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Rechte als Urheber
Verfasst: Fr 18 Nov, 2016 15:28
von fls
Guten Tag,
in meinem einjährigen Angestelltenverhältnis habe ich viele Werke als Kameramann geschaffen.
Nun möchte ich mich selbstständig machen und unter anderem mit Bildern, welche ich während der Anstellung gemacht habe, für meine Firma (Selbstständig) werben.
In meinem Vertrag befindet sich nur ein ganz kurzer Auszug, dass die Verwertungsrechte dem Arbeitgeber zustehen. Allerdings nicht, dass diese ausschließlich ihm zustehen.
Da ich Urheber am Bild bin und die Verwertungsrechte nicht ausschließlich dem Arbeitgeber eingeräumt habe, müsste ich doch mit den Bildern machen können, was ich will?!
Hat hierzu jemand Erfahrung?
Vielen Dank und viele Grüße!!
Re: Rechte als Urheber
Verfasst: Fr 18 Nov, 2016 16:07
von Drushba
fls hat geschrieben:Guten Tag,
in meinem einjährigen Angestelltenverhältnis habe ich viele Werke als Kameramann geschaffen.
Nun möchte ich mich selbstständig machen und unter anderem mit Bildern, welche ich während der Anstellung gemacht habe, für meine Firma (Selbstständig) werben.
In meinem Vertrag befindet sich nur ein ganz kurzer Auszug, dass die Verwertungsrechte dem Arbeitgeber zustehen. Allerdings nicht, dass diese ausschließlich ihm zustehen.
Da ich Urheber am Bild bin und die Verwertungsrechte nicht ausschließlich dem Arbeitgeber eingeräumt habe, müsste ich doch mit den Bildern machen können, was ich will?!
Hat hierzu jemand Erfahrung?
Vielen Dank und viele Grüße!!
Vorsicht bei sowas. Kameraleute sind - anders als Fotografen - nicht eindeutig Urheber, hier ist die Rechtssprechung unterschiedlich und es kommt auch darauf an, ob man z.B. weisungsgebunden gearbeitet hat.
Zudem hat sich Dein Arbeitgeber zusätzlich abgesichert, indem er die Verwertungsrechte für sich in Anspruch nimmt. Hier kommt es im Zweifel auf den genauen Text und die Art und den Umfang der Rechteabtretung an.
Es ist immer besser, IMHO auch der bessere Stil, sich zu einigen und z.B. für ein Showreel schriftlich zu fragen, ob Du das von Dir gedrehte Material verwenden darfst.
Re: Rechte als Urheber
Verfasst: Fr 18 Nov, 2016 17:04
von dnalor
Hallo,
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall - allerdings aus Arbeitgebersicht;). Das Ergebnis der juristischen Beratung sah so aus:
Der Arbeitgeber hat immer das alleinige, absolute Nutzungsrecht an den urheberrechtlich relevanten Produktionen, die du im Umfang deiner Angestelltentätigkeit gemacht hast. Das ergibt sich aus dem Urhebergesetz, Paragr. 43. Es sei denn du hast ausdrücklich etwas anderes im Arbeitsvertrag stehen. Aber du hast ja sogar noch drin stehen, dass die Verwertungsrechte dem Arbeitgeber zustehen. Und Verwertungsrecht ist nicht gleich Nutzungsrecht. Verwertungsrecht meint immer das absolute, alleinige Nutzungsrecht. Das wird wohl nix.
Re: Rechte als Urheber
Verfasst: Do 24 Nov, 2016 15:40
von fls
Also selbst für ein persönliches Showreel kann ich die Aufnahmen nicht ohne weiteres verwenden?
Die Aufnahmen selbst sind ohne Anleitung, bzw jemand der sagt was wie gefilmt werden soll, gemacht worden.
Danke und viele Grüße