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Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 15:12
von klusterdegenerierung
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:23
klusterdegenerierung hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:36

Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?
Ich habe früher als freier Assi angefangen und habe einfach Rechnungen geschrieben, als es mehr wurde und ich als freier Fotograf gearbeitet habe bekam ich eine Steuernummer.
Versichert habe ich mich wie so viele via KSK. Später habe ich ein Gewerbe angemeldet, wegen dem ganzen Steuerkram.

Auf der anderen Seite kenne ich eher Leute die es genau andersrum machen, da es in dem Gewerbe nicht mehr so rosig ist, es sei denn man arbeitet unter Preis, was der Markt aber nicht gut gebrauchen kann. ;-)

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 15:16
von soulbrother
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:47 Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?
...
Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Es ist ja sehr lobenswert, dass Du es richtig machen willst.

Nur mal erwähnt: Hochzeitsfilme können auch eine große künstlerische Leistung enthalten, alleine der Schnitt bietet schon genug Möglichkeiten.

Ich kenne einige Freiberufler. Die nebenberuflichen haben alle einen Umsatz von deutlich kleiner 20k€/Jahr.
Bei keinem war bisher ein Steuerprüfer, denn da ist kaum "was zu holen".
Alle machen natürlich Ihre Steuermeldungen sauber und korrekt und führen eine entspechende EÜR.

Aber ja, es könnte schon passieren, dass der Freiberuflerstatus aberkannt wird, und dann?
Was wird dann wohl Schlimmes passieren?
Ich schätze:
Nix Schlimmes wird passieren, zumindest solange Deine Buchhaltung korrekt und nachvollziehbar ist.

Du bist jetzt der Meinung, dass Deine Tätigkeiten (hauptsächlich) denen eines Freiberuflers entsprechen, also meldest Du es als Freiberufler beim FA an.
Die werden sich schon melden, falls es nicht passt.

Nebenbei: Die Tätigkeits-Tabellen** der KSK sind dem FA egal, die entscheiden völlig unabhängig.
(Kommt hier ehh nicht ins Spiel, da Du ja kein KSK Mitglied werden kannst, soll also nur als Hinweis dienen)

Ja, das ist alles nur meine Meinung...bin seit über 20 Jahren gut vernetzt und seit 13 Jahren selbstständig, allerdings hauptberuflich...

** Link:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fil ... E_2024.pdf

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 15:21
von klusterdegenerierung
Mal ganz abgesehen davon, das es noch garnicht lange her ist als man sowas ohne Meisterbrief und Member of the Handwerkskammer garnicht durfte und richtig Ärger bekam.

Meine Frau ist seit Jahren Friseur Gesellin mit Top Abschluß, darf aber nicht selbstständig sein, aber die ganzen Ausländischen Friseure für 7€ machen einen Laden nach dem anderen auf, tolles Land dieses Deutschland.

Sorry offtopic.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 15:47
von dienstag_01
Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 15:55
von soulbrother
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:47 Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ahh, DAS heisst also PoV 😁

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 16:09
von dienstag_01
soulbrother hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:55
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:47 Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ahh, DAS heisst also PoV 😁
Nichts anderes ;)

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 16:54
von klusterdegenerierung
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:47 Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ich meinte ja auch damals, falls Du mich meinst, aber bei Friseuren ist es tatsächlich immernoch so, Du darfst keinen Laden aufmachen wenn du selbst nicht Meister bist, oder einen Meister beschäftigst! Ganz bitter!

Will man als Friseurgesellin selbstständig arbeiten, muß man ein Reisegewerbe anmelden und muß nachweißen können das man keine Stammkunden hat.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 17:15
von dienstag_01
klusterdegenerierung hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 16:54
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:47 Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ich meinte ja auch damals, falls Du mich meinst, aber bei Friseuren ist es tatsächlich immernoch so, Du darfst keinen Laden aufmachen wenn du selbst nicht Meister bist, oder einen Meister beschäftigst! Ganz bitter!

Will man als Friseurgesellin selbstständig arbeiten, muß man ein Reisegewerbe anmelden und muß nachweißen können das man keine Stammkunden hat.
Nein, ich meinte die freiberufliche Tätigkeit im Videobereich.
Dein Beispiel ist aber trotzdem hilfreich, weil man da verstehen kann, wo das ganze her kommt. Traditionell war das Handwerk in Zünften organisiert, was zum einen ein bestimmtes Qualitätslevel sicherte, zum anderen aber auch vor unliebsamer Konkurenz schütze. Diese Tradition findet ihre Fortsetzung in den Verbänden und Kammern unserer Zeit. Allerdings immer weniger. Die Meisterpflicht ist aber definitiv noch so ein Überbleibsel.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 17:19
von Jerry
Alex hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:02
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:47 Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.
Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.

Anders als z.B. ein Pumpen-Schwenker beim Fußball, da kannst du den Operator austauschen und das Ergebnis ist (nahezu) das gleiche.

"Kunst" ist in dem Kontext ein dehnbarer Begriff und ich (persönlich) finde ein Hochzeitsfilm hat viel mit Kunst zu tun.
Ich denke man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.
Niemand fragt die Braut, wie man sie aufnehmen soll. Es war so gemeint, dass dort dein Kunst begrenzt ist, weil du die Kunden filmen musst und nicht etwas besseres. Wie du es machst und dass es vielleicht Kunst ist, interessiert niemanden. Wichtig ist, dass der Kunde entscheidet - Wenn du alle schöne Frauen ausser der schrecklichen Braut auf der Hochzeit films, dann ist es Kunst. Aber wir beide wissen, dass das nicht geht!

https://guhr-steuerberatung.de/blog/fot ... ewerblich/

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 17:31
von Jerry

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 17:39
von dienstag_01
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 17:19
Alex hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:02
Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.

Anders als z.B. ein Pumpen-Schwenker beim Fußball, da kannst du den Operator austauschen und das Ergebnis ist (nahezu) das gleiche.

"Kunst" ist in dem Kontext ein dehnbarer Begriff und ich (persönlich) finde ein Hochzeitsfilm hat viel mit Kunst zu tun.
Ich denke man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.
Niemand fragt die Braut, wie man sie aufnehmen soll. Es war so gemeint, dass dort dein Kunst begrenzt ist, weil du die Kunden filmen musst und nicht etwas besseres. Wie du es machst und dass es vielleicht Kunst ist, interessiert niemanden. Wichtig ist, dass der Kunde entscheidet - Wenn du alle schöne Frauen ausser der schrecklichen Braut auf der Hochzeit films, dann ist es Kunst. Aber wir beide wissen, dass das nicht geht!

https://guhr-steuerberatung.de/blog/fot ... ewerblich/
Wenn das auf dich so eindeutig zutrifft, dann mach das doch.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 17:58
von Jerry
Der Plan ist, dass ich mich als Kleingewerbe(Nebengewerbe) mit der Kleinunternehmerregelung anmelde.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 18:14
von dienstag_01
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 17:58 Der Plan ist, dass ich mich als Kleingewerbe(Nebengewerbe) mit der Kleinunternehmerregelung anmelde.
Wie ich schon weiter oben geschrieben hatte, Kleinunternehmerregelung kann jeder einfach so (ohne Antrag) in Anspruch nehmen, gilt maximal 3 Jahre und verlangt neben dem Einhalten der Bemessungsgrenzen das Ausstellen von Rechnungen ohne MwSt. Wenn du schon Rechnungen mit MwSt. gestellt hast, dann geht das nicht mehr.
Wenn du sowieso als erstes das Gewerbe anmelden willst, kannst du ja dort nochmal nachfragen, ob das so richtig ist.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 19:15
von Pianist
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 17:31
Mit dem Typen streite ich mich seit Ewigkeiten auf Facebook, weil er Dinge behauptet, die er nicht belegen kann. Außerdem schmeißt er ständig Fotografen und Filmleute in einen Topf. Leute wie Dich macht er damit vollkommen verrückt.

Wenn Dein Hochzeitsfilm so aussieht, dass Du hinten eine Kamera in die Kirche stellst und laufen lässt, dann bist Du tatsächlich nur ein technischer Dienstleister. Wenn Du aber eine Hochzeitsreportage drehst, wo Du weitgehende Gestaltungsfreiheit hast, dann sehe ich da weit und breit keinen Grund, warum man das nicht als freiberufliche Leistung einschätzen sollte. Natürlich steht fest, dass Du dieses konkrete Brautpaar aufnehmen sollst, aber nun vergleiche doch mal bitte: ein Architekt bekommt auch den Auftrag, ein konkretes Haus für eine konkrete Familie auf einem konkreten Grundstück zu entwerfen. Und niemand käme auf die Idee, dass es sich nicht um einen Freiberufler handelt.

Matthias

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 19:59
von DKPost
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:09
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:47 Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?

Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...

Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.

Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.

Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?
In Bayern zumindest beim Finanzamt:
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... lize=false

Das ist aber meine ich bundesweit so. Daher bekommt man ja auch die Steuernummer um Rechnungen schreiben zu können.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 20:15
von dienstag_01
DKPost hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 19:59
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 15:09
Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?
In Bayern zumindest beim Finanzamt:
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... lize=false

Das ist aber meine ich bundesweit so. Daher bekommt man ja auch die Steuernummer um Rechnungen schreiben zu können.
Hab ich nicht gewusst. Hab ich nicht gemacht. Und da der Fragesteller den Job schon nebenberuflich ausübt, wird das wohl auch nicht mehr klappen ;)

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 20:18
von DKPost
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:15
DKPost hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 19:59

In Bayern zumindest beim Finanzamt:
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... lize=false

Das ist aber meine ich bundesweit so. Daher bekommt man ja auch die Steuernummer um Rechnungen schreiben zu können.
Hab ich nicht gewusst. Hab ich nicht gemacht. Und da der Fragesteller den Job schon nebenberuflich ausübt, wird das wohl auch nicht mehr klappen ;)
Aber unabhängig davon ob man nun MwSt ausweist oder nicht, man braucht doch eine Steuernummer für die Tätigkeit die man ausübt?!

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 20:19
von Jerry
Pianist hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 19:15
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 17:31
Mit dem Typen streite ich mich seit Ewigkeiten auf Facebook, weil er Dinge behauptet, die er nicht belegen kann. Außerdem schmeißt er ständig Fotografen und Filmleute in einen Topf. Leute wie Dich macht er damit vollkommen verrückt.

Wenn Dein Hochzeitsfilm so aussieht, dass Du hinten eine Kamera in die Kirche stellst und laufen lässt, dann bist Du tatsächlich nur ein technischer Dienstleister. Wenn Du aber eine Hochzeitsreportage drehst, wo Du weitgehende Gestaltungsfreiheit hast, dann sehe ich da weit und breit keinen Grund, warum man das nicht als freiberufliche Leistung einschätzen sollte. Natürlich steht fest, dass Du dieses konkrete Brautpaar aufnehmen sollst, aber nun vergleiche doch mal bitte: ein Architekt bekommt auch den Auftrag, ein konkretes Haus für eine konkrete Familie auf einem konkreten Grundstück zu entwerfen. Und niemand käme auf die Idee, dass es sich nicht um einen Freiberufler handelt.

Matthias
Vielen Dank Matthias. Dann muss ich weiter Info suchen, ob Freiberufler geht ...

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 20:42
von dienstag_01
DKPost hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:18
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:15
Hab ich nicht gewusst. Hab ich nicht gemacht. Und da der Fragesteller den Job schon nebenberuflich ausübt, wird das wohl auch nicht mehr klappen ;)
Aber unabhängig davon ob man nun MwSt ausweist oder nicht, man braucht doch eine Steuernummer für die Tätigkeit die man ausübt?!
Ich denke, dass ich das erstmal ohne Steuernummer gemacht habe. Könnte ja maximal dem Auftraggeber auffallen/stören. Hab ich auch damals alles gar nicht gekannt.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 20:45
von DKPost
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:42
DKPost hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:18

Aber unabhängig davon ob man nun MwSt ausweist oder nicht, man braucht doch eine Steuernummer für die Tätigkeit die man ausübt?!
Ich denke, dass ich das erstmal ohne Steuernummer gemacht habe. Könnte ja maximal dem Auftraggeber auffallen/stören. Hab ich auch damals alles gar nicht gekannt.
Vielleicht war es bei dir ja auch noch anders, je nachdem wie lange das her ist.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 20:47
von dienstag_01
DKPost hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:45
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 20:42
Ich denke, dass ich das erstmal ohne Steuernummer gemacht habe. Könnte ja maximal dem Auftraggeber auffallen/stören. Hab ich auch damals alles gar nicht gekannt.
Vielleicht war es bei dir ja auch noch anders, je nachdem wie lange das her ist.
Kann sein, aber ne Steuernummer hätte ich wahrscheinlich schon drauf schreiben müssen ;)

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 21:01
von Jott
Am einfachsten, da es ja wohl nicht um mehr als ein paar Hunderter geht: Cash in die Hand und gut ist.

Psst!

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 21:40
von Jerry
Hallo Jott,

es geht wenn du viele Freunde hast, die zu dir Kunden schicken... Aber ich muss die Kunden suchen und Kunden wollen auch sehen, dass du es richtig machst ...

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 21:55
von soulbrother
1. Wie man Rechnungen korrekt ausstellt (laufende Nummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Steuernummer oder Ums.St.IDNr. - etc, etc...) sollte sehr einfach zu finden sein.

2. Bei Barzahlungen muss noch eine Art Kassenbuch geführt werden. Macht wieder Arbeit, also gibt es bei mir nur Überweisung - ist wesentlich einfacher für die Buchführung.

3. Elster Anlage S:


4. Elster EÜR:


5. Die Einkommenssteuererlärung sollte man ja wohl schon seit Jahren mit Elster machen, oder?

Good Luck!

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 22:15
von dienstag_01
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 21:40 Hallo Jott,

es geht wenn du viele Freunde hast, die zu dir Kunden schicken... Aber ich muss die Kunden suchen und Kunden wollen auch sehen, dass du es richtig machst ...
Du möchtest alles richtig machen, ok. Dann halten wir mal fest: Du würdest gerne als Freiberufler arbeiten, denkst aber, dass das für dich nicht geht. Und du musst eine Steuernummer beantragen.
Dann beantrage sie mit einer Beschreibung deiner Tätigkeit beim Finanzamt. Als selbständiger/Freiberufler. Wenn du sie so bekommst, alles gut. Wenn nicht, meldest du ein Gewerbe an.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 22:44
von iasi
rainermann hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 11:02 Wenn man es ernst mein, Steuerberater. Alles andere ist ins Blaue geschossen. Und manchmal trifft's dann das Finanzamt, das da keinen Spaß versteht. Reicht ja erst einmal eine Beratung.
Steuerberater sind auch nicht schlauer als Finanzbeamte - die haben jedoch eine Auskunftspflicht.
Also einfach mal beim Finanzamt anfragen.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: So 26 Nov, 2023 22:49
von klusterdegenerierung
Ein Punkt der mich immer etwas genervt hat ist, als ich Geschäftsführer & Gesellschafter in meinem GmbH geführten Studio war, gehörte ich noch der IHK an, was defenitiv der sympathischere und hilfsbereitere Verein ist und voralem keine Ausbidlungsbeihilfe einkassiert die man auch zahlen muß selbst wenn man nicht ausbildet und keine Mitarbeiter hat.

Als ich nach der Abwicklung des Studios wieder in die Selbstständigkeit wechselte, war ich quasi Handwerker und nix mehr IHK und darf seitdem die Handwerkskammer, einen Verein mitfinanzieren, die einen gerne im Regen stehen lassen wenn man Hilfe braucht, das nervt mich richtig, ich kann den Verein garnicht leiden.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: Mo 27 Nov, 2023 00:29
von Jerry
Pianist hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 19:15
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 17:31
Mit dem Typen streite ich mich seit Ewigkeiten auf Facebook, weil er Dinge behauptet, die er nicht belegen kann. Außerdem schmeißt er ständig Fotografen und Filmleute in einen Topf. Leute wie Dich macht er damit vollkommen verrückt.

Wenn Dein Hochzeitsfilm so aussieht, dass Du hinten eine Kamera in die Kirche stellst und laufen lässt, dann bist Du tatsächlich nur ein technischer Dienstleister. Wenn Du aber eine Hochzeitsreportage drehst, wo Du weitgehende Gestaltungsfreiheit hast, dann sehe ich da weit und breit keinen Grund, warum man das nicht als freiberufliche Leistung einschätzen sollte. Natürlich steht fest, dass Du dieses konkrete Brautpaar aufnehmen sollst, aber nun vergleiche doch mal bitte: ein Architekt bekommt auch den Auftrag, ein konkretes Haus für eine konkrete Familie auf einem konkreten Grundstück zu entwerfen. Und niemand käme auf die Idee, dass es sich nicht um einen Freiberufler handelt.

Matthias


Das ist das beste Video zu dem Thema.

Am Ende gibt es Beispiele:
Der Hersteller eines Films ist nur dann Künstler i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG, wenn er an allen Tätigkeiten, die für den künstlerischen Wert des einzelnen Films bestimmend sind, selbst mitwirkt und dabei den entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung des Films ausübt.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: Mo 27 Nov, 2023 00:46
von Jerry
Das letzte Video:
Filmhersteller 06:57
Kameramann 07:30
Werbefotograf 13:08
Muziker 11:56

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: Mo 27 Nov, 2023 06:17
von DKPost
Du solltest weniger auf irgendwelche Youtube Videos hören und vielleicht einfach die Anmeldung beim Finanzamt machen. Mehr als Ablehnen können sie nicht.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass dir für die Anmeldung von einer Steuerberatung helfen, die kriegen dich zu 100% als Freiberufler durch.

Diese ganzen Kriterien die da in de Videos verbreitet werden kann ich als Freiberufler seit 15 Jahren nicht bestätigen.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: Mo 27 Nov, 2023 07:22
von klusterdegenerierung
Ich verstehe das ganze hier eh nicht, ein Anruf bzw Beratung beim Finanzamt oder Steuerberater und gut ist.

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: Mo 27 Nov, 2023 07:54
von Pianist
So isses. Wobei ich es ja grundsätzlich super finde, dass jemand sich vor allem am Anfang erst mal informiert, und ein Interesse daran hat, alles richtig zu machen. Das ist ja erst mal eine gute Grundhaltung. Aber gerade am Anfang weiß man ja manchmal gar nicht so genau, wie es sich entwickeln wird, beziehungsweise, wie die eigene Tätigkeit genau aussieht und welche Rechtsfolgen das hat.

Im Prinzip war das ja damals bei mir genauso. Aus heutiger Sicht weiß ich, dass ich nie etwas anderes gemacht habe als freiberuflich Reporter, Moderator und Filmemacher zu sein. Aus irgendwelchen Gründen meinte ich, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss, habe also jahrelang Gewerbesteuer und IHK-Beitrag gezahlt. Und ich ging immer davon aus, dass die KSK nichts für mich ist, und ich ausschließlich selbst privat vorsorgen muss. Erst als ich durch einen meiner Auftraggeber darauf kam, dass das möglicherweise alles ganz anders ist, habe ich mich noch mal grundsätzlich damit beschäfigt. Ursprünglich habe ich ja zum Teil auch Fan-Filme gedreht und selbst als Cassetten (später als DVDs) verkauft. Selbst das wäre unschädlich gewesen, weil es sich in keiner Weise davon unterscheidet, wenn eine Band ihre eigenen Stücke aufnimmt und davon CDs verkauft. Aber auf diese Idee bin ich einfach nicht gekommen.

Von daher ist es schon gut, wenn sich jemand erst mal mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt.

Matthias

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Verfasst: Mo 27 Nov, 2023 11:01
von dienstag_01
Ich denke, fragt man zu so einem Thema einen Steuerberater, alles gut. Fragt man zwei, wirds kompliziert.
Wie hier im Forum ;)