Gemischt Forum



Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"



Der Joker unter den Foren -- für alles, was mehrere Kategorien gleichzeitig betrifft, oder in keine paßt
Antworten
Frank Glencairn
Beiträge: 22703

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 15:31 Natürlich dürfen sie ermahnt werden.
Eben nicht, sie müssen jetzt sofort zahlen.
pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 15:31 Bisher haben sie sich nur dahinter versteckt nichts dafür zu können was gepostet wird
Das ist ja auch vernünftig - wer außer dem Uploader soll denn für den Upload verantwortlich sein?

Kein Messerhersteller haftet für einen Mord, der mit einem seiner Messer begangen wird.
Wenn ich illegales Material mit der Post verschicke, sagt auch keiner, die Post ist dafür verantwortlich das da nix illegales verschickt wird, deshalb muß jeder Brief und jedes Paket geöffnet und geprüft werden.

Wenn sich zwei per Telefon, zu einer Straftat verabreden, fordert auch niemand, daß die Telekom jeden Satz vorher überprüfen muß, bevor er an den Gesprächspartner weitergeleitet wird.

Warum soll das ausgerechnet auf einer Plattform anders sein?
pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 15:31 ..und an den Nutzer verwiesen der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Der war aber oft nicht greifbar.
Und jetzt muß er auch nicht mehr greifbar sein, weil der Upoader aus der Haftung raus ist, und die Plattform die alleinige Verantwortung trägt.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Fr 01 Mär, 2019 15:58, insgesamt 2-mal geändert.



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Der Plattformbetreiber ist der einzige der sich darum kümmern kann. Wer denn sonst? Die Vergangenheit hat doch gezeigt das es über den Nutzer nicht möglich ist.

Es wird neue Regeln geben und wie die im Einzelnen aussehen weiß noch niemand. Aber das Gesetz zielt nicht darauf ab alle kleinen Internetplattformen dicht zu machen, oder die Meinungsfreiheit einzelner einzuschränken. Alle anderen Rechte haben weiterhin Gültigkeit und es wird auch in diesem Fall eine Abwägung geben, welche Rechte Vorrang haben. Das Urheberrecht steht nicht über allen anderen Rechten.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



Frank Glencairn
Beiträge: 22703

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Frank Glencairn »

Du verstehst nicht mal im Ansatz worum es bei der Nummer geht.

Ließ doch mal den Entwurf, damit du überhaupt weißt, wovon wir hier reden.

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/ ... ter_EN.pdf

Schon der erste Satz in dem Entwurf zeigt klar um was es wirklich geht:
Der Vertrag sieht die Errichtung eines internationalen Marktes und die Einrichtung eines Systems vor, das sicherstellt, dass der Wettbewerb auf diesem internationalen Markt nicht beeinträchtigt wird.
Die "Einrichtung eines internationalen Marktes" ist das Ziel - und wenn du glaubst der kleine Urheber, oder Künstler würde davon irgendwie profitieren, dann glaubst du wahrscheinlich auch an die flat earth. Hier geht es nur um Rechteverwerter - das Geldmachen mit der arbeit anderer, ohne selbst irgendeine kreative Leistung zu erbringen. Dieser internationale Markt wird von wenigen Konzernen betrieben, und für Urheber und Künstler geht's steil bergab - das haben wir ja bei der Verlagsabgabe schon gesehen, wo die Künstler, die man schützen wollte jetzt nur noch die Hälfte bekommen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Um eine Vereinheitlichung auf EU Ebene, denn das Internet ist grenzübergreifend. Und es macht auch Sinn Rechtssicherheit zu haben. Es wird nie ein Gesetz geben mit dem alle glücklich sind, aber die Dinge deshalb nicht zu regeln ist auch nicht besser.

VG

PS: Es wird sich für die Großen mit Sicherheit mehr lohnen als für die Kleinen, aber das tut es ohnehin. Es wird niemandem etwas weg genommen sondern nur strenger darauf geachtet was veröffentlicht wird. Das muss kein Nachteil sein.
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



Frank Glencairn
Beiträge: 22703

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 16:05 . Es wird niemandem etwas weg genommen sondern nur strenger darauf geachtet was veröffentlicht wird. Das muss kein Nachteil sein.
Dachte mir schon, daß dir das zu hoch ist.

Wir sprechen uns in einem Jahr wieder
Sapere aude - de omnibus dubitandum



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von dienstag_01 »

Naja, man macht jetzt jeden Plattformbetreiber automatisch zu einem (Urhebrrechts-) Polizisten. Für mich klingt das nach Wahnsinn. Zumal, am eigentlichen Urheberrecht mit seinen verschiedenen Regeln in den einzelnen Ländern ändert sich meines Wissens nichts. Noch mehr Wahnsinn.



Steelfox
Beiträge: 407

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Steelfox »

Damit schließt sich der Kreis doch wieder. Es geht - wie schon oft gesagt - nur vorgeschoben um Urheberrechte des Einzelnen. Die standen nie zur Debatte.
Es geht primär um die Aufteilung/Kontrolle des gesamten Contentmarktes unter verschiedenen Verwertern. Es geht um Lizenzen die erworben werden sollen (im Sinne der Urheber, die aber kaum was davon sehen werden), es geht um die Sicherung der Einnahmen von vom Aussterben bedrohten Arten wie Zeitungsverlagen etc. (springer/bertelsmann)



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

Hier ein gutes Video vom Fachanwalt Christian Solmecke, der an einem Beispiel durchspielt, was Artikel 13 für viele Webseiten bedeuten würde.

Artikel 13 würde auch das slashCAM Forum betreffen, welches wir wohl nach dessen Verabschiedung nicht mehr so weiterbetreiben könten.



Und hier mehr dazu, wie Foren von Artikel 13 betroffen sind:
https://www.ig-foren.de/2019/02/22/uplo ... r-sonntag/


Thomas
slashCAM
slashCAM



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Habt ihr euch das Ding eigentlich selber mal durchgelesen? Da steht überhaupt nichts davon das ein Service Provider im voraus das Material prüfen muss, sondern das er nachweisen muss nach menschlichem Ermessen schnell zu handeln um den illegalen Content zu entfernen, oder nachweisen kann, daß er sich um dessen Rechteklärung vergeblich bemüht hat, oder mit hohen professioenllen Standarts (das sind dann die Uplaodfiler) ein hochladen illegaler Inahlte vermeidet. Und wenn ich das richtig sehe sind Service Provider die weniger als 5 Millionen Besucher pro Jahr haben davon gar nicht betroffen. Darüberhinaus soll sicher gestellt werden das für Nutzer die Zitate, Kritiken, Besprechungen, Parodien hochladen davon ausgenommen sind.

Ich habe gerade nicht Zeit mir alles durchzulesen, aber es wird eigentlich relativ klar, daß es auf kommerziell genutze Inhalte abzielt, und nicht auf private und nicht kommerzielle. Aber ich gebe die Hoffnung auf hier irgend jemand noch von irgend etwas überzeugen zu können ;)

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 17:38 Habt ihr euch das Ding eigentlich selber mal durchgelesen? Da steht überhaupt nichts davon das ein Service Provider im voraus das Material prüfen muss, sondern das er nachweisen muss nach menschlichem Ermessen schnell zu handeln um den illegalen Content zu entfernen, oder nachweisen kann, daß er sich um dessen Rechteklärung vergeblich bemüht hat, oder mit hohen professioenllen Standarts (das sind dann die Uplaodfiler) ein hochladen illegaler Inahlte vermeidet. Und wenn ich das richtig sehe sind Service Provider die weniger als 5 Millionen Besucher pro Jahr haben davon gar nicht betroffen. Darüberhinaus soll sicher gestellt werden das für Nutzer die Zitate, Kritiken, Besprechungen, Parodien hochladen davon ausgenommen sind.

Ich habe gerade nicht Zeit mir alles durchzulesen, aber es wird eigentlich relativ klar, daß es auf kommerziell genutze Inhalte abzielt, und nicht auf private und nicht kommerzielle. Aber ich gebe die Hoffnung auf hier irgend jemand noch von irgend etwas überzeugen zu können ;)

VG
Das sieht ein Fachanwalt aber ganz anders (s.o.)
slashCAM



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Ja kar, der macht Panik weil er dadurch Klicks generiert :) Ich lese mir das morgen mal alles in Ruhe durch aber ich bin mir jetzt schon ziemlich sicher das euer Forum z.B. davon gar nicht betroffen wäre. Das wäre nicht das erste mal das vermeitliche Fachleute Gesetze falsch interpretieren.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 17:48 Ja kar, der macht Panik weil er dadurch Klicks generiert :) Ich lese mir das morgen mal alles in Ruhe durch aber ich bin mir jetzt schon ziemlich sicher das euer Forum z.B. davon gar nicht betroffen wäre. Das wäre nicht das erste mal das vermeitliche Fachleute Gesetze falsch interpretieren.

VG
Artikel 13 betrifft auch Foren wie unseres (er gilt ja ebenso für Videos wie Bilder und Texte):
https://www.ig-foren.de/2019/02/22/uplo ... r-sonntag/

Ich finde die Argumentation von RA Solmecke anhand des Gesetzestextes sehr verständlich - welchen Punkt würdest Du anders als er interpretieren?

Die Wahl hiesse entweder universelle Nutzungverträge mit allen möglichen Rechteinhabern deren Werke möglicherweise bei einem Upload bei uns verletzt werden könnten oder ein Uploadfilter, der jeden geposteten Beitrag vor der Veröffentlichung hier im Forum auf mögliche Verletzungen prüft.

Thomas
slashCAM
slashCAM



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Aber niemand zitiert richtig den Gesetzestext, sondern stellt die eigene Interpretation davon in den Raum. Auch der Fachanwalt schwurbelt das ganze Video nur rum. Schaut euch doch mal bitte dieses Thumbnail an... sieht das nach einem seriösen Beitrag aus?

Man muss nur mit den Rechteinhabern verhandeln die auch etwas hochladen wollen, also schon mal nicht mit allen. Und man muss das nur bei kommerziellen Inhalten, oder ab einer gewissen Größe (mehr als 5 Millionen Besucher pro Jahr). Eine nicht kommerzielle Plattform ist davon vermutlich gar nicht betroffen.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 17:58 Aber niemand zitiert richtig den Gesetzestext, sondern stellt die eigene Interpretation davon in den Raum. Auch der Fachanwalt schwurbelt das ganze Video nur rum. Schaut euch doch mal bitte dieses Thumbnail an... sieht das nach einem seriösen Beitrag aus?

Man muss nur mit den Rechteinhabern verhandeln die auch etwas hochladen wollen, also schon mal nicht mit allen. Und man muss das nur bei kommerziellen Inhalten, oder ab einer gewissen Größe (mehr als 5 Millionen Besucher pro Jahr). Eine nicht kommerzielle Plattform ist davon vermutlich gar nicht betroffen.

VG
Doch:

Die Ausnahmen von Artikel 13 treffen nur zu, wenn ALLE drei folgenden Kriterien erfüllt werden:
-die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
-sie erwirtschaftet einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro
-sie hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Aufgrund von #1 wäre also auch das slashCAM-Forum (und die meisten anderen Foren) betroffen

Quelle:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/gep ... ube-78689/
slashCAM



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Das steht im Originaltext den Frank gepostet hat anders. Da reicht es unter 5 Million Besucher zu haben. Der andere Fall wäre junger als 3 Jahre und weniger als 10 Millionen Umsatz.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 18:07 Das steht im Originaltext den Frank gepostet hat anders. Da reicht es unter 5 Million Besucher zu haben. Der andere Fall wäre junger als 3 Jahre und weniger als 10 Millionen Umsatz.

VG
Leider nein, zwar heißt es:

38b) In particular, the specific regime applicable to new online content sharing service
providers with an annual turnover below 10 million euros, whose average number of
monthly unique visitors in the Union does not exceed 5 million should not affect the
availability of remedies under national law and EU law.


Aber dann werden diese zwei Ausnahmebedingungen (Umsatz unter 10 Millionen Euro und unter 5 Millikonen Unique Visitors pro Monat) später im Text eingeschränkt auf drei Jahre:


38ba) ...The modified regime applicable to new service providers with a small turnover and audience
should benefit genuine new enterprises and should therefore cease to apply three years after
they became first available online in the Union.


Orginal-Gesetzestext:
https://juliareda.eu/wp-content/uploads ... romise.pdf

Thomas
slashCAM
slashCAM



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von dienstag_01 »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 18:07 Das steht im Originaltext den Frank gepostet hat anders. Da reicht es unter 5 Million Besucher zu haben. Der andere Fall wäre junger als 3 Jahre und weniger als 10 Millionen Umsatz.

VG
Super, dann poste ich ab heute die Fotos von Freunden und Familie über Slashcam ;)



cantsin
Beiträge: 14145

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von cantsin »

pillepalle hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 18:07 Das steht im Originaltext den Frank gepostet hat anders. Da reicht es unter 5 Million Besucher zu haben. Der andere Fall wäre junger als 3 Jahre und weniger als 10 Millionen Umsatz.
Da irrst Du Dich:
"4aa. Member States shall provide that when new online content sharing service providers whose services have been available to the public in the Union for less than three years and which have an annual turnover below EUR 10 million [...], the conditions applicable to them under the liability regime set out in paragraph 4 are limited to the compliance with the point (a) of paragraph 4 [....].

Where the average number of monthly unique visitors of these service providers exceeds 5 million [...], they shall also demonstrate that they have made best efforts to prevent further uploads [...]".
"these service providers", also diejenigen, auf welche die im Absatz davor genannten Kriterien zutreffen.

Anders gesagt: Alle drei Kriterien müssen zutreffen. Bei Slashcam ist das nicht der Fall, also fällt das Forum unter die neuen Regelungen (und hat ohne Upload- und Content-Filter für alle Nutzerbeiträge keine Rechtssicherheit).

Die absehbare Folge ist, dass kleinen privaten Forenbetreibern die Sache zu heiss bzw. zu riskant wird - und Nutzerforen (und andere "user-generated content"-Website) stattdessen in Facebook- und Google-Gruppen migrieren werden.

Tolle Kiste, damit erreicht die EU genau das Gegenteil dessen, was sie beabsichtigt hatte - weil die Verlegerlobby (vor allem vom Axel-Springer-Verlag, der schon das deutsche Leistungsschutzgesetz geschrieben hatte) immer noch denkt, dass auf diese Weise ihr altes Geschäftsmodell zurückkehrt.



Darth Schneider
Beiträge: 19102

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Darth Schneider »

Ich verstehe irgendwie nur noch Bahnhof, gibt es irgendwo eine Übersetzung für Normalsterbliche ?
Das Thema wäre doch durchaus eine SlashCAM Analyse wert...?
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

Darth Schneider hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 18:35 Ich verstehe irgendwie nur noch Bahnhof, gibt es irgendwo eine Übersetzung für Normalsterbliche ?
Das Thema wäre doch durchaus eine SlashCAM Analyse wert...?
Gruss Boris
Hier ganz kurz zu Artikel 13 von Julia Reda, die im EU Paralament sitzt und das von Anfang an mitverfolgt:

-Kommerzielle Webseiten und Apps, wo Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, müssen „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, vorab Lizenzen zu erwerben für alles, was ihre Nutzer*innen möglicherweise posten könnten – also: alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen. Eine unmögliche Aufgabe.

-Zusätzlich müssen alle Dienste außer die allerkleinsten und allerneuesten alles in ihrer Macht stehende tun, um Inhalte von Vornherein zu blockieren, bei denen es sich um unerlaubte Kopien handeln könnte. Sie müssen aktiv nach Kopien von Werken (und Teilen davon) Ausschau halten, die Rechteinhaber bei ihnen hinterlegt haben. Das geht nur mit Uploadfiltern, die naturgemäß sowohl sehr teuer als auch sehr fehleranfällig sind.

-Sollte ein Gericht jemals feststellen, dass ein Dienst nicht genügend Anstrengungen zur Lizensierung oder Filterung unternommen hat, wird dieser für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer*innen direkt haftbar gemacht, als ob die Betreiberfirma sie selbst begangen hätte. Diese Drohung wird dazu führen, dass Dienste bei der Befolgung des Gesetzes sogar überschießen werden, um auf der sicheren Seite zu sein – mit um so mehr Einschränkungen für unsere Redefreiheit.

https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/
slashCAM



cantsin
Beiträge: 14145

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von cantsin »

Wenn man die ganze Direktive liest, sieht man sofort, dass die EU-Politiker mit dem Internet nur drei Kategorien von Websites verbinden: (1) Große Plattformen (Google & Co.), (2) Nichtkommerzielle/Open Source Plattformen (Wikipedia & Co.), (3) Bildungsplattformen (universitäre Intranets etc.).

Denen - plus der klassischen, inhalteproduzierenden Verlags- und Medienwirtschaft - versucht die Direktive gerecht zu werden.

Kleine bzw. "mittelständische" Angebote kann sich die EU nur als Startups vorstellen. (Daher die Regelungen mit 3 Jahren Befristung + unter 5 Millionen Besuchern.)

Sowas wie Slashcam - ein etabliertes, mittelständisches, auf kleinem Niveau kommerzielles "social media"-Angebot - gibt's in deren Welt einfach nicht und droht der Kollateralschaden dieser Novelle zu werden.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Alf_300 »

Ab sofort gibts also das jährliche Slashcam Forum

Slashcam- Forum 2019, 2020, 2021 ....

Dann ist die Plattform immer jünger als 3 Jahre.

;-)))



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von bArtMan »

Das wundert ja auch nicht, denn der Urheber des Erstentwurfes ist der Digital-Kommissar Oettinger. Und der ist Lobbyist und hat vom Internet keinen Plan. Fragt man sich nur, warum die keiner beraten hat. Wahrscheinlich hatte die Berater-Firma kein Interesse an der Wahrheit. Kennt man ja auch aus der IT-Branche. Da laufen meist auch nur JA-Sager als Berater rum.



Wie kann man denn hier ein Video direkt einbinden? Schon abgeschaltet die Funktion ;-)



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

bArtMan hat geschrieben: Fr 01 Mär, 2019 19:55 Wie kann man denn hier ein Video direkt einbinden? Schon abgeschaltet die Funktion ;-)
Einfach den Link zu YouTube posten (ohne URL-Tags), dann wird das Video automatisch eingebetet (ichj habs jetzt bei Deinem gemacht)

Thomas#slashCAM
slashCAM



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von bArtMan »

Danke Tom :-)



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von bArtMan »



Hier eine Aufarbeitung von mir zu dem Thema. Der Anfang ist etwas aus Musikersicht aber auch auf Video-Content übertragbar.

Es wäre sehr nett, wenn ihr mir keine Dislikes reinhaut, nur weil ich beim Green-Screen bisschen gepatzt habe. Hatte mein Tonstudio in 5.1 und die Kameraposition etwas verändert. Deshalb war die Ausleuchtung des green-screen nicht mehr optimal.



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Ich habe mal versucht den Artikel 13 sinngemäß ins Deutsche zu übersetzen. Ist weder eine tolle, noch eine perfekte Übersetzung (ist auch echt ein beschissener Text), aber macht zumindest einigermaßen deutlich was dort drin steht. Auf wen das jetzt tatsächlich Anwendung findet ist nochmal ein anderes Paar Schuhe.

Artikel 13
Verwendung geschützter Inhalte durch Dienstanbieter (Service Provider)


1. Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass ein Anbieter von Online-Diensten, die Inhalte gemeinsam nutzen, eine Handlung der Veröffentlichung oder eines Akts der öffentlichen Nutzung im Sinne dieser Richtlinie tätigt, wenn sie der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken oder anderen geschützten Werken gewährt, die von den Nutzern hochgeladenen werden.

Ein Dienstanbieter muss daher eine Genehmigung von den Rechteinhabern gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2001/29 / EG erhalten, zum Beispiel durch Abschluss einer Lizenzvereinbarung, um der Öffentlichkeit seine Werke zur Verfügung zu stellen, oder öffentlich zu machen.

2. Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass nach Erhalt einer Nutzungsgenehmigung vom Rechteinhaber, auch über eine Lizenzvereinbarung mit einem Dienstanbieter, diese Nutzungsgenehmigung auch Handlungen der Nutzer des Dienstanbieters abdeckt, die unter Artikel 3 der Richtlinie fallenden Dienste vorgenommen werden 2001/29 / EG, wenn sie nicht kommerziell handeln, oder ihre Tätigkeit keine erheblichen Einnahmen erzielt.


3. Wenn ein Dienstanbieter eine Veröffentlichtung tätigt, oder ein Akt der öffentlichen Bereitstellung unter den hier festgelegten Bedingungen der Richtlinie tätigt, soll die Haftungsbeschränkung gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31 / EG keine Anwendung finden, wenn sie den Artikel nicht betreffen. Dies berührt nicht die mögliche Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31 / EG die nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen.

4. Wenn keine Nutzunggenehmigung erteilt wird, haften Dienstanbieter für unerlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke, sofern die Diensteanbieter nicht nachweisen, dass sie:

a) die bestmöglichen Anstrengungen unternommen haben, um eine Nutzunggenehmigung zu erhalten, und

(b) in Übereinstimmung mit den hohen Branchenstandards und der beruflichen Sorgfalt
bestmögliche Anstrengungen unternommen haben, um die Nichtverfügbarkeit bestimmter Werke sicherzustellen, falls die Rechteinhaber den Diensteanbietern mit den nötigen Informationen einer Urheberrechtsverletzung informiert haben und in jedem Fall

c) nach Eingang einer hinreichend begründeten Urheberrechtsverletzung durch den Rechteinhaber, diese von ihren Websites zu entfernen oder den Zugriff auf die betreffenden Werke zu sperren
und die bestmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um zukünftige Uploads entsprechend zu verhindern, in Einklang mit Paragraph (b).

4a. Bei der Feststellung, ob der Dienst seinen Verpflichtungen nach Absatz 4 nachgekommen ist und im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte unter anderem Folgendes berücksichtigt werden:

(a) die Art, die Nutzerstruktur und die Größe der Dienstleistungen sowie die Art der Werke, die von den Benutzern hochgeladen werden;

b) die Verfügbarkeit geeigneter und wirksamer Mittel und deren Kosten für Diensteanbieter.

4aa. Die Mitgliedstaaten geben dies an, wenn neue Online-Diensteanbieter in der Union seit weniger als drei Jahren online und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR im Sinne der Kommissionssmpfehlung 2003/361 / EG haben, dann beschränken sich die für sie nach dem Haftungssystem geltenden Bedingungen in Absatz 4 dargelegen Maßnahmen auf die Einhaltung von Absatz 4 Buchstabe a und von nach Eingang einer hinreichend begründeten Urheberrechtsverletzung rasch tätig werden, oder den Zugriff auf diese Inhalte sperren.

Wenn die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Einzelbesucher dieser Dienstanbieter 5 Millionen übersteigt, berechnet auf der Grundlage des letzten Kalenderjahres, müssen sie auch nachweisen, dass sie sich nach besten Kräften bemüht haben, weitere Uploads der als Urheberrechtsverletzung mitgeteilten Werke zu verhindern, für die die Rechteinhaber relevante und notwendige Informationen zur Verfügung gestellt haben.

5. Die Zusammenarbeit zwischen Dienstanbietern und Rechteinhabern soll nicht zum Ergebnis führen das Nutzer die das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nicht verletzen am hochladen und bereitstellen ihrer Inhalte gehindert werden, auch nicht, wenn es sich um Werke handelt die unter eine Ausnahme, oder Einschränkung fallen.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich die Nutzer in allen Mitgliedstaaten (*) auf folgende bestehende Ausnahmen und Einschränkungen beim Hochladen und Bereitstellen von Inhalten bei Dienstanbietern verlassen können:

(a) Zitate, Kritiken, Rezensionen;

(b) Verwendung zum Zwecke der Karikatur, Parodie oder Imitation.


6. [Der in einer früheren Textfassung enthaltene Absatz 6 wurde gestrichen / zusammengeführt
Absatz 4; Die Nummerierung der Absätze von Artikel 13 wurde zur leichteren Bezugnahme beibehalten.]

7. Die Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels sollen zu keiner allgemeinen Überwachung
verpflichten.

Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass Diensteanbieter, die Online-Inhalte bereitstellen, Rechteinhabern auf Verlangen angemessene Informationen über das Funktionieren ihrer Praktiken geben, hinsichtlich der in Absatz 4 genannten Zusammenarbeit und bei Lizenzvereinbarungen
zwischen Diensteanbietern und Rechteinhabern geschlossene Informationen über die Verwendung von Inhalten die unter die Vereinbarungen fallen.

8. Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass ein Dienstanbieter eine wirksamen und schnellen Mechanismus für Beschwerden von Urheberrechtsverletzungen und Wiedergutmachung einrichten, der den Benutzern des Dienstes zur Verfügung steht, bei Streitigkeiten über die Entfernung oder Sperrung des Zugangs zu den von ihnen hochgeladenen Werken.

Wenn die Rechteinhaber beantragen, den Zugriff auf ihre spezifischen Werke zu entfernen oder zu deaktivieren müssen sie dies austreichend begründen. Beschwerden, die eingereicht werden
müssen ohne unnötige Verzögerung unverzüglich bearbeitet werden, und für den Fall das beschlossen wird den Zugang zu entfernen, oder die Inhalte zu sperren, eine Überprüfung durch den Menschen erfolgen muss.

Die Mitgliedstaaten stellen auch sicher, dass außergerichtliche Rechtsbehelfsmechanismen zur Beilegung von Verfügung stehen. Diese Mechanismen müssen eine unparteiische Streitbeilegung ermöglichen und darf den Nutzer nicht des Rechtsschutzes des nationalen Rechts berauben,
das Recht der Nutzer auf effiziente gerichtliche Rechtsbehelfe. Insbesondere stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Nutzer Zugang zu einem Gericht oder einer anderen zuständigen Justizbehörde haben, um die Durchsetzung des Gerichts zu einer Ausnahme oder Einschränkung der Urheberrechtsregeln zu gewährleisten.

Diese Richtlinie berührt in keiner Weise rechtmäßige Verwendungen wie Verwendungen unter Ausnahmen und im Unionsrecht vorgesehenen Beschränkungen und führen nicht zu einer Identifizierung von Einzelpersonen, oder zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Richtlinie 95/46 / EG Richtlinie 2002/58 / EG und der allgemeinen Datenschutzverordnung.

Anbieter von Online-Inhalten zum Teilen von Inhalten müssen die Nutzer in ihren Geschäftsbedingungen über die Möglichkeit informieren, Werke unter Ausnahmen oder
Beschränkungen des Urheberrechts und verwandter Rechte nutzen zu können, die im Unionsrecht vorgesehen sind.

9. Ab dem [Datum des Inkrafttretens dieser Richtlinie] hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Interessengruppen-Dialoge zu organisieren, um praktikabele Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Dienstanbietern und Rechtsinhabern zu organisieren.
Die Kommission stellt in Abstimmung mit Diensteanbietern für Online-Inhalte, Rechteinhabern,
Nutzerverbände und anderen relevanten Interessengruppen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Interessengruppen-Dialoge, Leitlinien zur Anwendung von Artikel 13, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit gemäß Absatz 4.

Bei der Erörterung der besten Vorgehensweisen, soll unter anderem die Ausgewogenheit der Grundrechte und die Ausnahmen und Einschränkungen des Urheberrechts besondere Berücksichtigung finden. Zum Zwecke dieses Interessengruppen-Dialogs sind den Nutzerverbänden
Zugang zu angemessenen Informationen zur Funktionsweise und Praktiken der Dienstanbieter in Bezug auf Absatz 4 gewährleistet werden.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Nachdem ich mir das meiste der Richtlinie durchgelesen habe, ist für dieses Forum z.B. vor allem Punkt 37 interessant, unter den ihr meiner Meinung nach gar nicht fallt, denn euer Hauptziel weder das bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken noch die Gewinnorientierung.

(37) In den letzten Jahren hat das Funktionieren des Marktes für Online-Inhalte an Komplexität zugenommen. Online-Dienste zum Teilen von Inhalten, die Zugriff auf eine große Anzahl von urheberrechtlich geschützten Inhalten bieten, die von ihren Benutzern hochgeladen wurden, sind die Hauptquellen für den Online-Zugriff. Onlinedienste bieten einen breiteren Zugang zu kulturellen und kreativen Werken und bieten der Kultur- und Kreativwirtschaft große Möglichkeiten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Obwohl sie einen vielfältigen und einfachen Zugriff auf Inhalte ermöglichen, stellen sie jedoch auch Herausforderungen dar, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber hochgeladen werden.

Es besteht Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Frage, ob solche Dienste urheberrechtlich relevante Handlungen enthalten und von den Rechteinhabern Genehmigungen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte eingeholt werden müssen, die nicht die entsprechenden Rechte an den hochgeladenen Inhalten besitzen, unbeschadet der Anwendung der vorgesehenen Ausnahmen und Einschränkungen im Unionsrecht. Diese Ungewissheit wirkt sich auf die Möglichkeiten der Rechteinhaber aus, zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Werke verwendet werden, sowie ihre Möglichkeiten, eine angemessene Vergütung dafür zu erhalten.

Es ist daher wichtig, die Entwicklung des Lizenzmarktes zwischen Rechteinhabern und Anbietern von Online-Inhalten für gemeinsame Nutzung von Inhalten zu fördern. Diese Lizenzvereinbarungen sollten fair sein und ein für beide Seiten angemessenes Gleichgewicht halten. Rechteinhaber sollten eine angemessene Entlohnung für die Verwendung ihrer Werke oder anderer Gegenstände erhalten.

Da die Vertragsfreiheit durch diese Bestimmungen jedoch nicht berührt werden soll, sollten die Rechteinhaber nicht verpflichtet sein, eine Genehmigung zu erteilen oder Lizenzvereinbarungen zu treffen.

(37a) Bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft dienen als Teil ihrer normalen Nutzung dazu, urheberrechtlich geschützten Inhalten oder sonstigen von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalten Zugang zu der Öffentlichkeit zu gewähren. Die Definition eines Dienstes zum Teilen von Online-Inhalten gemäß dieser Richtlinie sollte nur auf Online-Dienste abzielen, die auf dem Markt für Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielen, indem sie mit anderen Online-Inhalt-Diensten wie Online-Audio- und Video-Streaming-Diensten für die gleiche Zielgruppe konkurrieren. Bei den von dieser Richtlinie erfassten Diensten handelt es sich um solche Dienste, deren Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke darin besteht, den Nutzern das Speichern und Freigeben einer großen Anzahl von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu ermöglichen, um daraus direkt oder indirekt einen Gewinn zu erzielen, indem es organisiert und gefördert wird, um ein größeres Publikum anzusprechen, unter anderem durch Kategorisierung und gezielte Werbung. Die Definition umfasst keine Dienste, die einem anderen Hauptzweck dienen, als dem Benutzer das Hochladen und Freigeben einer großen Menge von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu ermöglichen, um aus dieser Aktivität Gewinn zu ziehen. Dazu gehören beispielsweise elektronische Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie 2018/1972 zur Einführung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sowie Anbieter von Business-to-Business-Cloud-Diensten und Cloud-Diensten, die es den Nutzern ermöglichen, Inhalte zur eigenen Verwendung hochzuladen. B. Cyberlocker oder Online-Marktplätze, deren Hauptaktivität der Online-Handel ist und keinen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte gewährt. Anbieter von Dienstleistungen wie Open-Source-Softwareentwicklungs- und -plattformen, gemeinnützige wissenschaftliche oder Bildungseinrichtungen, sowie nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien sind ebenfalls von dieser Definition ausgeschlossen.

Um ein hohes Maß an urheberrechtlichem Schutz zu gewährleisten, sollte das in Artikel 13 vorgesehene Haftungsfreistellungsverfahren nicht auf Dienstleistungserbringer Anwendung finden, deren Hauptzweck darin besteht, Urheberrechtspiraterie zu betreiben oder zu erleichtern.

(37b) Die Beurteilung, ob ein Anbieter von Online-Diensten, die Inhalte gemeinsam nutzen, eine große Anzahl von urheberrechtlich geschützten Inhalten speichert und Zugriff darauf gewährt, muss von Fall zu Fall vorgenommen werden und eine Kombination von Elementen, wie z.B. Zielgruppe des Dienstes und die Anzahl der Dateien mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt, die von den Nutzern der Dienste hochgeladen werden.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

Hi pillepalle,

Wahnsinn, klasse Übersetzung - Danke für Deine Mühe!

37a) und 37b) klingen in der Tat hoffnungsvoll, aber es hängt wohl alles daran, wer im Endeffekt entscheidet, welche Dienste unter Artikel 13 fallen oder nicht und wie das letztendliche Gesetz aussieht.

Gefährlich finde ich das sollte ("..sollte nur auf Online-Dienste abzielen, die auf dem Markt für Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielen..") und welche Instanz beurteilt das am Ende? ("Die Beurteilung, ob ein Anbieter von Online-Diensten, die Inhalte gemeinsam nutzen, eine große Anzahl von urheberrechtlich geschützten Inhalten speichert und Zugriff darauf gewährt, muss von Fall zu Fall vorgenommen werden...")

Ein Forum könnte betroffen sein nach diesem Verständnis, weil ja jeder Beitrag ein urheberrechtlich geschützter Inhalt ist/sein könnte.

Und die Frage ist, wie sich 37a/37b zu 4aa), 38b) und 38bs) verhält.

Thomas
slashCAM
slashCAM



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

@ tom

gern geschehen... mich hat das ab einem gewissen Punkt auch selber interessiert was in dem Gesetzestext tatsächlich drinsteht und worum es eigentlich geht. Wenn man sich wirklich mal die Mühe macht den anzuschauen wird man feststellen, dass an mehrerer Stellen im Text erwähnt wird auf große Plattformbetreiber abzuzielen die Bilder- und Videos hochladen. Nicht auf alles was im Netz veröffentlich wird, wie das manche behaupten. Im Gegenteil wird sogar darauf hingewiesen das die Nutzer die keine illegalen Uploads tätigen, von den Plattformen nicht an ihren legalen Uploads gehindert werden dürfen.

Es geht darum das die großen Dienstanbieter zum einem die Möglichkeit bereit stellen Urheberrechtsverletzungen schnell zu melden und dann auch verpflichtet sind schnell zu handeln. Das wird den großen, wie Youtube, natürlich nicht schmecken und auch für die Nutzer dürfte sich dadurch einiges ändern, denn Youtube wird sicher in Zukunft stärker darauf achten was hochgeladen wird. Wie auch immer sie das dann umsetzen. Ich finde den Ansatz und die TTatsache eine Regelung zu finden nach wie vor nicht so schlecht.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



dienstag_01
Beiträge: 13414

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von dienstag_01 »

Paragraph 37 etc. klingt nach Youtube, nicht nach einem Forum wie Slashcam. Das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken findet hier eher selten statt.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von Alf_300 »

Ich glaub ja, bis das erste Urteil gesprochen wurde, gibts keine Rectssicherheit
und ich erwarte von SlahCasm nicht dass sie ein Forum unter Aufsicht von Anwälten betreiben.
Also sollte der Upload und was sonst nich zweilichtig sein könnte fürs erste deaktiviert werden.



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

pillepalle hat geschrieben: Sa 02 Mär, 2019 15:07 @ tom

gern geschehen... mich hat das ab einem gewissen Punkt auch selber interessiert was in dem Gesetzestext tatsächlich drinsteht und worum es eigentlich geht. Wenn man sich wirklich mal die Mühe macht den anzuschauen wird man feststellen, dass an mehrerer Stellen im Text erwähnt wird auf große Plattformbetreiber abzuzielen die Bilder- und Videos hochladen. Nicht auf alles was im Netz veröffentlich wird, wie das manche behaupten. Im Gegenteil wird sogar darauf hingewiesen das die Nutzer die keine illegalen Uploads tätigen, von den Plattformen nicht an ihren legalen Uploads gehindert werden dürfen.

Es geht darum das die großen Dienstanbieter zum einem die Möglichkeit bereit stellen Urheberrechtsverletzungen schnell zu melden und dann auch verpflichtet sind schnell zu handeln. Das wird den großen, wie Youtube, natürlich nicht schmecken und auch für die Nutzer dürfte sich dadurch einiges ändern, denn Youtube wird sicher in Zukunft stärker darauf achten was hochgeladen wird. Wie auch immer sie das dann umsetzen. Ich finde den Ansatz und die TTatsache eine Regelung zu finden nach wie vor nicht so schlecht.

VG
Hallo Pillepalle,

Ich hab Julia Reda zu 37a/b) gefragt:
"Eine Verständnisfrage: Wird der Geltungsbereich von Artikel 13 (alle Dienste die jünger als 3 Jahre UND weniger als 10 Millionen Euro Umsatz UND weniger als 5 Millionen Unique Monthly Visitors haben) haben, nicht relativiert durch 37a und 37b?"

Ihre Antwort:
"Nur begrenzt, denn Erwägungsgründe wie 37a und 37b sind nicht rechtlich bindend und können nur zur Interpretation des Artikels herangezogen werden, soweit sie diesem nicht widersprechen. In der Praxis werden sie von Gerichten und Mitgliedstaaten leider oft ignoriert."
slashCAM



pillepalle
Beiträge: 8413

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von pillepalle »

Danke für die Info Tom.

Nun, das ist ihre Interpretation der Dinge. Das eine ist der Gesetzestext selbst, das andere auf wen er Anwendung findet. Genau dafür sind die vierzig Anmerkungen die sich niemand genau angeschaut hat, oder wissentlich nicht darauf eingeht. Ich bin kein Jurist aber schon der gesunde Menschenverstand sagt einem doch anhand der verwendeten Zahlen, das wir hier nicht über die Pommesbude an der Ecke reden. Der Paragraph 13 zielt eindeutlig auf die großen Player und möchte ihnen Regeln auferlegen. Wie gesagt, hier im Forum werden wir das eh nicht klären, aber die Diskussion ist , wie so oft, nicht besonders sachlich und teilweise gehen Leute auf die Straße die gar nicht genau wissen wofür, bzw. wogegen.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



tom
Administrator
Administrator
Beiträge: 1485

Re: Abstimmung EU Parlament/Uploadfilter/"Wer das Internet kaputt macht"

Beitrag von tom »

pillepalle hat geschrieben: So 03 Mär, 2019 11:35 Danke für die Info Tom.

Nun, das ist ihre Interpretation der Dinge. Das eine ist der Gesetzestext selbst, das andere auf wen er Anwendung findet. Genau dafür sind die vierzig Anmerkungen die sich niemand genau angeschaut hat, oder wissentlich nicht darauf eingeht. Ich bin kein Jurist aber schon der gesunde Menschenverstand sagt einem doch anhand der verwendeten Zahlen, das wir hier nicht über die Pommesbude an der Ecke reden. Der Paragraph 13 zielt eindeutlig auf die großen Player und möchte ihnen Regeln auferlegen. Wie gesagt, hier im Forum werden wir das eh nicht klären, aber die Diskussion ist , wie so oft, nicht besonders sachlich und teilweise gehen Leute auf die Straße die gar nicht genau wissen wofür, bzw. wogegen.

VG
Na ja, ich sehe schon einige vailde Punkte im Gesetztestext gegen die es sich zu protestieren lohnt.
Meine bisherigen Erfahrungen mit z.B. YouTubes ContentID System lassen mich befürchten, daß die (impliziten) Uploadfilter von Artikel 13 viele valide Inhalte ungerechtfertigt ausfiltern werden. Wie solche grade auch auf Texte (bzw. Textschnippsel) angewendet werden sollrn, ist mir auch schleierhaft.
slashCAM



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Neues SIGMA 50mm F1,2 DG DN | Art Objektiv wiegt 745g
von cantsin - Do 17:19
» Red Komodo 6K + Gimbal, Advanced Ring Grip und viel Zubehör
von Sevenz - Do 16:35
» Mac SSD Speed Messung?
von rush - Do 16:11
» Firmwareupdates für Sony Alpha 1, 7 IV, 7S III, 7R V, 7CR, 7CII, ZV-E1
von klusterdegenerierung - Do 16:08
» Tieraufnahmen mit dem MKE600 + H1 Essential rauschen
von Swat - Do 16:06
» 4 Gründe hartes Licht zu nutzen
von ruessel - Do 15:45
» Blackmagic Camera 8.6 Public Beta
von Frank Glencairn - Do 15:12
» [gelöst] 3.5mm Klinkenstecker Überwurfmutter
von Skeptiker - Do 14:42
» Panasonic S5 - Allgemeine Fragen, Tipps und Tricks, Zeig deine Bilder/Videos usw.
von Darth Schneider - Do 13:49
» -SONY FX- Erfahrungsaustausch
von rush - Do 13:40
» AOC bringt 44.5" OLED-Riesenmonitor mit 98.5% DCI-P3
von MK - Do 12:07
» Adobe führt die neue Funktion "Structure Reference" in Firefly ein
von slashCAM - Do 10:54
» Sondergagen - Wer aufmuckt, wird nicht mehr besetzt
von stip - Do 9:49
» Was schaust Du gerade?
von Frank Glencairn - Do 9:00
» Nikon stellt NIKKOR Z 28-400mm f/4-8 VR Superzoom-Objektiv vor
von rush - Do 8:51
» Exhuma - die Südkoreaner können erfolgreiche Filme drehen
von -paleface- - Do 8:46
» FCPX/Motion, DaVinci/Fusion... Tipps&Tricks
von Frank Glencairn - Do 4:00
» Was hörst Du gerade?
von roki100 - Do 0:22
» Sony A9 III im Praxistest - ein echter Überraschungscoup auch für Filmer
von Mantas - Mi 23:27
» Video Pro X stürzt beim Multi Cam Schnitt ab
von MisterX - Mi 21:47
» Uwe Boll: Wie man Filme produziert ohne pleite zu gehen!
von iasi - Mi 19:53
» Nach 7 Jahren mit der OG BMPCC finde ich das Bild noch immer schön.
von Darth Schneider - Mi 18:58
» Verschachtelte Timeline im richtigen Seitenformat
von Clemens Schiesko - Mi 18:43
» Untertitel in FCPX bei vorhandener Textdatei?
von R S K - Mi 18:34
» Deckenlicht mobil abschatten
von Frank Glencairn - Mi 17:31
» LUTs für Canon R6 Mark II
von TomStg - Mi 12:24
» RED versucht User nach Übernahme durch Nikon zu beruhigen
von dienstag_01 - Mi 11:52
» Entfesseltes Storytelling mit der Video-KI Sora?
von Frank Glencairn - Mi 5:54
» Slashcam 2001 - Das Internet vergisst nichts!
von macaw - Di 21:37
» Dehancer Pro - Filmsimulation auf höchstem Niveau
von Frank Glencairn - Di 18:54
» Wie Dune Teil 2 entstand - DoP Greig Fraser und Hans Zimmer im Interview
von iasi - Di 13:32
» 3 Body Problem - so verfilmt man heute Bücher
von stip - Di 8:30
» Neue Sora Version
von Frank Glencairn - Di 7:54
» IDEENFINDUNG: Wie man spannende Filme entwickelt! mit Vi-Dan Tran (Actiondesigner DUNE)
von berlin123 - Di 6:47
» Kafka Serie
von rabe131 - Mo 23:09