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Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Die arbeiten eng und lückenlos zusammen. Das ist deren täglich Brot.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



GaToR-BN
Beiträge: 442

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von GaToR-BN »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 14:01 Die arbeiten eng und lückenlos zusammen. Das ist deren täglich Brot.

Matthias
Das bedeutet also, dass die Gema das für die französische Gesellschaft in Deutschland eintreiben wird oder die Gema das nach Frankreich meldet?
Zitat: Mach sichtbar, was vielleicht ohne dich nie wahrgenommen worden wäre. – Robert Bresson –
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Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Die GEMA treibt ein und leitet es an die ausländische Verwertungsgesellschaft weiter. Die Ausschüttung an den französischen Komponisten erfolgt dann in der Regel ein Jahr später als im Inland.

Matthias
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GaToR-BN
Beiträge: 442

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von GaToR-BN »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 16:06 Die GEMA treibt ein und leitet es an die ausländische Verwertungsgesellschaft weiter. Die Ausschüttung an den französischen Komponisten erfolgt dann in der Regel ein Jahr später als im Inland.

Matthias
Vielen Dank. Trotzdem noch mal eine Nachfrage an dich.

Folgenden Betrag dazu bei AudioJungle habe ich gefunden (Absatz "When do I need performing rights from a P.R.O.?"):
https://help.market.envato.com/hc/en-us ... /208477896

Hier wird beschrieben, dass Youtube bereits diese Gebühren tragen würden. In meinem Projekt (ist bereits auf Musik geschnitten) wäre das eine kommerzielle Nutzung, da das ein Werbefilm für ein kleines Restaurant ist. Das bedeutet, dass das Video auf Youtube kein Problem ist - nur das direkte abspielen im Laden, Messe oder direkt eingebunden wäre evtl. ein Problem mit der Gema?
Zitat: Mach sichtbar, was vielleicht ohne dich nie wahrgenommen worden wäre. – Robert Bresson –
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Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Was viele Leute nicht wissen: Es sind zwei Rechtskreise betroffen. Das erste ist das Recht zur Benutzung, also dass Du das Musikwerk mit Deinem Filmwerk verbinden darfst. In vielen Fällen haben die Verwertungsgesellschaften die Möglichkeit, dieses Recht gemäß der eigenen Tarife zu vergeben, wenn es in den Berechtigungsverträgen so vorgesehen ist. Man kann aber auch den Komponisten oder dessen Verlag selbst anfragen und sich auf eine moderate Zahlung einigen. Bei Archivmusik, die eigens für solche Filme gemacht wurde, sollte das auch kein Problem sein, aber wenn es um populäre bekannte Stücke geht, verweigern die Komponisten oder Verlage auch oft die Zustimmung.

Das zweite Recht ist dann das Aufführungsrecht, das ist weit weniger problematisch und wird nach den entsprechenden Tarifen abgerechnet, oder wird vielleicht inzwischen auch von Youtube pauschal übernommen.

Matthias
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Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank Glencairn »

Eigentlich gibts genug GEMA-freie Musik, das ist nur selten ein Problem.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank Glencairn hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:01 Eigentlich gibts genug GEMA-freie Musik, das ist nur selten ein Problem.
Das ändert aber nichts an der Sach- und Rechtslage. Ob nun die Anbieter von Archivmusik ihre Einsätze über die Gema abrechnen oder nicht, ist ja für das Benutzungsrecht egal. Jeder vernünftige Anbieter wird entscheiden wollen, ob er sich die Möglichkeit offen hält, im Einzelfall auch mal eine Benutzung zu verbieten, selbst wenn er vielleicht seine Werke grundsätzlich zu transparenten Bedingungen freigibt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass ein Filmmusik-Anbieter vielleicht was dagegen hat, wenn jemand ein Musikstück von ihm für einen AfD-Werbespot einsetzt.

Matthias
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Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank Glencairn »

Das wäre aber illegal
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank Glencairn hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:13 Das wäre aber illegal
Was wäre illegal? Dass ein Urheber die Nutzung seines Werkes nicht erlaubt? Nein, das wäre vollkommen legal. Kommt sogar sehr häufig vor.

Matthias
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carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

Das wäre nicht illegal, sondern in diesem Falle legitime Ausübung bzw. Verweigerung des Synchronisationsrechtes.

- Carsten
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Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank Glencairn »

Mit der Verfassungstreue hast du es nicht so?

GG Artikel 3/3:
Niemand darf wegen ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank Glencairn hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:18 Mit der Verfassungstreue hast du es nicht so?
Sage mal - jetzt fängst Du auch mit diesem Blödsinn an? Du bist doch sonst so ein Auskenner. Da müsstest Du eigentlich wissen, dass es sich bei den Grundrechten um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat handelt. Ein Bürger kann selbst gar keine Grundrechte verletzten, weil er keine Staatsgewalt ausübt.

Daher ist es übrigens auch keine "Zensur", wenn ein Online-Medium bestimmte Kommentare der Nutzerinnen und Nutzer nicht veröffentlicht. Du darfst Dich gerne vor das Kanzleramt stellen und rufen, dass Du mit der Politik der Bundesregierung überhaupt nicht einverstanden bist. Das ist voll und ganz vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt, ohne dass Dir dafür von staatlicher Seite irgendwelche Nachteile drohen. Aber Du hast eben keinen Anspruch darauf, dass irgendein Medium Deine Meinung veröffentlicht. Und so hat man eben auch keinen Anspruch darauf, irgendein bestimmtes Musikstück in einem Film benutzen zu dürfen.

Ich wundere mich wirklich, wie hartnäckig sich das Falschwissen mit den Grundrechten hält.

Matthias
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:27 Ein Bürger kann selbst gar keine Grundrechte verletzten, weil er keine Staatsgewalt ausübt.
Ach, da ist es rechtens, dass neulich eine Ladenbesitzerin ein Schild an ihre Tür gehängt hat, dass sie keine Asylanten in ihrem Geschäft wünscht?

Oder ist es nur rechtens, wenn eine Kneipe ein Schild aufhängt, dass sie keine Nazis aka AfDler bewirten?

Ich glaube, ersterer droht grade eine Klage wegen Volksverhetzung. Der Kneipenbesitzer kann aber ruhigen Gewissens schlafen. Ihm brennen sie wenigstens nicht seine Kneipe ab oder besprühen sie von oben bis unten oder bewerfen sie mit Schei...e.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Jott »

Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:

https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html

Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:37 Ach, da ist es rechtens, dass neulich eine Ladenbesitzerin ein Schild an ihre Tür gehängt hat, dass sie keine Asylanten in ihrem Geschäft wünscht?

Oder ist es nur rechtens, wenn eine Kneipe ein Schild aufhängt, dass sie keine Nazis aka AfDler bewirten?

Ich glaube, ersterer droht grade eine Klage wegen Volksverhetzung. Der Kneipenbesitzer kann aber ruhigen Gewissens schlafen. Ihm brennen sie wenigstens nicht seine Kneipe ab oder besprühen sie von oben bis unten oder bewerfen sie mit Schei...e.
Wir haben ja in Deutschland Vertragsfreiheit. Ein privater Ladenbesitzer darf sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht. Eine Ausnahme wäre es sicher, wenn es sich um den einzigen Lebensmittelladen im Dorf handelt. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt jedenfalls in diesem Bereich nicht. Und so lange die Ladenbesitzerin nur auf einem Schild mitteilt, dass sie eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht in ihrem Laden haben möchte, sehe ich da auch noch keine Verwirklichung einer Volksverhetzung.

Allerdings würde ich es ziemlich bescheuert finden, wenn in einem Laden bestimmte Menschengruppen nicht bedient werden, und deshalb diesen Laden ebenfalls meiden.

Matthias
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dienstag_01
Beiträge: 13411

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

Jott hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:46 Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:

https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html

Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Hmmm, muss jetzt jeder, der ein Stück spielt, bei den Urhebern eine Erlaubnis einholen? Können die diese viele Post eigentlich bewältigen?



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:53 Hmmm, muss jetzt jeder, der ein Stück spielt, bei den Urhebern eine Erlaubnis einholen? Können die diese viele Post eigentlich bewältigen?
Nein, die reine Aufführung ist immer möglich. Das gehört zu den Grundzügen unseres Urheberrechtes. Mal abgesehen vom Sonderfall des "Großen Rechtes", also Opern und Balletts. Musik soll nutzbar sein, nur muss eben der Urheber entlohnt werden. Jeder DJ kann entscheiden, welche Musik er auflegt, und jede Kapelle kann entscheiden, was sie spielt. Ausnahme wäre, wenn es sich um eine Bearbeitung handelt. Da muss dann wieder vorab gefragt werden. Legale Bearbeitungen können dann übrigens bei der Gema neu angemeldet werden, so dass bei Aufführung der Bearbeitung sowohl der Originalkomponist als auch der Bearbeiter eine Ausschüttung erhalten.

Hier aber geht es ja um das Recht, das eine Werk (Musik) mit dem anderen Werk (Film) zu verbinden.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben
Zuletzt geändert von Pianist am Do 20 Dez, 2018 19:59, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:48
Allerdings würde ich es ziemlich bescheuert finden, wenn in einem Laden bestimmte Menschengruppen nicht bedient werden...
Ich eigentlich auch. Die Frau wurde wohl oft beklaut und hat da ihre Schlüsse draus gezogen. Aber der Paragraph der Volksverhetzung trifft nur auf Deutsche zu. Nur Deutsche dürfen danach bestraft werden, weil er nur auf Minderheiten angewandt wird und Deutsche sind angeblich keine Minderheit. Gibts wohl sogar Urteile dazu. Bin aber zu faul zu recherchieren.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:57 Musik soll nutzbar sein, nur muss eben der Urheber entlohnt werden. Hier aber geht es ja um das Recht, das eine Werk (Musik) mit dem anderen Werk (Film) zu verbinden.
Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:57 Die Frau wurde wohl oft beklaut und hat da ihre Schlüsse draus gezogen. Aber der Paragraph der Volksverhetzung trifft nur auf Deutsche zu. Nur Deutsche dürfen danach bestraft werden, weil er nur auf Minderheiten angewandt wird und Deutsche sind angeblich keine Minderheit. Gibts wohl sogar Urteile dazu. Bin aber zu faul zu recherchieren.
Wenn die Frau häufiger von Leuten bestohlen wurde, die schwarze Jacken oder blaue Hosen tragen, könnte sie ja auch genau diesen Personengruppen den Zugang verweigern.

Zur Volksverhetzung gebe ich Dir Recht: Derzeit ist es so geregelt, dass der Tatbestand nur dann erfüllt ist, wenn Deutsche gegen Minderheiten hetzen. Das ist aus heutiger Sicht ein Konstruktionsfehler, konnte man damals aber noch nicht wissen. Hier müsste der Gesetzgeber eine Regelung schaffen, die eine Bestrafung auch dann ermöglicht, wenn eine Minderheit (z.B. Moslems) gegen die Mehrheit ("Nieder mit allen Christen") hetzt.
Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:59 Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Das findet seine Begründung im Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber soll die Möglichkeit haben, Nutzungen seines Werkes zu untersagen, die er für nicht angemessen hält. Es mag ja sein, dass Dir das nicht gefällt, aber aus gutem Grund haben Urheber bei uns eine sehr starke Rechtsstellung. Das dient letztendlich der Kunst-, Medien- und Meinungsfreiheit. Du als Filmer profitierst übrigens auch davon.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 20:03
Wenn die Frau häufiger von Leuten bestohlen wurde, die schwarze Jacken oder blaue Hosen tragen, könnte sie ja auch genau diesen Personengruppen den Zugang verweigern.
Sehe ich auch so. Man wird jedenfalls dann stutzig, wenn man allermeist von Leuten bestohlen wird, die schwarze Jacken und blaue Hosen tragen und genau so jemand betritt den Laden. Da hilft auch keine Unschuldsvermutung. Wenn aber alle Läden dieser Personengruppe den Zutritt verweigern, würde diese Personengruppe vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und müsste sogar evtl. verhungern. Aber das Recht dazu sollte die Frau schon haben. Allerdings würden sie auch klauen, wenn sie als Reaktion darauf mit gelben Jacken und grünen Hosen erschienen. Es ist echt schwierig. Am besten wäre, man verfolgt mit aller Härte die Diebe und achtet nicht auf deren Kleidung, also nicht bei der Verfolgung der Straftat. Der Frau kann man das nicht verbieten. Finde ich auch.



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:59 Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Der Erwerb zu diesem 'Zweck' steht aber nunmal unter dem Erlaubnisvorbehalt des Rechteinhabers. Insofern kannst Du die Nutzung zu Synchronisationszwecken garnicht erwerben um sie dann untersagt zu bekommen.

Dass es dem Rechteinhaber nicht egal ist, was irgendwelche Leute damit machen, beweist die Praxis.



- Carsten
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Pianist hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 20:03
Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:59 Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Das findet seine Begründung im Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber soll die Möglichkeit haben, Nutzungen seines Werkes zu untersagen, die er für nicht angemessen hält. Es mag ja sein, dass Dir das nicht gefällt, aber aus gutem Grund haben Urheber bei uns eine sehr starke Rechtsstellung. Das dient letztendlich der Kunst-, Medien- und Meinungsfreiheit. Du als Filmer profitierst übrigens auch davon.

Matthias
Echt? Ich habe noch nie von meiner Filmerei profitiert. Wenn ich einen Film verkaufe an Donald Trump oder Katrin Göring-Eckardt, dann ist er denen und die dürfen damit machen, was sie wollen. Warum nicht? Sie haben ihn doch bezahlt und ich kann mein Häuschen finanzieren und mein Auto.

Diese Rechtebestimmerei, wer was damit machen kann oder nicht, ist weiter nichts als Verkauf an Menschen, die ich selbst als positiv oder negativ (für mich) einordne. Nach meinem Verständnis ist aber ein Verkauf eine Veräußerung. Das heißt, dass ich meine Rechte verliere und sie jemand anderem überlasse. Ich könnte mit der gleichen Begründung ja auch sagen, ich möchte nicht, dass meine CD oder mein sonstiges Kunstwerk an Nazis, Schwarze, Schwule, Weiße oder Juden verkauft wird. Wenn jemand diese CD kauft, dann habe ich nach meinem Verständnis kein Recht mehr daran. Das Urteil über Menschen ist mir sozusagen aus der Hand genommen. Ich weiß natürlich, dass die Rechslage anders ist. Aber ich finde sie nicht gut und vor allem nicht fortschrittsdienlich.
Wenn ich zum Bauern gehe und kaufe mir eine Kanne Milch, dann hat der Bauer diese produziert, vielmehr seine Kuh. Nun gebe ich ihm 10 Euro für die Kanne und dann fängt der Bauer an, mir zu verbieten, wofür ich seine Milch nutzen darf oder sagt, wenn ich sie meinem Nachbarn gebe, müsse ich mit Strafe rechnen oder nochmal was bezahlen. Gut, Milch ist kein digitales, ewig vervielfältigbares Gut. Aber das ist ein anderes Problem als ein Rechteerwerb. Das könnte man auch anders klären, glaube ich. Hatten da schon mehrere Threads dazu.



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

Wenn der Bauer nicht will, dass Du 'irgendwas' mit seiner Milch machst, wird er Dir die Milch nicht verkaufen, um Dir hinterher eine Verwendung seiner Wahl zu untersagen. Er wird sie dir schlicht nicht verkaufen, und genau darum geht es beim Synchronisationsrecht.
'Milch' macht hier freilich keinen Sinn, bei Gütern, die nicht dem Urheberrecht unterliegen gibt es eine solche Nutzungsuntersagung ja nicht. Sofern der Bauer dir seine Milch verkauft, muss ihm in der Tat egal sein, was Du damit machst. Wenn Du einen Film an Trump verkaufst, hindert dich niemand, ihm sämtliche Rechte einzuräumen die Du willst. Wenn er danach den Film als seinen eigenen ausgibt und Milliarden damit scheffelt, hast Du halt Pech gehabt - es war Dir ja egal, was mit deinem Werk passiert. Andere sehen das eben nicht so entspannt.


- Carsten
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Bloß der Bauer wäre schön blöd, wenn er mir die Milch nicht verkauft. Er muss ja seine Kuh ernähren und seine Familie. Oder er hat noch sehr viele andere Interessenten und Käufer in der Hinterhand, die er für verkaufswürdiger hält als mich und die er mir vorziehen würde. Er wäre bei einer Kundenauswahl Richter über die Rechtverwendung seiner Milch, also ein kleiner Milchdiktator. Könnte also irgendwann so sein, dass ich nirgendwo mehr Milch bekomme, wenn mein Aussehen und mein Verhalten allen Bauern nicht recht ist oder ich sie nach Sicht der Bauern falsch verwende. Und ja, klar, wenn man die Milch abtritt, tritt man die Rechte an ihr ab und ich kann sie sogar in den Gulli schütten, wenn ich das will. Auch wenns ethisch verwerflich ist. Der einzige Grund, warum der Bauer mir nicht die Milch verkaufen müsste, wäre, wenn ich ihn in seinem Bauernhof bedrohen würde, ihm Zeug klauen oder ihm sonstwie schaden würde. Dann könnte ich mir vorstellen, dass er mich nicht gern in seinem Bauernlädchen begrüßen würde.
Ich kann halt mit einem Besenstiel aus dem Baumarkt einen Besen zusammenbauen und die Straße kehren oder aber meine Frau schlagen. Bloß, wo kämen wir hin, wenn mich der Baumarktverkäufer fragen würde, was ich mit seinem Besenstiel vor habe? Wenn ich damit meine Frau schlagen wollte, würde ichs ihm eh nicht sagen. Er erfährts dann vielleicht aus der örtlichen Zeitung, dass eine Frau mit einem Besenstiel aus dem örtlichen Baumarkt erschlagen wurde. Klar, guckt er da blöd, wenn er ihn mir gestern erst verkauft hat. Nur, der Verkauf ist sein Ding, das, was hinterher passiert, nicht mehr.

PS. Ich schlage meine Frau übrigens nicht. Sie ist ganz nett.



carstenkurz
Beiträge: 5079

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von carstenkurz »

Solange mir nicht klar ist, ob Du nur doof bist oder trollen willst, vergeude ich keine weitere Zeit mit Dir. Der Unterschied zwischen Urheberrecht und dinglichem Besitz- oder Eigentumsrecht sollte jemandem, der in einem öffentlichen Forum Aussagen zu dieser Thematik machen will, zumindest grundsätzlich geläufig sein. Das Urheberrechtsgesetz untersagt Dir jedenfalls schonmal nicht, eine gekaufte Musik-CD in den Gulli zu werfen, das von mir abschließend zu deiner Beruhigung.
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

carstenkurz hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 20:51 Solange mir nicht klar ist, ob Du nur doof bist oder trollen willst,
Von allem ein bisschen, schätze ich. Klar ist ein Kunstwerk zunächst mal dinglich, es hat aber auch eine geistige Komponente, hoffe ich mal. Aber auch geistiges Eigentum kann man doch verkaufen oder? Macht jeder, der in einer Firma zu deren Gunsten nachdenkt, wenn er nicht der Firmenbesitzer ist. Klar, nimmt er seine Gedanken dann mit heim, aber wehe er geht hin und verkauft sein Eigentum, das er gerade in seiner Firma abgetreten hat gegen Entgelt an eine andere Firma. Das ist dann möglicherweise ein Entlassungsgrund, wenn es reicht. Warum denn das? Bleibt es nicht sein Eigentum?

Aber reicht mir auch jetzt. Will den Thread nicht weiter zumüllen mit dummen Zeugs. Übergebe an die klugen Leute.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Jott »

dienstag_01 hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:52
Jott hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:46 Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:

https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html

Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.

Tatsächlich?



dienstag_01
Beiträge: 13411

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

Jott hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 21:23
dienstag_01 hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 19:52
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.

Tatsächlich?
Na, dann erzähl mal ;)



Jott
Beiträge: 21802

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Jott »

Nö. Jeder darf alles.
Zuletzt geändert von Jott am Do 20 Dez, 2018 21:34, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 13411

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von dienstag_01 »

Jott hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 21:32Nö.
Schade ;)



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 20:15 Nach meinem Verständnis ist aber ein Verkauf eine Veräußerung. Das heißt, dass ich meine Rechte verliere und sie jemand anderem überlasse.
In Deutschland ist das Urheberrecht ein unveräußerliches Recht. Der Urheber bleibt immer der Urheber. Er kann aber anderen Leuten ein Nutzungsrecht einräumen. Das Eigentum an einer CD schließt nicht automatisch das Recht ein, mit der darauf gespeicherten Musik zu machen, was man möchte. Privat hören geht natürlich immer, das kann und darf ein Urheber nicht verbieten. Aber die Nutzung für die Untermalung eines Filmes eben schon.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Frank B. »

Mir schon einigermaßen klar. Aber ich finds halt nicht gut, so wies ist.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Wann GEMA Gebühren zahlen? Grundsätzliches

Beitrag von Pianist »

Frank B. hat geschrieben: Do 20 Dez, 2018 22:34 Mir schon einigermaßen klar. Aber ich finds halt nicht gut, so wies ist.
Was genau gefällt Dir denn nicht daran, wenn Leute ihre Rechte wahrnehmen? Versetze Dich doch mal in die andere Perspektive: Du hast ein Musikstück komponiert, welches ziemlich bekannt ist und wo viele Menschen wissen, dass das von Dir ist. Man bringt also immer dieses Stück mit Dir in Verbindung. Nun kommt eine politische Gruppierung, mit deren Ansichten Du überhaupt nicht einverstanden bist, und setzt Dein Stück beispielsweise für einen Wahlwerbespot ein. Somit würde eine Verbindung zwischen Deiner Person und dieser Gruppierung hergestellt werden, die Du vollkommen ablehnst. Da bist Du doch zufrieden, dass Du denen die Verwendung untersagen kannst, oder?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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