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ich habe demnächst einen Dreh mit Kindern (20 sekunden Werbe Spot). Da man bei solchen Drehs immer mit einem Bein im Knast steht, wäre es super wenn Ihr mir noch ein paar Tips geben könnt, was ich vergessen habe bzw. beachten sollte.
Also ich brauche:
- Bescheinigung der Eltern
- Bescheinigung der Schule
- Bescheinigung des Jugensamtes
- Bescheinigung des Arztes
- noch was?
am Set einen Pädagogen bzw. ein Elternteil
maximale Drehdauer bei Kindern über 6 Jahren sind 3 Stunden
mindestens 14 Stunden reine Freizeit nach dem Dreh.
Fehlt was?
Wie sieht es für Wochenenddrehs aus? Gibt es spezielle Auflagen für Samstage und Sonntage? Bzw. bekommt man überhaupt eine Drehgenehmigung für Kinder für Samstags und Sonntags? Geplant sind 2 Drehtage an einem Wochenende.
Welches Amt ist in NRW für die Drehgenehmigung zuständig?
- noch irgendwelche Tips
- was habe ich vergessen?
- was kann schief gehen?
juristische Fragen lässt Du Dir besser von einem Rechtsanwalt beantworten als von Videofilmern in einem Videoforum. Es gibt sicher mehr zu beachten, als wir Laien annähmen.
(User Above) hat geschrieben:
: Hi Ihr alle,
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: ich habe demnächst einen Dreh mit Kindern (20 sekunden Werbe Spot). Da man bei solchen
: Drehs immer mit einem Bein im Knast steht, wäre es super wenn Ihr mir noch ein paar
: Tips geben könnt, was ich vergessen habe bzw. beachten sollte.
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: Also ich brauche: - Bescheinigung der Eltern
: - Bescheinigung der Schule
: - Bescheinigung des Jugensamtes
: - Bescheinigung des Arztes
: - noch was?
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: am Set einen Pädagogen bzw. ein Elternteil
: maximale Drehdauer bei Kindern über 6 Jahren sind 3 Stunden
: mindestens 14 Stunden reine Freizeit nach dem Dreh.
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: Fehlt was?
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: Wie sieht es für Wochenenddrehs aus? Gibt es spezielle Auflagen für Samstage und
: Sonntage? Bzw. bekommt man überhaupt eine Drehgenehmigung für Kinder für Samstags
: und Sonntags? Geplant sind 2 Drehtage an einem Wochenende.
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: Welches Amt ist in NRW für die Drehgenehmigung zuständig?
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: - noch irgendwelche Tips
: - was habe ich vergessen?
: - was kann schief gehen?
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: Danke, Marc
Hallo Marc,
ich bin zwar auch kein Jurist, von da her möchte ich für die Richtigkeit meiner Aussagen keine Gewähr übernehmen, aber ich arbeite beruflich mit Kinder- und Jugendgruppen.
Bei allen Aktivitäten ist das Einverständnis (schriftlich) der Eltern das A und O. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule, das Jugendamt oder ein Arzt irgendwas genehmigen müssen, wenn das Einverständnis der Eltern in schriftlicher Form vorliegt. Es sei denn, Du drehst mit Kindern im Rahmen der Schule bzw. auf deren Gelände oder Du hast Kinder, die unter der Fürsorge des Jugendamtes stehen. Du solltest die Eltern aber detailliert über Art und Umfang der Dreharbeiten informieren, alles möglichst haarklein darstellen und Dich dann natürlich auch daran halten. Über die erlaubte Dauer der Dreharbeiten kann ich nichts sagen. Hier musst Du ganz sicher das Jugendschutzgesetz beachten. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Es ist jedoch die Frage, ob es Kinderarbeit ist. Vielleicht kannst Du die Dreharbeiten in eine spielerische Form bringen und es somit auch zu einem tollen Erlebnis für die Kinder machen (ein Spielevormittag?). Zusätzliche Helfer, Eltern, Lehrer, andere Pädagogen sind sicher unabdingbar, da Du ja mehr mit der Technik als mit den Kindern beschäftigt sein wirst. Die Kinder müssen aber "bei Laune" gehalten werden. Sie sollen und dürfen niemals unter Leistungsstress geraten.
Da dies ein sehr heikles Thema ist, solltest Du Dich vorsichtshalber trotzdem mal mit einem Juristen unterhalten.
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