Im Leben nicht! Nicht einen einzigen Frame kriegt ihr! Und ich hoffe, dass euch auch sonst niemand ins Netz geht!Ferner trifft die TU mit dem Zulieferer bei der Sendeanmeldung eine Vereinbarung, nach der der Zugangsberechtigte der TU das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und an Dritte frei übertragbar, überträgt. Das Recht zur Verbreitung umfasst dabei auch das Recht zur Überarbeitung oder anderer Umgestaltung.
Die TU lässt sich insbesondere das Recht einräumen, die vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Veröffentlichungen in Medien aller Art, insbesondere in Print-, Non-Print- oder digitalen Medien zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Die TU verpflichtet sich, dieses Recht ausschließlich in Zusammenhang mit nrwision wahrzunehmen.
Ja, da kommt es immer noch drauf an, von WEM? Und vor allem, wie qualifiziert diese Meinung ist.zu jedem Werk ein konstruktives Feedback mit inhaltlichen und redaktionellen Verbesserungsvorschlägen
Ich kann kostenlos veröffentlichen und muß dafür zwangsläufig die Rechte für bestimmte Nutzungsarten zur Verfügung stellen.a) Es gelten die rundfunkrechtlichen Bestimmungen des LMG NRW sowie die allgemeinen Gesetze. Auf folgende rechtliche Voraussetzungen wird hiermit besonders hingewiesen:
Bürgermedien dürfen nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein....
Ich seh's genau wie joey23.joey23 hat geschrieben:Im Leben nicht! Nicht einen einzigen Frame kriegt ihr! Und ich hoffe, dass euch auch sonst niemand ins Netz geht!Ferner trifft die TU mit dem Zulieferer bei der Sendeanmeldung eine Vereinbarung, nach der der Zugangsberechtigte der TU das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und an Dritte frei übertragbar, überträgt. Das Recht zur Verbreitung umfasst dabei auch das Recht zur Überarbeitung oder anderer Umgestaltung.
Die TU lässt sich insbesondere das Recht einräumen, die vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Veröffentlichungen in Medien aller Art, insbesondere in Print-, Non-Print- oder digitalen Medien zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Die TU verpflichtet sich, dieses Recht ausschließlich in Zusammenhang mit nrwision wahrzunehmen.
Alikali hat geschrieben:Das ist schon mal das erste, was man lernen kann und sollte:
Alle Rechte an euch Flachpfeifen übertragen für gar nichts?
MUAAAHAAAHAAAHAAA....
Auch schön:Ja, da kommt es immer noch drauf an, von WEM? Und vor allem, wie qualifiziert diese Meinung ist.zu jedem Werk ein konstruktives Feedback mit inhaltlichen und redaktionellen Verbesserungsvorschlägen
Wenn ihr qualifiziert seid,
- dann produziert doch selber
oder
- kauft dem Einsender die Rechte regulär ab
Zu teuer? Dann möge der gerechte Shitstorm euch mit voller Wucht um die Ohren fliegen.
@alle: Finger weg.
thos-berlin hat geschrieben:Mal gaaaaanz langsam. Es steht doch nirgends etwas von exklusiver Abtretung. Das Angebot muß doch niemand annehmen. Im Wesentlichen ist das das Prinzip "offener Kanal", oder irre ich da ? Sicher nicht, da auf der Homepage genau das beschrieben wird: Bürgerfunk ohne wirtschaftliche Interessen.
Ich kann kostenlos veröffentlichen und muß dafür zwangsläufig die Rechte für bestimmte Nutzungsarten zur Verfügung stellen.a) Es gelten die rundfunkrechtlichen Bestimmungen des LMG NRW sowie die allgemeinen Gesetze. Auf folgende rechtliche Voraussetzungen wird hiermit besonders hingewiesen:
Bürgermedien dürfen nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein....
Ohne Aufführungsrechte keine Ausstrahlung, ohne zeitliche Unbeschränktheit keine Wiederholungen und ohne die Erlaubnis für der Bearbeitung keine Trailer im restlichen Programm. Außerdem gibt es zwischen offnen Kanälen einen Programm austausch. Wahrscheinlich nimmt daran auch dieser Ausbildungssender teil (oder hat es vor).
Hier wird - glaube ich - an einer falschen Stelle gejammert. Ich produziere seit Jahren bei ALEX-(dem offenen Kanal) Berlin. Die Produktionsbedingungen sind ähnlich und ich habe mich bisher nicht über das Ohr gehauen gefühlt.
Wer aus kommerziellen Günden produziert und veröffentlicht, ist hier aber sicher an der falschen Stelle.
Na klar, eine Weitergabe ist es doch auch, wenn der Ausbildungskanal den Beitrag an einen anderen Bürgerkanal weitergibt. Eine Weitergabe in digitaler Form ist sowohl die Weitergabe an diese Dritte, als auch die Veröffentlichung über eine andere als die eigene Webseite z.B. Vimeo oder Youtube.trotzdem! die schreiben ausdrücklich dass sie sich ein WEITERGEBEN vorbehalten. das ist der feine unterschied warum sich die meisten hier zurecht ärgern