Welche neuen Gesetze?rainermann hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 14:49 Das stimmt. Wobei die Air immer noch unter 900g wiegt und daher noch in einer niedrigeren Klasse, als die anderen liegt. Besonders ärgerlich sind die neuen Gesetze 2020 sicherlich für alle Besitzer der Mavic 2 Pro/Zoom, die ja gerade mal 5-7g darüber liegen...
bei der air auch noch nach unten.
Mit den neuen Gesetzen ist die neue EU-Drohnenverordnung gemeint. https://u-rob.com/wissensartikel/die_ne ... erordnung/Huitzilopochtli hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 17:18Welche neuen Gesetze?rainermann hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 14:49 Das stimmt. Wobei die Air immer noch unter 900g wiegt und daher noch in einer niedrigeren Klasse, als die anderen liegt. Besonders ärgerlich sind die neuen Gesetze 2020 sicherlich für alle Besitzer der Mavic 2 Pro/Zoom, die ja gerade mal 5-7g darüber liegen...
Sowas! ja wieso wurde die Grenze nicht bei 910 oder 945g festgelegt.... oder 1kg. Das wäre all denjenigen gegenüber fair, die bereits eine Mavic 2 pro uä haben... Ich hoffe da wird noch nachgebessert. Oder ist das Absicht?Orbiter1 hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 18:34Mit den neuen Gesetzen ist die neue EU-Drohnenverordnung gemeint. https://u-rob.com/wissensartikel/die_ne ... erordnung/
Verlinkt https://u-rob.com/wissensartikel/der_ne ... rerschein/ steht da u.a.Orbiter1 hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 18:34Mit den neuen Gesetzen ist die neue EU-Drohnenverordnung gemeint. https://u-rob.com/wissensartikel/die_ne ... erordnung/
Da wird nichts mehr nachgebessert. Die neue Drohnenverordnung ist am 11.06. diesen Jahres durch Veröffentlichung im Amtsblatt formell in Kraft getreten. Es gibt aber noch Übergangsfristen.Huitzilopochtli hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 19:38Sowas! ja wieso wurde die Grenze nicht bei 910 oder 945g festgelegt.... oder 1kg. Das wäre all denjenigen gegenüber fair, die bereits eine Mavic 2 pro uä haben... Ich hoffe da wird noch nachgebessert. Oder ist das Absicht?Orbiter1 hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 18:34 Mit den neuen Gesetzen ist die neue EU-Drohnenverordnung gemeint. https://u-rob.com/wissensartikel/die_ne ... erordnung/
Ja, da wird es Zusatzregelungen geben. Die betreffen aber nicht die Spezifikationen der Produktklassen (C0, C1, usw.) sondern beispielsweise eher solche Themen wie Definition der No Fly Zones oder einen Strafenkatalog bei Verstößen.Gilt diese Regelung dann wenigstens EU-weit genau gleich? Oder macht dann wieder jedes Land eigene Zusatzgesetze?
Na dann bin ich mal auf die ersten Hacks gespannt wie man die 7gramm los wird :)Orbiter1 hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 20:51Da wird nichts mehr nachgebessert. Die neue Drohnenverordnung ist am 11.06. diesen Jahres durch Veröffentlichung im Amtsblatt formell in Kraft getreten. Es gibt aber noch Übergangsfristen.Huitzilopochtli hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 19:38
Sowas! ja wieso wurde die Grenze nicht bei 910 oder 945g festgelegt.... oder 1kg. Das wäre all denjenigen gegenüber fair, die bereits eine Mavic 2 pro uä haben... Ich hoffe da wird noch nachgebessert. Oder ist das Absicht?Ja, da wird es Zusatzregelungen geben. Die betreffen aber nicht die Spezifikationen der Produktklassen (C0, C1, usw.) sondern beispielsweise eher solche Themen wie Definition der No Fly Zones oder einen Strafenkatalog bei Verstößen.Gilt diese Regelung dann wenigstens EU-weit genau gleich? Oder macht dann wieder jedes Land eigene Zusatzgesetze?
Die war bei meiner Mavic pro 2 schon aktiv. Hab das dann abgeschaltet.
Danke.Huitzilopochtli hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 23:18Die war bei meiner Mavic pro 2 schon aktiv. Hab das dann abgeschaltet.
domain hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 17:08 Hab mal kurz die Anmeldungserfordernisse bei der Austro-control überflogen.
Demnach sind die max. 250 Gramm irrelevant, wenn Foto oder Videoaufnahmen erstellt werden sollen und die Kamera nicht nur zur reinen Flugkontrolle dient. Neben der exakten Abbildung der Drohne mit gut erkenntlicher Seriennummer per Foto ist außerdem ein Versicherungsnachweis zu erbringen und ein "Fahrtenbuch" mit allen Flügen und angefallenen Reparaturen zu führen und anderes mehr.
Das beste sind aber die Kosten von 330.- p.a.
Vielleicht habe ich da was falsch verstanden, aber ansonsten ist das ja ein Witz.
Die Technologie nennt DJI "AeroScope remote identification". Sollte die Mavic Air auch haben.Sammy D hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 23:54Danke.Huitzilopochtli hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 23:18
Die war bei meiner Mavic pro 2 schon aktiv. Hab das dann abgeschaltet.
Hat das die Mavic Air auch? Bzw. wie heißt die Funktion?
Nichts gegen deinen Optimismus, aber da würde ich erst einmal abwarten wie die Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in Deutschland aussieht. Das zuständige Verkehrsministerium in Deutschland schreibt am 04.09. diesen Jahres von "zeitnah die Voraussetzungen für die Anwendung der neuen EU-Drohnenverordnungen schaffen". Aber wer weiß schon was Verkehrsminister Scheuer unter zeitnah versteht. Nach meinem Verständnis wird es nur Übergangsfristen geben und ab einem bestimmten Datum wird das Fliegen mit Drohnen die nicht der neuen EU-Drohnenverordnung entsprechen verboten. Die kann man dann in die Vitrine stellen oder ausschließlich auf Modellflugplätzen fliegen lassen.
Das wäre meine nächste Frage gewesen: mit der eu-weiten Regelung wird dann also auch die Gebühren-Verordnung vereinheitlicht? Das wäre in der Tat eine Erleichterung, speziell wenn man in Österreich fliegen möchte. Ich könnte mir aber schon auch gut vorstellen, dass da jedes Land weiterhin sein eigenes süppchen kocht...patfish hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 01:05 Unter 79Joules (entspricht der Einschlagskraft einer Drone mit 250g in 30m Höhe) fällt eine Drohne in die Kathegorie Spielzeug und muss somit trotz Kamera nicht bei der Austro control angemeldet werden. Damit umgeht man gleichzeitig auch vielen absurden Hindernissen bzgl. Filmen und Flugerlaubnissen (z.B. darf mann ohne Genähmigung mit einer Drohne der Klasse C1 z.B. Phantom 3 oder Mavic 2 Pro am Wochenende gar nicht fliegen :D) in Österreich. Übrigens kann auch eine größere Drohne als Spielzeug geflogen werden sofern man z.B. mit der Mavic Air nie höher als 17m (= 79 Joules) filmt.
Die österreichische Drohnen-Gesetze haben aktuell nur ein Ziel und zwar will man nicht die Drohnen verbieten sondern speziell das Filmen damit.
Gott sei Dank kommen bald die EU Gesetzte welche zumindest für uns in Ö alles einfacher machen!
Dann gibt es keine Austro Control Gebühren
mehr und es wir nicht mehr zwischen Drohnen mit oder ohne Kamera, Drohnen zum Flug oder Filmen, Drohnen mit Speicher Karte oder ohne, Gewerblich oder nicht usw. Unterschiede :D ...Echt, furchtbar unsere Gesetze!
domain hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 17:08 Hab mal kurz die Anmeldungserfordernisse bei der Austro-control überflogen.
Demnach sind die max. 250 Gramm irrelevant, wenn Foto oder Videoaufnahmen erstellt werden sollen und die Kamera nicht nur zur reinen Flugkontrolle dient. Neben der exakten Abbildung der Drohne mit gut erkenntlicher Seriennummer per Foto ist außerdem ein Versicherungsnachweis zu erbringen und ein "Fahrtenbuch" mit allen Flügen und angefallenen Reparaturen zu führen und anderes mehr.
Das beste sind aber die Kosten von 330.- p.a.
Vielleicht habe ich da was falsch verstanden, aber ansonsten ist das ja ein Witz.
Ist ja schon jetzt so, einfach weil keiner das Verordnungswirrwar noch sicher durchschaut, bzw. Lust hat, sich der Paranoia selbsternannter "Luftblockwarte" auszusetzen. Bei uns im Verein haben einige Drohnen, aber das Filmen der Startbahn ist auf Dauer einfach mal öde und rein fliegerisch gibt es Geräte, die deutlich mehr Fun bieten.Orbiter1 hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 02:30 Nach meinem Verständnis wird es nur Übergangsfristen geben und ab einem bestimmten Datum wird das Fliegen mit Drohnen die nicht der neuen EU-Drohnenverordnung entsprechen verboten. Die kann man dann in die Vitrine stellen oder ausschließlich auf Modellflugplätzen fliegen lassen.
Ich fürchte genau dieser Mißbrauch ist das Problem das langfristig dazu führen kann das Fliegen von Drohnen durch Privatpersonen komplett zu verbieten. Da schert sich dann keiner mehr um Vorschriften. Bei Amazon hab ich schon schlechte Bewertungen gelesen weil die maximale Flughöhe nur 500m beträgt. Erlaubt sind 100m, mit der neuen Drohnenverordnung 120m. Bei der Mavic Mini haben einige Forenteilnehmer (nicht hier) offenbar den Eindruck gewonnen durch das Gewicht unter 250g unterliegt die keinen Regulierungen und man kann damit fliegen wo und wie man will. Hoffentlich hat DJI mit der Mavic Mini nicht das Grab für die Urlaus- und Selfiedrohnen geschaufelt.Jalue hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 08:38.... Anders meiner Beobachtung nach das Verhalten im Profibereich (News, Corporate) Da wird das Ding einfach gestartet und sch ...ß auf Verordnungen. Die neuen, kleinen Drohnen sind ja in der Luft kaum noch zu sehen und die Polizei hat -gerade in Städten- deutlich Wichtigeres zu tun.Orbiter1 hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 02:30 Nach meinem Verständnis wird es nur Übergangsfristen geben und ab einem bestimmten Datum wird das Fliegen mit Drohnen die nicht der neuen EU-Drohnenverordnung entsprechen verboten. Die kann man dann in die Vitrine stellen oder ausschließlich auf Modellflugplätzen fliegen lassen.
Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Ist ja auch ne versicherungsfrage. Keine Versicherung zahlt, wenn der Flug illegal war.Jalue hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 08:38Ist ja schon jetzt so, einfach weil keiner das Verordnungswirrwar noch sicher durchschaut, bzw. Lust hat, sich der Paranoia selbsternannter "Luftblockwarte" auszusetzen. Bei uns im Verein haben einige Drohnen, aber das Filmen der Startbahn ist auf Dauer einfach mal öde und rein fliegerisch gibt es Geräte, die deutlich mehr Fun bieten.Orbiter1 hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 02:30 Nach meinem Verständnis wird es nur Übergangsfristen geben und ab einem bestimmten Datum wird das Fliegen mit Drohnen die nicht der neuen EU-Drohnenverordnung entsprechen verboten. Die kann man dann in die Vitrine stellen oder ausschließlich auf Modellflugplätzen fliegen lassen.
Anders meiner Beobachtung nach das Verhalten im Profibereich (News, Corporate) Da wird das Ding einfach gestartet und sch ...ß auf Verordnungen. Die neuen, kleinen Drohnen sind ja in der Luft kaum noch zu sehen und die Polizei hat -gerade in Städten- deutlich Wichtigeres zu tun.
Bin selbst bei der neuen DJI schwer in Versuchung. Aber auf unserem Vereinsgelände würde die dann eher selten starten ;-)
Die Air spielt aus meiner Sicht klar in einer anderen Liga. Was der Mavic Mini im Vergleich zur Air fehlt sind 4k-Video, RAW-Format, Hinderniserkennung, doppelte Reichweite, keine Pano-Aufnahmen, keine Sphäre-Aufnahmen und es fehlen diverse nützliche QuickShots wie z. B. Active Tracking, Waypoints, usw.rainermann hat geschrieben: ↑Do 31 Okt, 2019 11:01 @Funless
Da wird dann auch die Mini mit der 2er verglichen, anstatt mit der Air - was doch naheliegender wäre.... Denke, kaum ein 2er Besitzer wird sich überlegen, wg. der neuen Gesetze seine 2er gegen eine Mini zu tauschen. Die Air gegen eine Mini schon eher. Ich allerdings nicht, wenn ich die Bilder so sehe - da liegt doch noch ein sichtbarer Unterschied zu meiner Air, zumindest, was ich so an den ersten Aufnahmen sah. Natürlich kommt noch die YouTube Kompression hinzu, aber für Jobs würde ich sie jetzt nicht unbedingt einsetzen wollen... Fotos sind wohl auch nur in jpg möglich, während die Air raw bietet.