Forumsregeln
In diesem Bereich könnt Ihr Geräte, Software und eben alles anbieten, was irgendwie mit dem Bereich Videobearbeitung zu tun hat. Wie immer gibt es hierfür ein paar Regeln und Hinweise, um diesen Marktplatz für alle interessant zu gestalten:
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ich hatte gerade ein höchst unerfreuliches Erlebnis in der Bucht.
Ich hab eine altes Nikon-Gehäuse verkauft. Das Interesse war groß. Natürlich schrieb ich, da von Privat, das übliche Kleingedruckte (Keine Rücknahme etc.) drunter.
Die Kamera hab ich natürlich gut verpackt und an den Käufer geschickt.
Der Käufer schrieb mir dann einen Tag später, dass die Verpackung zwar in Ordnung, die Kamera aber eine böse Beule hätte und er die Kamera zurückgeben will. Fotos hat er beigelegt. Tatsächlich hatte die Kamera oben am Prisma eine richtig fiese Beule.
Wer Nikon-Kameras aus den 70ern kennt, der weiß, dass die Dinger stabil gebaut sind. Eine Beule wie die vom Käufer gezeigte, kann unmöglich vom Versand stammen, zumal er ja meinte, dass die Verpackung in Ordnung gewesen sei.
Es ist also naheliegend, dass dem Käufer die Kamera nicht gefallen hat und weil er an Privat nicht zurückschicken kann, hat er die Kamera mutwillig zerstört um die Rücknahme zu erzwingen.
Der Verkäufer ist da ziemlich machtlos. Denn selbst wenn ich mit einem Gutachten käme, dass die Kamera unmöglich beim Transport dermaßen beschädigt werden konnte, so kann er ja dann immer noch behaupten, dass, wenn die Kamera nicht beim Transport Schaden genommen hat, ich dann die Kamera wohl vor dem Verpacken runtergeschmissen habe, denn er hat sie auf jeden Fall beschädigt bekommen. :-(
Is traurig, aber is so. Ich werde das Rechtsbewusstsein mancher Menschen nie kapieren.
Was ich aber auf jeden Fall zukünftig machen werde und was ich nach dieser Erfahrung jetzt auch allen nur ans Herz legen kann: macht haarklein von jedem Schritt des Verpackungsvorgangs ein Foto. Oder filmt den Verpackungsvorgang am besten. So könnt Ihr dann wenigstens nachweisen, dass die Ware sorgfältig und im unbeschädigten Zustand verpackt wurde.
Auf so einen offenkundigen Betrugsversuch würde ich nicht eingehen. Was soll der Käufer Dir denn anhaben?
Falls er mit PayPal gezahlt hat, kann es sein, dass das Geld erst mal gesperrt wird. Das musst Du bis zur endgültigen Klärung aussitzen.
Ich hatte letztes Jahr mal ähnliche Probleme. Wurde am Ende aber durch eBay geklärt.
danke für die Warnung! Was für ein niederträchtiger "Trick":-( Ich werde ab sofort ein "Einpackvideo" drehen, wenn ich was verkauft habe, sehr gute Idee!
Juhu, das wird nach unboxing meine neue lieblingskategorie.
Inboxing? Reboxing?
Wäre doch auch super für all die youtuber, die sich irgendwelche tech gadgets bei amazon bestellen, sich als große tester aufspielen und danach alles still und heimlich wieder verpacken und zurück schicken...
Hatte auch mal ein ähnliches Problem, allerdings anders herum. Ich war der Käufer und der von mir gekaufte Recorder kam total ramponiert bei mir an. Das Paket war leicht verdellt, nicht sehr doll. Die Transportfirma weigerte sich mir Schadenersatz zu leisten, meinte, das Gerät müsse so verpackt sein, dass es einen Sturz aus 1,5 m Höhe abhält. Die Beschädigung der Verpackung wäre nicht so stark, dass diese massiven Zerstörungen an dem Gerät entstanden sein können. Dieses war auch in meinen Augen sehr gut verpackt, dass ich vermutete, dass es schon defekt verpackt wurde. Ich wandte mich nun an den Verkäufer und was dabei raus kam, könnt ihr euch denken. Aussage gegen Aussage. Er unterstellte mir, dass ich das Gerät fallen gelassen hätte.
Ich hab das Gerät dann als Defekt weiter verkauft. Hatte am Ende ca. 80 Euro Schaden. Hätte schlimmer kommen können.
So ein Einpackvideo hilft allenfalls bei äußerlichen Schäden.
In meinem letzten Fall als Verkäufer ging es um einen älteren Satellitenreceiver, der aus meiner Sicht tadellos funktionierte (ich hatte ihn vor dem Versand getestet und einige Einstellungen zurückgesetzt).
Die Käuferin beschwerte sich nach Erhalt, sie hätte Streifen im Bild. Außerdem lasse sich die Lautstärke nicht regeln. Sie wolle das Gerät zurückgeben.
Rückgabe hatte ich ausdrücklich ausgeschlossen. Ich erklärte ihr Schritt für Schritt, wie man die Lautstärkeregelung im Menü aktivieren kann und machte Vorschläge, wie sich Streifen evtl. durch eine andere Ausgangseinstellung beheben lassen.
Darauf kam eine ziemlich freche Antwort, sie sehe überhaupt nicht ein, dass sie bei so einem Gerät erst noch etwas im Menü verstellen müsse, und außerdem habe sie inzwischen einen anderen Receiver bestellt. Sie bestehe weiterhin auf Rückgabe.
Es ging dann noch ein- oder zweimal schriftlich hin und her. Ich war nicht bereit, den "Defekt" anzuerkennen, solange sie nicht mal die von mir vorgeschlagenen Ändeungen im Menü ausprobiert hat (wirklich nichts Kompliziertes - und zumindest im Fall der Lautstärkeregelung eine bekannte Einstellung und absolut kein technischer Fehler). Sie war nicht bereit, ihre Haltung zu ändern.
Der Fall ging dann an eBay, wo ich die Sache nochmal aus meiner Perspektive klarstellte. Etwa zehn Tage später bekam ich ohne weitere Erläuterung die Mitteilung, der Fall sei eingestellt worden. Also ich habe kein Geld dabei verloren (wäre eh kein hoher Betrag gewesen). Ob die Käuferin letztlich aufgeben musste oder ob der PayPal-Käuferschutz eingesprungen ist, weiß ich nicht.
Ich hatte auch schon andere Fälle, wo die Reklamation berechtigt war und durch eine glaubwürdige Fehlerbeschreibung und/oder Fotos belegt wurde. Da habe ich als Verkäufer dann nie lang gefackelt und das Geld sofort zurückgezahlt. Die Formulierung "Rückgabe ausgeschlossen" würde hier ja nicht gelten; man muss schon das verkaufen, was man beschrieben hat.
Deshalb verkaufe ich ältere technische Geräte, die ich länger nicht mehr im Gebrauch hatte, meist als defekt, auch wenn ich keinen Fehler kenne. Schon allein, weil ich die nicht immer in allen Funktionen testen kann, bevor ich sie los schicke. Ich schreibe dann, dass ich zwar von keinem Defekt weiß, aber das Gerät sicherheitshalber als defekt deklariere. Dann erziehlt es zwar nicht mehr die hohen Preise, aber mir ists so trotzdem lieber.
Ich mache grundsätzlich von allen Dingen, die ich über das Netz verkaufe, aussagekräftige Fotos über den Zustand vor dem Versand. Und meine Frau ist dann dabei. Zusammmen mit den Metadaten ist das ein Beweis vor Gericht.
Ein Fall von mir. Hat zwar nichts mit Foto oder Video zu tun , aber gibt zum nachdenken doch einiges vor.
Ich repariere Modellbahnen, Ein Mann aus Bad Neuen Aar, dem ich schon einige Modelle repariert hatte , bat mich um eine Begutachtung für ein Modellzug , den er Privat von einem Ebayer aus Berlin gekauft hatte. Dieser Gliederzug ( Senator ) sollte statt wie er gekauft hatte , als kompl zusamen gekoppelter, Zug getrennt werden . Diese war aber durch versch ( elektr ) Kabel nicht möglich. Ich habe ihm das mittgeteilt und den Zug in der Verpackung , wie ich diesen erhalten hatte an ihn geschickt.
Einige Tage später schrieb mir der Mann aus dem Aar Tal , der Zug wäre beschädigt angekommen. Die Verpackung wäre aber unbeschädigt gewesen. Ich bat ihn bei der Post als Schadenfall zu reklamieren. Das lehnte er ab. Er bat ich sollte meine Haftpficht Versicherung zu bitten den Schaden zu übernehmen. Auch bekamm ich von seinem Rechtsanwalt ein Schreiben , als Schaden ihm 710 ,- € zuersetzen + Rechtsanwaltgebühr.!
Letztendlich regulierte meine Haftplicht Versicherung den Schaden mit Zahlung an den Aartaler von 280, - € und die Rechtanwaltgebühr von ca100, - € auf 50 € reduziert.
Ich bin heute noch überzeugt , das er , der Aartaler , der als Halbprofi ( er hatte immer wieder im Modellbahnforum Verkauf und Ankaufanzeigen geschaltet ) mich reingelegt hatte.
Aber beweisen könnte ich es diesem Halbseidenen nicht !
Am besten sind ja diejenigen, die gleich noch "Kundenservice" fordern, weil sie offensichtlich das Manual nicht lesen wollen. Und wenn man dies verweigert, ist der Artikel eben "defekt". Dann eBay und PayPal aktivieren plus Anwaltsdrohung - das Uebliche halt.
Sammy D hat geschrieben: ↑Mo 18 Mär, 2019 10:12
Dann eBay und PayPal aktivieren plus Anwaltsdrohung - das Uebliche halt.
soweit die Theorie.
In der Realität (v ca 3 Monaten) hatte ich dies versucht, bin aber bei ebay nur in
einer Schleife gelandet, als ich dies anschieben wollte.
Als ich endlich über den Umweg des US-Servers eine EIngabemaske für diese Reklamations-Funktion
gefunden hatte kam nach etlichen Versuchen tagelang sinngemäß immer nur:
diese Funktion ist momentan nicht verfügbar, bitte versuchen Sie es später wieder.
Sammy D hat geschrieben: ↑Mo 18 Mär, 2019 10:12
Dann eBay und PayPal aktivieren plus Anwaltsdrohung - das Uebliche halt.
soweit die Theorie.
In der Realität (v ca 3 Monaten) hatte ich dies versucht, bin aber bei ebay nur in
einer Schleife gelandet, als ich dies anschieben wollte.
Als ich endlich über den Umweg des US-Servers eine EIngabemaske für diese Reklamations-Funktion
gefunden hatte kam nach etlichen Versuchen tagelang sinngemäß immer nur:
diese Funktion ist momentan nicht verfügbar, bitte versuchen Sie es später wieder.
Ich meinte die Gegenseite. Anwaltsdrohungen machen nur Leute, die sonst nichts zu tun haben.
Bisher habe ich erst zwei Mal einen Fall eroeffnet. Einmal weil ich die Ware nicht erhalten hatte und ein weiteres Mal habe ich das versiffteste Nikotin-Mac-Gehaeuse aller Zeiten bekommen, obgleich "aus Nichtraucher-Haushalt" da stand.
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