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Ausfallhonorar

Verfasst: Di 11 Nov, 2014 00:05
von TonBild
Im Thread https://www.slashcam.de/forum/viewtopic.php?t=120526 wird ja ausgiebig über eine Entschädigung des Kunden bei einem Nachdreh diskutiert.

Meine Frage ist aber eine andere:

Nehmen wir an, bei einer wichtigen nicht wiederholbaren Veranstaltung sollen Videoaufnahmen gemacht werden. Der Kunde möchte, dass man bei Ausfall einen Ersatz-Kameramann stellt.

Nun ist meine Frage, wie Ihr das regelt.

Im Prinzip müssen ja zwei Kameramänner (oder -Frauen) den Termin fest machen und sich auf die Aufnahmen entsprechend vorbereiten, so dass beim kurzfristigen Ausfall eines Kameramannes (z. B. bei Stau oder Krankheit) sofort der Ersatz-Kameramann einspringen kann. Der Ersatz-Kameramann kann zu diesem Termin keine anderen Aufträge annehmen und er muss sich auch vorbereiten.

Aber wie ist die Bezahlung zu veranschlagen? Bekommt der Ersatz-Kameramann ein Ausfallhonorar wenn er nicht zum Einsatz kommt?

Oder ist es üblich, einen Ersatz-Kameramann ohne zusätzliche Kosten bereit zu stellen?

Oder wie viel ist für die zusätzliche Sicherheit eines Ersatz-Kameramanns zu berrechnen?
100 oder 50 % des normal gebuchten Kameramann?

Re: Ausfallhonorar

Verfasst: Di 11 Nov, 2014 00:48
von cybr
Man bucht immer nur einen Kameramann und geht davon aus dass er kommt.
In der heutigen kapitalistischen Gesellschaft ist die Chance auch recht hoch, dass er sich totkrank zum Job schleppt er muss ja schliesslich Geld verdienen. Sollte der Kameramann komischerweise (passiert eh nie) vorher absagen muss man sich natürlich um einen neue bemühen, so dass der Kunde die Aufnahmen bekommt.