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Rechtliches Forum



Musik: Was darf ich, was nicht?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Joe

Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Joe »

Hallo,

weiß jemand gute Quellen, in denen ich mich über Lizenzfragen zum Thema Musik im Film informieren kann? Mich interessieren dabei folgende Schwerpunkte:

Darf ich in meinen Filmen Copyright-geschützte Musik einsetzten und wenn ja, wem darf ich das Ergebnis zeigen?
Macht es einen Unterschied ob ich für eine Vorführung oder den Verkauf Geld verlange oder nicht?
Was, wenn das verdiente Geld nur zur Unkostenabdeckung verwendet wird?
Was müsste ich machen, um Copyright-geschützte Musik in meinen Filmen verwenden zu dürfen?

Drohende Strafen, enstehende Konflikte aus o.g. Punkten?

Vielleicht kann mir die Fragen auch so jemand beantworten, ich bin aber um jede Quelle fro!

Danke schon Mal;

Joe



Stefan

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Stefan »

(User Above) hat geschrieben: : Hallo,
:
: weiß jemand gute Quellen, in denen ich mich über Lizenzfragen zum Thema Musik im Film
: informieren kann? Mich interessieren dabei folgende Schwerpunkte: Darf ich in meinen
: Filmen Copyright-geschützte Musik einsetzten und wenn ja, wem darf ich das Ergebnis
: zeigen?
: Macht es einen Unterschied ob ich für eine Vorführung oder den Verkauf Geld verlange
: oder nicht?
: Was, wenn das verdiente Geld nur zur Unkostenabdeckung verwendet wird?
: Was müsste ich machen, um Copyright-geschützte Musik in meinen Filmen verwenden zu
: dürfen?
:
: Drohende Strafen, enstehende Konflikte aus o.g. Punkten?
:
: Vielleicht kann mir die Fragen auch so jemand beantworten, ich bin aber um jede Quelle
: fro!
:
: Danke schon Mal;
:
: Joe


das Thema wurde hier wiederholt behandelt mit Seiten langen Abhandlungen. Dies zu wiederholen, würde zu viel Tipparbeit erfordern. Nutze bitte die Suchen Funktion des Forums, gebe das Stichwort Gema für die letzten 12 Monate ein, und hangele Dich durch.

Gruß
Stefan



Willi Olfen

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Willi Olfen »

(User Above) hat geschrieben: : Hallo,
:
: weiß jemand gute Quellen, in denen ich mich über Lizenzfragen zum Thema Musik im Film
: informieren kann? Mich interessieren dabei folgende Schwerpunkte: Darf ich in meinen
: Filmen Copyright-geschützte Musik einsetzten und wenn ja, wem darf ich das Ergebnis
: zeigen?
: Macht es einen Unterschied ob ich für eine Vorführung oder den Verkauf Geld verlange
: oder nicht?
: Was, wenn das verdiente Geld nur zur Unkostenabdeckung verwendet wird?
: Was müsste ich machen, um Copyright-geschützte Musik in meinen Filmen verwenden zu
: dürfen?
:
: Drohende Strafen, enstehende Konflikte aus o.g. Punkten?
:
: Vielleicht kann mir die Fragen auch so jemand beantworten, ich bin aber um jede Quelle
: fro!
:
: Danke schon Mal;


Hallo Joe,
eigentlicxh ist die Sache ganz einfach. Wenn Du die Filme nur in der Familie zeigst, darfst Du copyrightbehaftete Musik im Film ohne Beschränkung zeigen. Möchtest Du den Film verkaufen (und damit der Öffentlichkeit zugänglich machen) oder öffentlich vorführen, dann darfst Du copyrightbehaftete Musik nur verwenden, wenn das Stück nicht länger als 10 Sekunden angespielt wird. Möchtest Du ein Musikstück komplett verwenden, für dass Du keine Rechte hast, dann musst Du das bei der GEMA anmelden. Die Tarife dafür findest Du auf der GEMA-Homepage (wird nicht ganz billig !!).

Filme, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, sollte man deshalb eher mit gemafreier Musik untermalen (Demo´s gibts auf diversen Site´s, google da mal mit dem Begriff "gemafreie Musik". Da werden hunderte von CD´s angeboten, die zwar auch nicht ganz billig sind, dafür aber die Sicherheit bieten, dass Du mit dem Kauf der CD auch das Recht erwirbst, diese Musik in Deinem Film zu verwenden.

Zum Thema Strafen: Die GEMA wird jeden entdeckten Verstoß gegen das Urheberrecht gnadenlos verfolgen und zusätzlich erhebliche Kosten geltend machen. Ein Risiko würde ich in diesem Bereich auf gar keinen Fall eingehen, weil das bei vielen schon den finanziellen Ruin bedeutet hat (abgesehen vom strafrechtlichen Ärger).

Gruß

Willi

olfen-willi -BEI- t-online.de



Steffen

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Steffen »

die Sache mit den 10 Sekunden ist doch nach wie vor ein hartnäckiges Gerücht ...



Olfen-Willi

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Olfen-Willi »

-BEI- Steffen

Sprich Dich doch aus, das interessiert mich.

Gruß

Willi



Marco

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Marco »

Auch beachten, dass "GEMA-frei" noch lange nicht "gebührenfrei" bedeutet. Es gibt auch etliche andere Gebühreneintreiber neben der GEMA. Der GEMA-Stempel auf einer CD sagt allein also noch gar nichts darüber aus, ob die Musik bei entsprechender Nutzung gebührenfrei ist oder nicht.

Marco


mb -BEI- vegasvideo.de



Ulrich Weigel

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Ulrich Weigel »

(User Above) hat geschrieben: : Die Tarife dafür findest Du auf der GEMA-Homepage (wird nicht ganz billig !!).


Moin,
wenn das Werk verkauft wird ist es eigentlich billig. Teuer ist öffentlich Vorführen.
Viel schlimmer ist allerdings das Prozedere. Je weniger Kopien, desto mehr null Bock seitens der GEMA, weil lohnt nicht. Wenn es so einfach wäre, wie bei Massenproduktion, na das wäre herrlich, Liste der Titel mit Interpret und Länge angeben, Anzahl Kopien, auf Rechnung warten, zahlen, fertig, das wäre herrlich.
Grus
Ulrich

MDLLemuria -BEI- aol.com



Joe

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Joe »

::Je weniger Kopien, desto mehr null Bock
seitens der GEMA, weil lohnt nicht. ::

Ab wann gilt es denn dann als Massenproduktion? 20? 50? 100?...



Willi Olfen

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Willi Olfen »

Hallo Joe,

für die GEMA sind 100 Stück keine Masse, da werden schon deutlich mehr als 1000 Stk. angefertigt werden müssen, damit man den einfachen Weg gehen kann.

Gruß

Willi


olfen-willi -BEI- t-online.de



Andi

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Andi »

Was muss denn schief laufen, dass die Gema da was mitkriegt?

Ich hab folgendes Projekt am laufen: Eine Art Heimatfilm ala "Die Scheinheiligen" (kennt den wer?). Für die Hauptmusikthemas hab ich von einer Musikgruppe selbstproduziertes Material (das ist dann auch gemapflichtig?). Ich würd halt für "Actionszenen" und solche, wo das Hauptthema nicht passt gern auf vorgefertigtes Material (irgendwas unbekanntes aus einem Müllfilm z.B.) zurückgreifen. Es wird in unserem Kaff eine Vorführung geben, zu der erfahrungsgemäß so an die 80 Leute kommen und auf der wir zum ersten Mal auch DVDs verkaufen. kann mir aber nicht vorstellen, dass das über 30 Stück werden.
Kann mich da einer der Käufer verpfeifen?
Oder muss das ein Gemabeauftragter in die Hände kriegen.

Mann, wärs doch nur kein No-Budget-Film! :-)



Marco

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Marco »

(User Above) hat geschrieben: : Ich hab folgendes Projekt am laufen: Eine Art Heimatfilm ala "Die
: Scheinheiligen" (kennt den wer?). Für die Hauptmusikthemas hab ich von einer
: Musikgruppe selbstproduziertes Material (das ist dann auch gemapflichtig?).


Ist die Musik denn auch von dieser Gruppe komponiert oder nur interpretiert?
Wenn es sich nur um eine Interpretation einer bestehenden Komposition handelt, dann ist diese Komposition nach wie vor GEMA-pflichtig, falls sie über die GEMA geschützt ist.
:
: Kann mich da einer der Käufer verpfeifen?

Ja, könnte. Sowas bleibt immer ein Risiko.

Marco



mb -BEI- vegasvideo.de



Andi

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Andi »

(User Above) hat geschrieben: : Ist die Musik denn auch von dieser Gruppe komponiert oder nur interpretiert?
: Wenn es sich nur um eine Interpretation einer bestehenden Komposition handelt, dann ist
: diese Komposition nach wie vor GEMA-pflichtig, falls sie über die GEMA geschützt
: ist.
:
: Ja, könnte. Sowas bleibt immer ein Risiko.
:
: Marco


Ist komplett selbstkomponiert.



Marco

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Marco »

(User Above) hat geschrieben: : Ist komplett selbstkomponiert.


Sofern die Band dann dieses Stück nicht hat rechtlich schützen lassen und Ihr das Einverständnis der Band habt, dieses Stück zu nutzen, dürftet ihr auf der sicheren Seite sein.
Allerdings - erklär mich nicht für verrückt - die GEMA geht da oft sogar noch einen Schritt weiter und verlangt in manchen Fällen (beispielsweise bei Massenkopien von Videos) unaufgefordert einen Nachweis darüber, dass eine verwendete Musik GEMA-frei ist. Es gibt also für gewisse Fälle (genauer kenne ich mich da nicht aus) eine Meldepflicht gegenüber der GEMA, selbst wenn keine GEMA-pflichtige Musik verwendet wird. Bei Missachtung kann u.U. eine Bearbeitungsgebühr von der GEMA erhoben werden.
Mag sein, dass das für Deinen Fall ohnehin nicht zutrifft. Mag auch sein, dass spätestens hier das Erbsenzählen anfängt. Aufzeigen kann man's ja mal ...

Marco

mb -BEI- vegasvideo.de



Olfen-Willi

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Olfen-Willi »

Hallo,
(User Above) hat geschrieben: :
: Was muss denn schief laufen, dass die Gema da was mitkriegt?


Nun, ich habe schon mitbekommen, dass die GEMA von einer wirklich kleinen Veranstaltung mit deutlich unter 100 Teilnehmern wusste und sich den Veranstalter geschnappt hatte, weil dieser die öffentliche Aufführung von Musik nicht gemeldet hatte.

Woher die GEMA ihre Informationen herbekommt, ist mir unklar, ich würde aber auf jeden Fall kein Risiko eingehen und mir von der Band eine schriftliche Zusicherung geben, dass die Musik benutzt werden darf. Das kann diese aber nur dann, wenn sie nicht selbst GEMA-Mitglied ist und damit die Rechte automatisch von der GEMA geschützt werden.

Gruß

Willi



soundkonkret

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von soundkonkret »

Hi,
wenn Du die Musiker kennst, frag sie doch einfach, ob sie Mitglieder der GEMA sind. Nur dann musst Du Gebühren zahlen. Ansonsten reicht es, wenn sie Dir eine Lizenz ausstellen, dass Sie Dir die Nutzung Ihres Songs erlauben und dass Sie bestätigen, nicht Mitglied der GEMA oder einer vergleichbaren Verwertungsgesellschaft zu sein. Die GEMA vergleicht im Prinzip nur Songtitel und Komponistennamen mit Ihrer Datenbank, und wenn's keine Übereinstimmung gibt, ist es gemafrei. Richtig ist aber auf jeden Fall, dass es eine "GEMA-Vermutung" gibt, d.h. Du musst der GEMA beweisen, dass die Musik gemafrei ist, und dafür brauchst Du so eine Bestätigung. Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit gemafreier Musik von KreaKustiK gemacht (http://www.kreakustik.de), die klingt gut und ist nicht zu teuer. Damit spart man sich viel Ärger...

Viele Grüße
soundkonkret

http://www.kreakustik.de
soundkonkret -BEI- yahoo.de



Joe

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Joe »

Is ja Wahnsinn, wie man das vertiefen kann! :-)

Danke Euch allen!



Stefan

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Stefan »

(User Above) hat geschrieben: : Is ja Wahnsinn, wie man das vertiefen kann! :-)


Dabei haben wir hier alle nur an der Oberfläche gekratzt! ;-)

Gruß
Stefan



GEMA

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von GEMA »

(User Above) hat geschrieben: : Dabei haben wir hier alle nur an der Oberfläche gekratzt! ;-)
:
: Gruß
: Stefan


Wir haben gelesen!



Stefan

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Stefan »

(User Above) hat geschrieben: : Wir haben gelesen!


Liebe GEMA, so Ihr Euch tatsächlich hier in diesem Forum unter diesem Namen tummelt!

Ich habe mir mal vor einiger Zeit den Spaß gemacht und habe bei Euch in Berlin angerufen, weil ich etwas wissen wollte. Die Frage, die ich Euch gestellt habe, war folgende:

Ich filme die Klassenfeier einer Schule. Während dieser Feier tanzen Schüler auf einem aktuellen Chart Hit, der aus irgendeinem Ghettoblaster plärrt. Diese Aufnahme kopiere ich für die teilnehmenden Schüler und verteile diese Kopie gegen Auslagenerstattung für die Leermedien (VHS, DVD, CD)

Meine Fragen an Euch waren:

Ist die Schule in diesem Fall GEMA pflichtig?
Bin ich GEMA pflichtig?

In Berlin bekam ich die Antwort, daß Berlin und die dort ansässigen Abteilungen eigentlich nicht zuständig seien, aber die Schulen eine Rahmenvertrag hätten und lediglich meldepflichtig seien. Was mit mir sei, das könnte man mir in Dortmund erzählen.

In Dortmund bekam ich von der GEMA die Auskunft, daß meine Kopien zwar nicht öffentlich vorgeführt würden, aber allein die Tatsache, daß ich kopiere und verteile im Zweifel - wiedehole im Zweifel! - dazu führe, daß ich mir die Rechte beim Inhaber des geplärrten Chart Hits besorgen und bezahlen müsse, zusätzlich zur GEMA Gebühr. Und dann kam der Klopper: In diesen Fällen sei allerdings kein Beklagter wo kein Kläger.

So liebe GEMA, wenn Ihr es denn seid, macht Euch bitte einen eigenen Reim auf Eure Aussagen.

Und wenn sich irgendwer anders nur hinter GEMA versteckt, dann ist es genau das, was ich meine, wenn ich sage, wir haben bei dieser Diskussion nur an der Oberfläche gekratzt.

Gruß
Stefan




Ulrich Weigel

Re: Musik: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Ulrich Weigel »

(User Above) hat geschrieben: : Liebe GEMA, so Ihr Euch tatsächlich hier in diesem Forum unter diesem Namen tummelt!
:
: Ich habe mir mal vor einiger Zeit den Spaß gemacht und habe bei Euch in Berlin
: angerufen, weil ich etwas wissen wollte. Die Frage, die ich Euch gestellt habe, war
: folgende: Ich filme die Klassenfeier einer Schule. Während dieser Feier tanzen
: Schüler auf einem aktuellen Chart Hit, der aus irgendeinem Ghettoblaster plärrt.
: Diese Aufnahme kopiere ich für die teilnehmenden Schüler und verteile diese Kopie
: gegen Auslagenerstattung für die Leermedien (VHS, DVD, CD)
:
: Meine Fragen an Euch waren: Ist die Schule in diesem Fall GEMA pflichtig?
: Bin ich GEMA pflichtig?
:
: In Berlin bekam ich die Antwort, daß Berlin und die dort ansässigen Abteilungen
: eigentlich nicht zuständig seien, aber die Schulen eine Rahmenvertrag hätten und
: lediglich meldepflichtig seien. Was mit mir sei, das könnte man mir in Dortmund
: erzählen.
:
: In Dortmund bekam ich von der GEMA die Auskunft, daß meine Kopien zwar nicht öffentlich
: vorgeführt würden, aber allein die Tatsache, daß ich kopiere und verteile im Zweifel
: - wiedehole im Zweifel! - dazu führe, daß ich mir die Rechte beim Inhaber des
: geplärrten Chart Hits besorgen und bezahlen müsse, zusätzlich zur GEMA Gebühr. Und
: dann kam der Klopper: In diesen Fällen sei allerdings kein Beklagter wo kein Kläger.
:
: So liebe GEMA, wenn Ihr es denn seid, macht Euch bitte einen eigenen Reim auf Eure
: Aussagen.
:
: Und wenn sich irgendwer anders nur hinter GEMA versteckt, dann ist es genau das, was
: ich meine, wenn ich sage, wir haben bei dieser Diskussion nur an der Oberfläche
: gekratzt.
:
: Gruß
: Stefan


Moin,
völlig richtig.
Die GEMA Gebühren wären eigentlich keine Ausgaben bei Mini Serien.
Das Problem ist die praktische Durchführung.
Es wäre schön,wenn man einfach das Formular nur ausfüllen müßte, Titel und Länge eintragen, mit Sekundenpreis multiplizieren, Gesamtsumme ausrechnen, Überweisen, Fertig.
Das ganze Online, Quittung Aufbewahren und alle Beteiligten könnten zufrieden sein.
Wir Träumen weiter.
Grus
Ulrich


MDLLemuria -BEI- aol.com



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