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Internetrecht

Verfasst: So 10 Mär, 2013 14:35
von Klappaschlange
Hallo ihr Lieben.

Ich weiss nicht ob das hier wirklich reingehört, aber ich bräuchte mal dringend rechtliche auskunft.
Ich habe seit ewigen Jahren einen E-mail account bei web.de...immer genutzt ...nier Probleme gehabt.
Dann war da einmal etwas komisch beim Login und ein paar wochen später eine Mahnung in meinem Postfach..mit der bitte die erste Rate meiner abgeschlossenen Clubmitgliedschaft zu bezahlen.
Welches ich natürlich bewusst nicht getan habe.
Ich konnte im Internet heraus bekommen das Web.de und gmx.de zur firma 1 und 1 gehören welche bereits öfter wegen solchen Geschichten rechtliche Streitereien hatten.
Ich reagierte auf dieses Mahnung mit einem Schreiben indem ich erklärte das ich diesen Betrag nicht zahlen würde da ich nicht bewusst einen solchen Vertrag abgeschlossen habe.
Bei weiteren Mahnungen würde ich einen Anwalt einschalten..blabla...
Darauf kam erstmal nix und dann vor tagen folgendes Schreiben mit angehängter 2ter Mahnung.


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Sehr geehrter Herr....

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Abschluss Ihrer WEB.DE Club-Mitgliedschaft. Selbstverständlich erklären wir Ihnen die Hintergründe.

Der Vertrag wurde online am 12.11.2012 über Ihr FreeMail-Postfach martin-....@web.de abgeschlossen.

Zum Abschluss des WEB.DE Club-Testvertrages kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen zu bestätigen. Erst danach konnte der Vertragsabschluss durch die Betätigung der Schaltfläche "Jetzt kaufen" abgeschlossen werden.Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt. Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der Seite http://agb.web.de/Club/AGB.

Die erste Laufzeit für Ihren WEB.DE Club-Vertrag beträgt 2 Monate. Danach verlängert sich dieser um weitere 12 Monate wenn Sie nicht innerhalb der ersten 2 Monate schriftlich oder telefonisch kündigen. Der Club-Beitrag für 12 Monate beträgt 60,- EUR bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise von 15,- EUR. Die Gebühr wird nutzungsunabhängig erhoben. Bitte kommen Sie daher Ihrer Zahlungspflicht nach.

Ihr Widerruf lag außerhalb der Frist vor. Dieser ist nur innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsabschluss möglich.

Daher haben wir Ihr Schreiben als fristgerechte Kündigung angenommen. Ihr WEB.DE Club-Vertrages mit der Vertragsnummer 41746037 endet zum 11.01.2014.

Wenn Sie Ihr Postfach löschen möchten, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

- die Kopie Ihres Personalausweises (Vorderseite)
- einen von Ihnen unterschriebenen Löschauftrag

Dadurch möchten wir sicherstellen, dass dies von Ihnen gewünscht und nicht böswillig durch Dritte beantragt wurde. Die Personalausweiskopie wird nach erfolgter Verifikation gelöscht.

Sobald der Vertrag beendet ist und uns die Unterlagen vorliegen, werden wir Ihr WEB.DE Postfach für Sie löschen. Möglicherweise vorhandene WEB.Cent werden 3 Monate danach ebenfalls gelöscht.

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass die in der Presse erwähnten Urteile rechtskräftig sind. Diese beziehen sich auf stark veraltete Angebote, die nicht mehr vertrieben werden und somit nicht mehr bestellbar sind. Rechtsansprüche können auch nach Rechtskraft der Urteile nicht geltend gemacht werden, da sich die Urteile lediglich auf die Werbung selbst bezogen und damit keinen Einfluss auf die seinerzeit abgeschlossenen Verträge haben.

Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Unser Team steht Ihnen unter der unten aufgeführten Rufnummer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tabea Hieber
WEB.DE Kundenservice


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Da ich natürlich nur geblufft habe...grad künstlerisch mehr oder weniger am Hungertuch nage bin ich mir nicht sicher was ich jetzt machen soll....zahlen ?
oder nicht?
Habt ihr nen rat?



danke

Martin

Re: Internetrecht

Verfasst: So 10 Mär, 2013 14:57
von Frank B.
Du hast offensichtlich (versehntlich???) den Club-Vertrag abgeschlossen. Daraufhin wirst Du sicher eine Bestätigungsmail erhalten haben. Sieh mal unter Deinem Posteingang nach! Wenn Du da nicht sofort reagierst und den Vertrag rückgängig machst (14 Tage Kündigungsfrist), wird der Vertrag verbindlich und Du musst zahlen.
Die Dame hat Dir aber geschrieben, dass Du erst mal nur zwei Monate in diesem Vertrag bist, und der sich dann verlängert auf weitere 12 Monate. Du solltest also so schnell wie möglich zum Ablauf dieser zwei Monate kündigen und diese zwei Monate bezahlen. Das dürfte nicht gar so teuer werden. So wirst Du m.E. am günstigsten aus der Sache raus kommen.
Ich bitte meine Aussagen nicht als Rechtsberatung zu betrachten, da ich auf diesem Gebiet nicht viel Ahnung habe und auch ganz falsch liegen kann.
Alle Angaben also ohne Gewähr.

Edit: Nimm mal Deine Klarnamen und Adressen hier raus!

Re: Internetrecht

Verfasst: So 10 Mär, 2013 22:47
von holger_p
Du kannst einen über den Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag generell 14 Tage lang widerrufen. Diese Widerrufsfrist beginnt frühestens nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Allerdings wird der Mailanbieter argumentieren, dass das Widerrufsrecht durch die zwischenzeitliche Nutzung des Produktes erlischt. Allerdings muss auch darüber wieder ausdrücklich in Textform belehrt werden.

Der Konzern dieses Anbieters hatte schon in der Vergangenheit des öfteren eine etwas andere Rechtsauffassung, die erst durch BGH-Urteile korrigiert wurde.

Ich habe ja keine Ahnung, um welchen Betrag es hier gibt - in Zweifelsfall mal eine Verbraucherzentrale aufsuchen - United Internet kennen die alle ausreichend gut.

Die c´t Redaktion hatte mal einen Satz von Musterschreiben im Falle von Web-Abzocke erstellt: http://www.heise.de/ct/artikel/Abgeblockt-292144.html

Das richtige Stichwort in diesem Fall dürfte "Anfechtung" sein.


Gruß Holger

Re: Internetrecht

Verfasst: Mo 11 Mär, 2013 14:43
von rtzbild
Es gab bei gmx eine "free-membership" und einen "pay-account", die meisten Betroffenen haben nicht gemerkt als sie die Mail "Upgrade auf 20 GB extra Speicherplatz" bekommen haben dass sie mit "Ja, will ich haben" eine Bestellung auf den pay-account generiert haben.

Evtl. hast Du da versehentlich drauf geklickt.

Auch dieses Szenario wäre denkbar:
Du hast einer Änderung der AGB zugestimmt worin free-accounts nach gewisser Zeit bzw. Überschreitung gewissen Datenvolumens ist kostenpflichtige pay-accounts umgewandelt werden.

Oder Du hast Deine Mailbox seit zwei Jahren nicht _geleert_, damit hat sie das kostenlose Speichervolumen von 500 MB (expl.) überschritten und bist damit kostenpflichtig "upgegradet".

Re: Internetrecht

Verfasst: Di 12 Mär, 2013 09:23
von Klappaschlange
ich wollte mich schnell einloggen und meine mails checken...da haben die einfach eine Seite vorgeschaltet.
Naja ich hab keine Lust mich weiter darüber zu ärgern. Ich haben den Vertrag gekündigt und Bezahle den Betrag...
Damit haben sie aber einen Kunden verloren der nie einer sein wollte ...
armes Web.de

Re: Internetrecht

Verfasst: Di 12 Mär, 2013 10:42
von rtzbild
Wenn das eine überraschende Klausel ist ist die unwirksam.

Du musst Dich darüber nicht ärgern - lass das die Verbraucherberatung machen oder schick mir mal eine Mail (ich hab beruflich damit zu tun) an:
rtzbildÄTarcorPUNKTde
("ÄT" und "PUNKT" durch "@" und "." ersetzen!)