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Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:12
von DV_Chris
Eine kniffelige rechtliche Frage, die vielleicht der eine oder andere hier schon durchkauen musste:

Der Auftraggeber bestellt für ein Live Event eine Videozuspielung, in der auch Szenen aus einem Film (ohne Ton) verwendet werden sollen. Das Problem beginnt ja schon an sich damit, dass man eine DVD oder BD ja nicht einmal legal auslesen darf. Dann ist der Rechteinhaber ausfindig zu machen. Und die Gema will natürlich auch Ihren Anteil an der öffentlichen Aufführung.

Jedenfalls Danke für jeden Input!

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:21
von DV_Chris
Zusatzfrage:

Hier in Österreich gibt es ja schon einen Vertrag zwischen der AKM (die öst. Gema) und Youtube. Wenn man also ein YT Video für die Zuspielung nimmt, dann sollte bis auf die Veranstaltungsmeldung bereits alles im Trockenen sein...oder?

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:26
von Jott
Du sagst ohne Ton, also kein Zusammenhang mit der GEMA.

Filmausschnitt: geschlossene Veranstaltung - wo kein Kläger, da kein Richter. Öffentliche Veranstaltung: Finger weg.

Offizielle Rechtslage: so oder so Finger weg.

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:28
von DV_Chris
Öffentliche Veranstaltung ohne Eintritt....

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:31
von Jott
Auch da Finger weg. Oder das Risiko auf den Veranstalter abwälzen (Vertrag/Freistellungserklärung), muss alleine dessen Problem sein.

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:33
von DV_Chris
Das mit der Risikoabwälzung wurde auch schon überlegt, aber das will man denen nicht antun.

Ist die Chance, dass der Rechteinhaber zustimmt (und so gut wie keine Kohle will) wirklich gegen 0% oder hat jemand ein positives Beispiel parat?

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:37
von dienstag_01
Die ersten Fragen wären (für mich): ist das ein Kino- oder TV-Film (hat er z.B. einen Verleih)? Wird er komplett gezeigt?
Möglicherweise könnte man mit denen Kontakt aufnehmen.
Bei einem x-beliebigen YT-Video (wo der Urheber eh nicht rauszubekommen ist) würde ich mir da nicht so viele Gedanken machen.

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:40
von Jott
DV_Chris hat geschrieben:Das mit der Risikoabwälzung wurde auch schon überlegt, aber das will man denen nicht antun.
Wieso denn? Risiko ist der zweite Vorname jedes Eventmanagers! Und so naiv, nicht um die Ungesetzlichkeit des Vorhabens zu wissen, ist ja wohl keiner gerade in dieser Branche. Sicher, dass die nicht nur ein Dummen suchen?

Es geht ja wie gesagt schon damit los, eine kommerzielle DVD/Blu-ray illegal zu rippen.

Re: Teile eines Films öffentlich aufführen

Verfasst: Sa 05 Apr, 2014 11:58
von DV_Chris
Das Ganze ist eine öffentliche Veranstaltung auf Basis freier Spende, die Zuspielungen werden de facto pro bono gemacht. Dem Veranstalter ist man freundschaftlich verbunden.

Die notwendigen Zuspielungen finden sich auf Youtube, also wäre zumindest das Rippen obsolet.