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Gewerbeanmeldung für Videoproduktionen
Verfasst: Di 11 Sep, 2012 11:00
von MisterX
Hallo,
benötige ich einen Gewerbeschein wenn ich Filme im Auftrag von Hochzeiten, Feierlichkeiten, Veranstaltungen etc. produziere und verkaufe?
Zudem möchte ich eine kleine Homepage als Werbung erstellen.
Danke schonmal im Vorraus!
Re: Gewerbeanmeldung für Videoproduktionen
Verfasst: Di 11 Sep, 2012 11:11
von Charlinsky
Ja, dafür brauchst du einen Gewerbeschein.
LG
Charly
Re: Gewerbeanmeldung für Videoproduktionen
Verfasst: Di 11 Sep, 2012 11:46
von RUKfilms
ich weiss nicht wie es genau in deutschland von statten geht. in der schwiez brauchst du erst eine firma/gewerbe anmelden wenn du im jahr mehr als 2000,- chf im jahr nebenbei verdienst. aber dieser betrag ist schnell erreicht.
Re: Gewerbeanmeldung für Videoproduktionen
Verfasst: Di 11 Sep, 2012 12:24
von crassmike
In Deutschland ist die Grenze niedriger - auf jeden Fall musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du eine "nachhaltige" Tätigkeit mit "Gewinnerzielungsabsicht" durchführst. Das heißt, wenn sobald du einen Einnahmenüberschuss hast und die Sache öfters machst, bist du verpflichtet, die Tätigkeit zu "melden".
Ist aber nicht so schlimm. Gibts recht einfach beim Bürgerbüro/Gewerbeamt. Das Finanzamt wird dich dann noch nach voraussichtlichem Umsatz/Gewinn fragen, wenn du keine Mehrwertsteuer ausweisen willst, musst du da in dem Fragebogen die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen. Ansonsten bekommst du beim Kauf von Equipment die Mwst. zwar vom Finanzamt monatlich gutgeschrieben, musst aber bei deinen Rechnungen ordnungsgemäß Mwst. draufsetzen.
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
MfG
Re: Gewerbeanmeldung für Videoproduktionen
Verfasst: Di 11 Sep, 2012 12:50
von soderbergh
so wie ich das sehe, braucht man nicht zwingend einen gewerbeschein, als eventvideograph sollte man als freiberufler durchgehen
Re: Gewerbeanmeldung für Videoproduktionen
Verfasst: Di 11 Sep, 2012 17:41
von soan
soderbergh hat geschrieben:so wie ich das sehe, braucht man nicht zwingend einen gewerbeschein, als eventvideograph sollte man als freiberufler durchgehen
Jein. Der Fragende spricht eindeutig auch vom "Verkaufen" der produzierten Filmchen, das ist Veräussern mit Gewinnabsicht und daher eindeutig Gewerbepflichtig.
Wenn man das ganze geschickt auf Rechnungen etc handhabt muss es keine Gewerbetätigkeit sein, das ist korrekt.