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Rechtliches Forum



Rechtliches zu drausen Filmen



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
aight8
Beiträge: 1315

Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von aight8 »

Ich drehe ja sehr oft drausen. Eigentlich fast immer. Aber ich befasse mich immer mehr mit der Frage (u.A. weil mein Kollege dauern erwähnt: Ja hier darfst du eh nicht Filmen) was man eigentlich GENAU Filmen darf und was nicht?

Ich gehe ja zu Filmen ab und zu in die Stadt. Wen ich da was Filme, dan sieht man ja sofort die ganzen Läden, z.B. McDonald etc. oder in den Bahnhof rein. Das die erste Frage. Wo ist den die Grenze?

(1.) Wen man ausserhald von Läden oder öffentlichen Gebäuden steht darf man also NICHT in diese Richtung Filmen?

(2.) Man darf also in der Stadt, weder an Bahnhöfen, in Lokalen filmen. Sprich nur auf der Strasse.

(3.) Darf ich Personen direkt ins Gesicht filmen, und dan veröffentlichen? (Bisschen ein krasses Beispiel ;) Aber man kann ja nicht jeden Fragen ob er im Video auftauchen will)

Also zusammengefasst: WO darf ich filmen, WENN darf ich WIE filmen?

Naia, kann mich da jemand bitte allgemein zu dem Thema aufklären?



Daniel007
Beiträge: 830

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Daniel007 »

Wenn ich schon so spät hier noch herumsurfe, kann ich dir diesen Thread einmal empfehlen, der vor ein paar Tagen von einem neugierigen Nutzer widerbelebt wurde. :D

viewtopic.php?t=3823

Vielleicht kann crassmike ja hier auch noch helfen.

Gute Nacht dann! ;-)



aight8
Beiträge: 1315

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von aight8 »

Ja ok hab mal diesen 2001 wiederbelebten Thread gelesen :D Interessant... aber halt nur ein nützlicher Post.. ;)

Villeicht kann ja noch jemand auf meine Fragen ein bisschen spezifischer eingehen :)



soan
Beiträge: 1236

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von soan »

- Du darfst in alle Richtungen filmen, sofern es sich um öffentliche Plätze und öffentliche Gebäude handelt.
- wieso beantwortest du mit deiner Frage 2 deine Frage 1, und das auch noch falsch?? Man darf in der Stadt filmen. Ein Bahnhof ist keine Stadt, sondern Gelände der Bahn. Und die möchten gerne eine Drehgenehmigung erteilen vor Dreh. Genauso ein Brauhaus - Privatgelände. Oder ein Friseursalon - Privatbereich.
- wenn Personen an dir vorbeilatschen und du sie filmst geben sie in gewisser Weise ihr Einverständnis (stillschweigend) - denn sie merken ja das du filmst und nehmen es in kauf ohne dich anszusprechen. Wenn sie dich ansprechen ist der Wunsch zu respektieren.

Allerdings ist das Filmen von Personen generell heikel. Eine Menschenansammlung an einem Brunnen am Marktplatz in der Totalen - ok. Ein Mann am Tisch eines Eiscafes mit Gesicht gross - nicht ok.

Eine Gruppe prügelnder Jugendlicher in der Totalen auf dem Marktplatz - ok oder nicht?? Keine Ahnung, im Zweifel gilt immer: Fragen und absichern. Wir Fernsehfuzzis machen sowas ja ständig, aber da habe ich immer einen Redakteur im Rücken der im Zweifelsfall den Ärger bekommt (oder die Hilfe des Fernseh-Rechtlers) :-)



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Pianist »

aight8 hat geschrieben:Ich gehe ja zu Filmen ab und zu in die Stadt. Wen ich da was Filme, dan sieht man ja sofort die ganzen Läden, z.B. McDonald etc. oder in den Bahnhof rein. Das die erste Frage. Wo ist den die Grenze?
Die Grenze ist die Grundstücksgrenze. Die wird manchmal klar erkennbar sein, zum Beispiel wenn da ein Zaun steht, und wenn nicht, dann muss jemand, der Ansprüche geltend machen möchte, in geeigneter Form nachweisen, wo die Grundstücksgrenze ist.
aight8 hat geschrieben:(1.) Wen man ausserhald von Läden oder öffentlichen Gebäuden steht darf man also NICHT in diese Richtung Filmen?
Doch, natürlich darfst Du. Du stehst doch auf öffentlichem Straßenland und kannst Dich daher auf die Panoramafreiheit berufen. Ausnahmen bestehen in Deutschland wirklich nur für ganz wenige militärische Objekte, und da stehen ganz deutliche Schilder. Selbst Kunstwerke, die nicht dauerhaft am öffentlichen Ort stehen, darfst Du aufnehmen, aber dann nicht veröffentlichen (Beispiel: "Verhüllter Reichstag").
aight8 hat geschrieben:(2.) Man darf also in der Stadt, weder an Bahnhöfen, in Lokalen filmen. Sprich nur auf der Strasse.
"An Bahnhöfen" darfst Du natürlich filmen, wenn Du auf der öffentlichen Straße stehst. Du darfst als Eisenbahnfan übrigens auch innerhalb der normalen Fahrgastbereiche filmen, das ist erlaubt. Nur gewerbliche oder journalistische Aufnahmen benötigen eine Genehmigung. Und wenn Du mit einer privaten Gruppe in einer Kneipe bist, dann dürft Ihr Euch dort natürlich aus Spaß an der Freude filmen, so lange keiner was dagegen hat.
aight8 hat geschrieben:(3.) Darf ich Personen direkt ins Gesicht filmen, und dan veröffentlichen? (Bisschen ein krasses Beispiel ;) Aber man kann ja nicht jeden Fragen ob er im Video auftauchen will)
Naja, wenn es klar erkennbare Einzelpersonen sind, die das Hauptmotiv sind und nicht als Beiwerk durchgehen, dann musst Du sie schon fragen, wenn Du veröffentlichen möchtest. Wenn es aber recht viele Leute sind und diese Leute nur Beiwerk sind, musst Du sie nicht fragen. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



newsart
Beiträge: 436

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von newsart »

Guten Aben! Grundsätzlich musst du zunächst einmal unterscheiden:

A: Wo / was darfst Du filmen?

B: Wofür darfst du es verwenden?


Zunächst A: Im öffentlichen Raum kannst Du eigentlich völlig ungehemmt drauf los filmen. Als Grundregel gilt: Alles was Du aus dem normalen Blickwinkel eines Passanten sehen kannst, darfst Du auch filmen. Die Fassade der McDonald-Filiale also auch. Wenn Du aber mit einem Telebjektiv durchs Fenster in den Laden reinzoomst und ganz dicht filmst, wie die Kassiererin eine Quittung ausstellt, so ist damit die Grenze des "normalen" Blickwinkels überschritten. Auf privatem Grund und Boden (dazu gehört etwa auch der Bahnhof als Eigentum der Deutschen Bahn oder ein Kaufhaus, brauchst Du für das Drehen eine Genehmigung des Eigentümers / Nutzers. Wie sieht es nun mit Personen aus: Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Deshalb ist die Nahaufnehme einer einzelnen Person grundsätzlich zustimmungspflichtig. Ab 5 Personen auf dem Bild allerdings spricht man von einer "Gruppe", die im öffentlichen Raum ungefragt gefilmt werden darf... sofern...

Und jetzt kommen wir zu B: ...sofern... Du die Aufnahmen privat oder redaktionell (für jounalistische Berichterstattung) verwendest. Bei der Verwendung für Werbezwecke oder den Vertrieb über Agenturen, die auch an Werbekunden verkaufen, werden weit strengere Maßstäbe angesetzt. Hier brauchst du für JEDE erkennbar abgebildete Person eine Einverständniserklärung und kannst Probleme mit Markenrechten (erkennbare Automarken oder auch das McDonald-Signet) bekommen.

In der Praxis hilft meistens die nicht-juristische Frage: Wer könnte aus welchem Grund etwas gegen die Aufnahme einzuwenden haben. Wenn dann die Alarmglocken schrillen, sollte man sich die Rechtslage vergegenwärtigen oder diese prüfen. Wenn einem kein Bedenkenträger einfällt, kommt hinterher auch meist keiner, der sich beschwert.

Übrigens gibt es auch ganz viele Argumente, die einen beim Filmen Rechtssicherheit geben. So bräuchte ich zwar bei einer Straßenumfrage von jedem Befragten die Einverständniserklärung. Wer aber bereitwillig in ein Mikrofon spricht, einem Kameramann mit deutlich sichtbarer Kamera gegenübersteht und in die Linse lächelt, der hat es schwer hinterher gegen die Verwendung Einspruch zu erheben. Selbstverständlich ist es verboten, mit der Handykamera der ahnungslosen Passantin unter den Rock zu filmen. Wenn aber der Superstar bei der Pressepräsentation des neuen Albums einen Bauchnabelausschnitt trägt, so kann er sich nicht beschweren, wenn auch tief in den Ausschnitt hineingezoomt wird.

Also: Nachdenken und nach gesundem Menschenverstand handeln, ist meist besser, als das Presserecht unterm Arm herumzutragen. Und je nach Situation gilt: Wer nett fragt, bekommt auch meist eine Genehmigung. Oder eben: Wer lange fragt, bekommt dumme Antworten. Da hilft nur Fingerspitzengefühl und ein wenig Erfahrung.



le.sas
Beiträge: 1645

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von le.sas »

Ne Menschengruppe ist doch ab 7 Personen, hab ich in der Uni gelernt.

Ansonsten- guck dir Google an, die machen auch einfach ungefragt Fotos von deinem Haus. Ich glaube nur wenn eine Person das explizit verbietet, musst du es rausnehmen. Ansonsten gelten so Sachen immer als Beiwerk wenn du was filmst und sich das nicht auf zb dieses Gebäude bezieht.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Pianist »

le.sas hat geschrieben:Ne Menschengruppe ist doch ab 7 Personen, hab ich in der Uni gelernt.
Interessant, was man heute so an einer Uni lernt. Diese Aussage hält sich zwar hartnäckig, ist und bleibt aber falsch. Richtig ist, dass es keine eindeutige Zahl gibt. Es hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab, ob jemand ein Recht am eigenen Bild hat oder als Beiwerk durchgeht.
le.sas hat geschrieben:Ansonsten- guck dir Google an, die machen auch einfach ungefragt Fotos von deinem Haus. Ich glaube nur wenn eine Person das explizit verbietet, musst du es rausnehmen. Ansonsten gelten so Sachen immer als Beiwerk wenn du was filmst und sich das nicht auf zb dieses Gebäude bezieht.
Wenn die Panoramafreiheit gilt, dann muss man auch nichts rausnehmen, wenn es jemand fordert. Google macht das rein freiwillig, um größeren öffentlichen Ärger zu vermeiden. Wobei man auch noch zwischen individuellen Filmaufnahmen und dem systematischen Sammeln von Geodaten unterscheiden muss, da könnte es durchaus zu einer gesetzlichen Regelung kommen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



le.sas
Beiträge: 1645

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von le.sas »

Hast du nicht vorhin was mit 5 Personen geschrieben?

Und wenn du Panoramafreiheit erwähnst denke ich , dass du dich auch damit auskennst und weißt, dass es durchaus Situationen gibt in der diese eingeschränkt werden kann und darf.Du kannst zwar von öffentlichen Plätzen/ Wegen aus Häuser ablichten, aber sobald es datenschutzrechtlich bedenklich wird, kann es dir verboten werden



Jott
Beiträge: 21802

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Jott »

Und wenn du Hilfsmittel benutzt wie zum Beispiel eine Stehleiter, um eine etwas höhere Perspektive zu erzielen.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Pianist »

le.sas hat geschrieben:Du kannst zwar von öffentlichen Plätzen/ Wegen aus Häuser ablichten, aber sobald es datenschutzrechtlich bedenklich wird, kann es dir verboten werden
Dann mach mir mal bitte ein Beispiel, wo eine Außen-Totale von einem Gebäude datenschutzrechtlich bedenklich wird. Ich kenne kein Gebäude, wo draußen in ganz großen Buchstaben die Straße, die Hausnummer und die Namen der Bewohner draufstehen, so dass man es in der Totalen lesen könnte.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Pianist »

Jott hat geschrieben:Und wenn du Hilfsmittel benutzt wie zum Beispiel eine Stehleiter, um eine etwas höhere Perspektive zu erzielen.
Genau das wäre auch der einzige echte Vorwurf an Google Street View, dass die Kameraposition zu hoch gewählt wurde. Darüber kann man durchaus diskutieren.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



le.sas
Beiträge: 1645

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von le.sas »

Also erstmal- selbst mit ner 550D mache ich dir ein Totalenfoto auf dem du Hausnummer (die sind übrigens immer ziemlich groß, für die Postboten usw...) und den Namen usw siehst.
Ansonsten ist ja auch nicht jedes Haus "verschlossen", also abgesehen von dem genennten kommen ja noch so Dinge wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras, dicke Autos in der Hofeinfahrt (was ist wenn die Garage auf ist und man die S&M vorlieben sieht) usw usw. Was ist wenn die Kinder von einem reichen Manager im Vorgarten spielen?
Versteh mich nicht falsch, ich bin sicherlich der erste dem das egal ist und der es trotzdem filmt, aber all das kann, richtig formuliert, locker ausreichen um vor Gericht zu argumentieren.

Google hat die Kameras soch hoch gebaut, um Häuser auch sehen zu können wenn Autos oder Vans davor parken. Und mit sicherheit auch aus dem Grund, um über Mauern in Vorgärten gucken zu können



0711video
Beiträge: 400

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von 0711video »



crassmike
Beiträge: 325

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von crassmike »

le.sas hat geschrieben:Also erstmal- selbst mit ner 550D mache ich dir ein Totalenfoto auf dem du Hausnummer (die sind übrigens immer ziemlich groß, für die Postboten usw...) und den Namen usw siehst.
Ansonsten ist ja auch nicht jedes Haus "verschlossen", also abgesehen von dem genennten kommen ja noch so Dinge wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras, dicke Autos in der Hofeinfahrt (was ist wenn die Garage auf ist und man die S&M vorlieben sieht) usw usw. Was ist wenn die Kinder von einem reichen Manager im Vorgarten spielen?
Versteh mich nicht falsch, ich bin sicherlich der erste dem das egal ist...
Deine 550D schafft auch aufnahmen mit 18 (Achtzehn) Megapixeln, während normale "full" HD-Auflösung nur ca. 2 Megapixel Auflösung bietet.

Naja, irgendwie hast du ja recht, dass dir jemand vor Gericht daraus einen Strick drehen könnte. Allerdings muss im Zivilrecht immer abgewägt werden, welches Interesse nun schwerwiegender ist: Die Privatsphäre, Sicherheit etc. der Leute oder das Interesse der Allgemeinheit an der Berichterstattung bzw. dein Interesse als Videokünstler an deinem "Werk".

Also sagen wir mal so - ganz hypothetisch:
Wenn man eine Überwachungskamera irgendwo an der Mauer sieht, ist das nich wirklich eine Einschränkung - wer einmal 360° ums Haus filmt, um alles draufzubekommen, könnte Probleme bekommen.

Wer ein Haus mit Hausnummernschild aufnimmt, um die schöne Architektur zu zeigen, dem kann das erstmal niemand verwehren. Selbst, wenn die Straße und die Stadt, in der sich die Sehenswürdigkeit befindet, im fertigen Video gesagt werden, ist hier die Information im Vordergrund, um evtl. Touristen diesen besonderen Ort zeigen zu können.

Wer ein heruntergekommenes Haus in irgendwelchen Problembezirken aufnimmt mit den Worten: "Wir sind in der Stadt X in der Straße Y - hier leben Assis.", der verletzt Rechte der Anwohner, da sie so bloßgestellt werden. Das selbe gilt für den Fall eines Villenviertels mit dem Off-Kommentar "...wir sind in der Straße Y - hier leben Bonzen".

Kinder sind dabei wiklich ein heikleres Thema, da sie ein besonderes Recht auf Schutz der Privatsphäre haben, also werden da im Streitfalle höhere Hürden gesetzt.

Aber als Daumenregel kann man nehmen: Solange man Personen 1) nur als "Beiwerk" oder "in der Masse" zeigt und 2) sie dabei nicht bloßgestellt werden, ist es OK.
Wenn einer der beiden Punkte wegfällt, wird es Probleme geben.

MfG



Tobias Claren
Beiträge: 160

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Tobias Claren »

Hallo.

Man wird aber nicht für alles eine "Zustimmung" von Passanten erhalten.
Z.B. Dinge die provozieren. Die Passanten aufregen.
Wenn Ich "Die Polizei ist ein Sammelbecken von Asozialen und Kriminellen" (Ein Zitat von Dr. Brosa) aufs Fahrrad oder Auto klebe, dann sehen das Passanten.
Sicher auch "Obrigkeitshörige Untertanen", denen der Puls gleich auf 120 geht.
Es kann ja nicht sein dass die Aufzeichnung mit nicht sichtbarer Kamera von so etwas sozialkritisch-Künstlerischem (Dissidenten machen noch ganz andere Sachen, in Russland nagelte einer seine Hoden an die Tür des KGB, Ai Wei wei fotografierte seinen gen Eifeltum austreckten Arm mit erhobenem Mittelfinger) generell verboten ist.
Auch die Veröffentlichung nicht.

Gesicht verfremden sollte eigentlich reichen. Aber da ist auch die Frage ob das eigentlich PFLICHT ist, bzw. ab welchen Punkten es das wird.
Denn man muss die Gesichter von beliebigen Passanten ja auch nicht verfremden. Genau so wenig Kennzeichen.
Ändert es etwas wenn ein Passant am Zielobjekt (z.B. ein Fahrrad mit provokantem Spruch) des Videos stehen bleibt?
Macht es einen Unterschied wie die Person sich verhält? Z.B. könnte die Person das:
1. Begrüßen
2. Gleichgültig wahrnehmen
3. Sehr verärgert sein.
Wenn das Video den schlechten Charakter von "Untertanen" aufzeigen soll, könnte die Person in 3 das als "Bloßstellung" empfinden.
Die Person in 1 könnte man evtl. sogar mit dem Mikrofon aufsuchen, aber evtl. ist die Person zwar zustimmend und kein solcher Untertan der "dagegen-Art", aber ein "feiger Untertan" der nicht möchte dass Chef etc. seine Zustimmung dazu sehen können. Echt kompliziert.
Ändert es etwas ob die Person etwas sagt oder nicht? Falls die Tonaufnahme dieses Gesagten eh verboten wäre, wäre ja auch das egal.
Maximal wird es hinterher "aus Gedächtnisprotokoll" nachgesprochen oder drunter eingeblendet.
aber macht dieser Punkt dass man das Gesagte nachspricht/einblendet hier einen Unterschied?
Man sieht, die Frage hat mehrere Stufen.

Und noch eine Option oben drauf: Wenn man ZUSÄTZLICH danach noch mit Kamera und Mikrofon hingeht und die Person fragt was sie davon hält, und bereitwillig Auskunft gibt, stimmt diese damit ja der Aufzeichhung und Veröffentlichung inkl. Gesicht und sogar Stimme zu. Zumindest für den Part. Aber damit ja indirekt für das Gesicht auch davor. Wäre ja schon seltsam wenn man es vorher verfremdet, und auf einmal schaut der bewusst direkt in die Kamera.
Und ein weiterer Punkt. Man könnte die Person im Glauben lassen man wäre auch hier am "Tatort", also nicht selbst der "Täter" (der Spruch ist legal auf Fahrzeugen).
"Ihnen ist auch dieses Fahrrad aufgefallen, was halten Sie davon dass jemand so etwas macht...?" Falls es irgendeine rechtliche Rolle spielen würde als was man sich ausgibt (bezweifele Ich), in dem Satz steckt keine Behauptung dass man es nicht selbst aufgestellt hat...



Wie weit geht 201 auf der Straße in der Öffentlichkeit?
Wenn Fremde daneben stehen, könnte die Person die da was sagt ja im Grunde von einer gewissen "Öffentlichkeit" ausgehen.
Allerdings ist mit bekannt dass in Deutschland nicht gleiches Recht für alle gilt.
Darf Ich ins Jobcenter gehen und einen Sachbearbeiter (Beispiel, bin kein "Kunde") heimlich in Bild und Ton filmen und das unverfremdet veröffentlichen? Nein? Warum nicht?
Denn die ARD/WDR haben exakt das mit dem Amtsleiter des Sozial/Ausländer-Amtes in Sömmerda gemacht.
Ich sehe da auch KEINEN Unterschied was das "öffentliche Interesse" angeht.
Ein kleiner Sachbearbeiter der sich asozial bis Kriminell verhält ist genau so schlimm, wenn nicht je nach Situiation schlimmer wie der Amtsleiter.
Und ein "Kunde" der gegenüber dem SB nur erwähnte er habe Aufzeichnungen, bekam sofort und umgehend eine Haussuchung ohne richterlichen Beschluss, ekelhaft...


Gibt es evtl. eine Entfernung aus der mit menschlichem Gehör und Straßengeräuschen noch etwas hörbar ist, so dass man das auch in einem Video haben darf?
Denn man kann ja von Filmenden nicht verlangen dass sie immer darauf achten dass ihnen gerade keiner ins Video reinredet, dass nicht 10m daneben wo man gerade fix filmt zwei Menschen sich unterhalten, was dann auf einmal eine strafbare "nichtöffentliche Aufnahme" ist.


Und die gleichen Fragen nochmal gesondert bei Polizisten.
Denn im Dienst haben die kein Recht am eigenen Bild oder dass ihr Gesicht verfremdet wird.
Ich meine mich auch zu erinnern nicht mal was ihre mündlichen Äußerungen im Dienst angeht. Letzteres zumindest in der Öffentlichkeit nicht. Auf Wachen beschwöre ich das nicht.
Privathäuser sind aber wieder wie die Straße, weil kein persönlicher Bereich (der Polizisten).



Für den Fall der Verfremdung von Gesichtern, gibt es da Software die diese so verfremdet dass die Person unkenntlich gemacht wird, aber Mimik etc. erhalten bleiben?


P.S.: Dieses Beispiel zeigt kein "illegitimes" Verhalten. Es ist moralisch nicht nur OK, es ist auch gut, da gesellschaftliches Engagement, Zivilcourage.
Im Gegensatz zur Beleidigung des Deutschentums (bewusste Falschbenennung des StGB 90a) den Ich auch aus diesen Gründen verletze, ist dies zwar nicht illegal, aber weil viele Menschen das Glauben oder sich das wünschen besteht ein legitimer Grund, den Menschen vorzuhalten was sogar in Deutschland legal ist.
Menschen wie Joachim Herrmann und Co. ihre Grenzen aufzeigen, und sie möglichst erweitern...
So etwas kann zu einer Veränderung der Gesellschaft beitragen. In den USA macht Adam Kokesh ähnliches.
Er hatte den Fall am "Jefferson Memorial". Da wurde wohl jemand zu Boden gerissen und verhaftet weil er/sie tanzte.
Das ist dort NICHT illegal. Aber ein Polizist sah darin wohl eine Beleidigung von was auch immer (evtc. seine wirren Rechtskonservativen Vorstellungen von "Würde des Ortes" etc.).
=> https://www.youtube.com/watch?v=8jUU3yCy3uI
Ich hätte mir beim Tanz-Flashmob am Karfreitag vor dem Kölner Dom damals mehr "Einsatz" gewünscht. Also auch Musik (z.B. ein gemeinsamer Stream den alle Teilnehmer laut aus ihren Smartphones spielen, und so für einen gemeinsamen großen verteilten nicht abstellbaren Lautsprecher sorgen). Das war schon etwas "kuschend" damals das "Gewackel"...
Auf Deutschlandfunk gab es mal eine Sendung über Skandale, und wie sie positiv für Veränderung sorgten.
Für den gemeinen Deutschen mag auch StGB 185 "Selbstverständlich" sein (auf die gleiche Art wie für die Nordkoreaner deren System), allerdings ist auch das ein Menschenrechtsverstoß gegen die Meinungsfreiheit (so wie auch StGB 90a). Das sehen auch Dt. Juristen so. Habe da eine PDF die auf dem Webspace eines Dt. RA lag.
Und man kann solche Gesetze NUR versuchen zu ändern, indem man Diskussionen auslöst. Böhmermann beleidigt Erdogan, Zack StGB 103 wird gestrichen.
Dieser letzte Absatz ist nötig wie Ich glaube, da viele Menschen wohl ohne nachzudenken einfach etwas schlechtes in dem Rad/Schild-Szenario sehen.
Wenn Ich meine BRD-Flagge einmal öffentlich schänden sollte, dann ist auch das etwas gutes. Damals als ein kurdischer Junge auf einer Demo über eine kurdische Flagge lief, Aufschrei in Deutschland wegen der Strafverfolgung durch den türkischen Staat (vor Erdogan), obwohl die BRD seit Gründung ein quasi identisches Gesetz hat.
Dessen Freiheitsstrafen sogar höher sind als die heute in der Türkei im dortigen 301... Und in der Türkei muss der Justizminister jede Anklage persönlich erlauben (dass er das tut ist klar, aber irrelevant), hier kann es jeder SA von sich aus.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Rechtliches zu drausen Filmen

Beitrag von Pianist »

Darf ich mal fragen, warum Du hier einen acht Jahre alten Thread ausbuddelst, um uns dort Deine ungeordneten Gedanken mitzuteilen? Was genau ist Dein Anliegen?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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