Forumsregeln
Hinweis: Die im slashCAM-Forum geschriebenen Beiträge stellen nur eine allgemeine Information dar und können eine rechtliche oder fachliche Beratung nicht ersetzen.

Rechtliches Forum



Nutzungsrechte - Klage



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Schiffshebewerker
Beiträge: 2

Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von Schiffshebewerker »

Ein großes Hallo ins Forum.

Meinen alten Account konnte ich leider nicht mehr aktivieren, deshalb jetzt ein frischer Start und gleich mit einem großen Thema. Und da ja nun, Corona sei gedankt, etwas mehr Zeit ist, wollte ich mal in die Runde nach eurer Meinung zu folgendem Thema fragen:

Vor gut zwei Jahren wurde ich von einer kleinen Werbeagentur (Einzelunternehmerin) mit der Produktion eines Filmprojekts beauftragt. Es sollte ein großer Film über eine Region entstehen und aus all dem Material, was wir bei Firmen gedreht haben, sollte für jede Firma ein kleiner kurzer Spot entstehen. Angebot dafür wurde erstellt und laut Angebot hätte die Werbeagentur die Nutzungsrechte für die fertigen Filme bekommen. Seitens der Agentur gab es kein Konzept für die Filme, das haben wir bei den Dreharbeiten mehr oder weniger selbst erarbeitet. Also weder Drehbuch, noch Storyboard, sondern on the fly. Das hat auch durch unsere gute Arbeit sehr gut geklappt. Knapp zwei Wochen haben wir gedreht und dann ging es in den Schnitt. Es gab keine gesetzte Deadline für die fertigen Filme. Vom Rohschnitt war die Agentur auch immens begeistert. Zwischendurch kam immer mal die Frage auf, ob sie denn auch das Rohmaterial an die einzelnen Firmen geben können. Kostenfrei wohl gemerkt. Das haben wir immer verneint. Schriftlich. Das hat die Agentur auch soweit akzeptiert. Dann kam sie scheinbar in Probleme mit ihrem Auftraggeber und plötzlich hieß es, dass die Agentur die Filme selbst finalisieren will. Dafür wollten sie keine Schnittprojekte von uns haben, sondern nur das Rohmaterial, weil jetzt plötzlich eine Deadline um die Ecke kam und sie das Gefühl haben, sie könnten es selbst schneller. Es wurde aber gesagt, dass wir keine Schuld an dieser zeitlichen Enge tragen und es denen auch sehr leid tut. Die Agentur wollte dann lediglich die Drehtage bezahlen und nicht die bereits investierten Schnitttage. Nach einigen Verhandlungsmails einigten wir uns auf einen Betrag mit der Bedingung, dass das Rohmaterial nur für die Filme benutzt wird, für welche wir auch beauftragt waren. Sprich es war ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Die fertigen Filme (Länge und Anzahl war genau definiert) dürfen sie an die Kunden weitergeben, das Rohmaterial jedoch nicht. Das wurde mir ebenfalls 2 x schriftlich bestätigt und akzeptiert. Die Festplatte mit den Daten haben wir vorbereitet und per Post verschickt (uns trennen knapp 600 km voneinander). Die Rechnung mit den entsprechenden Nutzungsrechten wurde per Mail verschickt und der Empfang auch bestätigt.

Zwei Wochen später war das Zahlungsziel erreicht und kein Geld auf dem Konto. Eine freundliche Frage nach dem Stand der Dinge führte zum Problem: Die Festplatte kam an, aber sie akzeptieren die eingeschränkten Nutzungsrechte nicht. Sie wollen die uneingeschränkten Rechte. Da wir über einen quasi Freundschaftspreis bei der ganzen Sache reden, stand das definitiv nicht zur Debatte und die Verhandlungen über den Preis waren schon lange abgeschlossen. Für die uneingeschränkten Rechte hätte ich sicherlich mehr verlangt. Ich solle mich nun bis zum Folgetag entscheiden, wie wir weiter verfahren wollen. Alles wirkte schon recht erpresserisch. Zudem wurde gesagt, dass bei nicht Übertragung aller Rechte das Material wert- und gegenstandslos sein wird.

Am Folgetag fasste ich nun alle schriftlich vereinbarten Fakten zusammen und bestand auf den erteilten Nutzungsrechten, da natürlich laut Rechnung erst mit voller Bezahlung übertragen werden. Einen Tag später hatte ich einen Brief vom Rechtsanwalt Jacobshagen (scheinbarer Experte für Filmrecht) im Briefkasten. Dort wurde erst mal bestritten, dass ich überhaupt Urheber wäre. Ich war nur gebuchter Kameramann und hätte, wenn überhaupt, nur Leistungsschutzrechte. Zum Zeitpunkt der eigentlichen Buchung sollten wir aber komplette Filme abliefern, was seitens der Agentur ja nicht mehr gewollt war. Anbei hing ein Blanko Rechteübertragungsschreiben, was ich doch bitte schleunigst unterschreiben sollte. Bin damit natürlich zum Anwalt. Gab einige Hin- und Herschreiben.

Drei Monate später landeten bei Youtube fertige Filme mit meinem Material. Die habe ich selbstverständlich sperren lassen. Soviel zu "das Material wäre wert- und gegenstandslos".

Es gab bereits Korrespondenz mit einem zweiten Anwalt, der mich als Erpresser bezeichnete, weil ich den Zeitdruck seines Mandanten ausgenutzt hätte, um mir mehr Rechte zu verschaffen als mir überhaupt zustünden. Der Anwalt ist mittlerweile durch einen dritten ersetzt, der die Partei nun vor Gericht vertreten soll. Die Summe ist in der Höhe, dass wir uns vor einem Landgericht treffen werden. Kommenden Freitag steht, hoffentlich, der erste Termin an. Hier erst mal ein Gütetermin, mit anschließendem ersten Termin.

Nun mal die Frage an euch: Wer ist hier nun Urheber des Materials? Hier zur Anmerkung: das Drehteam, die Technik und die zeitliche Orga liefen komplett bisher auf meine Kosten. Die Agentur hat primär den Kontakt zu den Firmen aufgebaut und die Termine mit organisiert.

Hatte ich das Recht, die Nutzungsrechte so einzuschränken, dass die Agentur die Filme selbst produzieren konnte, die ich denen geliefert hätte? Würdet ihr euch in irgendeiner Form auf einen Vergleich einigen, oder, wie ich im Moment, auf euer Recht beharren wollen und ohne Miese aus der Sache raus gehen? Auf einen außergerichtlichen Vergleich mit einem Angebot für die vollen Rechte (quasi Buy-Out) ist die Gegenpartei bisher nicht eingegangen. Ich sehe aktuell nicht ein, bei einem mehr oder weniger Freundschaftspreis am Ende noch zu bluten.

Danke euch und immer schön Hände waschen ;-)



pillepalle
Beiträge: 8414

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von pillepalle »

Das kann Dir eigentlich nur ein Anwalt beantworten. Bei Spielfilmen ist es soweit ich weiß so, dass der Produzent auch der Urheber ist. Je nach Vertrag kann das aber auch mal der Regisseur sein. Auf Deinen Fall übertragen, solltest Du das vermutlich sein. Aber meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



freezer
Beiträge: 3247

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von freezer »

Hi, klingt ja weniger lustig.

Ich kann Dir natürlich - so wie jeder hier - keine rechtliche Auskunft geben.

Aus meiner eigenen Erfahrung:
1. Anekdote - machte vor Jahren für einen Kunden einen Trailer für deren Kalender mit Models. Keine Vorgaben zur Umsetzung, hatte dann auch eine nette Logoanimation gemacht, aus eigenem Antrieb heraus - ohne extra zu verrechnen. Im Jahr darauf bekam plötzlich ein anderer den Auftrag, dafür war im fertigen Trailer wieder meine Logoanimation drin. Vergleich wurde dann angeboten um die Nutzungsrechte an der Animation zu bekommen.

2. Anekdote - Postproduktionsarbeiten gemeinsam mit einer Partnerfirma für eine Produktionsfirma für einen weltbekannten Chor. Bezahlt wurde weder die Partnerfirma noch ich, trotz aller Versprechungen von seiten der Produktionsfirma. Das ging hin bis zu gefälschten Überweisungsbestätigungen, um uns hinzuhalten. Da die Produtkionsfirma ihren Sitz in NY hatte, waren Klagsaussichten schlecht. Später hatten wir erfahren, dass diese Firma diese Masche immer wieder aufs neue abzog, mit anderen Auftragnehmern halt. Die fertige Arbeit wurde im ÖR ausgestrahlt. Einzige Chance wäre gewesen Druck über den ÖR auszuüben, quasi "keine Senderechte da Leistung an uns nicht bezahlt".

3. Anekdote - Auftraggeber lässt Werbefilm bei mir produzieren, kurz vor der Fertigstellung fällt ihm plötzlich ein, dass eine Szene fehlt - die nie gedreht wurde, da Auftraggeber es nicht schaffte Drehort und Personen zu organisieren. Aber nun behauptet, diese Szene sei gedreht worden. Langes hin und her, ich biete an, die Szene kostengünstig nachzudrehen um das Projekt abzuschließen. Daraufhin 1 Jahr Verzögerungstaktik durch Kunden. Mir reicht's und schicke Abrechnung. Wird ignoriert und alle möglichen Ausreden gefunden. Schlußendlich Klagsdrohung durch meinen Anwalt. Danach kam von deren Anwalt eine Entgegnung mit haarsträubenden Behauptungen und Beschuldigungen. Zum Glück hatten wir die meiste Kommunikation per Email abgewickelt und ich hatte auch Zeugen bei den Besprechungen dabei. Vor Gericht konnte ich lückenlos belegen, was wir vereinbart hatten und welche Bemühungen ich tätigte um das Projekt zur Kundenzufriedenheit abzuschließen. Hab damals vor Gericht zu 100% gesiegt und mein Geld bekommen. Verfahrensdauer: 2,5 Jahre

Was ich damit sagen will:
a) Der gegnerische Anwalt wird immer versuchen Dir was reinzudrücken.
b) schriftliche Belege sind vor Gericht Gold wert, vor allem wenn der Gegner seine Behauptungen gar nicht oder nur unglaubwürdig belegen kann
c) Geduld und langer Atem, Gerichtsverfahren können sich ziehen
d) aus meiner Sicht hast Du gute Karten, Du kannst beweisen, dass Du der Urheber bist, dass das Konzept von Dir stammt, Du hast den Rohschnitt und die schriftliche Kommunikation
e) die hoffen nur, dass Du einfach aufgibst
f) Dein einziges Risiko ist die kleine Werbeagentur - die agiert vermutlich so, weil sie kein Geld hat (obwohl für Anwaltsschreiben hat es offensichtlich gereicht)
g) die Agentur hat ziemlich sicher Dein Rohmaterial gut versilbert an die einzelnen Firmen weiterverkauft
h) soweit ich verstanden habe, lautete der Auftrag auch auf finalen Film - d.h. investierte Arbeitszeit ist abzugelten (siehe auch meine 3. Anekdote)

Was ich nicht verstehe:
Das ist eine Einzelunternehmerin - wieso kann die plötzlich die Filme selbst schneller finalisieren? Wie soll das gehen? Billige Studenten/Schüler als Cutter gefunden?

Wenn Du es Dir leisten kannst - ich würde die Sache vor Gericht durchziehen, schon aus Prinzip nun.
LAUFBILDkommission
Robert Niessner - Graz - Austria
Blackmagic Cinema Blog
www.laufbildkommission.wordpress.com



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von dosaris »

freezer hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 16:37 ...
Wenn Du es Dir leisten kannst - ich würde die Sache vor Gericht durchziehen, schon aus Prinzip nun.
das muss man sich wirklich überlegen.

Diesen (Zeit-)Aufwand wird man - selbst bei Prozesserfolg - nie wieder (finanziell) reinholen.
Nur die Anwälte gewinnen.

Von demselben "Kunden" wird man ohnehin nie wieder einen Auftrag bekommen,
ergo ist die therapeutische Wirkung eines Prozesses = NULL
Kompensiert die Genugtuung den Aufwand eines Prozesses?

Für den nächsten Fall daher (auch wenn's das Verhandlungsklima belasten mag):
ein spezifiziertes Leistungsverzeichnis vereinbaren!
Mit genau den Termini drin, von denen ich weiß, dass die ggf juristisch relevant sein können.



Cinemator
Beiträge: 938

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von Cinemator »

Der Urheber ist ja immer derjenige, der für eine künstlerische bzw. kreative Arbeit oder sonstige Erfindung sein Gehirnschmalz flüssig gemacht hat.

Darüber aber läßt sich unheimlich gut und lange streiten. Wenn dann auch noch Winkeladvokaten (was ich hier nicht unterstellen möchte) eingeschaltet sind, wird es ganz schwierig.

Nun kann man sagen, "so what banane", der Job ist gemacht, sollen die damit glücklich werden. Vorausgesetzt, ich habe die Knete bekommen.

Nebenbei gesagt, ich selbst arbeite grundsätzlich für keine Mittler mehr, z.B. Agenturen, aus den von Euch beschriebenen Gründen und Problemen, die meist hinterher auftauchen.
Er: Was ist mit dir? Sie: Nichts, was du ändern könntest. (Casablanca)



freezer
Beiträge: 3247

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von freezer »

dosaris hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 17:00
freezer hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 16:37 ...
Wenn Du es Dir leisten kannst - ich würde die Sache vor Gericht durchziehen, schon aus Prinzip nun.
das muss man sich wirklich überlegen.

Diesen (Zeit-)Aufwand wird man - selbst bei Prozesserfolg - nie wieder (finanziell) reinholen.
Nur die Anwälte gewinnen.

Von demselben "Kunden" wird man ohnehin nie wieder einen Auftrag bekommen,
ergo ist die therapeutische Wirkung eines Prozesses = NULL
Kompensiert die Genugtuung den Aufwand eines Prozesses?
Mein Aufwand zur 3. Anekdote:
Erster Anwaltstermin - 1,5 h
Ablauf und Forderungen sauber zusammenschreiben und sämtliche Kommunikation mit Kunden sammeln - 3/4 Arbeitstag
mit Zeugen telefonieren und fragen ob bereit wären auszusagen - 1/2h
1. Gerichtstermin - 1/2 Tag
2. Gerichtstermin - 1/4 Tag, da verschoben
3. Gerichtstermin - 1/2 Tag
Schreiben vom Anwalt, dass wir gewonnen haben.
Zwei Wochen später kam dann die geschuldete Auftragssumme + 12% Zinsen für 2,5 Jahre
Meine Anwaltskosten, sowie die Gerichtskosten mussten vom Gegner bezahlt werden.

Ob das eine therapeutische Wirkung für den Kunden hatte weiß ich nicht, aber zumindest ist er mit der Tour nicht durchgekommen.
LAUFBILDkommission
Robert Niessner - Graz - Austria
Blackmagic Cinema Blog
www.laufbildkommission.wordpress.com



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von Cinealta 81 »

@Schiffshebewerker

Ganz simpel:

1. IMMER - bis zur vollständigen Bezahlung - nur Filme mit Wasserzeichen ausliefern
2. Bezahlung im Vorfeld über mehrere Raten schriftlich mit Terminierung vereinbaren - z.B. 1/3 bei Beginn der Dreharbeiten, 1/3 bei Beendigung der Dreharbeiten, 1/3 bei Schnitt und Finalisierung
3. Keine halbseidenen Kompromisse - seriöse und erfolgreiche Geschäftspartner verstehen das. Die anderen braucht man nicht als Kunden.

Bei Ihnen ist es offensichtlich schon zu spät, Sie haben viel zu lange gezögert/gezweifelt.

Fechten Sie es jetzt juristisch durch. Man kann Fehler machen, macht jeder. Aber machen Sie diesen Fehler nicht nochmal - oder gar mehrmals. Es kann kleine (und auch durchaus große) Firmen ruinieren. Seien Sie einfach Kaufmann - eine Kamera, Ton und Computer zu bedienen, reicht schon lange nicht mehr, um ein entsprechendes Geschäft auskömmlich zu führen.

Ein Beispiel aus unserer Agentursicht: CO / Owner / Crews die wir beauftragen, erhalten nach Vertragsunterzeichnung IMMER einen Vorschuss. Falls sie für uns reisen müssen, übersenden wir die entsprechenden Tickets und Unterbringungsnachweise (Hotels, Pensionen, etc.) für die Dauer der Drehs / Shootings. Immer.
Sie sollen sich Gedanken über die eigentliche Arbeit machen und nicht darüber, ob sie ihr Geld erhalten und wann.

Nach Beendigung der Dreharbeiten und zeitnaher Sichtung des Materials, erhalten die Leute binnen sieben Tage ihr Geld (restliche Rate). Immer.

Unser CinC ist ein überzeugter Turbokapitalist. Aber auch ein überzeugter Korrektheitsfanatiker, was Zahlungsmodalitäten und Vereinbarungen betrifft. Man verarscht keine Menschen/Unternehmen, die für einen ordentlich und zuverlässig arbeiten. Man will selbst auch nicht verarscht werden.



Schiffshebewerker
Beiträge: 2

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von Schiffshebewerker »

Besten Dank schon mal für euren sehr inhaltsreichen und guten Input.
Kommt in etwa mit dem hin, was ich mir bisher auch gedacht und habe sagen lassen.
Cinealta 81 hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 17:42
Bei Ihnen ist es offensichtlich schon zu spät, Sie haben viel zu lange gezögert/gezweifelt.

Fechten Sie es jetzt juristisch durch. Man kann Fehler machen, macht jeder. Aber machen Sie diesen Fehler nicht nochmal - oder gar mehrmals. Es kann kleine (und auch durchaus große) Firmen ruinieren. Seien Sie einfach Kaufmann - eine Kamera, Ton und Computer zu bedienen, reicht schon lange nicht mehr, um ein entsprechendes Geschäft auskömmlich zu führen.
Das muss ich hier auf jeden Fall klarstellen: Seit dem ersten Anwaltsschreiben, in dem mir schon die Urheberschaft bestritten wurde, bin ich anwaltlich vertreten. Es gab mit dem ersten Anwalt ein ewiges hin und her. Dann wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Dem wurde natürlich widersprochen, dann kam der zweite Anwalt mit dem Vorwurf der Erpressung und Drohung der Staatsanwaltschaft und seit März letztes Jahr wurde Klage eingereicht und es gab wieder ewige Korrespondenz mit dem dritten Anwalt. Die Termine vor Gericht wurden bisher immer wieder verschoben, auf Antrag der Gegenseite natürlich. Die Taktik des Hinhaltens ist mir in natürlich bewusst. Geldpuffer für das Spiel ist da. Ende der Woche steht wieder einmal ein Termin vor Gericht an, ob der klappt ist ja nun dank Corona auch nicht so sicher. Hier reden wir aber erst einmal von einem ersten Gütetermin mit anschließender Verhandlung, sollte es zu keinem Vergleich vorher gekommen sein.
Cinealta 81 hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 17:42
Ganz simpel:

1. IMMER - bis zur vollständigen Bezahlung - nur Filme mit Wasserzeichen ausliefern
2. Bezahlung im Vorfeld über mehrere Raten schriftlich mit Terminierung vereinbaren - z.B. 1/3 bei Beginn der Dreharbeiten, 1/3 bei Beendigung der Dreharbeiten, 1/3 bei Schnitt und Finalisierung
3. Keine halbseidenen Kompromisse - seriöse und erfolgreiche Geschäftspartner verstehen das. Die anderen braucht man nicht als Kunden.
Die Rohschnitte gingen immer mit Wasserzeichen und Timecode per Link raus. Den Fehler der fehlenden Teilzahlung bereue ich natürlich. Ab dem Moment, wo die Abwicklung schriftlich fertig war, gab es das Rohmaterial ohne Wasserzeichen per Festplatte. Hier hätte ich natürlich auf Geldeingang warten müssen oder Passwortschutz für die Festplatte. Hier wurde von der Gegenseite (zu dem Zeitpunkt noch gut gesinnte Menschen) deren Zeitdruck ausgespielt und ich habe es rechtzeitig losgeschickt, damit dort weiter gearbeitet werden konnte. Vertrauen und so ... nun ja.

Mit anderen Kunden haben wir das Problem nicht, da wir primär für öffentliche Auftraggeber arbeiten. Hier kommt das Geld zuverlässig während der gesamten Auftragsphasen.
freezer hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 16:37 Was ich nicht verstehe:
Das ist eine Einzelunternehmerin - wieso kann die plötzlich die Filme selbst schneller finalisieren? Wie soll das gehen? Billige Studenten/Schüler als Cutter gefunden?

Wenn Du es Dir leisten kannst - ich würde die Sache vor Gericht durchziehen, schon aus Prinzip nun.
Ich denke mal, dass sie sich schnell einen anderen vor Ort gesucht hatte. Im Endeffekt wirkte das Ganze wie von längerer Hand geplant. Denn wie gesagt, bis zu meiner Frage nach dem Geld war die Geschäftsbeziehung eigentlich eine gute und es war ein guter Umgang. Der plötzliche Umschwung war dann sehr merkwürdig.

Nun aber die Frage: gibt es am Rohmaterial, denn hierum ging es ja schlussendlich, schon Urheberrechte in der eigentlichen Form? Es ist ja in der Hinsicht noch kein fertiges Werk. Dennoch bin ich voll der Meinung, dass ich hier die Nutzungsrechte vergeben kann, wie ich es erst einmal für richtig und angemessen halte. Ein anderes Thema wäre es, meiner Meinung nach, wenn ich von Beginn an nur als Kameramann gebucht werde. Wenn ich jedoch für fertige Filme beauftragt werde, mittendrin aber der Auftrag abgebrochen wird und der Kunde alle Rechte am Rohmaterial für einen Spottpreis will, steht das doch in keinem Verhältnis oder sehe ich das falsch?
freezer hat geschrieben: Mo 16 Mär, 2020 17:27

das muss man sich wirklich überlegen.

Ob das eine therapeutische Wirkung für den Kunden hatte weiß ich nicht, aber zumindest ist er mit der Tour nicht durchgekommen.
Sehe ich auch so.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von Jott »

Du bist Urheber. Wird nur nicht viel nutzen, das Rohmaterial ist ja in der Welt. Aus dem Bauch: Lehrgeld.

Ansonsten für die Zukunft: siehe Cinealta. Vorschuss wird kaum jemand einräumen, aber abgeschlossene Dreharbeiten berechnen und erst nach Zahlungseingang weiter machen ist bei unbekannten Neukunden völlig normal.

Sehr effektiv auch: Tracking über Creditreform. Kommt von denen eine Inkassoankündigung, ist das Geld immer ganz schnell da. Wegen der Auswirkungen,



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Nutzungsrechte - Klage

Beitrag von Cinealta 81 »

Schiffshebewerker hat geschrieben: Di 17 Mär, 2020 08:17 Wenn ich jedoch für fertige Filme beauftragt werde, mittendrin aber der Auftrag abgebrochen wird und der Kunde alle Rechte am Rohmaterial für einen Spottpreis will, steht das doch in keinem Verhältnis oder sehe ich das falsch?
Das ist ein oft unterschätzter Punkt, der in jedem Vertrag Erwähnung finden sollte. Eine vertragliche Klärung dient beiden Seiten, Kunde und Dienstleister.

Natürlich kann es passieren, dass aus einem komplexeren Auftrag, auf einmal "nur" noch Lieferung des Rohmaterials ansteht. Damit wird natürlich der Filmdienstleister auf eingeplante Erlöse aus Postproduktion verzichten müssen. Meine Empfehlung: Kalkulieren Sie jeden Teilschritt (auch die damit einhergehende Teilzahlung) so, dass Sie an bereits ausgeführten Leistungen, ganz normal Gewinne anstreben.

Bei anderweitiger Handhabung (z.B. "Na ja, ich komme dem Kunden beim Filmen/Rohmaterial entgegen und meine Kohle verdiene ich in der Postpro...") werden Sie in Schwierigkeiten kommen.

Fazit: Gleich einen ordentlichen Gewinn einkalkulieren, die Modalitäten für die Herausgabe von Rohmaterial abklären und grundsätzlich immer damit rechnen, dass es Probleme geben, oder zu Ausfällen von einige Teilen des ursprünglichen Auftrags (z.B. Postpro) kommen kann. Und alles schriftlich festlegen. Alles. En detail.

Les bons comptes font les bons amis. Auch wenn es in Deutschland für einige problematisch erscheint: Im Vorfeld offen über Zahlungsmodalitäten zu sprechen, ist absolut normal. Und - im Gegensatz zu anderweitigen Behauptungen - ich kann Ihnen sagen, auch in Deutschland gibt es zahlreiche Kunden, die Vorauszahlungen leisten. Wenn sie es müssen. Und bei uns müssen sie es, egal wie renommiert oder groß. Oder sie wollen diskutieren und dann müssen sie sich einen anderen Dienstleister suchen. As simple as that.

Zahlungsverzug und ewige Laberitis sind in der deutschen Agenturszene zum Volkssport avanciert. Viele Freunde aus verschiedenen Agenturen erzählen uns ganze Romane darüber und kochen innerlich. Weil sie nicht konsequent sind. Für mich ist das sinnlose Zeitverschwendung.



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Interessante Firmware-Updates für Sony Alpha 1, 7S III und 7 IV
von slashCAM - Do 17:51
» Camera Update 8.6: Viele neue Funktionen für Blackmagic Kameras
von slashCAM - Do 17:42
» >Der LED Licht Thread<
von pillepalle - Do 17:41
» Mac SSD Speed Messung?
von R S K - Do 17:27
» Neues SIGMA 50mm F1,2 DG DN | Art Objektiv wiegt 745g
von cantsin - Do 17:19
» Red Komodo 6K + Gimbal, Advanced Ring Grip und viel Zubehör
von Sevenz - Do 16:35
» Tieraufnahmen mit dem MKE600 + H1 Essential rauschen
von Swat - Do 16:06
» 4 Gründe hartes Licht zu nutzen
von ruessel - Do 15:45
» [gelöst] 3.5mm Klinkenstecker Überwurfmutter
von Skeptiker - Do 14:42
» Panasonic S5 - Allgemeine Fragen, Tipps und Tricks, Zeig deine Bilder/Videos usw.
von Darth Schneider - Do 13:49
» -SONY FX- Erfahrungsaustausch
von rush - Do 13:40
» AOC bringt 44.5" OLED-Riesenmonitor mit 98.5% DCI-P3
von MK - Do 12:07
» Adobe führt die neue Funktion "Structure Reference" in Firefly ein
von slashCAM - Do 10:54
» Sondergagen - Wer aufmuckt, wird nicht mehr besetzt
von stip - Do 9:49
» Was schaust Du gerade?
von Frank Glencairn - Do 9:00
» Nikon stellt NIKKOR Z 28-400mm f/4-8 VR Superzoom-Objektiv vor
von rush - Do 8:51
» Exhuma - die Südkoreaner können erfolgreiche Filme drehen
von -paleface- - Do 8:46
» FCPX/Motion, DaVinci/Fusion... Tipps&Tricks
von Frank Glencairn - Do 4:00
» Was hörst Du gerade?
von roki100 - Do 0:22
» Sony A9 III im Praxistest - ein echter Überraschungscoup auch für Filmer
von Mantas - Mi 23:27
» Video Pro X stürzt beim Multi Cam Schnitt ab
von MisterX - Mi 21:47
» Uwe Boll: Wie man Filme produziert ohne pleite zu gehen!
von iasi - Mi 19:53
» Nach 7 Jahren mit der OG BMPCC finde ich das Bild noch immer schön.
von Darth Schneider - Mi 18:58
» Verschachtelte Timeline im richtigen Seitenformat
von Clemens Schiesko - Mi 18:43
» Untertitel in FCPX bei vorhandener Textdatei?
von R S K - Mi 18:34
» Deckenlicht mobil abschatten
von Frank Glencairn - Mi 17:31
» LUTs für Canon R6 Mark II
von TomStg - Mi 12:24
» RED versucht User nach Übernahme durch Nikon zu beruhigen
von dienstag_01 - Mi 11:52
» Entfesseltes Storytelling mit der Video-KI Sora?
von Frank Glencairn - Mi 5:54
» Slashcam 2001 - Das Internet vergisst nichts!
von macaw - Di 21:37
» Dehancer Pro - Filmsimulation auf höchstem Niveau
von Frank Glencairn - Di 18:54
» Wie Dune Teil 2 entstand - DoP Greig Fraser und Hans Zimmer im Interview
von iasi - Di 13:32
» 3 Body Problem - so verfilmt man heute Bücher
von stip - Di 8:30
» Neue Sora Version
von Frank Glencairn - Di 7:54
» IDEENFINDUNG: Wie man spannende Filme entwickelt! mit Vi-Dan Tran (Actiondesigner DUNE)
von berlin123 - Di 6:47