Hallo an euch,
gerade schließe ich ein Projekt ab und neben der Freude gibt es auch Herausforderungen was die Lizenzierung angeht, da es zum ersten Mal ein TV-Spot ist für einen Verein für krebskranke Kinder ist.
Was ich dabei lernen dufte, dass die Rechte für diese kommerzielle TV-Nutzung deutlich schwerer erhältlich sind. Shutterstock schließt z.B. die Nutzung von Videoclips in TV-Spots ausdrücklich aus, Bilder scheinen dagegen kein Problem zu sein, Sprecher bieten das zum vielfachen Preis an. Das habe ich alles so weit in vielen Abstimmungsprozessen doch noch regeln können.
Der Kunden möchte, dass ich diese Rechte für ihn einkaufen und weiterberechne. Kann ich verstehen und doch bleibt ein mulmiges Gefühl, da ich bei Problemen wahrscheinlich haften würde.
Meine Frage an euch ist:
Was ist, wenn der Anbieter z.B. doch nicht die Rechte besitzt und im Ausland sitzt? Bei einer Abmahnung wie sich der Kunde ("Mein Name ist Hase") ja das Problem an mich weitergeben.
Wie regelt ihr das? Nehmt Ihr dafür eine Kostenpauschale für den Aufwand der Abstimmung und das Risiko oder lässt Ihr den Kunden die Einkäufe regeln und sichert euch so besser ab? Würde evtl. eine Haftpflicht für solche Schäden aufkommen?
Es grüßt euch,
Martin