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Rechte Jules Verne & Co

Verfasst: So 25 Okt, 2015 09:23
von dreiund20
Hi,

da ich nichts konkretes gefunden habe....

wie ist das denn mit den Rechten der über 70 Jahre verstorbenen Schriftsteller - nicht nur aus Deutschland.

Könnte ich z.B. einfach einen Jules Verne Stoff verfilmen?

Kann ich den Film dann nur in Deuschland veröffentlichen, weil im Ausland andere Gesetze bezüglich Copyright herrschen?

Und, wie ist das bei deutschen Schriftstellern - über 70 Jahre verstorben. Ist das dann Allgemeingut und man kann verfilmen?


Danke

Re: Rechte Jules Verne & Co

Verfasst: So 25 Okt, 2015 09:39
von beiti
Die weltweit längste Urheberrechtsfrist gibt es lt. Wikipedia in Mexiko; dort sind es 100 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die meisten anderen Staaten haben 70 oder 80 Jahre festgesetzt, manche auch nur 50.
Jules Verne ist 1905 gestorben, also ist sein Werk inzwischen sogar im Mexiko gemeinfrei.

In den Fällen, wo der Tod zwischen 50 und 100 Jahren zurückliegt, wird es komplizierter. Es gibt offenbar keine klare internationale Vereinbarung, welches Recht in solchen Fällen gilt (z. B. ob es auf die Nationalität des Urhebers ankommt oder nur auf den Veröffentlichungsort des neu zu schaffenden Werkes); da muss man sich dann wohl oder übel einen Fachanwalt nehmen, der die Rechtslagen der involvierten Länder abklopft.