Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 02:18 Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)
VG
Oh Gott, wo haben Sie diesen Blödsinn her?iasi hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 08:38Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 02:18 Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)
VG
Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Insolvenzrecht.
Das ist nun einmal die wirtschaftliche Realität.MaxSchreck hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 12:13Oh Gott, wo haben Sie diesen Blödsinn her?iasi hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 08:38
Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.
Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Ich war in exakt dieser Situation: Auftraggeber ging insolvent. Folge: Insolvenzverwalter schrieb mich an um meine Quote bei der eventuellen Verteilung des Betriebsvermögens nach Liquidation zu ermitteln. Ihrer Ansicht nach wäre ich also nicht Gläubiger, sondern wäre in der Durchgriffshaftung??? ROFL. Dann dürfte niemand mehr Aufträge einer Haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft annehmen.
Das ist rechtlich schlicht falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 16:39Das ist rechtlich schlicht falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht für die Verbindlichkeiten einer Produktionsgesellschaft. Sie sind Gläubiger, keine Schuldner. Sie tragen ein Ausfallrisiko ihrer eigenen Forderung – aber keine Haftung für fremde Schulden.
Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion, deren Buchwert letztlich aus dem Film besteht, der produziert wurde, durch die Verwertung dieses Filmes nicht die Einnahmen generieren kann, die zur Deckung der Forderungen erforderlich sind. Bei der Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung stehen Auftragnehmer zudem nicht gerade oben auf der Liste.
Es ist faktisch so, dass wenn du bei einer Filmproduktion als Auftragsnehmer oder Gagenbezieher tätig bist, u.a. für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden und du wahrscheinlich mit deinen Forderungen leer ausgehen wirst.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 16:39 Im Insolvenzfall (§§ 38 ff. InsO) melden Auftragnehmer ihre Forderungen an und erhalten gegebenenfalls eine Quote. Eine Durchgriffshaftung existiert nur bei besonderen Tatbeständen wie Vorsatz, Existenzvernichtung oder Vermögensvermischung – davon war hier nie die Rede.
Dein Verweis auf „Insolvenzrecht“ ersetzt keine konkrete Rechtsgrundlage, und Dein Beamtenvergleich ist rein rhetorisch, aber juristisch ohne Relevanz.
Kurz:
Nein, Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht.
Sie können Geld verlieren – aber sie haften nicht.
Das ist keine Meinung, sondern geltendes Recht.
Nein. Genau hier verdrehst Du erneut zentrale Begriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Indirekt investieren sie in eine Filmproduktion, wenn sie Zahlungsziele für ihre Forderungen einräumen. Sie haften somit faktisch mit dieser eigenen "Einlage".
Ein erwartbarer Verlust der eigenen Forderung ist kein „Haften für fremde Schulden“.iasi hat geschrieben: ↑ Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion … nicht die Einnahmen generieren kann …
Auch das ist juristisch falsch formuliert.iasi hat geschrieben: ↑ … für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden …
Auch das ist rechtlich unzutreffend:iasi hat geschrieben: ↑ Du kannst dann nur froh sein, dass du – wie auch die Gesellschafter der GmbH – nur mit deinen "Einlagen", also deinen Forderungen indirekt "haftest".
Durch ein Zahlungsziel gewährst du einen Kredit. Das ist nun einmal faktisch so. Dadurch entstehen dann ja auch erst die Forderungen.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27Nein. Genau hier verdrehst Du erneut zentrale Begriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Indirekt investieren sie in eine Filmproduktion, wenn sie Zahlungsziele für ihre Forderungen einräumen. Sie haften somit faktisch mit dieser eigenen "Einlage".
Ein Zahlungsziel ist keine Investition.
Eine Forderung ist keine Einlage.
Ein Forderungsausfall ist keine Haftung.
In der Realität ist es nun einmal so, dass du in Erwartung von Einnahmen deine Leistung zur Verfügung stellst und die finanzielle Gegenleistung für den Zeitraum des Zahlungsziels zurückstellst.
Faktisch bekommt das Finanzamt das Geld, das du in Form des Zahlungsziel-Kredits gewährt hattest.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27Ein erwartbarer Verlust der eigenen Forderung ist kein „Haften für fremde Schulden“.iasi hat geschrieben: ↑ Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion … nicht die Einnahmen generieren kann …
Du beschreibst hier exakt das normale Gläubigerrisiko – nicht Haftung.
Auch das ist juristisch falsch formuliert.iasi hat geschrieben: ↑ … für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden …
Das Finanzamt wird vorrangig befriedigt – daraus folgt aber keinerlei Haftung der übrigen Gläubiger für diese Steuerschulden.
Niemand „haftet“ für das Finanzamt, nur weil er in der Rangfolge weiter unten steht.
freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27
Haftung bedeutet:
Ich muss für eine fremde Schuld mit eigenem Vermögen einstehen.
Davon ist bei Auftragnehmern und Gagenbeziehern nichts gegeben.
Was passiert tatsächlich im Insolvenzfall:
– Auftragnehmer melden ihre Forderung an (§ 38 InsO)
– Es wird eine Quote verteilt
– Der Rest der Forderung fällt aus
Das ist Vermögensverlust.
Keine Haftung.
Keine Einlage.
Kein Investment.
Deine Gewährung eines Zahlungsziels ist praktisch Haftung, Einlage und Investment
Du investierst deine Forderungen, indem du sie als Kredit gewährst.
Faktisch ist es dann eine Investition, denn du erwartest einen finanziellen Vorteil nach Fertigstellung des Filmes und den Verwertungseinnahmen: Die Begleichung deiner Forderungen.
Es ist doch in der Realität nun einmal so, dass du das Zahlungsziel gewährst - was einem Kredit entspricht - um den Auftrag und damit die Bezahlung zu erhalten.
Wenn die Produktionsfirma dann aber pleite geht, bevor du bezahlt wurdest, "haftest" du mit deinen Forderungen für deine Entscheidung, den Auftrag angenommen und das Zahlungsziel akzeptiert zu haben. Du wolltest natürlich mit dem Auftrag Geld verdienen.
Nach der Pleite gehst du dann wahrscheinlich leer aus.
Der Auftragnehmer gewährt im Zahlungszeitraum für die Begleichung seiner Forderungen einen Kredit.
Und in der Realität ist es das Unternehmerrisiko des Auftragnehmers, diese Zahlungsbedingungen akzeptiert und dem Unternehmen eine Quasi-Kredit gewährt zu haben.
Der Auftragnehmer handelt schließlich auch als Unternehmer.
Da helfen in der Realität auch nicht die juristischen Unterscheidungen und Begriffsdefinitionen.
Da ist die GmbH, die einen Film produzieren will. Sie sammelt Kapital zumeist in Form von Krediten ein und schließt mit Auftragnehmern Verträge mit Zahlungszielen nach Rechnungsstellung.
Nun erbringt ein Auftragnehmer während der Produktion eine Leistung.
Die GmbH kommt bei den Sozialkassen in Zahlungsschwierigkeiten und muss Insolvenz anmelden. Geld ist logischwerweise nicht mehr da.
Welche Werte außer dem Grundkapital der GmbH sind sonst vorhanden?
Keine.
Und das war´s dann mit der Erstattung der vertraglich vereinbarten Zahlungen für die erbrachten Leistungen.
Rechtlich sieht es nun einmal so aus, dass du als Auftragnehmer deine Forderungen nicht erfüllt bekommen wirst.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27
Du vermischst:
– Unternehmerrisiko
– Gläubigerrisiko
– Gesellschafterhaftung
– Insolvenzquote
Das sind vier völlig unterschiedliche Rechtsbereiche.
Kurzfassung:
Niemand bestreitet, dass Auftragnehmer Geld verlieren können.
Aber Geld verlieren ist keine Haftung.
Haftung ist ein juristisch klar definierter Begriff – und der trifft hier nicht zu.
Das ist kein semantischer Streit, sondern ein rechtlicher.
Und den entscheidet nicht „wirtschaftliche Realität“, sondern das Gesetz.
Du hast unternehmerisch gehandelt und einen Auftrag mit Zahlungsziel angenommen. Damit bist du dann an den Auftraggeber gebunden, indem du ihm einen Kredit gewährt hast. Für diese unternehmerische Entscheidung "haftest" du mit deinen Forderungen.
Es ist rechtlich nun einmal so, dass das Geld, das du per Zahlungsziel auf dem Konto des Auftraggebers belassen hast, im Falle einer Insolvenz dafür genutzt wird, zunächst vorrangige Gläubiger zu bedienen. Und am Ende bleibt für dich nichts.
Nein. Das ist erneut eine Vermischung völlig unterschiedlicher Rechtsbegriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Durch ein Zahlungsziel gewährst du einen Kredit.
Deine Gewährung eines Zahlungsziels ist praktisch Haftung, Einlage und Investment.
Auch das ist juristisch falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch bekommt das Finanzamt das Geld, das du in Form des Zahlungsziel-Kredits gewährt hattest.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Für diese unternehmerische Entscheidung "haftest" du mit deinen Forderungen.
Doch. Genau diese Unterscheidungen sind die Realität.iasi hat geschrieben: ↑ Da helfen in der Realität auch nicht die juristischen Unterscheidungen und Begriffsdefinitionen.
freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02Nein. Das ist erneut eine Vermischung völlig unterschiedlicher Rechtsbegriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Durch ein Zahlungsziel gewährst du einen Kredit.
Deine Gewährung eines Zahlungsziels ist praktisch Haftung, Einlage und Investment.
Ein Zahlungsziel ist zivilrechtlich eine Stundung der fälligen Forderung.
Es ist kein Darlehensvertrag (§ 488 BGB).
Es ist keine Einlage (§ 13 GmbHG).
Und es ist keine Haftung.
Du beschreibst hier immer wieder dasselbe:
* wirtschaftliches Risiko
* mögliche Nichterfüllung einer Forderung
* wahrscheinlichen Forderungsausfall im Insolvenzfall
Das alles ist Gläubigerrisiko – und nichts anderes.
Du gewährst durch das Zahlungsziel einer Filmproduktionsfirma einen Kredit. Du erbringst eine geldwerte Leistung, während Banken direkt Geld zur Verfügung stellen.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02Auch das ist juristisch falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch bekommt das Finanzamt das Geld, das du in Form des Zahlungsziel-Kredits gewährt hattest.
Das Finanzamt bekommt kein "Dein Geld", sondern es wird aus der Insolvenzmasse nach Rangordnung bedient.
Deine Forderung ist davon unabhängig und wird nicht "umgeleitet".
Du verlierst lediglich einen Teil oder die Gesamtheit Deiner eigenen Forderung.
Diese Forderung entspricht letztlich deinem Geld, das in der Filmproduktion steckt.
Das machst du faktisch, indem du dich für deine Leistungen nicht sofort bezahlen lässt. Mit dem dir zustehenden Geld, werden dann die Schulden anderer zurückbezahlt.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Für diese unternehmerische Entscheidung "haftest" du mit deinen Forderungen.
Du haftest nicht mit Forderungen.
Du kannst Forderungen verlieren.
Haften kann man nur mit Vermögen für fremde Verbindlichkeiten.
Das ist exakt der Punkt, den Du permanent umdeutest.
Haftung = Einstehen für fremde Schuld
Sobald du auf sofortige Bezahlung verzichtest, steckt das dir zustehende Geld in der Firma.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02 Forderungsausfall = eigener Vermögensverlust
Das ist kein Wortklauben, sondern das Fundament des gesamten Insolvenzrechts.
Doch. Genau diese Unterscheidungen sind die Realität.iasi hat geschrieben: ↑ Da helfen in der Realität auch nicht die juristischen Unterscheidungen und Begriffsdefinitionen.
Ohne sie gäbe es kein Insolvenzverfahren, keine Rangfolgen, keine Gläubigerrechte, keine GmbH.
Du kannst wirtschaftlich argumentieren, wie Du willst – rechtlich bleibt es dabei:
Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht.
Sie sind ungesicherte Gläubiger.
Mehr nicht – aber auch nichts weniger.
Dass sie dabei Geld verlieren können, wurde von niemandem bestritten.
Dass sie "haften", bleibt weiterhin falsch.
Dass du als "Muttersprachler" die relativierende Bedeutung von Anführungsstrichen nicht kennst, ist aber bedauerlich.ffm hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:27 iasi bewegt sich von der rechtlichen und ökonomischen Ebene auf eine eher sozialwissenschaftliche zu.
Es wird für ihn als Nicht-Muttersprachler hinsichtlich der Terminologie schwierig, wie man an seinen Beiträgen oft erkennen kann.
Der Begriff "Haftung" ist natürlich falsch.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Die Rechtswirklichkeit ist nun einmal die, dass ein Auftragnehmer durch die Gewährung von Zahlungszielen einen Kredit gewährt.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch investierst du also in die Filmproduktion.
Auch das ist falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Das Geld, das dir zustand, geht dann ans Finanzamt.
Du stehst also mit deinen Außenständen für die Steuerschulden ein.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Du haftest faktisch mit diesem Geld für andere.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Das es diese rechtliche Rangfolge gibt, entsteht dadurch quasi eine Haftung.
Dein Beispiel beschreibt exakt einen klassischen Forderungsausfall durch Insolvenz.iasi hat geschrieben: ↑ Nimm mal eine fiktive Filmproduktion als plakatives Beispiel
Konsequenterweise hätte ich aus deiner Feder "invistierst" erwartet - Stringenz und so...
Jede Vorleistung bei gegenseitigen Verträgen ist ein Kredit.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 15:04Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Die Rechtswirklichkeit ist nun einmal die, dass ein Auftragnehmer durch die Gewährung von Zahlungszielen einen Kredit gewährt.
Die Rechtswirklichkeit ist, dass ein Zahlungsziel eine Stundung einer bestehenden Forderung ist.
Kein Darlehen.
Kein Kreditvertrag.
Keine Einlage.
Keine Haftung.
Du kannst es wirtschaftlich als "Kredit geben" empfinden – rechtlich bleibt es eine gestundete Forderung.
Das ist exakt der Unterschied zwischen Umgangssprache und Rechtsbegriff.
Und doch ist es so, dass du einen finanziellen Ausgleich für deine Vorleistungen nur erhältst, wenn ein Gewinn realisiert werden kann, der diesen Ausgleich ermöglicht.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 15:04Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch investierst du also in die Filmproduktion.
Ein Investment setzt eine Beteiligung am Unternehmen oder am Projekterfolg voraus.
Ein Auftragnehmer hat ausschließlich einen schuldrechtlichen Zahlungsanspruch.
Er partizipiert nicht am Gewinn, sondern nur am vereinbarten Werklohn.
Das ist das Gegenteil eines Investments.
Du gehst durch das Zahlungsziel in Vorleistung und belässt dadurch das dir zustehende Geld im Unternehmen.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 15:04Auch das ist falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Das Geld, das dir zustand, geht dann ans Finanzamt.
Du stehst also mit deinen Außenständen für die Steuerschulden ein.
Das Geld "geht" nicht von Dir an das Finanzamt.
Es entsteht schlicht keine Auszahlung an Dich, weil die Insolvenzmasse vor Dir verbraucht ist.
Das ist ein Forderungsausfall, kein Einstehen für eine fremde Schuld.
Das Geld, das dir aus deinen Vorleistungen zusteht, geht an Gläubiger die in der Rangliste vor dir stehen. Dein Geld wird daher genutzt, um die Schuld anderer zu begleichen.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 15:04 Du hast keinen Euro an das Finanzamt gezahlt.
Du kannst auch keinen Euro zurückfordern.
Das ist exakt der Unterschied zwischen Haftung und Ausfall.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Du haftest faktisch mit diesem Geld für andere.
Du verlierst eine eigene Forderung.
Du begleichst keine fremde Schuld aus eigenem Vermögen.
Damit fehlt genau das, was Haftung juristisch definiert.
Haftung heißt:
=> Ich werde für die Schuld eines anderen in Anspruch genommen.
Indem du in Vorleistung gehst, ergibt sich daraus, dass du aufgrund der Rangordnung mit deinem Geld Schulden begleichst.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 15:04 Hier passiert:
=> Meine eigene Forderung wird nicht erfüllt.
Das sind zwei völlig verschiedene Rechtswirklichkeiten.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Das es diese rechtliche Rangfolge gibt, entsteht dadurch quasi eine Haftung.
Die Rangfolge begründet keine Haftung, sondern nur die Quote.
Alle Gläubiger unterliegen dieser Rangordnung – genau deshalb heißt es Insolvenzordnung.
Niemand haftet deshalb für jemanden.
Man erhält lediglich unterschiedlich hohe Quoten.
Ich kenne Unternehmen, die sich bei ihren Auftragnehmern und Lieferanten monatelang Geld "leihen", indem sie deren Rechnungen nicht begleichen.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 15:04Dein Beispiel beschreibt exakt einen klassischen Forderungsausfall durch Insolvenz.iasi hat geschrieben: ↑ Nimm mal eine fiktive Filmproduktion als plakatives Beispiel
Mehr nicht.
Dass Auftragnehmer durch Zahlungsziele Liquidität zur Verfügung stellen, bestreitet niemand.
Dass sie dabei ihr eigenes Ausfallrisiko tragen, bestreitet niemand.
Aber aus beidem folgt keinerlei Haftung.
Du ersetzt weiterhin Recht durch Metaphern:
Kredit, Einlage, Investment, Haftung.
Das Insolvenzrecht ersetzt diese Metaphern durch klare Kategorien:
Gläubiger
Gesellschafter
Masse
Quote
Ausfall
Und dort bleiben Auftragnehmer ganz eindeutig:
Gläubiger ohne Sicherheiten.
Nicht mehr.
Nicht weniger.
Und vor allem:
Nicht haftend.
Dass du das nicht verstehst, ist mir schon klar.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Jede Vorleistung bei gegenseitigen Verträgen ist ein Kredit.
Auch das ist falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Und doch ist es so, dass du einen finanziellen Ausgleich für deine Vorleistungen nur erhältst, wenn ein Gewinn realisiert werden kann.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Dein Geld wird daher genutzt, um die Schuld anderer zu begleichen.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Gewährst du ein Zahlungsziel, leihst du dem Unternehmen diese 10.000€.
Auch hier wieder:iasi hat geschrieben: ↑ Für den Fall einer Insolvenz begrenzt er seine private Haftung, während alle, die Zahlungsziele gewährt hatten, ihr Geld verlieren.
Völlig unstrittig.iasi hat geschrieben: ↑ Dieser Puffer, der die Zahlungsziele darstellen, ist notwendig, um eine Produktion überhaupt zu ermöglichen.
Es ist eine faktische Kreditgewährung im Sinne von einer Vorleistung - also eine Leistung vor der vertraglich vorgesehenen Gegenleistung.
So sauber trennen können Gesetzestexte übrigens nicht, daher gibt es Musterurteile.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 23:05 Ein Kredit setzt einen Darlehensvertrag oder eine vergleichbare Finanzierungsabrede voraus (§ 488 BGB).
Eine Werkleistung mit Zahlungsziel bleibt ein Werkvertrag mit gestundeter Fälligkeit.
Das ist juristisch sauber getrennt - egal wie sehr Du das wirtschaftlich "Kredit" nennen möchtest.
Der Zahlungsanspruch ist nichts wert, wenn der Auftragnehmer keine Einnahmen erzielt. "Gewinn" war hier der falsche Begriff, den ich genutzt hatte - es musste "Einnahmen" heißen. Jedoch müssen die Einnahmen die Zahlungsansprüche auch vollständig decken, wenn nicht jemand leer ausgehen soll. Somit sollte die Gewinnschwelle zumindest annähernd erreicht werden - das Grundkapital mit berücksichtigt.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 23:05Auch das ist falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Und doch ist es so, dass du einen finanziellen Ausgleich für deine Vorleistungen nur erhältst, wenn ein Gewinn realisiert werden kann.
Ein Auftragnehmer hängt nicht am Gewinn, sondern am Zahlungsanspruch aus Vertrag.
Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob der Produzent Gewinn macht, Verlust macht oder Förderungen erhält. => Das ist genau der Unterschied zwischen Unternehmer und Investor.
Dadurch, dass andere Forderungen zuerst bedient werden, falls überhaupt eine Insolvenzmasse vorhanden ist, gehen deine ausstehenden Gegenleistungen in die Taschen anderer.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 23:05 Ein Arbeitnehmer bekommt seinen Lohn auch bei Verlusten des Unternehmens - solange kein Insolvenzverfahren läuft. Dass Insolvenz den Zahlungsfluss unterbricht, ändert nicht die Rechtsnatur des Anspruchs.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Dein Geld wird daher genutzt, um die Schuld anderer zu begleichen.
Es wird kein "Dein Geld" genutzt, sondern es wird ausschließlich Insolvenzmasse verteilt.
Du hattest zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf dieses Geld und es war zu keinem Zeitpunkt Dein Vermögen.
Du verlierst eine Forderung.
Du verlierst kein bereits vorhandenes Eigentum.
=> Genau deshalb ist es keine Haftung.
Und genau dies ist dann ein Kredit. Du gehst in Vorleistung.
Ob du nun 10.000€ dem Unternehmen geliehen hast oder die 10.000€ Auftragsvolumen gestundet hast, macht bei einer Insolvenz dann keinen Unterschied: Die 10.000€ sind weg.
Und nochmal: Es ist dein Geld, das du nicht erhältst.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 23:05Auch hier wieder:iasi hat geschrieben: ↑ Für den Fall einer Insolvenz begrenzt er seine private Haftung, während alle, die Zahlungsziele gewährt hatten, ihr Geld verlieren.
Sie verlieren keine Einlage und sie verlieren keinen Kredit.
=> Sie verlieren eine ungesicherte Forderung.
Faktisch überlassen sie dem Unternehmen Geld auf Zeit. Sie gehen in Vorleistung, da sie nicht sofort die Gegenleistung erhalten.
Du verbeisst dich zu sehr in den Begrifflichkeiten.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 23:05Völlig unstrittig.iasi hat geschrieben: ↑ Dieser Puffer, der die Zahlungsziele darstellen, ist notwendig, um eine Produktion überhaupt zu ermöglichen.
Aber Notwendigkeit ersetzt keine rechtliche Einordnung.
Fassen wir zusammen - und das ist der Kernpunkt, den Du weiterhin umgehst:
Du beschreibst korrekt
* das wirtschaftliche Risiko
* die Liquiditätswirkung von Zahlungszielen
* den typischen Forderungsausfall in Insolvenzen
Du beschreibst NICHT korrekt:
* Haftung
* Einlage
* Kredit im rechtlichen Sinn
* Investment
Das Insolvenzrecht arbeitet nicht mit Metaphern, sondern mit Anspruch, Masse, Quote und Ausfall.
Und dort bleibt der Auftragnehmer: Ungesicherter Gläubiger; nicht mehr und nicht weniger.
Und weiterhin: Nicht haftend.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Es ist eine faktische Kreditgewährung im Sinne von einer Vorleistung.
Doch.iasi hat geschrieben: ↑ So sauber trennen können Gesetzestexte übrigens nicht, daher gibt es Musterurteile.
Doch.iasi hat geschrieben: ↑ Der Zahlungsanspruch ist nichts wert, wenn der Auftragnehmer keine Einnahmen erzielt.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Dadurch, dass andere Forderungen zuerst bedient werden, gehen deine ausstehenden Gegenleistungen in die Taschen anderer.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Deine 10.000€ dienen der Deckung höherrangiger Forderungen.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Und genau dies ist dann ein Kredit.
Doch.iasi hat geschrieben: ↑ Ob du nun 10.000€ geliehen hast oder 10.000€ gestundet hast, macht keinen Unterschied.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Und nochmal: Es ist dein Geld, das du nicht erhältst.
Du lieferst eine Leistung.iasi hat geschrieben: ↑ Was machst du denn als deren Auftragnehmer anderes, als diesem Unternehmen Geld zu leihen.
Diese Definition existiert weder im Zivilrecht, noch im Insolvenzrecht, noch in der Rechtsprechung.iasi hat geschrieben: ↑ Jede Vorleistung bei gegenseitigen Verträgen ist ein Kredit.
Verbraucherwissen.
Der iasi ist immerhin in der Lage mehr als das vermeindliche Alltagswissen eine jott von sich zu geben.
Und wenn wir euren Verbraucherspielplatz mal verlassen haben, werden wir auch die Realitäten der Geschäftswelt erkennen. :)Die gesetzliche Zahlungsfrist nach § 286 BGB beträgt 30 Tage nach Rechnungseingang
. Ist die Rechnung sofort fällig, gerät der Schuldner spätestens nach Ablauf dieser 30 Tage automatisch in Zahlungsverzug, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Abweichende Fristen können durch eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden
Eine Vorleistung ist ein Kredit, auch wenn du den Begriff auf Darlehnskredite zu verengen versuchst.
Als Musterprozess (auch Musterverfahren oder Musterklage) bezeichnet man in Deutschland ein als klärenden Einzelprozess für eine Vielzahl möglicher Prozesse geführtes Gerichtsverfahren.freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50 Ein Kredit ist ein Rechtsverhältnis mit Rückzahlungsverpflichtung aus Kapitalüberlassung.
Hier wird kein Kapital überlassen, sondern eine Werkleistung erbracht.
Das ist kein Kredit - weder rechtlich noch wirtschaftlich, sondern ein Leistungsaustausch mit zeitversetzter Gegenleistung.
Doch.iasi hat geschrieben: ↑ So sauber trennen können Gesetzestexte übrigens nicht, daher gibt es Musterurteile.
Genau das tun Gesetzestexte - und Urteile wenden sie nur auf Einzelfälle an.
Es gibt kein einziges Urteil, das aus einer Werkleistung mit Zahlungsziel einen Darlehensvertrag macht.
=> Wenn Du so ein Urteil kennst: Zitiere es bitte konkret und verlinke es hier.
Auch wenn du hier wieder auf die rechtliche Sichtweise beschränkst.freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50Doch.iasi hat geschrieben: ↑ Der Zahlungsanspruch ist nichts wert, wenn der Auftragnehmer keine Einnahmen erzielt.
Der Anspruch ist rechtlich vollwertig, unabhängig davon, ob er wirtschaftlich realisiert werden kann.
"Wertlos wegen Insolvenz" ist eine wirtschaftliche Folge, aber keine rechtliche Umqualifikation des Anspruchs.
Deine Forderung ist nichts mehr wert, denn aus der Insolvenzmasse werden andere vor dir in der Rangfolge, aber nicht du bedient.
Nochmal:freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50 Das ist exakt der juristische Unterschied zwischen:
* Zahlung für fremde Schuld
* Nichtzahlung der eigenen Forderung
Du beschreibst weiterhin Forderungsausfall - nicht Haftung.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Deine 10.000€ dienen der Deckung höherrangiger Forderungen.
Diese 10.000€ waren nie Dein Vermögen.
Auch hier nochmal:freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50 Es gibt keinen Geldfluss von Dir zu anderen Gläubigern.
Es gibt nur eine nicht erfüllte Forderung.
=> Das ist exakt der rechtliche Kern des Insolvenzverfahrens.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Und genau dies ist dann ein Kredit.
Ein Kredit setzt immer eine überlassene Geldsumme voraus.
freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50 Du hast kein Geld überlassen.
Du hast gearbeitet.
=> Das ist kein Kredit - auch dann nicht, wenn Du es so nennen möchtest.
Doch.iasi hat geschrieben: ↑ Ob du nun 10.000€ geliehen hast oder 10.000€ gestundet hast, macht keinen Unterschied.
Es macht den kompletten rechtlichen Unterschied:
* Beim Darlehen entsteht eine Rückzahlungsverbindlichkeit aus Kapitalüberlassung.
* Beim Werkvertrag entsteht eine Zahlungspflicht aus Leistungsaustausch.
Das sind zwei grundverschiedene Schuldverhältnisse.
Es besteht in beiden Fällen eine vertragliche Zahlungsverbindlichkeit.
Bei einem Werkvertrag entsteht üblicherweise eine Gegenleistung in Form eines Geldbetrages.
Im Vertrag, den du mit dem Auftraggeber abschließt, wird ein Geldbetrag und dessen Fälligkeit vereinbart. Im Falle einer sofortigen Fälligkeit bekommst du nach Erfüllung des Auftrags dein Geld sofort. Bei einem Zahlungsziel überlässt du dieses Geld dem Auftraggeber für einen vereinbarten Zeitraum = Kapitalüberlassung.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Und nochmal: Es ist dein Geld, das du nicht erhältst.
Es ist Deine Forderung, die nicht erfüllt wird.
Dein Geld war es erst nach Zahlung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen.freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50 Genau deshalb gibt es überhaupt Insolvenzquoten.
Du lieferst eine Leistung.iasi hat geschrieben: ↑ Was machst du denn als deren Auftragnehmer anderes, als diesem Unternehmen Geld zu leihen.
Du verleihst kein Geld.
=> Diese Gleichsetzung ist schlicht falsch.
Diese Definition existiert weder im Zivilrecht, noch im Insolvenzrecht, noch in der Rechtsprechung.iasi hat geschrieben: ↑ Jede Vorleistung bei gegenseitigen Verträgen ist ein Kredit.
Das ist Deine private Umdeutung - mehr nicht.
Faktisch ist es nun einmal so, dass wenn du einem Auftraggeber ein Zahlungsziel von angenommen 3 Monaten gewährst, du mit deiner offenen Forderung dem Auftraggeber u.a. ermöglichst, andere Verbindlichkeiten zu bedienen. Und im Falle einer Insolvenz siehst du kein Geld mehr, während z.B. die Steuerschulden des Auftraggebers bezahlt werden. Der Auftraggeber hat z.B. noch 20.000€ auf seinem Konto, da du keine sofortige Bezahlung deiner 10.000€-Rechnung verlangt hast. Dann kommt plötzlich das Finanzamt mit Steuernachforderungen über 30.000€.freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 01:50
Dein Kernfehler bleibt unverändert:
Du beschreibst wirtschaftliche Liquiditätswirkungen und erklärst sie zu Haftung, Kredit und Investment um.
Rechtlich bleibt es jedoch dabei:
* Auftragnehmer = ungesicherter Gläubiger
* Zahlungsziel = gestundete Forderung
* Insolvenz = Ausfallrisiko
* Keine Haftung
* Kein Kredit
* Kein Investment
Dass man dabei Geld verlieren kann, bestreitet niemand.
Dass man deshalb "haftet", bleibt weiterhin schlicht falsch.


