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Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Mi 13 Mai, 2015 21:11
von lokmannz
Hallo Zusammen!
Anscheinend ist das Erstellen von Hochzeitsvideos in Österreich den Berufsfotographen vorbehalten.
Weis jemand was genaueres darüber?
Es gibt das freie Gewerbe „Filmproduktion“.
Beinhaltete das nicht auch Hochzeitsvideos?
Mfg
Christopher
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 09:23
von didah
seit 2014 ist fotograf kein geschützer beruf mehr, es ist ein freies gewerbe, jeder mit einer kamera kann seine dienste als fotograf anbieten. go for it!
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 09:28
von wolfgang
Filmen war in Österreich immer ein freies Gewerbe. Das Fotografieren ursprünglich nicht - was aber inzwischen auch anders ist.
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 17:07
von andieymi
Worin ein klarer Unterschied besteht ist: Was macht man mit der Kamera?
Mittlerweile sind beides freie Gewerbe, ein Fotograf filmt allerdings nicht und umgekehrt.
Steinzeitlich.
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 17:50
von TonBild
lokmannz hat geschrieben:Anscheinend ist das Erstellen von Hochzeitsvideos in Österreich den Berufsfotographen vorbehalten.
Hallo Christopher,
ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber hier in Deutschland ist die Schreibweise Fotograph seit der Rechtschreibreform von 1996 nicht mehr korrekt. Der Beruf heißt hier Fotograf und ursprünglich erstellen Fotografen Fotos und keine Filme oder Videos (obwohl sich hier das Berufsbild auch in einem Wandel befindet).
Der Kameramann oder die Kamerafrau beschäftigt sich mit der Produktion von Filmen oder Videos und damit auch von Hochzeitsvideos.
Woher kommt Deine Frage?
Diese klingt so, als ob in Österreich auch das Erstellen von Frikadellen den Berufsbäckern vorbehalten sein soll. (Allerdings, wenn dazu nur noch altbackene Brötchen vom Vortag und fast kein Hackfleisch mehr verwendet werden, könnte man das fast glauben.)
;-)
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 18:14
von Jott
In Deutschland ist die Steinzeit auch noch nicht sooo lange überwunden. Bei meiner ersten Firmengründung (Filmproduktion, als GmbH) kam sofort eine fette Abmahnung vom Anwalt irgend einer Fotografen-Innung, da wir keine Fotografenmeister waren. Und zwar in einer Höhe, die das zarte GmbH-Pflänzchen sofort kaputt gemacht hätte - wäre ich nicht als Medieningenieur eine Hierarchiestufe höher gewesen in der Hackordnung. Sonst wären sie tatsächlich damit durchgekommen!
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 20:01
von Jan
Das kenne ich noch aus meiner Zeit. Zum Glück war meine Chefin laut der Innung korrekt ausgebildet und ich durfte selbst als Lehrling Bewerbungsfotos und ein paar Familienfotos im Studio durchführen, weil eben ein Fotografenmmeister anwesend war.
VG
Jan
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Do 14 Mai, 2015 21:13
von klusterdegenerierung
TonBild hat geschrieben:lokmannz hat geschrieben:Anscheinend ist das Erstellen von Hochzeitsvideos in Österreich den Berufsfotographen vorbehalten.
Hallo Christopher,
ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber hier in Deutschland ist die Schreibweise Fotograph seit der Rechtschreibreform von 1996 nicht mehr korrekt. Der Beruf heißt hier Fotograf und ursprünglich erstellen Fotografen Fotos und keine Filme oder Videos (obwohl sich hier das Berufsbild auch in einem Wandel befindet).
Der Kameramann oder die Kamerafrau beschäftigt sich mit der Produktion von Filmen oder Videos und damit auch von Hochzeitsvideos.
Woher kommt Deine Frage?
Diese klingt so, als ob in Österreich auch das Erstellen von Frikadellen den Berufsbäckern vorbehalten sein soll. (Allerdings, wenn dazu nur noch altbackene Brötchen vom Vortag und fast kein Hackfleisch mehr verwendet werden, könnte man das fast glauben.)
;-)
Selten eine so unqualifizierte und sinnfreie Antwort gelesen!
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Fr 15 Mai, 2015 14:26
von Gooerkfish
Hey!
Einen " Fotograph" würd ich schon interessant (er) finden, weil es
etwas menschelt und sofort der Dunst von Filmbelichtungsbädern
und, ja die Hochzeitsbilder meiner Grosmutter ( 3!) mir in den Sinn
kommen.
Zumal ich mich nun " gewagt im zitterndem Puls des Herzens" an
das Thema Hochzeit mit bald engem Kragen und gestärktem Hemd,
im schönen Anzug, meine Zukünftige im Herbst heiraten werde!
:) Banzai? Ober noch mol a grossessss Moas Biaaa! mei Du ormer?
was jezt..
Um nun einer halben Million adhäsirender Hochzeitsfilmer abzusagen..
NEIN ICH WILL NICHT + SIE WILL ERST RECHT NICHT!
Am wh wichtigsten Tag meines mittleren Lebens ( die " erfahrenen User
hier im Forum" nun wohl die Äuglein hoch in den Himmel drehen..:) )
WILL ICH keinen schwitzenden/nichtschwitzenden Filmer der, wenn noch so
und noch so unaufälig.. kurz er/sie/es geht mir auf den Geist und es hat etwas.. grausiges? stillosese? nerfiges? immer unpassend? ne.
ich find es out, und es tut mir leid, wen ich es kunt tue, das lasseen wir aus. Und das ist gut so.
Wäre in etwa so, als würde dann bei der Geburt des ersten Kindes im Kreissaal ein Vertreter für und was immer... ne.
( womöglich online- arschbuch/ oder wett and win?)
Es soll etwas schönes werden und bescheiden, was lebendiges, .....
Also echt nur 3 PHOTOS... ich will PHOTOS aus einem PHOTOAPPARAT.
UNd ein PHOTOGRAPH ( der Dorfphotograph) wirds machen...ende.
und das im Land von Goethe und Schiller..
weit hamas bracht...
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Fr 15 Mai, 2015 14:39
von TonBild
Gooerkfish hat geschrieben:Hey!
sofort der Dunst von Filmbelichtungsbädern
und, ja die Hochzeitsbilder meiner Grosmutter ( 3!) mir in den Sinn
kommen.
...
Also echt nur 3 PHOTOS... ich will PHOTOS aus einem PHOTOAPPARAT.
Also so wie die 3 Hochzeitsbilder Deiner Grosmutter?
Mit Großformatholzkamera und Magnesiumblitz sowie einem Photographer mit Zylinder unter dem Einstelltuch?
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Fr 15 Mai, 2015 14:48
von Frank Glencairn
TonBild hat geschrieben:
ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, aber hier in Deutschland ist die Schreibweise Fotograph seit der Rechtschreibreform von 1996 nicht mehr korrekt.
Und seit wann ist das bindend? Kann doch jeder schreiben wie er lustig ist, wir sind doch nicht mehr in der Schule.
Schau: "Photograph" - BAZINGA!
...und jetzt?
Werd ich gleich von der Duden-Gestapo abgeholt?
Wenn spießige Korinthenkackerei das einzige ist, was du beizutragen hast, dann verschone uns lieber, und lass es einfach.
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Fr 15 Mai, 2015 17:25
von wp
Jott hat geschrieben:In Deutschland ist die Steinzeit auch noch nicht sooo lange überwunden. Bei meiner ersten Firmengründung (Filmproduktion, als GmbH) kam sofort eine fette Abmahnung vom Anwalt irgend einer Fotografen-Innung, da wir keine Fotografenmeister waren. Und zwar in einer Höhe, die das zarte GmbH-Pflänzchen sofort kaputt gemacht hätte - wäre ich nicht als Medieningenieur eine Hierarchiestufe höher gewesen in der Hackordnung. Sonst wären sie tatsächlich damit durchgekommen!
mir sträuben sich ebenfalls noch immer die Nackenhaare: Teure Prozesse (plural) für die Innungen am Ende, aber wat für'n Krampf...
Kein Wunder, dass die verzweifelt versuchten, ihr künstliches Kartell-Kabarett des provinziellen Dilettantismus' zu verteidigen, inzwischen sindse eh alle erledigt (und nein, keine Schadenfreude).
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Fr 15 Mai, 2015 22:08
von GrauerHund
https://www.wko.at/Content.Node/branche ... _mit_.html
Laut der Wirtschaftskammer-Homepage ist mit dem Fall der Meisterpflicht der Fotografen vor ca. 2 Jahren auch die Einschränkung, dass nur Meisterfotografen Hochzeiten filmen dürfen, gefallen.
Und ja, davor gab es diese schwachsinnige Einschränkung
Re: Hochzeitsvideo rechtliche Situation in Österreich
Verfasst: Sa 16 Mai, 2015 02:06
von TonBild
GrauerHund hat geschrieben:https://www.wko.at/Content.Node/branche ... _mit_.html
Laut der Wirtschaftskammer-Homepage ist mit dem Fall der Meisterpflicht der Fotografen vor ca. 2 Jahren auch die Einschränkung, dass nur Meisterfotografen Hochzeiten filmen dürfen, gefallen.
Und ja, davor gab es diese schwachsinnige Einschränkung
Das ist interessant und das wusste ich nicht. Insbesondere gab es wohl eine Unterscheidung zwischen Filmen, die zur öffentlichen Aufführung bestimmt sind, und privaten Filmen.
Also ein ausgebileter studierter Kameramann durfte keine Filme erstellen die nicht zur öffentlichen Aufführung (darunter zählen ja auch Lehr-, Dokumentations- und Firmenfilme, die nur für die interne Verwendung bestimmt sind) bestimmt sind, sondern musste das Meisterfotografen überlassen, die gar keine Ahnung von Filmgestaltung oder -Technik haben?
Das klingt so, als ob man seine Hochzeitstochte, die zum privaten Verzehr in der Hochzeitsgesellschaft bestimmt ist, von einem Meisterfrisör backen lassen musste.
Aber erst wenn ich Stücke von der Hochzeitstochte bei einer öffentlichen Veranstaltung verteile, dann darf sie auch von einem Bäcker gebacken werden?
Oder verstehe ich da etwas ganz falsch?