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Drehgenehmigung und Panoramafreiheit



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
SiRpRoHxO
Beiträge: 14

Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von SiRpRoHxO »

Hallo zusammen,

derzeit bin ich, zusammen mit meiner Frau, an der Verwirklichung eines kleines Buchtrailers; sie schreibt & spielt und ich filme und mache die VFX.

Für eine Einstellung brauchten wir nun ein herrschaftliches Gebäude als Hintergrund und haben uns für Schloss Solitude bei Stuttgart entschieden, weil das ganz in der Nähe ist.
Das hat auch alles geklappt und nach einer Stunde waren wir fertig.

Anschließend wollten wir eine Drehgenehmigung einholen, ja ich weiß, eigentlich macht man das vorher^^
Aber das war gar kein Problem, sondern eher, das der Preis bei 600€ liegt, wenn wir unser Material veröffentlichen wollen (sofern ich die E-Mail richtig gedeutet habe)

Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, aber für eine Einstellung erscheint mir das dann doch ein bisschen viel für ein Spaßprojekt. Vor allem wenn man bedenkt, dass sie 0 Aufwand hatten; keine Absperrungen, kein extra Personal...
Es ist auch nicht so, dass das ein reicher Dude ist, der den Pöbel auf seinem Schloss rumlaufen lässt, sondern es wird vom Land Baden-Württemberg verwaltet.
Das Gebäude wird die ganze Zeit fotografiert; jedes Wochenende sind da mindestens 3 Hochzeiten; kann mir nicht vorstellen, dass die Leute immer 600€ zahlen, wenn sie das auf Instagram posten...

Wie lässt sich das mit der Panoramafreiheit vereinbaren, gilt die nicht für so ein altes Gemäuer?
Wie handhabt ihr sowas bei euren Spaßprojekten?

Gruß



Gysenberg
Beiträge: 234

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von Gysenberg »

Wenn Du außen von einem öffentlichen Weg/Gelände aus filmst, aus der Hand oder von Stativ, keine weiteren Hilfsmittel (Leiter, Drohne etc.), gilt die Panoramafreiheit und Du brauchst keine Drehgenehmigung. Alles, was von öffentlichen Wegen aus zu sehen ist, darf unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts und ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln ohne Genehmigung gedreht werden. Einzelne Menschen dürfen ohne Einwilligung nicht erkennbar und "herausgestochen" im Bild sein.

So weit mein Informationsstand.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von Jott »

Das Solitude-Gelände ist nicht öffentlich, kommerzielles Fotografieren und Filmen kostet dort schon immer den genannten Preis. Ist nun mal ein extrem beliebtes Motiv von Mode bis Autofirmen.

Ob bei Run and Gun - also nicht vor Ort erwischt - hinterher etwas passieren kann, weiß ich nicht. Bei einem Spaßprojekt wohl eher nicht - aber das ist nur vermutet. Allerdings hast du natürlich durch deine Anfrage jetzt schwarz auf weiß, dass du ohne Rechte nicht veröffentlichen darfst. Naiv stellen geht also nicht mehr.



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von Steelfox »

Steht auch so auf deren Internetseite. Wobei ich das so interpretiere, dass hier das Gelände als auch innen gemeint ist.



SiRpRoHxO
Beiträge: 14

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von SiRpRoHxO »

ah ok danke für die Antworten.

Naja, find ich schon ein bisschen schwach, dass sie was von individuellen Angeboten schreiben und dann immer 600 wollen.
Ich frag vielleicht nochmal nach, ansonsten, tja mal schauen...



Jott
Beiträge: 21802

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von Jott »

Kannst auch mal die Filmkommission fragen, wie streng das in der Praxis gehandhabt wird:

https://film.region-stuttgart.de/filead ... g_2022.pdf



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von Pianist »

SiRpRoHxO hat geschrieben: Mi 31 Aug, 2022 12:04 Wie handhabt ihr sowas bei euren Spaßprojekten?
Für "Spaßprojekte" hätte ich eh keine Zeit... :-)

Aber mal zu Deinem Fall: Du hast eine Kombination aus zwei Fehlern begangen. Vorher nicht gefragt - ok. An dieser Stelle wäre der Entscheidungsbaum abgearbeitet gewesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die das zufällig hinterher mitbekommen hätten, wäre wohl eher gering gewesen. Aber dann hast Du den zweiten Fehler gemacht: Nachträglich gefragt. Und damit nun schlafende Hunde geweckt. Jetzt kannst Du eigentlich gar nichts mehr machen, außer die 600 EUR zu zahlen. Wenn man vorher nicht fragt, wo noch Raum für Verhandlungen ist, muss man eben hinterher mit den Bedingungen leben, die einem diktiert werden.

Ausweg wäre nur, diese Aufnahmen ungenutzt zu lassen, und sie woanders noch mal neu zu drehen, wo Du die gewünschte Sicht von öffentlichem Grund aus hast.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



andieymi
Beiträge: 1597

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von andieymi »

SiRpRoHxO hat geschrieben: Do 01 Sep, 2022 16:21 Naja, find ich schon ein bisschen schwach, dass sie was von individuellen Angeboten schreiben und dann immer 600 wollen.
Ich schätze mal das ist deren "Spaßprojekte-Preis". Für Werbung dort würde ich pro Drehtag (1-2) eher das 5-10x kalkulieren. Also auch wenn Du es nicht so siehst, ich kann mir durchaus vorstellen, dass sie Dir da eigentlich entgegengekommen sind.
Jott hat geschrieben: Do 01 Sep, 2022 16:33 Kannst auch mal die Filmkommission fragen, wie streng das in der Praxis gehandhabt wird:
Oder auch den Anwalt vom Schloss, wenn der Dir dann eine Abmahnung schickt. Glaube nicht, dass das wirklich vor Gericht geht (zuerst Abmahnung), allerdings wird die Abmahnung dann die 600€ wohl deutlich übersteigen.

Wie schon gesagt, Du hast Dich kommunikativ leider in eine sehr ungünstige Situation gebracht. Glaube auch, dass Kulanz immer eher funktioniert, wenn man vorher fragt und klar macht, um welche Art / Größe des Projekts es sich handelt. Aber hinterher, oft können die selbst nicht wirklich aus, weil dann hört das Produktionsfirma XY, die da vor einem Jahr noch 4-5-stellige Summen gelassen hat, wieso das auf einmal auch anders geht. Wie Du schon sagst, Leute fotografieren dort - aber die zahlen wohl auch einen Haufen Geld für die Hochzeit. Und Touristen fotografieren dort auch, aber die produzieren halt hauptsächlich Urlaubserinnerungen für persönliche Nutzung oder Instagram. Selbst der Kontext eines professionell aufgenommenen Fotos auf Instagram als Urlaubserinnerung ist ein anderer Kontext als die Nutzung in einem Film.

Es gibt halt leider - man kann jetzt streiten ob das so sein soll, oder nicht - kaum mehr Unterscheidung zwischen ambitioniertem Hobby, das aber "nicht-kommerziell" (auch da: wo hört das auf, fängt das an) ausgeübt wird und kommerziellen Projekten. Du drehst in 4K, du nutzt es als VFX-Plate(?), wo fängt für einen Laien da kommerziell an und wo hört das auf? Ab dem Moment wo Du mit Film verdienst? Und was, wenn Du eigentlich nichts damit verdienst (obwohl das so geplant wäre), kriegst Du Geld vom Museum zurück, weil Du dich verkalkuliert hast und der Film Miese macht?

Das ist ein heikles Thema, aber Du bist schnell im kommerziellen Feld, auch wenn Du an der Sache konkret keinen Cent verdient hast. Läuft das Ding auf einem Festival und packst du es Dir auf eine Homepage wo Du vielleicht sogar als "Filmemacher" tituliert bist, wirst Du schwer belegen können, da nicht (zukünftige) kommerzielle Interessen wahrzunehmen. Ist auch seit unbegrenzter online-zur Verfügung stellen nicht leichter geworden. Vmtl wärst Du vor 15 Jahren, mit der Zusicherung dass Du den Film für den eigenen TV oder den Videoclub drehst noch als Amateur eingestuft worden und die hätten leichter gesagt "Mach doch!". Seit online nicht-kommerzielle zwischen kommerziellen Produktionen stehen, verschwimmt auch das zunehmend.



SiRpRoHxO
Beiträge: 14

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von SiRpRoHxO »

Ah da sind ja tatsächlich noch ein paar Antworten dazu gekommen.

Beim Dreh vor Ort wurden wir von einer Mitarbeiterin angesprochen, dass wir ja wissen, das eine Genehmigung von Nöten ist, wenn wir das veröffentlichen wollen.
Daher meine nachträgliche Anfrage; ansonsten hätte ich da eher nicht drangedacht^^

Hatte dann tatsächlichen auch eher mit einem symbolischen Obolus gerechnet; einfach damit die wissen, dass kein Schindluder mit der Location getrieben wird.

Aber 600 für ne kleine Einstellung, nee...
Wahrscheinlich wurden meine Vorfahren ausgebeutet um das Ding zu bauen und jetzt werde ich ausgebeutet um es mit meinen Steuern in Stand zu halten :D
Aber in Schwaben ists ja klar, das die noch n kleines Gschäftle draus machen

Wie auch immer: wir haben jetzt noch eine alternative Version an anderer Location gedreht die ohne Schloss auskommt; von daher: Alles gut



Jott
Beiträge: 21802

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von Jott »

SiRpRoHxO hat geschrieben: Di 06 Sep, 2022 12:18 Aber 600 für ne kleine Einstellung, nee...
Wahrscheinlich wurden meine Vorfahren ausgebeutet um das Ding zu bauen und jetzt werde ich ausgebeutet um es mit meinen Steuern in Stand zu halten
Schade, dass du noch mit so einer dummen Einstellung hinterher trittst. Egal, wem so ein Schloß gehört, ob privat oder Stadt/Land: hast du eine Vorstellung davon, was es kostet, so ein Areal perfekt in Schuss zu halten, Jahr für Jahr ?
Dann kommst du: oh, das ist aber hübsch, da filmen wir mal für einen Werbeclip. Wird schon nichts kosten.

Das ist doch naiv. Unter dem genannten Aspekt - perfekte Instandhaltung gerade auch als als Film-/Foto-/Eventkulisse - sind die 600 Euro der von dir erwartete symbolische Betrag.



SiRpRoHxO
Beiträge: 14

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von SiRpRoHxO »

Da haben wir wohl unterschiedliche Ansichten was die Verhältnismäßigkeit der Kosten angeht :D

Für den Preis werden da sicher keine Privatpersonen drehen; find ich schade; aber klar, können die natürlich so machen, ist ja "ihr" Schloss



MK
Beiträge: 4121

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von MK »

Ob die ganzen Stuttgarter Hochzeitsfilmer wohl auch jedes Mal die 600,- EUR zahlen?



r.p.television
Beiträge: 3511

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von r.p.television »

Schwieriges Thema. Grundsätzlich obliegt das Urheberrecht auf solchen Gebäuden dem Architekten. Und das kann auch nicht auf Erben oder Besitzer übertragen werden. Von daher grundsätzlich fraglich für was das Land hier Gelder einstreicht. Ich kenne Gerichtsurteile, die Anspruchsforderungen abgewiesen haben. Aber es bleibt eine Grauzone.



MK
Beiträge: 4121

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von MK »

Welche Rechtslage galt 1763... ;-)



r.p.television
Beiträge: 3511

Re: Drehgenehmigung und Panoramafreiheit

Beitrag von r.p.television »

Entscheidender ist oft ob bestehende, offen einsehbare Leistungen bzw. angepreiste Angebote unterschlagen wurden. Und auch das ist alles Grauzone. In dem speziellen Fall würde ich einfach machen. Kann mir nicht vorstellen dass hier jemand nachrecherchiert und klagt.



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