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Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 18:05
von ChrisS
Hallo zusammen, das ist Krimi!
Habe von einem Online-Händler eine D5 bekomme und wieder zurück geschickt, weil meine alten Objektive nicht drauf gepasst haben, da Vollformat. Jetzt meldet sich der Händler und sagt: ich hätte 5700 Bilder geschossen. Er bietet mir die Rücknahme für 500 Euro weniger an.
Ich werde hier ganz einfach verarscht.
Meine Frage: kann ich irgendwie auslesen lassen, wann die Kamera diese 5700 Klicks gemacht hat? Oder nur dass die Klicks drauf sind.
Chris
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 18:35
von Schorse
Bei einem Onlinehändler hast du 14 Tage Rückgaberecht ohne einen Grund nennen zu müssen. Der Händler muß bei über 40€ Warenwert sogar die Versandkosten bezahlen.
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Rueckgabe ... 03653.html
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 18:41
von Natalie
Die Mahnbriefe vom Anwalt sind nicht so teuer , idr reagieren die Dann.. Mein Anwalt nimmt so 40€ pro Brief, wenn es ein Standardfall ist wie deiner ...
Die Mahnschreiben kann man auch noch selbst aufsetzen, blöd ist halt , 3 Stück mit Fristen ( berichtigt mich , ich bin da auch ein Noob)
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 18:58
von RollingSteve
Eine D5? Viele Kameras lassen sich über dieses Tool hier auslesen. Einfach das letzte Bild, dass du auf der Platte hast hochladen:
http://www.robo47.net/tool/8-Ausloesung ... tter-Count
Rechtlich gesehen ist es theoretisch tatsächlich so, dass eine Minderung vom Händler erfolgen kann. So pauschal wie Schorse sagt, ist es leider nicht (der Händler muss ja auch schützt werden, wenn er die Ware nicht zum vollen Preis an den Mann bringen kann).
Kann es denn sein, dass die Kamera schon so viele Auslösungen hatte, als du sie bekommen hast?
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 19:43
von nordheide
Hast Du möglicherweise eine Speicherkarte in die Kamera gelegt als Du
diese ausprobiert hast und mindestens ein Foto gemacht.?
Denn häufig zählt die Kamera an der Stelle weiter an der sich das letzte Bild numerisch befunden hat. Das solltest Du dem Händler mitteilen. Vielleicht ist es deshalb nur ein Missverständnis des Händlers.
Ansonsten wären 5700 Bilder natürlich ein Wertverlust, den Dir der Händler in Rechnung stellen kann - sofern er es Dir beweisen kann.
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 19:44
von ChrisS
Das weiss ich einfach nicht. Mein Objektiv hat einfach nicht auf Vollformat draufgepasst. Von daher war die Kamera nach 2 Minuten abgehakt.
Mahnbriefe bringen wohl nix. Hier steht Aussage, gegen Aussage.
Morgen rufe ich mal bei Canon an und erkundige mich, ob die feststelen können, WANN die 5000 Shots gemacht worden sind. Gottseidank hatte ich eine Karte eingelegt. Mal schauen, ob mir das hilft. Auf jeden Fall sollte ich eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben. Denn riegendjemand hat die Kamera ja ohne mein Wissen bedient. Aber alles iregendwie Pipifax. Ich hole die Kamera zurück und verkaufe sie als (fast) neu. Lehre daraus ziehen und haken dran!
Chris
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 19:48
von nordheide
ChrisS hat geschrieben: ... Gottseidank hatte ich eine Karte eingelegt ....
Chris
S.o.: vlt. ist das das Problem, weil der Bildzähler einfach nach der letzten Nummer auf deiner Karte in der Kamera weiterzählt.
Sprich mit dem Händler und frage ihn.
Ansonsten kann Canon natürlich die Anzahl der tatsächlich geschossenen Bilder auslesen. Wohl aber nicht, wann diese geschossen wurden.
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 20:50
von A380
Moin moin aus Bremen,
nordheide hat geschrieben:vlt. ist das das Problem, weil der Bildzähler einfach nach der letzten Nummer auf deiner Karte in der Kamera weiterzählt
Schau doch mal auf die Karte. Steht denn der Bildzähler bei etwa 5700 ??? Dann wäre das Problem, zumindest von Deiner Seite, erklärbar.
mfg William... Der A380
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:01
von holger_p
RollingSteve hat geschrieben:
Rechtlich gesehen ist es theoretisch tatsächlich so, dass eine Minderung vom Händler erfolgen kann. So pauschal wie Schorse sagt, ist es leider nicht (der Händler muss ja auch schützt werden, wenn er die Ware nicht zum vollen Preis an den Mann bringen kann).
Ja, aber der Kunde hat das Recht, ohne Gefahr der Wertminderung den Artikel in Augenschein zu nehmen, wie es in einem Ladenlokal möglich und üblich wäre.
Bei einer Kamera umfaßt das "in Augenscheinnehmen" sicher auch mal ein, zwei Testfotos und natürlich ein Test, ob sich ein vorhandenes Objektiv anbringen läßt.
Generell muss auf einen evtl. Ersatz einer Wertminderung durch "Gebrauch" schon in der Widerrufsbelehrung hingewiesen werden und selbst dann sind solche Regelungen nicht immer wirksam - je nach Formulierung. Da gab es schon einige Urteile des EUGH.
Ich würde den vollen Betrag anmahnen, Frist setzen und darauf hinweisen, dass die Kamera kurz ausgepackt wurde und " lediglich begutachtet wurde, wie dies in einem Ladengeschäft möglich wäre". Ansonsten keine Details wie "Ich habe aber nur zwei Fotos gemacht". Eher der Verweis, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ein Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden muss.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung - die bekommst Du beim Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale. Die Anwaltskosten wird der Händler im Regelfall übernehmen müssen. Wie dies bei Kosten der Verbraucherzentrale ist, weiß ich nicht.
Ist denn der Händler in anderen Bewertungen (idealo, Geizhalz usw.) schon mal auffällig gewesen?
Generell muss man aber auch anmerken, dass Händler prinzipiell das Recht haben, einen Ersatz für einen Wertverlust durch "Gebrauch" zu verlangen. Der Verbraucher muss jedoch darauf hingewiesen werden und selbst dann ist das ein recht "vermintes" Gebiet und es gibt bislang nicht viele Urteile zu diesem Thema. Wie es in der Paxis gehandhabt wird, hängt stark von der Ware ab.
Ein Beispiel sind z.b. Tintendrucker. Nimmt ein Kunde das Gerät in Benutzung, setzt also die Patronen ein, druckt die ohnehin knapp gefüllten Startpatronen halb leer und schickt das Gerät mit eingesetzten Patronen zurück, weil ihm die Ausdrucke nicht gefallen. Wenn der Händler Pech hat, laufen die auch noch beim Transport aus - das Gerät ist dann ein Fall für den Elektroschrott. Selbst ohne Auslaufschaden kann der Händler das Gerät nur noch mit hohem Preisabschlag (etwas 50%) wiederverkaufen. Bei den geringen Margen (5 bis 10%) in dieser Geräteklasse wird klar, welches Problem ein Händler mit den Rücksendungen hat.
Gruß Holger
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:09
von Natalie
Bei 5700 ! Auslösungen .. Die kommen ja irgendwo her
Und wenn unser Kollege hier sicher ist dass er so viel "gestet" hat, dann muss der Händler wissentlich handeln , denn er kontrolliert ja anscheinend den Zähler immer ... Das ist betrug .
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:16
von ChrisS
Hallo Holger, da stimme ich Dir vollkommen zu.
Jedoch habe ich das Gefühl, dass es hier evtl. Methode ist. Als ich die Rückgabe anforderte, schrieb der Händler bereits "... wenn die Ware in Ordnung ist, erstatten wir ihnen den vollen Kaufpreis." Diese Aussage hat mich schon ein wenig stuzig gemacht. Und ich habe immer noch keine Erklärung, warum die Schutzfole am Display gefehlt hat und der Gummiaufsatz am Sucher fehlt. Der Photo Versand hatte eig. gute Bewertungen.
Chris
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:26
von Clemens Schiesko
Wie jetzt??? In
diesem Thread wird Chris kommentarreich beraten, welches Objektiv an seine 5D passt und hier wird er gleichbeschallend beraten, wie er seine 5D am besten wieder los wird. Hab ich was falsch verstanden?
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:27
von holger_p
Hallo ChrisS,
das klingt in der Tat verdächtig. Daher keine Zeit verlieren, einmal anmahnen, Frist setzen und dann einen Profi ran lassen.
Es geht immerhin um eine hohe Summe, die der Händler solange vermutlich komplett zurückbehält. Allein das wäre schon ein geldwerter Vorteil für ihn.
Gruß Holger
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:38
von ChrisS
Clemes, irgendwo ist bei mir ja auch Ende mit Geld ausgeben.
Das ist der Grund. 2700 für die Kamera und dann noch 1000 Euro für ein Objektiv, das nicht geplant war, ist dann doch too much. Ich habe kein Problem über eine Nutzungsgebühr zu verhandel, jedoch nicht über 500 Öcken mit dieser fadenscheinigen Erklärung. 5000 Shots mit einem Objektiv, das einen Kreis im Sucher zeigt (mein Posting), ist ja irgendwie nicht arg realistisch.
That's it. Chris
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:40
von Angry_C
Und nicht vergessen, dem Händler mit einer berechtigten, miesen Bewertung bei den Preisportalen zu drohen. Davor haben die meisten große Angst, denn ist der Ruf dort ruiniert, ist die Insolvenz nicht mehr fern.
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:57
von Clemens Schiesko
Ok Chris, verstehe. Aber ganz nachvollziehen kann ich es trotzdem nicht - also den kompletten Verkauf. Ich besitze selbst eine 5D Mark III und habe die mir preislich auch erkämpfen müssen. Du hast wahrscheinlich noch nicht so viel Erfahrung auf dem Gebiet Film bzw. DSLR, was man ja an deinen kleinen "Fehltritten" sehen kann. Man hätte dich vorher besser beraten müssen, dann wäre es wohl nicht dazu gekommen. Der Verkauf des Tamrons ist die richtige Entscheidung, da es wirklich nicht für die Kamera zu gebrauchen ist. Aufgrund deiner fehlenden Erfahrung ist die 5DM3 ansich wohl auch nicht die richtige Kamera für dich, aber du hast dir doch sicher was im Vorfeld dabei gedacht, oder!? Wenn ich du wäre, hätte ich mir anstatt des Tamrons einfach ein schönes Canon 50mm f1.4 geholt (vom Preis her fast kein Unterschied) und erstmal losgelegt und dich in die Materie reingearbeitet. Warum also jetzt der komplette Rückzieher? Mit der Kombi (5D+50mm) hättest du erstmal eine ganze Weile deinen Spaß gehabt und wenn dann irgendwann wieder etwas Geld reinkommt, besorgst du dir eine weitere Festbrennweite und baust so langsam aber sicher dein Film-Equipment auf...
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 22:58
von holger_p
Das Drohen kann man machen, wenn man nicht vorhat, den Rechtsweg zu beschreiten. Also bei geringen Summen, wo kein Anwalt lohnt. Andernfalls würde ich die höfliche, betont sachliche und knappe Gangart wählen - alles andere kann ein Eigentor werden, wenn auch auf der Gegenseite ein Anwalt ins Spiel kommt.
Gruß Holger
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 23:02
von Kameramensch
Angry_C hat geschrieben:Und nicht vergessen, dem Händler mit einer berechtigten, miesen Bewertung bei den Preisportalen zu drohen. Davor haben die meisten große Angst, denn ist der Ruf dort ruiniert, ist die Insolvenz nicht mehr fern.
Ja, und die strafbare Handlung der Nötigung gleich noch schriftlich beim Händler hinterlegen. Das klingt nach einem sehr guten Plan. ;)
Wie gesagt, ab zum Anwalt damit, sollte sich der Typ nicht auf die schriftliche Mahnung einlassen und den kompletten Betrag zurückzahlen.
Auf keinen Fall die Kamera zurückverlangen, bis nicht mit einem Anwalt darüber gesprochen wurde. Das könnte als Widerruf des Widerrufs ausgelegt werden.
Im Übrigen könnte die Nennung des Namens der Firma hier in diesem Thread ebenfalls zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Also dann doch lieber erstmal den Beitrag ändern! Denn es kann immernoch nur ein Missverständnis sein! Du stellst hier aber Betrug (Threadname "Über den Tisch gezogen") schon als Tatsache dar. Das mag zwar ärgerlich sein, aber Vorsicht ist immer billiger als Nachsicht.
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 23:18
von RollingSteve
Ich denke auch, dass du dich nicht vorschnell zu Äußerungen im Netz hinreißen lassen solltest. Das Thema ist nämlich wirklich aktuell und brandheiß (Stichwort Forenbesitzer droht Beugehaft -> Nichtherausgabe von Userdaten wegen anonymer Verunglimpfung). Damit tätest du slashCAM keinen gefallen und hilft deiner Causa auch herzlich wenig, denn Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und du willst in erster Linie auch wohl dein Geld wieder haben.
Konntest du denn anhand eines der gemachten Testbilder die Auslösungen der Kamera auslesen? 5700 Bilder müssten bei normaler Nutzung schon Spuren hinterlassen. Du schreibst ja auch, dass dich der Zustand (Displayfolie und Augenmuschel) verwundert hat. Da wäre eine frühzeitige Mitteilung von dir hilfreich gewesen...
Wenn deine Testbilder die Auslösung 7 + 8 waren, muss der Händler entweder falsch ausgelesen haben (je nach Modell nicht unwahrscheinlich) oder es ist halt wirklich was faul.
Re: Über den Tisch gezogen
Verfasst: Mi 17 Apr, 2013 23:44
von holger_p
Kameramensch hat geschrieben:
Ja, und die strafbare Handlung der Nötigung gleich noch schriftlich beim Händler hinterlegen. Das klingt nach einem sehr guten Plan. ;)
Die Ankündigung einer fairen, der Wahrheit entsprechenden Bewertung ist keine Nötigung. Die Ankündigung einer "miesen" Bewertung dagegen ist in erster Linie Dummheit.
Dennoch hast Du Recht, es sollte vermieden werden.
Auch die vorschnelle Benutzung des Wortes "Betrug" sollte hier und auch im Schriftverkehr vermieden werden. Bis eine Handlung den Straftatbestand des Betruges erfüllt, muss einiges passiert sein. Hier klafft zwischen Rechtsprechung und dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Riesenlücke. Vieles, was man umgangssprachlich als "Betrug" bezeichnet, ist höchstens versuchter Betrug oder arglistige Täuschung - oft aber nicht einmal das.