Schon wieder so ein Troll der seine Freizeit mit Neuling prügeln verplempert......Alikali hat geschrieben:hier kannst du alle Informationen selber nachlesen, downloaden und ausfüllen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
- Zeit, die ich gebraucht habe, um das zu googlen: 0,3 sec.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
a) Zeit, die du für eine pampige Antwort aufwenden wirst, weil man dich nicht vom Töpfchen hoch hebt und dir den Hintern abwischt: Mehrere Minuten.
b) Zeit, die du für das klicken auf den Link brauchst: 0,1 sec.
c) Zeit, die du brauchen wirst, um denken & googlen zu lernen: Unschätzbar.
Wähle aus.
Welcher Unfug wird denn verbreitet?Jott hat geschrieben:Infos aus erster Hand sind wichtig, denn es gibt kaum ein Thema, zu dem mehr Unfug verbreitet wird als KSK.
Alikali hat geschrieben:hier kannst du alle Informationen selber nachlesen, downloaden und ausfüllen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
- Zeit, die ich gebraucht habe, um das zu googlen: 0,3 sec.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
a) Zeit, die du für eine pampige Antwort aufwenden wirst, weil man dich nicht vom Töpfchen hoch hebt und dir den Hintern abwischt: Mehrere Minuten.
b) Zeit, die du für das klicken auf den Link brauchst: 0,1 sec.
c) Zeit, die du brauchen wirst, um denken & googlen zu lernen: Unschätzbar.
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Vor allem glaube ich, daß man bei Themen wie Gema und sämtlichen anderen rechtlichen Fragen am besten auf angelesenes Halbwissen von Forenschwätzern hört, statt sich selber mal um Fakten zu bemühen.Glaubst Du immer alles was eine Institution oder jemand schreibt und was Du liest?
Genau so ist es. So lange die Abgabepflicht nicht an die Mitgliedschaft gekoppelt ist, betrachte ich die KSK als einen Schritt in Richtung Sozialismus, was ich als Unternehmer natürlich ablehne.mannamanna hat geschrieben:Seine Frage ist absolut berechtigt: was zählt sind Erfahrungen, weil die KSK eine insich widersprüchliche Mission hat: einerseits möglichst viele Jobs für abgabepflichtig zu erklären um möglichst viel Geld einzusammeln, andererseits den Beitritt zur KSK möglichst zu erschweren um möglichst wenig Geld ausgeben zu müssen.
Tja, dann sollten deine Kunden lieber bei einer Werbeagentur ihre Filme bestellen, dort wird nämlich schon seit ewig die Künstlersozialabgabe direkt an die KSK überwiesen und dem Kunden auf die Endrechnung geschrieben. ;-)Selbst wenn man IHK-Zwangsmitglied ist und dort Beiträge zahlt, und selbst wenn man für 100 Prozent seiner Einkünfte neben der Einkommenssteuer auch noch Gewerbesteuer zahlt, kann die KSK trotzdem behaupten, dass man einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht und dann anfangen, die Kundschaft zu belästigen, sobald sie etwas davon mitbekommt.
Meine Kunden möchten aber keine Werbeagentur beauftragen, sondern mich. Möchtest Du meine Existenz vernichten?ruessel hat geschrieben:Tja, dann sollten deine Kunden lieber bei einer Werbeagentur ihre Filme bestellen, dort wird nämlich schon seit ewig die Künstlersozialabgabe direkt an die KSK überwiesen und dem Kunden auf die Endrechnung geschrieben. ;-)
nichts liegt mir ferner.....Möchtest Du meine Existenz vernichten?
Wird sie aber früher oder später, nämlich bei einer Betriebsprüfung deiner Kunden, wo die dann für deine Leistungen heftig zur Kasse gebeten und wegen Hinterziehung von Sozialleistungen verknackt werden - auf Basis einer windigen und nicht mit EU-Recht zu vereinbaren Gesetzeslage. Du kannst das nur vermeiden, indem du eine GmbH aufmachst, und auch nicht rückwirkend. Viele Unternehmen sind bereits in die Falle gelaufen und beauftragen daher grundsätzlich nur noch GmbHs.Pianist hat geschrieben:Von daher kann ich immer nur hoffen, dass die KSK niemals auf die Idee kommt, dass es sich bei dem, was ich mache, um eine künstlerische Leistung handelt.
Jupp, kann ich bestätigen. Ein Kumpel hat Weihnachtsgrußkarten für eine Firma gestaltet.... dann kam die Betriebsprüfung der letzten zwei Jahren und schwuppdiwupp wurden die Karten der KSK gemeldet. Gut ist dann wenn die Gestaltung und die Druckkosten getrennt auf der Rechnung aufgeführt sind. Nachgezahlt mit Verzugszinsen muss nur die Gestaltung.Wird sie aber früher oder später, nämlich bei einer Betriebsprüfung deiner Kunden,
Und dazu kann ich sagen, dass zwei meiner Auftraggeber mal eine solche Prüfung hatten und dabei auch eindeutig mehrere Rechnungen von mir geprüft wurden, was aber zu keiner Abgabepflicht geführt hat.Jott hat geschrieben:Wird sie aber früher oder später, nämlich bei einer Betriebsprüfung deiner Kunden.
Das wäre dann ein Angriff gegen meine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit. Eine Lösung wäre das aber auch nicht, weil ich dann als geschäftsführender Gesellschafter für mein eigenes Gehalt abgabepflichtig wäre. Außerdem ist die Besteuerung einer GmbH insgesamt ungünstiger, so dass ich meine Preise um etwa 15 Prozent erhöhen müsste, was ich meinen Auftraggebern natürlich auch nicht erklären könnte. Dann wäre es für die ja billiger, die Künstlersozialabgabe zu zahlen.Jott hat geschrieben:Du kannst das nur vermeiden, indem du eine GmbH aufmachst, und auch nicht rückwirkend. Viele Unternehmen sind bereits in die Falle gelaufen und beauftragen daher grundsätzlich nur noch GmbHs.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist:Dann wäre es für die ja billiger, die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Die KSK gibt nicht nur 50% zur Krankenkasse sondern auch Rentenversicherung und Pflegeversicherung.Wenn man auf Zusatzleistungen seiner Krankenkasse verzichten kann
Das bleibst du sowieso, die KSK ist kein Krankenversicherer sondern nur die Gebühreneintreibstelle.und man bleibt ebenfalls Mitglied bei einer gesetzlichen Kasse.
Das sollen die ja auch machen, ist besser als wenn die Allgemeinheit den Künstlern später die Grundsicherung zahlen muss, aber dann doch bitte auch die Abgabepflicht an die Mitgliedschaft koppeln, und nicht eine beliebige Zahl von Leistungen als abgabepflichtig erklären und damit Leute belästigen, die damit überhaupt nichts zu tun haben wollen. Ich kriege meine Aufträge, weil ich ausdrücklich kein "Künstler", sondern Handwerker bin.ruessel hat geschrieben:Die KSK gibt nicht nur 50% zur Krankenkasse sondern auch Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
Für Dich soweit auch in Ordnung. Ich war damals mal zu einem Info-Abend bei der damaligen BfA, um zu prüfen, ob eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll für mich ist. Ergebnis: Mehr Geld kann man gar nicht verbrennen. Aber bei der KSK sehe ich vor allem das Problem, wie ich mich vor Ärger mit meinen Auftraggebern schützen soll.blowup hat geschrieben:Ich bin dann für mich persönlich zu der Entscheidung gelangt, dass ich auf Bürokratie und Gängelei keinen Bock habe und habe das Thema KSK zu den Akten gelegt.
Nun, das kann sich nur bei der Aufnahme gehandelt haben, danach hörst du nur einmal im Jahr etwas von der KSK, du bekommst ein Formular wo du zwei Zahlen einsetzen musst. Wenn das Bürokratie sein soll......dass ich auf Bürokratie und Gängelei keinen Bock habe
Einen guten Steuerberater erkennst du daran, dass er dir aufzeigt, wie man das völlig legal aushebeln kann aufgrund eines Eigentores in der KSK-Gesetzgebung. Aber das gehört nicht hierher, es will sich ja jemand in der KSK versichern. Andere Ecke.Pianist hat geschrieben:Eine Lösung wäre das aber auch nicht, weil ich dann als geschäftsführender Gesellschafter für mein eigenes Gehalt abgabepflichtig wäre.
ruessel hat geschrieben: Die KSK gibt nicht nur 50% zur Krankenkasse sondern auch Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
...die KSK ist kein Krankenversicherer sondern nur die Gebühreneintreibstelle.
Wie schon geschrieben, wer keine zwei Zahlen einmal im Jahr auf einen Formular schreiben kann, der sollte dann aber auch lieber als Angestellter arbeiten. ;-)Wie ja hier schon erwähnt wurde, ist für viele auch die zusätzliche Bürokratie ein entscheidender Grund, nicht KSK Mitglied zu werden.