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von Madigmachern und Zahlendrehern

Verfasst: Mi 01 Jul, 2015 15:36
von motiongroup
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 32914.html
Das EuGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Handel haben. Praktisch für jede objektiv falsche Verbraucherauskunft kann ein Mitbewerber nun das entsprechende Unternehmen wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnen. Es wird Sache der nationalen Gerichte sein, unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob die Folgen, welche sich aus derartigen Wettbewerbsverstößen ergeben, auch verhältnismäßig sind.

na wusch das wir bei manchen aber so richtig prickeln

Re: von Madigmachern und Zahlendrehern

Verfasst: Mi 01 Jul, 2015 16:36
von srone
wo kann man sich für jura einschreiben? ;-)

lg

srone

Re: von Madigmachern und Zahlendrehern

Verfasst: Mi 01 Jul, 2015 16:52
von motiongroup
Stellt sich nur noch die Frage wie weit sich das letzte Urteil das die Forenhaftung betraf miteinander verzahnt werden kann.. Da findet sich sicher ein findiger Anwalt der sich nähren möchte..

Da bist du ja als Händler der über die Konkurrenz ne Halbwahrheit generiert und die eigenen Produkte ins rechte Licht rückt eher auf der glücklosen Seite. ;)

Re: von Madigmachern und Zahlendrehern

Verfasst: Do 02 Jul, 2015 09:40
von handiro
Zur Arschwalt Ausbildung bitte dritte Tür links.
Zur Armwalt Ausbildung bitte zweimal rechts, dann die Treppe runter.

Einen guten zu finden ist wie ein Sechser im Lotto, aber es gibt sie.

Da es sich bei diesem Urteil um Zivilrecht handelt und wir trotz aller TTIP-Bemühungen noch kein case law haben, sind solche Nachrichten mit Vorsicht zu geniessen.

Aber motiongroup siehts schon richtig: bei einigen am Hungertuch nagende Armwälten wurde schon erhöhter Speichelfluss festgestellt: