Geschäftliche Aspekte der Filmproduktion Forum



USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen



Filmen als Beruf: Hier geht´s um Themen wie: Tarifliches, Kundenkommunikation, Abnahmen und wieviel man für bestimmte Aufträge verlangen kann
Antworten
Super35
Beiträge: 3

USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von Super35 »

Hi zusammen,

ich hab da eine Frage zur Umsatzsteuer, wer kann mir weiterhelfen?
Für ein Kundenprojekt habe ich bei Adobe ein Credit-Pack gekauft und dafür dann Stock Footage erworben.
Adobe hat im Reverse Charge Verfahren keine Umsatzsteuer berechnet.
Wie gebe ich die Kosten an den Kunden weiter? Auch ohne Umsatzsteuer? Reverse Charge kann ich bei inländischem Handel zwischen mir und dem Kunden ja nicht deklarieren, muss ich dann 19% darauf veranschlagen?

Besten Dank!
Carsten



soulbrother
Beiträge: 835

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von soulbrother »

19 oder evtl. auch 7% ("nur Lizenzen") - kommt drauf an...

Einfacher wäre es für Dich gewesen, wenn der Kunde es beim Stock-Anbieter für seine Verwendung lizensiert hätte, das versuche ich meist - ausser ich schlage eine große Marge drauf ;-)



Super35
Beiträge: 3

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von Super35 »

Danke Soulbrother - und guter Einwand, was die 7% betrifft...
Ich vermute allerdings, dass Adobe mir 19% berechnet hätte, wenn ich als Privatkunde eingekauft hätte, auch wenn es sich streng genommen tatsächlich nur um Lizenzen handelt.
Aber sie verkaufen einem ja Credits und nicht direkt Lizenzen - vielleicht muss man das so interpretieren.

Ich frage mich auch, wie generell Stock-Footage Abos an den Kunden weiterberechnet werden, wenn ich z.B. bei Storyblocks oder Artgrid ein Abo hätte. Berechnet ihr Stock Footage pauschal?



Cinemator
Beiträge: 977

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von Cinemator »

Aus meiner Sicht: Du mußt die Umsatzsteuer berechnen, wenn deine Leistung in D. erbracht wurde. Für dich und den Kunden sind es sowieso nur durchlaufende Posten. Du führst sie ans Finanzamt ab, und der Kunde holt sie sich über die Vorsteuer zurück. Würdest du sie nicht berechnen, kann es passieren, daß das Finanzamt sie bei dir abzieht und du darauf sitzen bleibst. Geht also vom Honorar ab. Letzte Sicherheit in deinem Fall gibt dir eine Anfrage beim Finanzamt.



Bildlauf
Beiträge: 2116

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von Bildlauf »

Ich habe nur selten etwas mit Stock Footage zu tun, aber wenn, dann lasse ich das den Auftraggeber machen. Eben wegen solcher Themen.

Da Du keine MwSt berechnet bekommen hast, bist Du auch nicht abzugsberechtigt. Frage ist auch, ob das ein ausländischer Kauf war bei Adobe bzw. außereuropäisch. Dann geht das ja nur mit UST-ID, wenn Du Vorsteuer geltend machen möchtest.
Aber die muss auch ausgewiesen sein auf einer Rechnung. Sonst bekommst du diese nicht als Vorsteuer.

Womöglich musst Du aber dem Kunden trotzdem MwSt draufschlagen, weil es nun ein inländisches Geschäft ist, wenn Du das quasi weiterveräußerst oder wie auch immer. Die Arbeitszeit für den Stock Kauf, die Du berechnest, unterliegt natürlich so und so der USTPflicht und das ist ja auch Verdienst und damit völlig richtig. Also MwSt natürlich nur, wenn Du KEIN Kleinunternehmer bist.

Du kannst es aber auch durchreichen, da muss ein Rechnungsübertrag vereinbart und geschrieben werden. Sozusagen, daß der Kunde Dir die effektiven Kosten bezahlt und Du diese nicht versteuern musst.
Also Du hast dann nur als Einkäufer fungiert. Das geht auch irgendwie, nur ich lasse so etwas immer schrieben, weil ich so etwas nicht mag, also solche Tätigkeiten.
Die Formulare, die hier bei mir rumfliegen heißen zb "Erstattung der von Ihnen verauslagten Aufwendungen", alles mit Adressen, Beträgen, Datum, das übliche halt und wie die Zahlung der Kosten geleistet worden ist.
(festplatten, USB Sticks)

Die UST-Thematik ist tlw. etwas tricky, und es kommt immer etwas drauf an, wie immer.

Wie @Cinemator schrieb, Finanzamt oder Steuerberater fragen. Meine Erfahrung ist, daß Finanzämter gut helfen und sehr freundlich sind und man sich dann 50 Euro spart für so eine Frage beim Berater. Denn die machen nichts umsonst, nicht einen Handschlag, zumindest kenne ich keinen und wenn es einen gibt, dann würde ich diesen gerne kennenlernen.....

Alles ohne Gewähr was ich da schrieb. Ich bin da kein Experte und erzähle nur aus meinem Erfahrungsfundus. Besser gehe zum Steuerberater oder zum Finanzamt.



Jott
Beiträge: 22289

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von Jott »

Du willst doch wohl nicht die Stockpreise 1:1 weitergeben? Mut zum Geld verdienen und locker mal drei. Hat sich der Kunde selber drum gekümmert? Nö. Alleine dein Forenhilferuf hier verschlingt Zeit. Vorher hast du das Zeug recherchiert und rausgesucht - nennt sich Art Buying.

Und ja, drauf mit den 19%, wenn du sonst deine Leistungen auch mit Mehrwertsteuer berechnest. Dem Kunde ist das völlig Wumpe, er kriegt die ja sowieso wieder zurück. Im Gegenteil, du eckst an, sollten einzelne Posten ohne Mwst. dabei sein. Das mag niemand und nervt nur.



MK
Beiträge: 4426

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von MK »

Vielleicht zum besseren Verständnis... bei Reverse Charge führt man auf der Umsatzsteuererklärung am Jahresende die inländische Umsatzsteuer für die umsatzsteuerfreie ausländische Leistung auf dem Papier ans Finanzamt ab und macht sie im gleichen Zug wieder als Vorsteuer geltend, wodurch es wieder +/- Null ist.

Das bedeutet natürlich dass man dem Kunden gegenüber ganz normal Umsatzsteuer ausweisen muss wie bei jeder anderen Ware, Dienstleistung, etc. welche man weiterverkauft.

Natürlich keine Steuerberatung sondern allgemeine Aussagen usw...



Super35
Beiträge: 3

Re: USt. Stock Footage Reverse Charge weiterberechnen

Beitrag von Super35 »

Vielen Dank erstmal an alle, die geantwortet haben!
Es scheint tatsächlich nicht ganz so einfach zu sein…
Ich will gar nicht erst mit der 7% / 19% Debatte anfangen, auch da gibt es ja bekanntlich unterschiedliche Ansichten und Herangehensweisen was die Versteuerung von Kreativleistung betrifft. ;)
100%ig wird es wohl wirklich nur das Finanzamt beantworten können, ich denke ich rufe da mal durch. :)



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