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Rechtliches Forum



Interview - rechtliches



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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kili
Beiträge: 493

Interview - rechtliches

Beitrag von kili »

Hallo,

wie siehts rechtlich aus bei interviews:
- der interviewte muss natürlich einer veröffentlichung zustimmen.
--> muss er explizit der form der veröffentlichung zustimmen? Internet/TV/...

hat der interviewte ein RECHT darauf, zu erfahren, für was das interview genau bestimmt ist (projekt)? bei footage-aufnahmen is das ja so einfach nicht.
aber selbst wenn der zweck klar ist, ist ja nicht immer günstig, gleich zu sagen "unser bericht geht darüber, wie schlecht ihr automodell ist" oder so...
in manchen fällen würde eine vorherige erläuterung, worum es geht, auch viel emotion nehmen, als wenn man den interviewten direkt konfrontiert...

- angenommen, das interview wird für eine tv-redaktion von einem freiberufler gedreht. muss der freiberufler sagen, dass er für die tv-redaktion arbeitet, oder kann er seinen namen nennen und gut is?

die meisten fragen dürftne leicht sein... ich frage nur nochmal extra nach, falls sich weitere aspekte ergeben

kennt jemand links dazu, die das ganze etwas genauer behandeln?

viele grüße!



wenzel chris

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von wenzel chris »

ich habe schon mit mehreren sendern gedreht...
zb : rtl kümmert sich einen feuchten...um verträge....
sat1, pro7 macht mit allen beteiligten einen "model"-vertrag....
im prinzip den gleichen, den die fotografen verwenden...am besten, du schreibst so wenig wie möglich konkretes rein..
wenn jemand solchen vertrag unterschrieben hat kannst du als fotograf, kameramann oder produzent damit machen was du willst...
solltest du einen solchen vertrag nicht haben, müsstest du rein rechtlich bild verpixeln und keinen o-ton, sondern "nachgesprochen aus dem gedächtnisprotokoll"


weiter: solltest du deinen beitrag an den sender verkaufen mach einen vertrag in dem der sender dir bestätigt, für welchen beitrag und welches datum..mach dann vertraglich fest dieses nur für datum und nur für diese sendung...sonst verkauft der sender dein material weiter und du schaust durch die finger



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

wenzel chris hat geschrieben: solltest du einen solchen vertrag nicht haben, müsstest du rein rechtlich bild verpixeln und keinen o-ton, sondern "nachgesprochen aus dem gedächtnisprotokoll"
Wie kommt man denn immer auf solche irritierenden Rechtsansichten. Es kommt doch immer darauf an, wer der_die Interviewte ist (Person des Öffentlichen Lebens usw.) und ob es dem Anschein nach nachvollziehbar ist, für wen oder was das Interview ist. Oder glaubt ihr ernsthaft, dass Personen, die auf der Straße zu bestimmten tagesaktuellen Themen angesprochen werden, hinterher einen Modelvertrag unterschreiben sollen?

Nicht dass ihr mich falsch versteht: Es ist schon gut was du schreibst. Verträge welche so unkonkret wie möglich sind (Veröffentlichung in TV/Internet usw.) sind eine gute Glaubhaftmachung aber zwangsläufig notwendig sind sie nicht. Aber wenn man z.B. zu Beginn des Interviews in das Gespräch einfließen lässt für wen und was das ist, ist die Person in Kenntnis gesetzt. Solange sie nicht widerspricht ist alles in Butter. PRoblematisch ist es natürlich, ob die Person davon ausgehen konnte, dass wenn es für TV ist, dass es dann auch im Internet läuft usw.



kili
Beiträge: 493

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von kili »

woanders las ich, dass es einfach klar sein muss, dass veröffentlicht wird.
fertig aus. oder kennt ihr differenziertere angaben?



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Alf_300 »

Irgedwie hab ich den Verdacht das nur novh Qwereinsteiger am Werk sind, oder dass denen die IMM lernen nicht das Wesentliche beigebracht wird.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Das liegt in der Natur der Sache. Für Nachweise kann es aber ganz gut sein, manchmal etwas schriftliches in petto zu haben. Kommt drauf an, was man für Interviews führt und wie kontrovers die werden können.



rainermann
Beiträge: 1722

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von rainermann »

An der Filmaka hatten wir von einem bekannten Doku-Regisseur folgenden Tip bekommen: bei Leuten auf der Straße kurz Mama, Papa oder Freunde grüßen lassen. Schon hat man einen Nachweis und damit Einverständnis, daß es dem Interviewten bekannt war, daß das Material gesendet bzw. veröffentlicht wird.
Rechtliches zu beachten ist wichtig. Aber man sollte es auch nicht übertreiben. Macht lieber gute Filme und zieht Euer Ding durch.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Richtig. In der Regel beginnt man das Interview auch mit den Worten Karl-Heinz Müller für Pro7, darf ich sie mal kurz Fragen ... bla bla finden sie es auch zu heiß in Deutschland? bla bla sülz. Damit ist klar, dass es für das Fernsehen ist. Vielleicht fragt man den Interviewten zwischendurch oder am Ende, ob es noch etwas gibt, dass er dem_der Fernsehzuschauer_in oder den Leuten im Internet sagen möchte. Ich habe mit so etwas viel bessere Erfahrungen gemacht, als mit Verträgen. Das werden die Leute immer mißtrauisch. Je länger sie sind, um so blöder wirds. Diese haben dann das dringende Bedürfnis, dass ihrem Anwalt vorzulegen.



kili
Beiträge: 493

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von kili »

das ist ne gute idee.
ich habe gelernt, beim straßen-interview (also vox pop) bloß nich vorher viel rumzuquatschen "hallo, wir sind von x und drehen für y und blablabla"...

einfach "hallo, was halten sie von x" und danach dann die rechte klären.
sonst unspontan und laaaangweilig.

viele grüße.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Ja stimmt schon. Ich erinnere mich, auch mal sowas gelernt zu haben. ;)

Zum Glück muss ich keine Straßeninterviews machen. Ich hasse das wie die Pest! Man muss 100 Leute fragen, was sie gerade vom Sommer, Pabst oder Rammstein halten. Immer die gleiche filmische Einstellung und wenn überhaupt, wird hinterher ein Satz daraus genommen. Gähn!



wenzel chris

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von wenzel chris »

Kameramensch hat geschrieben:
wenzel chris hat geschrieben: solltest du einen solchen vertrag nicht haben, müsstest du rein rechtlich bild verpixeln und keinen o-ton, sondern "nachgesprochen aus dem gedächtnisprotokoll"
Wie kommt man denn immer auf solche irritierenden Rechtsansichten. Es kommt doch immer darauf an, wer der_die Interviewte ist (Person des Öffentlichen Lebens usw.) und ob es dem Anschein nach nachvollziehbar ist, für wen oder was das Interview ist. Oder glaubt ihr ernsthaft, dass Personen, die auf der Straße zu bestimmten tagesaktuellen Themen angesprochen werden, hinterher einen Modelvertrag unterschreiben sollen?

Nicht dass ihr mich falsch versteht: Es ist schon gut was du schreibst. Verträge welche so unkonkret wie möglich sind (Veröffentlichung in TV/Internet usw.) sind eine gute Glaubhaftmachung aber zwangsläufig notwendig sind sie nicht. Aber wenn man z.B. zu Beginn des Interviews in das Gespräch einfließen lässt für wen und was das ist, ist die Person in Kenntnis gesetzt. Solange sie nicht widerspricht ist alles in Butter. PRoblematisch ist es natürlich, ob die Person davon ausgehen konnte, dass wenn es für TV ist, dass es dann auch im Internet läuft usw.
zwischen interview und interview ist auch ein grosser schritt...
wenn du einen nach seiner meinung zum wetter fragst und es offensichtlich ist, dass er in das mikrofon einer kamera spricht braucht man eigentlich gar nichts...
wenn das interview aber versteckt geführt wird oder im lauf eines interviews der gefragte merkt, dass seine antworten zu konkret werden und er dann sagt er möchte nicht mehr, dann musst verpixeln...
als versteckt gefilmt könnte auch zum tragen kommen (weil eben die frage hier im board) wenn mit so einer kleinen spielzeugkamera gefilmt wird, wo leute vermuten würden, dass die aufnahme ein privat- oder schülerprojekt, und dann kommt es im tv...
um sicher zu gehen (auch bei fotos) besser immer so einen modelvertrag bereithalten



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Ja, ich gebe dir bei dem von dir erwähnten Interviewstil grundsätzlich Recht. Also versteckt. Die Frage ist bloß, ob man hinterher einen Modelvertrag mit dem versteckt interviewten abschließen will. ;) Und die Frage ist auch, ob es dann immer noch ein Interview in dem Sinne ist, wie es hier verstanden wird.

Vielleicht sollte sich der Threadersteller nochmal äußern, um welche Art von Interview es sich handelt.



kili
Beiträge: 493

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von kili »

hallo,
aufzeichnung ohne genehmigung geht ja nich.
also is verstecktes interview gleich unmöglich.

es geht darum: wenn man irgendwelche gerüchte gehört hat, die sich nach kurzer recherche bestäötigen... kann ich dann hingehen und sagen "wir würden sie gerne einfach so mal interviewn - bitte sagen sie im vornherein, ob das ok ist für veröffentlichung" und dann dabei auf das thema kommen... oder muss man sagen "wir haben gehört, dass... dafür wollen wir..."



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Erstmal vorneweg. Um welche Personen gruppe geht es denn hier? B,C und D Promis? Dann ists meistens ungefährlich. Aber vielleicht nur grundsätzlich.

Jede_r hat ein Recht am eigenen Bild. Bums. Kunsturhebergesetz (§23) schützt vor Veröffentlichung der eigenen Bilder. Dies kannst du nur umgehen, wenn du die Zustimmung der Person bekommst. Und dann kommt es, wie oben beschrieben, darauf an, ob der Person objektiv zugerechnet werden kann, dass du veröffentlichst.

Aufnahme mit dem Iphone: Ganz sicher Nein.
SD909: Vielleicht
GH2: Vielleicht
DVX 100: Meiner Meinung ja.

Dann kommt es darauf an, ob die Person weiß, dass du z.B. journalistisch tätig bist. Wenn ja, kann sie auch davon ausgehen, dass du es veröffentlichen wirst.

Fragst du vorher das Interview schriftlich (nachweislich) an (z.B.Fax) sieht es ganz gut für dich aus.

Usw. Usw.

Das sind echt viele Sacxhen die man da beachten muss. Ich kann nur immer wieder empfehlen, mit solchen Sachen zum Anwalt zu gehen. Und zwar zu einem, der_die sich halbwegs damit auskennt und nicht(!) zum Scheidungsrechtler von nebenan. Wenn man den nicht hat bzw. nicht leisten kann, mus man es halt auf sich zukommen lassen. Aber vorsicht, die Streitwerte und damit die Gerichtsgebühren können hier ganz schnell mehrere 1000 Euro betragen, wovon sich dann die Gerichtsgebühren ableiten. Deshalb die Tricks von hier benutzen (Omi grüßen lassen oder sagen, wir kommen von da und da.) und gut ist.



kili
Beiträge: 493

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von kili »

Kameramensch hat geschrieben:Erstmal vorneweg. Um welche Personen gruppe geht es denn hier? B,C und D Promis? Dann ists meistens ungefährlich. Aber vielleicht nur grundsätzlich.
Aufnahme mit dem Iphone: Ganz sicher Nein.
SD909: Vielleicht
GH2: Vielleicht
DVX 100: Meiner Meinung ja.
irgendwie befriedigt mich das noch nich ganz....



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Was hast du denn für eine Kamera? Wobei es natürlich auf den Gesamteindruck ankommt und nicht auf die Größe des *** ... äh Kamera.



kili
Beiträge: 493

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von kili »

naja, um es kurz zu sagen:
es geht darum, dass mir die person ein interview gibt, das in einem beitrag gebracht wird, der der person womöglich missfällt.

ein auf fakten basierender negativ-beitrag (aufdeckung, konfrontativ) ist ja nicht verboten. die frage ist nur, ob ich dem gleich komplett offerieren muss, worum es im beitrag geht (z. B. wenn sich der beitrag auch nach den aussagen des interviewten richtet ist das schwer im vorraus zu sagen).

oft ist es ja sinnvoll, mit interviews zu beginnen...

ich denke, wenn ich hingehe und sag: "hallo, ich möchte ein interview machen und das später veröffentlichen. ist das ok für sie?" müsste das doch reichen, nicht?



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Kameramensch »

Aha, verstehe.

Das Interview beginnt mit: Ich wollte sie mal über ihren Hundesalon befragen. Welche Spülung nehmen Hunde? rabarber rabarber.

Und die dritte Frage ist dann: Stimmt es, dass sie früher Hundekopffeger im Hundeschlachthaus waren?

Ach Gott. Bei solchen Sachen immer schön vorsichtig sein. Da kann die Frage schon eine üble Nachrede sein (oder war es eine Verleumdung? Ach das ist alles schon ein paar Semester her). Hauptsache ihr habt gut recherchiert. Bloß weil zwei Leute etwas sagen, könnt ihr euch nicht straffrei daruf berufen. Ich kann bloß nochmal zu einem Anwalt raten. Gerade wenn es um so etwas geht. Hier in Berlin gibts auf den Bürgerämtern alle zwei Wochen ne kostenlose Rechtsberatung zu wechselnden Rechtsgebieten. Strafrecht ist auf jeden Fall euer Gebiet. Unterschätzt das nicht.

Und im Medienrecht bin ich nicht firm, dass ich auch nur Ansatzweise sagen könnte, ob eine Kamera in Zeiten von Youtube nicht automatisch die Einwilligung bedeutet, wenn die Person brav antwortet. Nur mal so als Beispiel, man sieht bei Fernsehanstalten doch immer wieder Interviews, in denen die Personen nach der Hälfte abbrechen, weil ihnen die Fragen nicht gefallen. Das wird ja meist trotzdem ausgestrahlt. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass die Leute eine Auseinandersetzung mit den meist großen Rechtsabteilungen von RTL und Co. (meist zu Unrecht) scheuen.

Also: Anwalt! Anwalt! Anwalt!

PS: Sagt mal, ihr wollt doch nicht etwa mich interviewen oder? Ich habe nächste Woche nämlich einen Interviewanfrage zu diesem Thema:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/studi ... 16470.html
Wehe!



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Alf_300 »

@Kili
Du willst also sagen dass Du ein Interview unter falschen Voraussetzungen machen wilst und vielleicht hinterher den Beitrag sio hinschneidest dass er passt, so wie das in der Medienbranche Gang und Gäbe ist ?



handiro
Beiträge: 3259

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von handiro »

Diese Art Übertölpelung ist NUR in Fällen von "öffentlichem Interesse" Presserechtlich machbar.

Dabei ist die Definition von "öffentlichem Interesse" zum Teil dehnbar, zum Teil schon durch hunderte Gerichtsurteile festgezurrt.

Wenn jetzt dieses "öffentliche Interesse" noch gar nicht existiert sondern durch die "Berichterstattung" erst kreiert werden soll: viel Spass mit den Medienarmwälten!

Wenn es sich allerdings um eine Aufdeckung einer Straftat handelt, kein Problem (wenn es ein Staatsanwalt genauso sehen würde).

Wenn nicht, viel Spass...
So etwas kann sich ein grosser Sender mit einem Stockwerk voller Justiziare leisten.

Die wissen dann aber auch alles abzuschätzen und gehen gerne auch mal als Verklagte vor Gericht, dafür werden sie ja auch bezahlt :-)


P.S. das "öffentliche Interesse" ist dem der Staatsanwälte sehr ähnlich!
Dazu gehört z.B. nicht was Victoria aus dem Artemis heute so macht....;-)
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Tobias Claren
Beiträge: 160

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Tobias Claren »

@ Alf_300

Kann man das wirklich "lernen"?
Was genau "lernt" man dann?
Das Offizielle, oder das was wirklich gemacht wird?
Ich erinnere mich an den Text eines Insiders auf seiner Homepage mit seinem namen etc., wo er wohl beschreibt dass "aus dem Gedächtnis nachgesprochen" eigentlich heißt dass sie es im Ton aufnehmen, später eine Abschrift machen, dann eine Kopie aus der sie die Tonspur löschen, und das Original wird verschlüsselt im "Giftschrank" abgelegt.
Damit im Falle eine Haussuchung nichts belastendes gefunden werden kann.



Monitor von ARD/WDR ist ins Sozial/Ausländer-Amt Sömmerda rein und hat den rechten Leiter heimlich in Bild und Ton gefilmt, UND es unverfremdet veröffentlicht.
Wenn das erlaubt ist, dann müsste das für jeden "Kunden" auch beim Sachbearbeiter gelten, doch das ist mein Ernst.
Das "öffentliche Interesse" ist da genau so gegeben, und ob das im ÖR-TV läuft oder einem privaten YouTube-Kanal darf da keine Relevanz haben.
Asozialer/Krimineller Sachbearbeiter oder ein Amtsleiter, das macht eigentlich keinen Unterschied.
Ein "Kunde" bekam eine sofortige Haussuchung durch die Polizei ohne richterliche Anordnung, weil er im Amt der Sachbearbeiterin gesagt hatte dass er Aufnahmen der letzten Gespräche habe...

Man sieht, vor dem Deutschen Gesetz, oder besser der Dt. Justiz sind NICHT "alle gleich".
Auch wenn sie exakt das Gleiche tun.



Was soll das hier eigentlich für einen Unterschied machen ob etwas "für das Fernsehen" oder "Internet" ist?
Die Zeit von "versendet sich" ist doch lange vorbei.
Auch TV-Sender können solche Beiträge auf Ewig online stellen.
Evtl. nicht die ÖR, aber es gibt keine gesetzliche Grenze wie lange man Sendungen in einer "Mediathek" bereit hält.

Und wenn man sich als private Person einen YouTube-Kanal mit einem namen der wie ein TV-Sender klingt einrichtet und am Anfang eines Interview, oder nach einer provokanten öffentlichen Konfrontierung (gleich ein Beispiel) um eine Stellungnahme bittet, ist doch nicht mein Problem wenn der von einem TV-Sender ausgeht.

Ein realistisches Beispiel:
Jemand stellt ein Herrenrad an einem öffentlichen Ort auf. In das Dreieck montiert eine Platte auf der folgendes steht:
"Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle". Dieses Vorgehen ist absolut legal.
Nun beobachtet man die Passanten und ihre Reaktionen.

WAS wäre alles erlaubt? Das ist im Grunde eine "Prank"-Situation (Hier sogar ohne direkten Schaden für den Betroffenen, außer seine Erbostheit), aber es gibt keine "wir machen doch nur Spaß"-Auflösung, weil der Spruch der evtl. einen obrigkeitshörigen Bürger sehr aufgeregt hat ja wirklich öffentlich zu sehen war/ist.
Es ist dennoch kein "Prank" im Sinne von reiner Belustigung der Zuschauer. Eher eine art sozialkritisches Experiment, ja sogar Kunstaktion.
Also vergleichbar mit den "wer hilft einem Unfallopfer"-Experimenten. Es ist ein Charaktertest, "wie ticken die Deutschen"...

Also entstehen Unterhaltungen an einem öffentlichen Ort, aber Passanten die z.B. miteinander darüber sprechen, können sich ja ungehört fühlen (wäre die Frage ob es irgendeinen Unterschied macht ob direkt daneben ein, zwei, vier. Fremde Personen stehen, oder z.B. direkt daneben sichtbar eine Aufzeichnung gemacht wird, wo man davon ausgehen muss dass das was man sagt mit drauf landet...).
Also keine Tonaufnahme, aber in der Praxis wird sie wohl trotzdem gemacht, und hinterher "nachgesprochen" O_o .
Was aber wenn die sich z.B. so laut aufregen dass man es in der Kamera 35m, 40m, 50m entfernt hören kann?
Gibt man damit nicht die auch in der Öffentlichkeit evtl. existente "Nichtöffentlichkeit" auf? Wenn man sich so öffentlich aufregt...

Und was ist mit dem Gesicht.
Verpixeln oder sogar einen gelben Smiley drüber (haben Private Sender mal gemacht) sind ja bekannt.
Aber gibt es nicht technische Methoden die die Mimik erhalten?
Eine Methode oder Software die das Gesicht erkennt, und nur verändert oder durch ein anderes ersetzt, aber nicht deren Mimik. Das dürfte es schon geben, erinnere mich an Fake-Video-Demos mit einem falschen G.W. Bush.
Wäre schon interessant für so etwas.
Evtl. gibt es schon Effekte die eine Zeichnung, Comicstil (Congstar-Werbung...) bieten, die als "Unkenntlichmachen" ausreichen. Die kann man ja evtl. stärker einstellen, als z.B. in der Congstar-Werbung.


Bezüglich "wenzel chris" seiner Erwähnung der Größe der Kamera.
Was ist eine "Spielzeugkamera", und was ist mit einem guten Camcorder?
"MUSS" man eine dicke Kamera dabei haben?
Auch eine Einzelperson kann so etwas machen, und hat nur eine Sony AX dabei. Ob 53 oder 100 ist dann auch egal, ist ja auch gleich groß.
Und auch wenn jemand annimmt dass dies "privat" ist, MUSS er erst recht annehmen dass dies für das Internet ist.
Wer dreht denn heute noch so etwas für die Schublade zu Hause?!?
Also erst Recht für immer abrufbar im Internmet. Im TV kann die Person ja zumindest noch ein wenig hoffen dass es sich "versendet"... Wenn es nicht jemand aufzeichnet und...



@ Kameramensch

Polizisten haben im Dienst kein "Recht am eigenen Bild" oder "Persönlichkeitsrecht" in der Form wie der normale Bürger (sehr peinliche Situationen können etwas anderes sein, aber nicht z.B. weie der Polizist austickt, und die Veröffentlichung in den Ruf bis runter zu Nachbarn etc. kosten kann).
Aufnahmen ohne Zustimmung können gemacht werden, und es muss auch nicht gefragt werden wenn man es veröffetntlichen will. Und das auch ohne jede Verfremdung.

Und was die iPhone-Aufnahme angeht, da kann man absolut davon ausgehen DASS es veröffentlicht wird.
Die Zeiten in denen Privataufnahmen nirgends veröffentlicht werden können ist spätestens seit YouTube vorbei. Heute muss man ganz ausdrücklich damit rechnen.
Deshalb sollte man da auch vor Gericht keine Chance haben, wenn man behauptet man habe ja nicht davon ausgehen können dass dies nicht veröffentlicht wird...

Ich stimme damit also nicht zu, aber interessant wäre dennoch eine Art "Hülle" für z.B. eine Sony FDR AX-53, die das Teil eie eine große Kamera wirken lässt ;-) .
Die 3D-Druck-Leute könnten da was basteln.
Inkl. "Henkel" und dickem Lichtschutz vorne drauf.
Oben Platz für ein großes Mikrofon etc..

Die BBC schickt oder schickte doch auch Einzelpersonen mit kleinen Handkameras los. Erinner mich an einen Bericht darüber. Von der BBC, aber mit den Methoden von Bloggern etc.





Übrigens:
In den USA gibt es je nach Bundesstaat verschiedene Gesetze.
im einen ist die heimliche Aufnahme erlaubt, im nächsten nicht.
In einem Film, Ich glaube Trhiller, Politthriller begint wohl der Film mit so einer Aufnahme. Eine heimliche Übertragung per Notebook aus einem Staat in dem Aufnahmen illegal sind, aber Übertragungen nicht.
Also übertragen die das in einen anderen Bundesstaat, und machen dort die Aufnahme von dem Stream, und es ist nach dem Recht beider Staaten legal ;-) .



handiro
Beiträge: 3259

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von handiro »

Oy vey....

http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/

https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild/

Den Rest lernt Ihr dann bei den Pressekammern in Hamburg, Köln, Berlin und manchmal auch München auf der Beklagtenseite.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Jalue
Beiträge: 1412

Re: Interview - rechtliches

Beitrag von Jalue »

handiro hat geschrieben: Di 10 Jul, 2018 11:50 Oy vey....

http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/

https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild/

Den Rest lernt Ihr dann bei den Pressekammern in Hamburg, Köln, Berlin und manchmal auch München auf der Beklagtenseite.
Inbesondere Hamburg ;-) Und durch die DSGVO ist die Rechtslage nochmal a bisserl komplexer geworden, auf das berühmte "konkludente Handeln" (Man lässt den Prota seine Oma grüßen o.ä.) würde ich jedenfalls nicht mehr vertrauen.

Meine Kunden haben jedenfalls durchgehend auf Abtrittsvereinbarungen umgestellt, die ich dann bitte-danke von jedem, der mal in die Kamera blinzelt, unterschreiben lassen soll. Eine weitere Runde im Papierkrieg und ich überlege, ob ich nicht noch stets ein zweites Papierchen (das sich auf mich als Auftragsproduzenten bezieht, unabhängig von der späteren Verwertung) zeichnen lassen sollte, sonst wird's glatteisig bei Mehrfachverwertungen.

"Ist doch paranoides Gedöns!" Nun ja. https://t3n.de/news/digitalfirmen-dsgvo ... n-1094436/



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