Ich habe den Link zum passenden "Passenger"-Dokument jetzt nicht zur Hand, aber man sollte auch zumindest erwähnen das sowohl Staaten als auch Airlines sich über die "Richtlinien" der IATA stellen können und ihre eigenen Grenzen anders ziehen. Denn einerseits gibt die IATA nur Richtlinien vor - und zum anderen sind nicht alle Airlines in diesem Verbund unterwegs. Das steht auch in diesem Dokument so schwarz auf weiß auf Seite 2 oder 3 für Passagierrichtlinien drin. Hatte das glaube hier auch schonmal verlinkt, finde es jetzt aber tatsächlich nicht auf die Schnelle.
Ich hatte tatsächlich schon den Fall das nur 2 V-Mounts (je zu 88WH) im Handgepäck zugelassen wurden und wir die restlichen auf andere Kollegen aufteilen mussten. Rückflug Korea nach Deutschland... hatte davor die Jahre auch nie Probleme gegeben, aber in einem Jahr ist 'nem Supervisor an der Sicherheitsschleuse das ganze offenbar sauer aufgestoßen und in Rück-Absprache mit der Airline und Flughafensicherheit kamen sie nach 15 Minuten am Ende zu dem Schluss: Max zwei dieser großen Akkus pro Person im Handgepäck - also wurde gesplittet, verteilt und die Sache war erledigt.
Die kleine Powerbank im Rucksack und zusätzliche mini Akkus meines privaten Fotoapparates dagegen interessierten sie überhaupt nicht.
War vielleicht auch einfach nur "Pech" an diesem Tag - aber wenn man vor Ort im Ausland in solch eine Situation kommt bringt Dir diskutieren in der Landessprache i.d.R. herzlich wenig... im schlimmsten Fall verpasst man seinen Flug.
In der Regel gibt es aber wirklich selten Probleme - Kontakte abkleben wie bereits angeführt ist immer gut und zeigt das man die Sache ernst nimmt.
Edit: Hier das entsprechende Dokument - auf der letzten Seite ganz unten bei Anmerkungen:
"Die Bestimmungen von 2.3 und Tabelle 2.3.A können durch Abweichungen der Staaten oder der Luftfahrtunternehmen eingeschränkt werden. Passagiere sollten daher bei dem entsprechenden Luftfahrtunternehmen die aktuellen Bestimmun- gen in Erfahrung bringen. "
https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr ... E-2.3a.pdf