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USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 15:45
von imfocus
Hallo Forum,

brauche ich als Dienstleister für Imagefilme etc eine UST - ID Wenn ich zb einen Kunden in Italien habe???
Oder bezieht sich die UST - ID auf Firmen die Waren wie Schuhe etc verkaufen???

freu mich über eure antworten

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 16:50
von Ulist
Hallo,

eine USt-ID kann jemand beantragen, der selbst USt in Rechnung stellt. Das ist bei Künstlern beispielsweise nicht erforderlich. Wenn du USt auf deinen Rechnungen ausweist und Rechnungen ins EU-Ausland stellst, solltest du eine USt-ID beantragen. Damit hast du dann das Recht, Rechnungen ohne USt zu stellen (an Kunden im EU-Ausland) und bei Einkäufen im EU-Ausland musst du auch keine USt zahlen.

Du oder dein Steuerberater müssen dann aber auch die entsprechden Meldungen beim Amt für Außenwirtschaft in Saarbrücken machen.

Gruß Ulist

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 16:58
von imfocus
wenn man das nicht braucht, sonst ganz normal betrag zzgl MWST?
worin besteht den der unterschied ??

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 17:12
von carstenkurz
Der Unterschied ist, dass der Rechnungsempfänger in seinem Heimatland für den Nettobetrag veranlagt wird. Macht allen Beteiligten weniger Arbeit.

Einmal zuteilen lassen und gut ist.

- Carsten

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 17:43
von Pianist
Es gibt da übrigens ganz unterschiedliche Regelungen, je nach dem, um welches Land es geht. Und dann kommt es auch noch auf die Art der Lieferung oder Leistung an. Für uns Filmleute ist es zum Beispiel ein Unterschied, ob wir in Deutschland einen Film gedreht haben, davon DVDs pressen lassen und zum Auftraggeber in einem anderen EU-Land schicken oder ob wir den Film lediglich per Netz zum Download bereitstellen. Also es geht um den Leistungsort (im Inland oder im Ausland) und um die Leistungsart ("sonstige Leistung" oder nicht). Und davon hängt es dann wieder ab, ob man eine Zusammenfassende Meldung abgeben muss oder nicht.

In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, dem Finanzamt eine diesbezügliche Rechnung informationshalber hinzufaxen, wenn in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des jeweiligen Monats eine Summe in der betreffenden Zeile drinsteht, um Rückfragen zu vermeiden. Dann bei der Ust-VA ankreuzen, dass Belege eingereicht wurden. Denn Rechnungen ohne Umsatzsteuer sind dem Finanzamt immer erst mal verdächtig (außer bei Kleinunternehmern).

Matthias

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 18:17
von imfocus
@pianist:Und davon hängt es dann wieder ab, ob man eine Zusammenfassende Meldung abgeben muss oder nicht. ...

Was ist damit gemeint???


Hat die USt-Id auch etwas mit meinem Umsatz zu tun???
Also wieviel ich verdienen darf/muss

was ist den die 17500€ für eine Grenze???

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 18:29
von Pianist
imfocus hat geschrieben:Hat die USt-Id auch etwas mit meinem Umsatz zu tun???
Also wieviel ich verdienen darf/muss

was ist den die 17500€ für eine Grenze???
Das ist die Kleinunternehmergrenze nach § 19 UstG. Also keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Unterhalb dieser Summe kannst Du aber freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, das kann ja auch Vorteile haben (Vorsteuerabzug). Nachteile hat das eigentlich nur, wenn man viele Privatkunden hat, weil ein Kleinunternehmer denen etwas günstigere Preise machen kann.

Und die Ust-ID kriegt jeder Unternehmer, auch ein Kleinunternehmer.

Übrigens: Grundsätzlich darfst Du so viel verdienen, wie Du willst... :-)

Matthias

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Do 26 Jul, 2012 20:21
von carstenkurz
imfocus hat geschrieben: Hat die USt-Id auch etwas mit meinem Umsatz zu tun???
Also wieviel ich verdienen darf/muss

was ist den die 17500€ für eine Grenze???
Hmm. Bevor Du umsatzsteuerpflichtige Auslandsumsätze hast solltest Du dich lieber nochmal grundsätzlich mit der Umsatzsteuerpflicht, Freigrenzen, Wahlmöglichkeit, etc. beschäftigen.


Wenn Du ohnehin nicht umsatzsteuerpflichtig ist, und das kannst Du nur sein, wenn Du aufgrund deiner Einkunftsarten entweder grundsätzlich nicht UsSt-pflichtig bist, oder bewusst dagegen optioniert hast, dann brauchst Du auch keine UsSt-ID und weist auch keine UsSt in deinen Rechnungen aus.

- Carsten

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Fr 27 Jul, 2012 00:17
von Pianist
carstenkurz hat geschrieben:wenn Du aufgrund deiner Einkunftsarten entweder grundsätzlich nicht UsSt-pflichtig bist
Welche Einkunftsarten sind bei einem Selbständigen nicht umsatzsteuerpflichtig?
carstenkurz hat geschrieben:oder bewusst dagegen optioniert hast
Man kann nur zur Umsatzsteuer optieren, nicht dagegen.

Matthias

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Fr 27 Jul, 2012 00:50
von carstenkurz
Pianist hat geschrieben:
carstenkurz hat geschrieben:wenn Du aufgrund deiner Einkunftsarten entweder grundsätzlich nicht UsSt-pflichtig bist
Welche Einkunftsarten sind bei einem Selbständigen nicht umsatzsteuerpflichtig?
Lehre an öffentlichen Schulen z.B.
Pianist hat geschrieben: Man kann nur zur Umsatzsteuer optieren, nicht dagegen.
Es ist eine Verzichtsoption. Man kann da sicher lange Haare spalten, aber ein Verzicht ist eine Entscheidung dagegen. Da die Umsatzsteuerpflicht eine Grundsätzliche ist, und die Befreiung eine Ausnahme ist, wüsste ich auch nicht, aus welchem Selbstverständnis heraus man FÜR die Grundsätzlichkeit optieren können sollte. Statt dessen kann man sich nur unterhalb der Freigrenze DAGEGEN entscheiden.

- Carsten

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Fr 27 Jul, 2012 09:31
von einsiedler
Daher muss ich ja im Betriebseröffnungs-Fragebogen bewusst ankreuzen, dass ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte.

Wenn ich das nicht mache, bin ich 5 Jahre Lang an die Umsatzsteuerpflicht gebunden, auch wenn ich von den Umsätzen her Kleinunternehmer sein könnte, also unter 17.500,-- € Umsatz mache.

Nach diesen fünf Jahre kann ich - wenn ich eben unjter der genannten Grenze bin - wieder (zurück) in die Kleinunternehmerregelung.

Re: USt-ID ja oder nein

Verfasst: Fr 27 Jul, 2012 09:40
von Pianist
carstenkurz hat geschrieben:Es ist eine Verzichtsoption. Man kann da sicher lange Haare spalten, aber ein Verzicht ist eine Entscheidung dagegen.
Ja, eine Entscheidung gegen die Ausnahme und für den Regelfall... :-)

Matthias