Als frischgebackener Freelancer hätte ich mal eine Frage an die Pro's unter euch.
Bsp: ich werde für ein Event gebucht. Am entsprechenden Tag werde ich von einem der Veranstalter von zu Hause abgehollt und Abends werde ich am nächsten Bahnhof abgesetzt und fahre mit dem Zug nach Hause.
Wann beginnt und wann endet der Abrechnungszeitraum?
Wenn ich am Event ankomme und es verlasse oder wenn ich abgeholt werde und zuhause ankomme?
Mikamuh hat geschrieben:Wir haben eine Tagessatz vereinbart aber allein auf der Veranstaltug war ich schon 2 stunden länger + 1 1/2 stunden an und abfahrt insgesamt.
Tagessatz ist doch schon mal prima. Diesmal warst Du eben zwei Stunden länger da, und beim nächsten Mal vielleicht auch mal zwei Stunden weniger.
Fährst du selber mit dem Auto gibt es das Kilometergeld. Fährst du Zug, dann verrehne das weiter. Nachdem du noch am "Anfang" bist, und ohnehin einen Tagessatz ausgemacht hast, würde ich hier nicht kleinlich sein und mal froh sein, einen Kunden zu haben der mich eventuell weiterhin bucht. Eine Stunde auf oder ab, was macht das schon aus?
Nächstes Mal halt VORHER abklären, ganz einfach. Was machst du wenn du mal übernachten musst für ein Event? Die Nacht durch verrechnen? In der Regel oder sagen wir besser im Berufsleben, egal welche Sparte, kann allerdings für Zeiten wo man nichts machen muss - eben bei Übernachtung - 10 Euro die Stunde verlangt werden + Diäten. Kenne aber auch viele, die das NICHT in Anspuch nehmen (ich auch nicht), denn irgendwann erreicht man für einen Auftrag eine Summe, die dann niemand mehr zahlen will, wenn der Auftraggeber fürs Nichtstun auch schon paar Hunderter auslegen muss. Und man will ja Kunden längerfristig haben, nicht nur für einen Event.
Kommt stark drauf an, ob der Kunde explizit DICH will, oder ob er sofort jemand anderen vor Ort um die Ecke nimmt, wenn du Reisekosten und Reisezeiten berechnest. Das musst du selber einschätzen können.
Was ein "Tagessatz" ist, musst du in deinem Angebot festlegen. Vielleicht 8 Stunden, vielleicht 10. Überstundensatz benennen, und ab der wievielten Stunde er anfällt. Dummdreiste Auftraggeber versuchen Anfängern gegenüber gern mal, einen Tag als 24 Stunden zu sehen, gerade im Eventbereich.
Ein über achzigjähriger Geschäftsmann (Millionär) aus meinem Ort hat mal einen für mich prägenden Satz zu mir gesagt:
"Wenn SIE nicht wissen was Sie wert sind, wie soll es dann Ihr Kunde wissen?"
Will sagen, Matthias hat Recht. Wir haben Vertragsfreiheit und wenn ich mir hier drei Angebote von Handwerksbetrieben einhole, dann unterscheiden diese sich oftmals auch enorm, was Fahrtzeiten, Rüstzeiten usw. angeht.
Ich selbst würde einen erhöhten Kilometerpreis ansetzen. Erhöht, weil ich ja auch tote Zeit verbringe während der Fahrt. Also 50 - 70 Cent pro km auf jeden Fall. Doch das hängt ja auch davon ab, wie gut der Auftrag als solches bezahlt ist und wie die Verhandlungen darüber abliefen.
1. Fixum für gesamten Auftrag inkl. Transfers (Allenfalls mit ner maximalen Kilometerleistung. Zusatzkilometer gemäss Punkt 2.).
2. Anfahrt nach Kilometern (ich rechne CHF 1.00/Km) vom Geschäftsort zum Kunden plus allfälligen Zusatzzielen und zurück zum Geschäftsort.
Explizite "Arbeitszeit" berechne ich in der Regel für Transfers gemäss Punkt 2. nicht, bzw. rechne diese ins Fixum gemäss Punkt 1. ein.
Wie oben gesagt: Wir haben die Vertragsfreiheit und es geht einfach darum herauszu"fühlen", wo der Kunde schmerzgrenzenbedingt den Zuschlag versagen würde. Das funktioniert nur mittels Erfahrung (welche du noch nicht hast), Branchen- und Marktüblichkeiten (welche du recherchieren kannst) sowie Trial & Error (welches dir möglicherweise mal einen Auftragsverlust bescheren könnte). ;-)
Betriebswirtschaftlich kalkulieren ... es muss sich für dich rechnen.
Andererseits solltest du von deinem potentielen Kunden aber auch nicht zu viel fordern, wenn du den Auftag möchtest.
Betreibswirtschaftlich kann jedoch auch bedeuten, dass du in der anfänglichen Geschäftsphase Faktoren berücksichtigst, die dann wegfallen, wenn du erst einmal etabliert bist und einen Kundenstamm hast.
Nicht nur die Gerätschaften gehören zur Investition.
Soll heißen: Um Fuß zu fassen, muss man in der Anfangsphase eben z.B. über den Preis ins Geschäft kommen.
In Österreich gilt derzeit gesetzlich 0,42 Euro / km. Das verlange ich auch, keinen Cent mehr. Da weiss der Kunde, und ich auch, was Sache ist, keine Argumentationsschwierigkeiten. Hab eben einen Auftrag abgeschlossen, wo allein die Fahrtspesen einen hohen 4-stelligen Bereich ausgemacht haben. Es war ein Baustellenprojekt über 6 Monate, das immer wieder dokumentiert wurde und auch nicht grad um die Ecke war. Der Auftraggeber hätte mit Leichtigkeit andere Produzenten mit kaum Wegstrecke haben können.
Ich berechne keine zusätzlichen Spesen für mich während dieser (Fahrt) Zeit, und würde das auch keinem Produzenten in seiner Anfangszeit raten. Zu schnell verliert man dann wegen ein paar Euro einen möglichen längerfristigen Kunden, dem es manchmal nur ums Prinzip geht, und nicht um die 30 oder 40 Euro.
motor-tv hat geschrieben:In Österreich gilt derzeit gesetzlich 0,42 Euro / km.
Ach komm, das ist doch nicht wahr, oder?! Ihr habt allen Ernstes eine gesetzliche Vorgabe für die Verrechnung des Kilometerpreises von Privatunternehmern?! Das kaufe ich dir nicht ab, in einem marktwirtschaftlichen, westlichen Staat mit Vertragsfreiheit und Kaiserschmarrn! ;-)
motor-tv hat geschrieben:In Österreich gilt derzeit gesetzlich 0,42 Euro / km.
Ach komm, das ist doch nicht wahr, oder?! Ihr habt allen Ernstes eine gesetzliche Vorgabe für die Verrechnung des Kilometerpreises von Privatunternehmern?! Das kaufe ich dir nicht ab, in einem marktwirtschaftlichen, westlichen Staat mit Vertragsfreiheit und Kaiserschmarrn! ;-)
Du hast Recht, du kannst verlangen was du willst ... :-)
motor-tv hat geschrieben:In Österreich gilt derzeit gesetzlich 0,42 Euro / km.
Ach komm, das ist doch nicht wahr, oder?! Ihr habt allen Ernstes eine gesetzliche Vorgabe für die Verrechnung des Kilometerpreises von Privatunternehmern?! Das kaufe ich dir nicht ab, in einem marktwirtschaftlichen, westlichen Staat mit Vertragsfreiheit und Kaiserschmarrn! ;-)
Es gibt Sätze für Dienstfahrten und es gibt steuerliche Sätze ... daran kann man sich durchaus orientieren ...
Wenn der Kunde die Zeit, die man im Auto sitzt, im selben Maße vergütet wie eigentliche Produktionszeit, ist es ja schön.
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