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Re: Filmschaffende = Hartz IV?

Verfasst: Do 29 Jun, 2017 22:51
von Jalue
Aus langjähriger Erfahrung als Selbständiger kann ich die Zahlen aus dem Vortrag zunächst bestätigen: Ab rund 55 – 58K € Umsatz pro Jahr wird eine Tätigkeit als Kleinproduzent (Single, keine Kinder) tragfähig. Der Umkehrschluss, dass daraus 1.5K Reingewinn/Monat resultieren, mag theoretisch korrekt sein, praktisch ist er jedoch irreführend.

Schließlich kann ich als Selbständiger Ausgaben steuerlich geltend machen, die für einen Angestellten weitgehend „Privatvergnügen“ sind, obwohl er sie letztlich auch benötigt oder zumindest gerne hätte: Kfz, EDV-Technik, gute Büromöbel … von leckerer Film- und Fototechnik ganz zu schweigen :-) All diese Dinge machen Lebensqualität aus und sind ein geldwerter Vorteil, auch wenn der im Detail schwierig zu berechnen ist.

Momentan bin ich fest angestellt, übe fast die gleiche Tätigkeit aus wie zuvor und verdiene auch anständig. Gemäß den Berechnungen von Herrn Weiß müsste ich deutlich mehr „Spielgeld“ zur Verfügung haben als früher – dem ist aber mitnichten so. Vorteile, die ich zu erkennen vermag: bezahlter Urlaub und ein höherer sozialer Status qua Visitenkarte. Nachteile: Verlust an Autonomie und Freiheit, bis in die Details der Arbeit hinein.

Mehr Sicherheit? Den Angestellten trennen vom Arbeitslosen auch nur drei Monate. Rücklagen für diesen Zeitraum sollte ein Selbständiger bilden und das ist auch möglich.

Re: Filmschaffende = Hartz IV?

Verfasst: Fr 30 Jun, 2017 06:39
von Alf_300
Vorallen dass man Ausgaben von der Steuer absetzen kann finde ich immer recht kurios.

Re: Filmschaffende = Hartz IV?

Verfasst: Fr 30 Jun, 2017 08:11
von pixelschubser2006
Warum ist das kurios? Gewinn = Umsatz minus Kosten, grob gesagt.

Es sind ja auch gewisse Hürden zu beachten. Das Finanzamt akzeptiert das ja nicht zum Spaß. Der einzige echte Luxus, wo das Finanzamt geflissentlich drüber wegsieht, ist das teure Smartphone. Einfach weil die Beträge dafür vergleichsweise gering sind. Beim Auto gibt es ganz strenge Regeln und beim Homeoffice erst recht. Das muss ganz strengen Anforderungen hinsichtlich der räumlichen Beschaffenheit erfüllen. Ob man das am Ende auch privat nutzt, juckt keinen, sofern man nicht bei der Betriebsprüfung ganz offensichtlich tonnenweise Privatkram herumstehen lässt.
Auch mit den Foto- und Videosachen hat Jalue 100%ig recht. Wenn man Geld mit dem Zeug verdient, muss man die Investitionen als Betriebsausgabe sehen. Ist doch einfach. Das ist bei Musikern auch nicht anders. Warum auch nicht? Der Wirt der Kneipe, wo sie nen Gig haben, veranstaltet das Konzert nicht aus Nächstenliebe und die Gitarren gibt es auch nicht umsonst. Der Musiker erbringt also eine geldwerte Leistung. Egal, ob er das hauptberuflich oder nebenbei macht.
Und soweit, daß wir an unseren Werkzeugen keinen Spaß mehr haben dürfen, sind wir zum Glück noch nicht. Sonst müsste mancher Handwerker für seine neue Hilti Vergnügungssteuer bezahlen. Ich habe an neuen Werkzeugkram, den ich für meine elektrolastigen Jobs kaufe, auch eine Menge Freude. Mich hat das Finanzamt auch noch nie gefragt, ob ich den Kram auch privat nutze. Das ist denen scheissegal, kann eh niemand beweisen.

Re: Filmschaffende = Hartz IV?

Verfasst: Fr 30 Jun, 2017 08:26
von domain
Alf_300 hat geschrieben: Fr 30 Jun, 2017 06:39 Vorallen dass man Ausgaben von der Steuer absetzen kann finde ich immer recht kurios.
Kann man im Normalfall ja auch nicht, sie werden vom Einkommen (vor Steuern) abgezogen.
Direkt 1:1 abzugsfähig sind von der danach ermittelten Einkommensteuer nur die sgn. Steuerabsetzbeträge, welche in Ö z.T. automatisch berücksichtigt werden:

Arbeitnehmerabsetzbetrag
Verkehrsabsetzbetrag
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Pensionistenabsetzbetrag
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
Unterhaltsabsetzbetrag
Kinderabsetzbetrag

Re: Filmschaffende = Hartz IV?

Verfasst: Fr 30 Jun, 2017 08:48
von Alf_300
Wenn dass Ergebniss auf H4 Niveau hinaus läuft, kann mn das wohl abschminken ,-(