Echt? So viele Kranke da draußen?Pianist hat geschrieben:Hast Du eine ungefähre Vorstellung, wie viele Tausend Leute vor Dir genau diese Idee hatten?
Von einem solchen Vertrag würde ich jeder Sängerin mit einem Mindestmaß Selbstachtung abraten. Im übrigen wäre der Vertrag ohnehin sehr wahrscheinlich vor Gericht anfechtbar wegen Sittenwidrigkeit. Es ist nämlich in der Branche üblich, den darstellenden Künstlern auch etwas vom Kuchen abzugeben.Pete21 hat geschrieben: Wie gesagt, die Sängerin soll vom Gewinn durch Austrahlung, Vermarktung etc. natürlich nichts bekommen - ihr Lohn ist ein professioneller Dreh und evtl. Erfolg in der Musikbranche.
hallo! ich denke auch, daß die tipps (wenn welche kommen sollten) dir nicht weiterhelfen können. das ist ein dings wo du zu einem anwalt gehen solltest. es gibt sogar spezielle "musikanwälte" die nix anderes tun, um die rechte der urheber von produktionen, durchzusetzen.Pete21 hat geschrieben:Hallo,
ich plane ein Musikvideo. Den Dreh werde ich finanzieren (etwas größerer Dreh, an die 5000 - 10 000 Euro). Dazu werde ich Anzeigen in der Zeitung, Internet etc. stellen, um eine gute, sehr talentierte Sängerin ranzubekommen.
Die Sache ist:
Die meisten Sängerinnen können sich den Dreh ja natürlich nicht leisten, deswegen finanziere ICH das ja. Als Gegenleistung behalte ich die uneingeschränkten Eigentumsrechte am Film und möchte die Eigentumsrechte an der Musik bekommen.
Das Video soll evtl. kommerziell vermarktet oder im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Was gibt es nun alles zu beachten, dass diese Sängerin mir nicht doch noch damit kommt, dass sie etwas vom Gewinn abbekommen muss oder mir irgendwie anders "in den Arsch treten" kann?
Wie gesagt, die Sängerin soll vom Gewinn durch Austrahlung, Vermarktung etc. natürlich nichts bekommen - ihr Lohn ist ein professioneller Dreh und evtl. Erfolg in der Musikbranche.
Pete
Du wirst lachen, es gibt sogar richtige "RECHTSANWÄLTE", die nix anderes tun, als die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen. Da staunt man schon, was es alles gibt ...KSProduction hat geschrieben:es gibt sogar spezielle "musikanwälte" die nix anderes tun, um die rechte der urheber von produktionen, durchzusetzen.
Andreas_Kiel hat geschrieben:Du wirst lachen, es gibt sogar richtige "RECHTSANWÄLTE", die nix anderes tun, als die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen. Da staunt man schon, was es alles gibt ...KSProduction hat geschrieben:es gibt sogar spezielle "musikanwälte" die nix anderes tun, um die rechte der urheber von produktionen, durchzusetzen.
Aus dieser Reaktion und Deinem Ursprungsschreiben kann jeder halbwegs sensible Mensch herauslesen, dass es nicht sinnvoll ist, mit Dir zusammenzuarbeiten.Pete21 hat geschrieben:Ich bitte um ernstgemeinte Tipps und nicht geistige Gülle.
urheberrechte sind in deutschland leider nicht abtretbar... ;)vorschlag was im vertrag stehen könnte:
mit meiner unterschrift trete ich sämtliche rechte, anrechte, ansprüche, urheberrechte, ... an dedem song, dem text/lyrics, der komposition, dem arrangement.. an "dein name" ab.
Du wolltest schreiben: "Urheberrechte sind in Deutschland zum Glück unveräußerlich."klaas hat geschrieben:urheberrechte sind in deutschland leider nicht abtretbar... ;)