage "Umsatzsteuer oder nicht" kann man sagen: Wenn Du zum größten Teil für private Auftraggeber arbeitest, kann es sinnvoll sein, so lange wie möglich den §19 in Anspruch zu nehmen, weil Du dann etwas günstiger sein kannst. Wenn Du aber eher vorsteuerabzugsberechtigte Auftraggeber hast und/oder noch einiges an Technik kaufen möchtest, dann hat ja der Kunde von Deiner Umsatzsteuerpflicht keine Nachteile und Du kannst gleich die Vorsteuer ziehen, so dass ich dann auf den §19 verzichten würde.

Dann kommt noch was hinzu: Es gibt viele Leute, die Rechnungen ohne Umsatzsteuer irgendwie "unprofessionell" finden. Ist bescheuert, aber wird öfter mal berichtet. Auch dies spräche für die Option zur Umsatzsteuer.

Viel Erfolg!

Matthias

Re: Kleinunternehmerregelung als Selbstständiger sinnvoll?

Verfasst: So 17 Sep, 2017 18:44
von rabe131
... würde im Rahmen der Kleinunternehmerregelung Umsatz zu generieren versuchen. Wenn es läuft, kannst du
es ja im darauffolgenden Jahr ändern oder gegebenenfalls auch Rechnungen erst im nächsten Jahr fällig
stellen, wenn die Umsatzgrenzen erreicht worden sind. Ob du Geräte rückwirkend abschreiben kannst, würde ich
eher anzweifeln, aber da hilft wohl der Steuerberater.

Re: Kleinunternehmerregelung als Selbstständiger sinnvoll?

Verfasst: So 17 Sep, 2017 19:21
von Darius1
Vielen Dank für die Antworten, die Einschätzungen haben mir schon geholfen.
Und ja, bei mir ist so langsam auch die Einsicht gekommen: Ich setz mich die Tage mal mit einem Steuerberater in Verbindung.