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Kurzfilm Rapsong

Verfasst: Fr 06 Jan, 2017 12:55
von lucas_115
Die typische Frage, diesmal aber abgewandelt und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe einen Kurzfilm gedreht, der für die Auswertung auf Filmfestivals vorgesehen ist. Die Musik wurde extra für den Film komponiert, mit Ausnahme eines Rapsongs.

Die Erlaubnis, diesen Song zu verwenden, habe ich bereits vom Künstler.

Unter welchen Voraussetzungen und Kosten der GEMA ist es möglich, das Musikstück für den Film zu verwenden und ihn so auf mehreren Festivals zu zeigen?
Gibt es eine Möglichkeit, z.B. eine 2-Jahreslizenz für die Festivalauswertung zu bekommen?

Freu mich auf eure Antworten. Beste Grüße

Re: Kurzfilm Rapsong

Verfasst: Fr 06 Jan, 2017 13:40
von klusterdegenerierung
Bin mir nicht 100% sicher, aber wenn Du die erlaubnis vom Künstler hast, ist alles im grünen, aber besser schriftlich. ;-)

Re: Kurzfilm Rapsong

Verfasst: Fr 06 Jan, 2017 13:46
von nic
Gema ist Sache des Aufführenden. Darum müssen sich also die Festivals kümmern. Was sie in der Regel auch tun.

Re: Kurzfilm Rapsong

Verfasst: Sa 07 Jan, 2017 14:16
von lucas_115
Super, danke für eure Antworten! Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Besten Gruß

Re: Kurzfilm Rapsong

Verfasst: Sa 07 Jan, 2017 14:42
von TomStg
klusterdegenerierung hat geschrieben:... aber wenn Du die erlaubnis vom Künstler hast, ist alles im grünen, aber besser schriftlich. ;-)
Vorausgesetzt, dass der "Künstler" nicht nur der Komponist, sondern auch der Texter ist und es keinen Musikverlag gibt, bei dem der "Künstler" unter Vertrag steht.