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Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 19:50
von Coburn
Grüßt euch,
wer hat davon etwas gehört, bzw habt ihr da mehr Informationen darüber?
Es ist ja fast jeder Abgabepflichtig so wie ich das bei deren Homepage (Künstlersozialkasse) herauslese?
D.h. auf jeder Rechnung muss dann ein paar Prozent an diese Kasse abgedrückt werden?
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 19:59
von wontuwontu
Du bezahlst ca. 4% auf alle Rechnungen von Dienstleistern (Künstlern) die bei der KSK sind. Wenn du z.B. einen Darsteller buchst, zahlst du auf diese Rechnung zusätzlich 4% an die KSK.
Also auf alle externen Kosten immer 4% an den Kunden weitergeben. Die Nachzahlung kommt meist mit deutlicher Verspätung...
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 20:00
von Pianist
Was genau möchtest Du wissen? Und aus welcher Perspektive? Bist Du der Auftraggeber eines selbständigen Künstlers oder bist Du selbst der Künstler, für dessen Leistungen jemand abgabepflichtig sein könnte?
Und hast Du Dich schon in die Thematik eingelesen?
Matthias
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 20:02
von Pianist
wontuwontu hat geschrieben:Du bezahlst ca. 4% auf alle Rechnungen von Dienstleistern (Künstlern) die bei der KSK sind.
Und schon falsch. Die Abgabepflicht ist nicht an die Mitgliedschaft gekoppelt, sondern an die Leistung. Egal, wer sie erbringt. Sofern es sich um einen selbständigen Künstler handelt.
Matthias
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 20:17
von Coburn
Danke für die Antworten soweit. Ich hab erstmal etwas verdutzt geschaut und mich dann etwas eingelesen. Das war mir noch nicht wirklich bekannt und bin nun von einem Kunde darauf aufmerksam gemacht worden. Diese benötigen eine Bescheinigung für etwas.
Ich selber bin ein Video Produzent und habe für diese Firma einen Werbefilm gemacht.
Das heißt also das ich auf jede Rechnung, die ich für meine Kunden ausstelle, die 4% zusätzlich mit auf die Rechnung schreibe?
Dann wirds wieder teurer für die Kunden und ich muss wieder etwas erklären, das diese Verärgert und ich nichmal was dafür kann..
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 20:30
von Pianist
Nein, Du musst überhaupt nichts machen. Nehmen wir mal an, dass Du tatsächlich ein selbständiger Künstler bist. Das dürfte recht wahrscheinlich sein, wenn Du selbst Filme drehst. Dann müssen Deine Auftraggeber für die an Dich gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen.
Praktisch läuft das so, dass die Summen eines Jahres addiert werden, und dann wird zu Beginn des neuen Jahres ein Meldebogen abgegeben, worauf dann ein Beitragsbescheid kommt.
Abgabepflichtig sind aber nur die sogenannten "typischen Verwerter", also z.B. Filmproduzenten, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen und so weiter. Alle anderen nur dann, wenn sie regelmäßig (also z.B. mehr als einmal im Jahr) Aufträge an einen selbständigen Künstler vergeben. Es muss also nicht unbedingt sein, dass Deine Kunden abgabepflichtig sind.
Du bist nicht verpflichtet, Deine Auftraggeber darauf hinzuweisen. Und ich bin inzwischen der Meinung, dass man dieses Thema gar nicht anschneiden sollte. Die Prüfer der Rentenversicherung blicken da sowieso nicht durch, so dass Rechnungen eines Filmproduzenten kaum als KSK-relevant auffallen werden. Wenn Du eine GmbH bist, muss der Auftraggeber übrigens nichts abführen. Aber als GmbH müsste man seine Preise um etwa 20 Prozent erhöhen. Somit fahren die Leute immer noch günstiger, wenn sie nur die KSA abführen müssen, denn das waren in den vergangenen Jahren immer Sätze unter fünf Prozent.
Es ist der KSK übrigens ganz egal, ob jemand vom Finanzamt als Gewerbebetrieb geführt wird und Gewerbesteuer zahlt. Die KSK ist bei der Feststellung, ob jemand selbständiger Künstler ist, nicht an die steuerliche Einordnung gebunden.
Wenn man selbst als Filmproduzent selbständige Künstler beschäftigt, zum Beispiel Schauspieler oder Sprecher, sollte man sich aber auf jeden Fall korrekt verhalten und die auf die Honorare entfallenden Abgaben zahlen. Das sollte man also schon bei der Angebotsabgabe berücksichtigen.
Matthias
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 20:37
von Coburn
Puh, Danke dir Matthias! Jetzt versteh ich das.
Perfekte Antwort!
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 20:38
von wontuwontu
Pianist hat geschrieben:Aber als GmbH müsste man seine Preise um etwa 20 Prozent erhöhen.
Wieso das?
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 21:05
von Pianist
Na weil alle möglichen Kosten höher sind und vor allem die Besteuerung ungünstiger ist. Es sind ja dann zwei juristische Personen, einmal die GmbH und einmal man selbst als geschäftsführender Gesellschafter. Also nicht nur Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, sondern auch noch Körperschaftssteuer. Dann kommt noch hinzu, dass die GmbH dann für die Zahlungen an ihren geschäftsführenden Gesellschafter die Abgabe leisten muss, weil er ja der Künstler ist.
Nagel mich nicht auf die 20 Prozent fest, aber viel weniger wird es nicht sein.
Matthias
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 21:14
von wontuwontu
Pianist hat geschrieben:Na weil alle möglichen Kosten höher sind und vor allem die Besteuerung ungünstiger ist. Es sind ja dann zwei juristische Personen, einmal die GmbH und einmal man selbst als geschäftsführender Gesellschafter. Also nicht nur Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, sondern auch noch Körperschaftssteuer. Dann kommt noch hinzu, dass die GmbH dann für die Zahlungen an ihren geschäftsführenden Gesellschafter die Abgabe leisten muss, weil er ja der Künstler ist.
Nagel mich nicht auf die 20 Prozent fest, aber viel weniger wird es nicht sein.
Matthias
Es interessiert mich nur. Ich beschäftige mich gerade sehr intensiv damit und alle Hochrechnungen zeigen, dass die GmbH im Prinzip genauso (also in derselben Höhe) besteuert wird, wie ein Einzelunternehmen.
Ansonsten sind halt die Buchhaltungskosten höher, das wars dann aber auch schon. Das sind im Jahr bei uns ca. 1% des Umsatzes, aber lang keine 20%.
Spielt hier jetzt keine große Rolle, wollte nur wissen, wo du diese Info her hast. Nächstes Thema!
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Di 14 Jan, 2014 22:47
von Pianist
wontuwontu hat geschrieben:Ich beschäftige mich gerade sehr intensiv damit und alle Hochrechnungen zeigen, dass die GmbH im Prinzip genauso (also in derselben Höhe) besteuert wird, wie ein Einzelunternehmen.
Nicht ganz. Gehen wir mal von einem Gewinn von 100.000 EUR aus, der zur Hälfte als Geschäftsführergehalt und zur anderen Hälfte als Gewinnausschüttung zum alleinigen Gesellschafter wandert. Dann ist die Besteuerung der GmbH-Lösung insgesamt etwa 3.000 EUR ungünstiger als die Besteuerung des Einzelunternehmers. Außerdem ist sowohl auf das Gehalt als auch auf die Gewinnausschüttung (im ungünstigsten Fall in voller Höhe) die Künstlersozialabgabe fällig. Macht also 5.000 EUR (welche als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH noch mal ein wenig mindern, aber das lassen wir jetzt mal unberücksichtigt). Nun gehe ich weiterhin davon aus, dass man die Buchhaltung und den Jahresabschluss als Einzelunternehmer selbst hinkriegt, dies aber für eine GmbH nicht schafft. Kosten dafür etwa 3.000 EUR. Nun gut, auch dies wäre eine Betriebsausgabe, die sich gewinnmindernd auswirkt, lassen wir jetzt auch außen vor.
Unter dem Strich sind das jedenfalls Mehrkosten von rund 10.000 EUR, also keine 20, aber immerhin zehn Prozent.
Also lautet die Argumentation: Du müsstest als GmbH mindestens zehn Prozent teurer sein, und als Einzelunternehmer muss Dein Kunde nur 5,2 Prozent abführen.
Matthias
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Mi 15 Jan, 2014 05:16
von Jott
"Außerdem ist sowohl auf das Gehalt als auch auf die Gewinnausschüttung (im ungünstigsten Fall in voller Höhe) die Künstlersozialabgabe fällig."
Stimmt nicht. Nur auf's Gehalt, nicht aber auf Gewinnausschüttung.
Ein wichtiger Vorteil der GmbH: viele Unternehmen vermeiden wegen der bescheuerten KSK-Situation die Beauftragung von Freiberuflern oder GbRs, wo es nur geht. Weil sie dann 5,2% unverständliche Abgaben und damit verbundene Bürokratiekosten an der Backe haben).
Die Abgabe verstößt gegen EU-Recht (doppelte/zusätzliche Umsatzsteuer ist untersagt, und die Abgabe ist genau das) - es besteht also ein winziger Hoffnungsschimmer, dass der Unfug irgend wann mal im Lauf der Jahrzehnte abgeschafft oder wenigstens sinnvoll reformiert werden muss.
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Mi 15 Jan, 2014 06:49
von Jott
Coburn hat geschrieben:Grüßt euch,
wer hat davon etwas gehört, bzw habt ihr da mehr Informationen darüber?
Es ist ja fast jeder Abgabepflichtig so wie ich das bei deren Homepage (Künstlersozialkasse) herauslese?
D.h. auf jeder Rechnung muss dann ein paar Prozent an diese Kasse abgedrückt werden?
20 Jahre im Geschäft und noch nie drüber gestolpert? Gratulation! Abdrücken müssen a) deine Kunden für deine Leistungen als nicht-GmbH, und zwar immer und unaufgefordert. Sonst ist das Hinterziehung von Sozialleistungen mit sehr schmerzlichen Folgen für die Unternehmen. Abdrücken musst b) auch du selbst, zum Beispiel für Sprecherhonorare, Kameraleute, Texter, Grafiker, Webdesigner. Nie gemacht? Lege die Summe für rückwirkend 5 Jahre plus mindestens Verdoppelung für die kommenden Strafzahlungen besser schon mal beiseite - irgendwann merkt's einer, und dann musst du flüssig sein.
Glaubst du nicht? Frag deinen Steuerberater.
Re: Künstler Sozialabgabe Künstlersozialkasse
Verfasst: Mi 15 Jan, 2014 09:56
von wontuwontu
Pianist hat geschrieben:Nicht ganz. Gehen wir mal von einem Gewinn von 100.000 EUR aus, der zur Hälfte als Geschäftsführergehalt und zur anderen Hälfte als Gewinnausschüttung zum alleinigen Gesellschafter wandert.
Gut, ich gehe in unserer Branche mal davon aus, dass a) die meisten Geschäfsführer einer GmbH zugleich auch deren Gesellschafter sind (bzw. andersrum) und b) die meisten GmbH Produktionsfirmen oder ähnliches sind und deshalb nicht als Künstler gelten.
Fast alle Rechenbeispiele ergeben eine steuerliche Benachteiligung der GmbH von 1-2%. Klar die Buchhaltungskosten sind höher, mit ca. 3.000€ rechne ich da auch. Du kannst aber diese Kosten nicht anteilig auf den Gewinn anrechnen, da es ja Ausgaben sind. Als bei einem Umsatz von ca. 500.000€, von dem ich jetzt durchschnittlich mal ausgehe, wären das ein paar Prozent, nicht mehr. Mit 100.000€ würde ich auch keine GmbH gründen, da ist das klar viel zu teuer.
Ich denke im Kern ging es hier ja auch mehr darum, dass man selbst Beiträge an die KSK abführen muss, und nicht andere für einen selbst (denn das ist im Kern ja wie schon erwähnt nicht das eigene Problem).
Aber danke für den Input, ein sehr interessanter Thread. Mal etwas realitätsbezogener hier ;)