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Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 12:21
von -paleface-
Hallo,
ein Kunde sagte mir ich müsse bei meinem Angebot das TVgG Gesetz berücksichtigen.

Heißt das nun das ich alle Leute die bei dem Projekt mitmachen genau nach Tarif bezahlen muss?
Was natürlich schön wäre.

Das Problem ist nur, das ich ja nicht von allen die Gesetzlichen Tarife weiß.
Auch nicht wie man das dann handhabt.
BEISPIEL:
Maskenbilderner bekommt laut Ver.di 1179,00€ in der Woche.
Erste Frage, MUSS meine Maskenbildnerin Ver.di beitreten?
Oder gilt das TVgG Gesetz auch so?

Was ist wenn die nur 3 von 7 Tagen arbeitet? Rechne ich dann einfach 1179,00€ / 7 *3?
Oder muss ich dann anders vorgehen um den TVgG bestimmungen zu folgen?

Nachteil an der ganzen Sache sehe ich, wenn mein Angebot zu teuer wird. Der Kunde sagt er kann das nicht bezahlen dann habe ich ja keine große Chance den Preis zu senken, oder sehe ich das falsch?

Grüße und bye

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 12:49
von Jott
Das bezieht sich doch nur auf Angestellte, oder?

Eine gute freie Maskenbildnerin arbeitet nicht für 1.179 die Woche, die nimmt viel mehr.

Dumm gefragt: einen Mindestlohn für freie Mitarbeiter gibt's doch gar nicht? Sonst würden ja nicht ständig umsonst arbeitende Filmer gesucht! :-)

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 12:52
von -paleface-
Das wäre zu klären.

Also das sind ja die Punkte des Gesetztes:
-die Vorgabe eines vergabespezifischen Mindestlohns,
-die Festlegung von repräsentativen Tarifverträgen im ÖPNV,
-die verbindliche Beachtung von Aspekten des Umweltschutzes und der -Energieeffizienz,
-die verbindliche Beachtung von sozialen Aspekten,
-die Beachtung von Aspekten der Frauenförderung sowie
-die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze unterhalb des EU
-Schwellenwertes nunmehr aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 3 TVgG NRW).

Wenn es nur um Angestellte geht, wäre das ja wirklich kein Problem.
Weil ich keine habe.

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 12:55
von wp
kompletter Unfug, was dein Kunde da vorschlägt - seit wann sind die Honorare von Freiberuflern an Tarife gebunden?!

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 13:01
von Frank Glencairn
Ja, macht alles keinen Sinn.
Das einzige auf das du bei Freelancern achten mußt ist die KSK.

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 13:50
von -paleface-
Hmm....

Aber zb. mein Tonmeister ist hier http://www.bvft.de/wordpress/?page_id=6430

Er kalkuliert mir aber dennoch von Projekt zu Projekt ein neues Angebot.
War mir nur unklar ob bei dem TvGg ich dann die Preise von der Webseite nehmen müsste.

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Di 07 Okt, 2014 14:59
von wp
was soll er denn sonst machen?

es sind Empfehlungen (und nebenbei bemerkt, reich wird damit niemand)

Re: Angebot laut TVgG Gesetz

Verfasst: Mi 08 Okt, 2014 10:23
von -paleface-
Das stimmt wohl, leider.