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Filmrechte zu Lehrzwecken notwendig?

Verfasst: Mi 06 Mai, 2015 00:02
von Mantis
Hey zusammen,

ich frage mich schon seit längerem, wie es in Deutschland rechtlich aussieht, wenn man z.B. einen Blog oder YouTube Kanal betreibt, bei welchem man Tutorials zur allgemeinen Filmgestaltung anbietet und auf Kinofilme zurückgreift.

Also angenommen ich möchte etwas über Dramaturgie am Beispiel von "Drive" oder "Se7en" erklären. Kennt man ja vor allem aus den USA u.a. von Jacob T. Swinney oder Tony Zhou. Dort wird ja dann auf "For educational purposes only" aufmerksam gemacht. Gibt es sowas in Deutschland auch?

Weiß da jemand etwas?

Re: Filmrechte zu Lehrzwecken notwendig?

Verfasst: Mi 06 Mai, 2015 06:09
von Jott
Klar gibt es das. Google nach "Zitatrecht bei Bewegtbildern".

Als Start vielleicht:

http://www.internet-law.de/2014/01/zita ... video.html

Von hier kommst du weiter zu den einschlägigen Quellen und Gesetzestexten.

Fazit: Grauzone.

Re: Filmrechte zu Lehrzwecken notwendig?

Verfasst: Mi 06 Mai, 2015 10:13
von Mantis
Aaaahhhhh vielen lieben Dank :)

Da werde ich mich mal durchwühlen. Man muss erst die richtigen Fragen stellen um die richtigen Antworten zu bekommen ;)

THX

Re: Filmrechte zu Lehrzwecken notwendig?

Verfasst: Mi 06 Mai, 2015 10:36
von Bommi
Mantis hat geschrieben:Gibt es sowas in Deutschland auch?
Du bist auf der sicheren Seite, wenn du zitierst, um nur zu belegen.

Alles andere ist grenzwertig, weil man beim fremden Inhalten ein Pseudo-Zitat unterstellen könnte. An Shows wie TV Total darf man sich nicht orientieren, weil regelmäßig abgemahnt wird und z.B. Raab anstandslos zahlt.

Wo die Grenze verläuft, hat im Jahr 2000 das Kalkofe-Urteil festgelegt.

Alles IMHO.

Re: Filmrechte zu Lehrzwecken notwendig?

Verfasst: Mi 06 Mai, 2015 11:36
von Mantis
Okay, also bei mir wäre es ja noch eine etwas andere Situation:

- vollkommen unkommerziell
- rein zu "Schulungszwecken"
- Zitate wären lediglich da, um Gestaltungs- und Dramaturgiemethoden zu belegen und zu veranschaulichen

Aber klar, der Einwand ist auf jeden Fall trotzdem berechtigt.

Re: Filmrechte zu Lehrzwecken notwendig?

Verfasst: Mi 06 Mai, 2015 12:09
von Bommi
Mantis hat geschrieben:Aber klar, der Einwand ist auf jeden Fall trotzdem berechtigt.
Einwand? Also, mit deinem Vorhaben hast du keine Probleme zu erwarten. Quellen müssen natürlich benannt werden, aber man lässt ja gern große Namen in eigenen Beträgen fallen.

Das Kalkofe-Urteil macht deutlich, dass man tatsächlich sehr viel darf - sogar Fernsehsendungen auf Basis fremden Materials herstellen. Als Hobbyist sollte man sich davon aber fernhalten, weil Rechtsstreitigkeiten an den Nerven zerren. Die BGH-Richter scheinen aber Spaß bei der Urteilsbegründung gehabt zu haben (ab Seite 10 wird's richtig lustig).

'Unkommerziell' und 'Schulungszwecke' sind übrigens keine Argumente. Das Hochladen von Musik oder Spielfilmen anderer Leute wird ja auch ohne Gewinnabsicht abgestraft.

Alles IMHO und keine Rechtsberatung.