Seite 1 von 2
Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 11:20
von -paleface-
Hallo,
ich habe einen Dreh wo ich auch ein paar Komparsen habe.
Diese kommen Privat und nicht von einer Agentur.
Denen möchte ich gerne 50€ für ihren Job geben.
Wie Rechne ich die ab?
Die werden ja bestimmt nicht mit ihrer Lohnsteuerkarte um die Ecke kommen.
Kann ich die einfach eine Quittung unterschreiben lassen.
"50€ für Komparsen Job"
Will es so einfach wie möglich....falls das überhaupt geht.
Da es auch viele sind möchte ich die ungern "Privat" bezahlen.
danke
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 11:44
von GrinGEO
Du stellst eine Gutschrift als Ersatz für eine Rechnung aus die den anforderungen der Finanzverwaltung entspricht.
Im Grunde genommen sind es leistungen eines kleinunternehmers an Deine Firma. Entsprechend kannst Du die Ust. frei abrechnen, vorausgesetzt derjenige ist nicht Ust. steuerpflichtig.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 11:54
von kmw
Gutschrift ???
Meinst Du Quittung, oder?
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 11:55
von GrinGEO
ich mach es mit einer Gutschrift. Sieht wie meine Rechnungen aus, steht aber Gutschrift drauf und wird dann an die Komparsen ausbezahlt.
Du wllst das ja in Deiner Buchhaltung als Ausgabe anführen. Weiß nicht ob eine Quittung reicht
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 12:07
von -paleface-
Also mein Steuerberater sagte gerade das würde nicht funktionieren.
Nur wenn die Komparsen selbst irgendwo ein Gewerbe angemeldet haben.
Hmmm....so einen großen Aufwand jetzt zu betreiben ist natürlich ätzend.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 12:39
von GrinGEO
warum sollte das nicht gehen...
es ist gang und gebe eine Gutschrift zu erstellen, wenn die betroffenen kein Gewerbe haben und somit nicht slebst Rechnungen ausstellen können.
Mache ich seit Jahren und selbst der Prüfer des FA hat das akzeptiert, auch wenn der gerne die Lohnst. von mir gehabt hätte. Verstehe ich schon, denn sonst hat das FA den Aufwand, jedem einzelnen nachzugehen.
Auf meinen gutschriften steht eindeutig, dass die Einkünfte Steuerpflichtig sind und angemeldet werden müssen.
Da Deine Komparsen privat sind werden sie Dir schwer eine Rechnung ausstellen können. Also bleibt nur noch die Gutschrift über. Ich mach es fast ausschließlich per Überweisung, dann habe ich Zahlungsbeleg und die unterschriebene Gutschrift. Damit bin ich Safe.
Hätten die Komparsen ein gewerbe würden sie Dir einfach die Rechnung erstellen... wäre noch einfacher (bis auf die Gefahr der KSK )
Wenn dein St.Berater keine erfahrung in der Branche hat, ist es verständlich dass er das ablehnt. Weil Gutschriften in der Regel bei einem Sales Vorgang immer mit dem Verkauf von Waren zusammenhängt.
Kunde kauft ware, gibt sie zurück, Gutschrift.
Aber der Prozess ist ja gleich.
Kunde erbringt Leistung, gutschrift.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 13:02
von -paleface-
Also ich fasse zusammen.
Ich nehme eine ganz normale Rechnung von mir.
Lösche das RECHNUNG und schreibe Gutschrift drauf.
Adresse usw. wahrscheinlich dann weg?
Und asl Rechnungsgrund schreibe ich dann... "Komparse bei Projekt XY".
Das lasse ich den Komparsen unterschreiben und zahle ihn aus?
Und es ist egal das überall mein Logo steht?
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 13:30
von -paleface-
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 13:39
von Jott
Und so sollten es alle anderen auch machen, um Fettnäpfchen zu umgehen.
Die beste Lösung ist vielleicht, den armen Schlucker zu geben und gar nichts zu zahlen ... hier werden ja zuweilen ganze Filmteams für Luft und Liebe gesucht, also wozu überhaupt erwägen, ausgerechnet Komparsen zu entlohnen? :-)
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 13:50
von dienstag_01
Man könnte überlegen, eine andere Tätigkeit auf die Rechnung zu schhreiben. Z.B. Helfer für Aufbau.
Könnte!
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 15:17
von -paleface-
Will ja was geben, da es eine Auftragsarbeit ist. Schön wäre es nur wenn es mich nicht ganz ausnimmt.
Aber ich glaube auf die schnelle wird es da keine Lösung geben.
Muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.
Also vor einigen Jahren...wo es noch keine Mecom gab...da hat man einfach wirres zeug auf Quittungen geschrieben und hat direkt am Set 100€ in die Hand gedrückt bekommen.
Scheint ja nicht mehr so zu sein.
Was wahrscheinlich auch gut ist. Nur für mich grad doof.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 15:30
von GrinGEO
-paleface- hat geschrieben:Also ich fasse zusammen.
Ich nehme eine ganz normale Rechnung von mir.
Lösche das RECHNUNG und schreibe Gutschrift drauf.
Adresse usw. wahrscheinlich dann weg?
Und asl Rechnungsgrund schreibe ich dann... "Komparse bei Projekt XY".
Das lasse ich den Komparsen unterschreiben und zahle ihn aus?
Und es ist egal das überall mein Logo steht?
ja das mache ich genau so. Ist nichts anderes als eine Gutschrift wie die von Google an Werbewebsiten, YouTubern oder von deutschen Werbenetzwerken wie Adconio und Co. Wenn es Gutschriften hier an Firmen geben kann mit deren Logo, dann muss es auch welche geben können mit deinem Logo.
Was soll daran bitte illegal sein. Jeder führt am Jahresende Einkünfte aus Selbststndiger arbeit in seiner Steuererklährung an. Diese können aber müssen gar nicht belegt sein. Wichtig ist, sie werden angeführt. Aber um ehrlich zu sein, das ist dann nicht mehr MEINE VERANTWORTUNG.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 15:35
von GrinGEO
man kann es auch kompliziert machen. Natürlich geht eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte. Aber hast Du eine Sekretärin und einen Buchhalter die jede Person anmelden? Kostet 15 UEr Aufpreis für jeden Anmeldungsprozess von Lohnsteuervoranmeldungen beim finanzamt.
Man kann es machen, aber es ist ein tierischer Aufwand. Wozu Solzialabgaben zahlen? Das sind ja keine MiniJobber. Man kann sie natürlich auch als MiniJobber bei der Knappschaft anmelden. Dann als kurzfristig beschäftigt, 1 Tag anmeden, dann abmelden, ne Menge Zeit und Geld reininvestieren, für einen Vorgang den andere Firmen seit Jahren mit einer Gutschrift lösen?
Das FA hat es auch bei mir probiert.... und sie sind am Steuerberater gescheitert, glücklicherweise. Sie habens akzeptiert und kein weiterer wird das beanstanden können. Natürlich wollen sie dass Du die LohnSteuer vorausstreckst. Sonst müsste das FA bei jeder Komparse nachprüfen, ob sie das am Jahresende auch in deren Steuererklährung angegeben haben.
Sorry aber bin ich der Depp der für das FA auch noch arbeit macht? Ich verliere schon jeden Monat 2 Tage allein für Voranmeldungen, Belege suchen und den kakk und zahle dem Steuerberater auch noch 300 EUR jeden Monat voraus. Soll ich jetzt auch noch Tage verlieren um paar Statisten an- und abzumelden....
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 15:38
von GrinGEO
-paleface- hat geschrieben:Will ja was geben, da es eine Auftragsarbeit ist. Schön wäre es nur wenn es mich nicht ganz ausnimmt.
Aber ich glaube auf die schnelle wird es da keine Lösung geben.
Muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.
Also vor einigen Jahren...wo es noch keine Mecom gab...da hat man einfach wirres zeug auf Quittungen geschrieben und hat direkt am Set 100€ in die Hand gedrückt bekommen.
Scheint ja nicht mehr so zu sein.
Was wahrscheinlich auch gut ist. Nur für mich grad doof.
Mecom nimmt Dir ja auch die ganze Arbeit ab und stellt Dir eine Rechnung aus. Kostet dafür 20% Aufschlag min. auf der Gage.
In die Hand geben und Quittung ausdrucken würde ich nie machen... weil dann fickt Dich das FA ganz schnell.
Überweisung, dazu passende Gutschrift mit Komparsen Vertrag auf der Rückseite unterzeichnet, ist als Beleg sauber erkennbar und reicht absolut aus.
Steht fett drauf das muss zur Einkommensteuererklährung und gut ist. Danach bin ich nicht mehr in der Verantwortung. Ob LohnSt. oder EinkommenSt. ist ja genau das gleiche. Nur das eine streckt der Arbeitgeber im Vorfeld aus, das andere Zahlt der Arbeitnehmer am Jahresende.
Und erklähre mal einer Komparse, warum man Ihr jetzt 16% Lohnsteuer von Ihrem Lohn abziehen musste wegen der Vorabgabe. Und dass er es sich am Jahresende mit der Steuererklährung zurückholen kann...
Melde Dich mal bei mir per Email dann schick ich Dir ne Vorlage als PDF.
Sonst diskutieren wir hier ewig rum
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 21:17
von -paleface-
hab ich gemacht :-)
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Fr 21 Aug, 2015 21:26
von dienstag_01
Sozialversicherung muss man zahlen, nicht weil es Minijobber sind, sondern weil es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Genau wie Schauspieler.
Wenn das FA prüft, kann es hart werden.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Sa 22 Aug, 2015 11:15
von Drushba
Jott hat geschrieben: hier werden ja zuweilen ganze Filmteams für Luft und Liebe gesucht, also wozu überhaupt erwägen, ausgerechnet Komparsen zu entlohnen? :-)
Das ist nach Einführung des Mindestlohns illegal. Der Filmhersteller muß jeden Beteiligten, der weisungsgebunden arbeitet, offiziell anstellen und den Mindestlohn überweisen, sowie die anfallenden Sozialabgaben abführen.
Sogar Filmhochschulen haben damit ein juristisches Problem, siehe hier:
http://www.die-filmschaffenden.de/aggregator/sources/5
Heftig, aber leider Realität: Wer privat einen Film erstellt und diesen öffentlich vorführt, fällt auch unter diese Kategorie, denn es ist nachweislich ein Werk entstanden. Alle im Titel+Abspann genannten und alle auf der Leinwand sichtbaren müssen - sofern sie weisungsgegunden arbeiten - offiziell angestellt und entlohnt werden. Eine Rückstellung des Mindestlohns ist nach Auskunft meines Steuerberaters nicht mehr möglich.
Harte Zeiten für Kurzfilmer...
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Sa 22 Aug, 2015 11:49
von Jott
Aber auch: härtere Zeiten für Schnorrer und Ausbeuter.
Mir kommt immer die Galle hoch, wenn - auch hier oft - eine tolle, natürlich erfahrene Crew für ein supertolles Filmprojekt gesucht wird, aber leider, leider, leider überhaupt kein Budget da ist für irgendwelche Honorare. Dabei sein ist alles! "Rückstellung" - das Zauberwort für "keiner wird jemals Geld sehen für seine wochenlange Arbeit". Gruselig.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Sa 22 Aug, 2015 12:56
von Drushba
Jott hat geschrieben:Aber auch: härtere Zeiten für Schnorrer und Ausbeuter.
Mir kommt immer die Galle hoch, wenn - auch hier oft - eine tolle, natürlich erfahrene Crew für ein supertolles Filmprojekt gesucht wird, aber leider, leider, leider überhaupt kein Budget da ist für irgendwelche Honorare. Dabei sein ist alles! "Rückstellung" - das Zauberwort für "keiner wird jemals Geld sehen für seine wochenlange Arbeit". Gruselig.
Für kommerzielle Produktionen - und darunter zähle ich auch jeden Langfilm - gebe ich Dir völlig recht. Die Ausbeutung von Praktikanten und querfinanzierung von Spielfilmen durch lohnfreie Schufterei hat endlich ein Ende und das ist auch gut so.
Kurzfilme würden bei Tarifentlohnung aller Beteiligten schnell mal 50-80000 Euro kosten und spielen so gut wie nie etwas ein. Es war eigentlich immer so, daß Arbeitsleistung an Kurzfilme "gespendet" wurde, gerade weil Förderungen und Sender sich damit meist schwer tun. Das ist nun nicht mehr möglich. Und ein "Film unter Freunden" wird dadurch zum juristischen Risiko. Wenn sich einer im Abspann "Produzent" oder "Producer" nennt, ist dieser im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt verantwortlich - mit krassen Folgen. Juristisch haklig wird es, wenn das Finanzamt die Beteiligten des Kernteams als "GbR" einstuft und prüft, wen diese GbR z.B. illegal als Statist oder Helfer beschäftigte - dann haften für den vorenthaltenen Mindestlohn eine ganze Reihe von Leuten, die eigentlich nur zusammen einen Film machen wollten.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Sa 22 Aug, 2015 13:32
von dienstag_01
Drushba hat geschrieben:Kurzfilme würden bei Tarifentlohnung aller Beteiligten schnell mal 50-80000 Euro kosten und spielen so gut wie nie etwas ein.
Tarif- und Mindestlohn ist noch ein kleiner Unterschied ;)
Aber mich würde mal interessieren, ob SCHENKEN wirklich ausgeschlossen ist. Kann man da irgendwo was drüber nachlesen?
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Sa 22 Aug, 2015 14:57
von xreh
ich hab vor kurzem auch mit diversen schauspielern gedreht. immer nur weniger stunden und entsprechend kleine gage. mir war auch nicht bewusst, dass schauspieler sozialversicherungspflichtig sind. rechnungen sind schon alle gezahlt.
wie geh ich da jetzt vor? kann ich den sozialversicherungsbeitrag im nachhinein noch nachzahlen?
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 10:56
von GrinGEO
dienstag_01 hat geschrieben:Sozialversicherung muss man zahlen, nicht weil es Minijobber sind, sondern weil es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Genau wie Schauspieler.
Wenn das FA prüft, kann es hart werden.
ach quatsch.... warum sollte das Sozialversicherungspflichtig sein. Die sind ja nicht angestellt die Leute. Und wenn dann wären sie höchstens kurzfristig beschäftigt und damit von der Sozialabgabe ausgeschlossen. Es fällt höchsten dies Unfallversicherung an.
In einem Beispiel wird der Sachverhalt verdeutlicht:
Ein Rentner erklärt gegenüber einem Gastronomiebetrieb die grundsätzliche Bereitschaft, bei unerwarteten Personalausfällen und unerwartetem Personalbedarf als Aushilfskellner einzuspringen. Eine vertragliche Absprache über die Anzahl der Arbeitseinsätze oder eine Rufbereitschaft wird nicht getroffen.
Die Beschäftigung wird aufgrund der nicht vorhersehbaren Arbeitseinsätze gelegentlich ausgeübt. Der Rentner ist kurzfristig beschäftigt und somit versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, solange die Zeitdauer von 70 Arbeitstagen im Laufe eines Kalenderjahres nicht überschritten wird.
In den vorgenannten Fällen ist aber zu prüfen, ob die Beschäftigung die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt.
Behandlung in der Sozialversicherung und der Lohnsteuer
Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind keine Arbeitgeberpauschalbeträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
Anders als in den anderen Sozialversicherungszweigen ist in der gesetzlichen Unfallversicherung das Arbeitsentgelt der kurzfristig Beschäftigten umlagepflichtig.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 11:10
von GrinGEO
xreh hat geschrieben:ich hab vor kurzem auch mit diversen schauspielern gedreht. immer nur weniger stunden und entsprechend kleine gage. mir war auch nicht bewusst, dass schauspieler sozialversicherungspflichtig sind. rechnungen sind schon alle gezahlt.
wie geh ich da jetzt vor? kann ich den sozialversicherungsbeitrag im nachhinein noch nachzahlen?
warum solltest Du den bitte zahlen? Wenn der Schauspieler in der KSK ist führst Du die 4-5% an die KSK ab und gut ist. Wenn nicht ist der Darsteller Kleinunternehmer. (Korrigiert: Auf der Gutchrift schreibst Du nicht Schauspieler sondern Statist oder Komparse drauf)
Du glaubst doch nicht im ernst, dass hier alle im Forum die eine Produktion machen die Personen beim FA für 1 Drehtag anmelden, abmelden und das alles über deren Steuerkanzlei. Was glaubst Du ist das für bürokratischer Aufwand. Da kann man seinen Job gleich aufgeben...
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 13:49
von dienstag_01
@GrinGEO
Komplett falsch. Ich nehme allerdings an, dass sich die KSK freuen wird über den unverhofften Geldregen ;)
Google doch einfach mal. Oder frag deinen Steuerberater.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 13:56
von GrinGEO
die KSK freut sich ohnehin über jeden Geldregen. Auch wenn Du Buchhalter bist erstellst Du eine Bilanz nach allen Künsten der Regel. Ergo hätte gerne die KSK auch davon die 5%.....
was soll denn nun bitte falsch an der Aussage sein.... wiederlege sie doch einfach statt auf Steuerberater zu verweisen....
wie machst Du das... konkrete antworten bitte.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 13:59
von GrinGEO
dienstag_01 hat geschrieben:Drushba hat geschrieben:Kurzfilme würden bei Tarifentlohnung aller Beteiligten schnell mal 50-80000 Euro kosten und spielen so gut wie nie etwas ein.
Tarif- und Mindestlohn ist noch ein kleiner Unterschied ;)
Aber mich würde mal interessieren, ob SCHENKEN wirklich ausgeschlossen ist. Kann man da irgendwo was drüber nachlesen?
wie willst Du denn eine Schenkung steuerlich in der Buchaltung/Bilanz geltend machen....? Kannst ja nicht einfach einen Spendenbeleg daraus erstellen.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 14:03
von GrinGEO
Drushba hat geschrieben:Wenn sich einer im Abspann "Produzent" oder "Producer" nennt, ist dieser im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt verantwortlich - mit krassen Folgen. Juristisch haklig wird es, wenn das Finanzamt die Beteiligten des Kernteams als "GbR" einstuft und prüft, wen diese GbR z.B. illegal als Statist oder Helfer beschäftigte - dann haften für den vorenthaltenen Mindestlohn eine ganze Reihe von Leuten, die eigentlich nur zusammen einen Film machen wollten.
Höchstens der Producer ist verwantworltich gegenüber dem FA. Warum sollte das FA ein wild zusammengewürfeltes team als Gbr einstufen? Dafür fehlt ja jegliche rechtliche Grundlage... zumahl es ja gar keine Gründungsurkunde und dazu gehörende Steuernummer gibt. Da gibt es ganz andere Dinge um die sich das FA kümmert.
Dennoch gebe ich Dir recht, dass das FA eine Prüfung der Entgelte führen könnte. Allerdings höchstens auf die Korrektheit der Ust.Abgabe. Renten und Sozialansprüche müsste der Rentenprüfer durchführen, höchstens die Lohnsteuer wird das FA versuchen bei Dir durchzukreigen. Damit Du den Aufwand hast und das FA nicht jedem einzelnen nachrennen musst.
Das habe ich in meinem Fall (der Lohnprüfer hat es bei mir ja versucht) erfolgreich abgewendet. Das ist damit ein Präzedenzfall den das FA nicht mehr abstreiten kann.
Bzgl. des Mindestlohnes müsstest Du nun entsprechend auch eine Stundenliste führen, wo Anfang- Ende der Arbeitszeiten inkl. der Pausen aufgelistet sind und die dann die Person die für Dich ANGESTELLT war unterzeichnen muss. Ist seit 2015 so und mM nach ein totaler quatsch. Aber gut ich machs für meine angestellte damit mir der Zoll am Ende des Jahres nicht auf die Eier geht.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 14:14
von dienstag_01
Ich kann leidet schlecht verlinkten - Smartphone!
Google nach KSK Schauspieler und sieh dir das PDF vom bssf an, dann weist du bescheid ;)
Und merke: wie dein FA in einem Einzelfall entscheidet, ist kein Präzedenzfall, auf den man sich berufen kann. Darüber urteilen im Zweifel Gerichte.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 14:23
von GrinGEO
Der Präzedenzfall gilt natürlich für mich, nicht für die Branche. Dagegen müsste nun das FA klagen oder den Prüfungsbescheid aufheben, was ja aber rechtlich nicht machbar ist.
Das Dokument des BSSF betrachtet die KSK aus der Sicht des KSK-Interessenten, nicht aus der Sicht der KS Abgabe...
das sind 2 komplett paar andere Schuhe.... bestes Beispiel:
Die KSK versichert mich nicht weil ich GF meiner Gmbh bin und vorwiegend administrativ arbeite
Die KS Abgabe will von meiner Gmbh 5% auf meinen ganzen Gehalt weil ich ja selbststänig künstlerisch tätig bin für meine eigene Gmbh....
schon nur an diesem Bsp. erkennt man die Unlogik an der ganzen Sache.
Interessanter ist aber dieses Dokument....
Komparsen befinden sich regelmäßig in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungspflichtig.
Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf
Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, sind in
den Theaterbetrieb eingegliedert und stehen damit in einem
abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Auch gastspielverpflichtete Schauspieler,
Sänger, Tänzer und andere Künstler (auch
Kleindarsteller und Statisten) sind in den Theaterbetrieb
eingegliedert und unterliegen als abhängig Beschäftigte der
Sozialversicherungspflicht.
Eine selbstständige und damit nicht sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ist bei Vorliegen eines Gastspielvertrags
ausnahmsweise für Schauspieler, Solosänger und -tänzer
sowie Instrumentalsolisten dann anzunehmen, wenn sie
aufgrund ihrer hervorragenden künstlerischen Stellung
maßgeblich zum Erfolg einer Aufführung beitragen und
wenn nach dem Gastspielvertrag nur wenige Vorstellungen
vereinbart sind (sog. Star-Gastspiele). Gleiches gilt für Dirigenten,
Regisseure, Choreografen, Bühnenbildner und Kostümbildner,
wenn sie nur für eine bestimmte Inszenierung
verpflichtet wurden (Achtung: bei Dirigenten bis zu fünf
Vorstellungen).
Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Kurier-,
Express- und Paketdienstfahrern sind die Besonderheiten
der einzelnen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Beurteilung
erfolgt anhand des konkreten Vertrages und unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Die Frage
der Arbeitnehmereigenschaft des Auftragnehmers ist danach
zu beurteilen, ob die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt
wird oder ob er seine Chancen auf dem Markt selbstständig
und im Wesentlichen weisungsfrei suchen kann.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... herung.pdf
Seite 27
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 14:28
von dienstag_01
Das Dokument besagt, dass Schauspieler sozialversicherungspflichtig sind. Mit wenigen Ausnahmen.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 14:40
von GrinGEO
Ja wobei nicht erläutert wird, wie genau.... wenn ich einen für 1 Tag beschäftige muss ich ihn also bei der minijob zentrale als kurzfristig beschäftigter an und abmelden, da ich ihn nicht mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr beschäftige
Ergo fällt keine Sozialversicherungsabgaben an und nur Unfallversicherung in höhe von 50 cent an.
Mache ich das 100x im Monat, dürften die bei der Knappschaft so viel bürokratischen Aufwand haben dass jedem der Spaß vergeht.
Damit findet man keine Darsteller mehr, weil jeder müsste mit der Lohnsteuerkarte und deren ID daherkommen.
ist ein verwaltungsaufwand den sich eine 1 Mann Unternehmen nicht leisten kann.
Jetzt will ich aber dennoch wissen, wie DU das machst
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 14:47
von domain
Der Fehler liegt m.E. in der Richtung der Abrechnung. War lange genug selbst Komparse.
Komparsen müssen in der heutigen IMM-Gesellschaft sogar noch dazuzahlen, um in einem Film vorzukommen. Also der Denkansatz, dass man sie entlohnen oder gar entschädigen müsste, liegt meiner Meinung nach völlig daneben.
Du muss eine Buchhaltung einrichten, die penibel all die Zahlungseingänge von Komparsen dokumentieren, nachverfolgen und die Eintreibung vorbereiten kann.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 15:04
von dienstag_01
Interessant, ein Schauspieler, der so wenig Geld erhält, wie ein Minijobber ;)
Ich beschäftige eigentlich nie Schauspieler.
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 15:04
von GrinGEO
das war hoffentlich ironisch gemeint.... oder?
Re: Komparsen abrechnen
Verfasst: Mo 24 Aug, 2015 15:06
von GrinGEO
dienstag_01 hat geschrieben:Interessant, ein Schauspieler, der so wenig Geld erhält, wie ein Minijobber ;)
Ich beschäftige eigentlich nie Schauspieler.
für 1 Drehtag gibt es bei mir seltenst mehr als 400 EUR für die Jobs die ich habe....
abgesehen davon geht es bei kurzfristiger beschäftigung um nebenjobs zu ihrem hauptberuf. Damit ist doch nicht gemeint, dass er weniger als 450 EUR im Monat verdient.
was beschäftigst Du denn dann und wie rechnest Du das ab....
komm jetzt lass doch mal die lunte aus der Flinte...