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Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaubt?

Verfasst: Mi 06 Nov, 2013 19:36
von Multivideocutterman
Hi!

Ich möchte ein Video an verschiedene Personen weitergeben (sprich Bewerbung). Ich habe für die Videos keine Veröffentlichungserlaubnis. Darf ich das Video trotzdem auf Youtube mit verstecktem Link hochladen? Schließlich kann es dann nur die begrenzte Benutzergruppe sehen..

Oder gibt das Probleme, weil
a) die wenigen Benutzer den Link trotzdem auf FB teilen könnten?
b) die Videos auf ausländische Server geladen werden(?)
c) die Videos egal an wen, allgemein weitergegeben werden(?)

Vielen Dank,
Multivideocutterman

p.S.: wie sieht es aus, wenn ich die Datei auf einen deutschen Server mit Passwortschutz lege?

Re: Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaub

Verfasst: Mi 06 Nov, 2013 23:53
von nachtaktiv
Dürfen ist die eine Frage. Doch wo kein Kläger...


Wenn in den Videos aber (c) Mucke drin ist, kann es durchaus sein, das es in D gar nicht erscheint. Bzw. das beliebteste Video Deutschlands:

http://www.der-postillon.com/2013/11/yo ... nweis.html

Re: Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaub

Verfasst: Do 07 Nov, 2013 00:06
von handiro
Hochladen auf youtube sehe ich als prinzipiell riskant: man schenkt denen im Grunde sämtliche Rechte! Ich lad da nix mehr hoch....

Klar mit Passwort ist schon ein guter Schutz aber ein privater Server in D mit Passwort ist besser!

Der Postillon link war gut:-)

Re: Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaub

Verfasst: Do 07 Nov, 2013 02:17
von nachtaktiv
immer wieder gerne :).

vimeo

Verfasst: Do 07 Nov, 2013 07:53
von silverstone
Warum nicht vimeo? Da ist serienmässig die Passwort Option dabei.

Re: Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaub

Verfasst: Do 07 Nov, 2013 08:01
von k_munic
Multivideocutterman hat geschrieben:… Darf ich das Video trotzdem auf Youtube mit verstecktem Link hochladen? … 
de jure 2x Nein
• Du verstößt gg die ToU von YouTube ("nur hochladen, woran DU die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte besitzt")

• völlig wurscht, ob bei YT, Vimeo, … Du veröffentlichst, was Du nicht veröffentlichen darfst.

de facto kannst Du' so machen - wenn nicht die automatischen Filter von YT Dein Video sperren (hab das schon mal WÄHREND des uploads erlebt!)

… nach gebrauch würd' ich's dann wieder löschen....


Plan B)
Hochladen zu dropbox o.ä.; public-link dann weiterleiten. evtl. als zip mit zusätzlichem pw.- Würde es nicht zuuu kompliziert machen, Deine Zielgruppe möchte nicht erst Programme installieren, nur um Dein 'Zeug' zu bewundern ;)

Re: Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaub

Verfasst: Do 07 Nov, 2013 08:30
von Multivideocutterman
k_munic hat geschrieben: Plan B)
Hochladen zu dropbox o.ä.; public-link dann weiterleiten. evtl. als zip mit zusätzlichem pw.
Also wenn ich es auf meinem gemieteten Server in D mit PW hochlade, gilt das dann als Veröffentlichung? Weils theoretisch weltweit verfügbar ist?
Und ich die genannten Menschen nicht gefragt hab, ob ich es für eine Bewerbung nutzen darf?

Re: Möchte Video an wenige weitergeben: youtube mit verstecktem Link erlaub

Verfasst: Do 07 Nov, 2013 09:00
von k_munic
Multivideocutterman hat geschrieben:… Also wenn ich es auf meinem gemieteten Server in D mit PW hochlade, gilt das dann als Veröffentlichung? … 
Nach meinem Rechtsverständnis nicht.

… es gibt ja diesen 'Kaas' der 'Vorführung in geschlossenen Veranstaltungen':
Machst Du eine Präsi im Rahmen einer mit 2000 Leuten besuchten Veranstaltung, auf die aber nicht jeder reinkommt (Einladung, Tickets, etc), dann gilt das NICHT als Veröffentlichung.

Analog: ist die Datei nur per pw ansehbar, und übergibst Du dieses pw nur persönlich und nur einem beschränktem Personenkreis, gilt das NICHT als Veröffentlichung.

… das war ja bei torrents genau die Grenze: wenn JEDER darauf zugreifen kann = Veröffentlichung; … nur, definiere mal 'jeder' im Internet :)))

________

a) im Internet gibt es keine verbindliche Rechtsberatung!

b) wo kein Kläger… 

c) jeder Jurist würde sagen "kommt im Einzelfall drauf an…" - bewirbst Du Dich bei einem Sicherheitsunternehmen und zeigst mit diesem Verfahren, wie schludrig Du mit vertraulichen Unterlagen umgehst… ;)
Oder bewirbst Du Dich im Bereich IWMM, musst Du zwangsläufig 'Arbeitsproben' vorlegen - was, eingeschränkt sogar ausdrücklich gestattet ist!


PS: mach Dir mal weniger n Kopp WO Du lagerst - ob das von Dir gemietet ist oder von Ommi in den USA geschenkt, und ob der Server in der Ukrainie oder Uckermark steht, is völlig wurscht! Das Recht ist an Deine Person, an Deinen Lebensmittelpunkt gebunden - so schlau ist die Jurisprudenz dann doch! :))

tl;dr
YouTube/privat nur 'für auf die Schnelle'; als Datei zum 'runterladen als #Sicher.