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Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Mi 11 Dez, 2019 12:17
von ceejay
Liebe Leidgenossen,

vielleicht könnt ihr mir in folgender Sache mit eurer Erfahrung weiterhelfen bzw. mir euere Sichtweise der Dinge schildern. Verbindliche Rechtsberatung wird natürlich nicht erwartet ;)
Wir stehen vor folgendem Problem: Ein Unternehmen hat uns beauftragt Fotos und Videos eines Kunden anzufertigen. Der Kunde wurde vom Unternehmen ausgewählt und die Kontaktdaten an uns weitergeleitet. Wir haben dann dort die Produktion abgewickelt und das fertige Video bzw. die Bilder an den Kunden übermittelt. Dieser hat alles veröffentlicht (Online, Inserate, Plakatwände). Jetzt ist der abgebildeten Kunde im Nachhinein auf die Idee gekommen eine absolut überzogene Honorarforderung zu stellen. Das Unternehmen (=unser Kunde bzw. Auftraggeber) das die Fotos und Videos veröffentlicht hat will jetzt davon nichts wissen und diese Forderung auf uns abwälzen. Ein Detail am Rande, das uns sicher eine Teilschuld am Dilemma gibt: Wir hätten vor Ort eine Release-Vereinbarung unterschreiben lassen sollen, was verabsäumt wurde. Die Bilder wurden dann ohne dies zu hinterfragen bzw. zu überprüfen veröffentlicht. Der abgebildete Kunde wurde auch nicht um Freigabe oder ähnliches gebeten, was unserer Meinung nach sehr wohl erfolgen hätte sollen und nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt.

Wie seht ihr die Sache?

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Mi 11 Dez, 2019 12:42
von dienstag_01
Kommt auch ein bisschen darauf an, was in der Honorarrechnung steht: Habe 5 Stunden mit dem Filmteam verbracht, macht insgesamt x Euro, könnte bei euch landen. Honorar für die Veröffentlichung eher bei demjenigen, der das Material veröffentlicht.

Alles in allem aber eine feine Sache ;)

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Mi 11 Dez, 2019 13:12
von dosaris
das lässt sich nicht beantworten ohne Kenntnis von
- Vertragsbedingungen zw Euch u dem Unternehmen und
- den Vertragsbedingungen zw dem Unternehmen und dessen Kunde (Mitwirkungspflicht?)

ganz allgemein hat der abgelichtete Kunde zunächst mal sein Recht am eigenen Bild.
Zu klären wäre, in wie weit Ihr nur Erfüllungsgehilfe des beauftragenden Unternehmens seid.
Wenn der sich nur als Makler inszeniert wird's mE schwierig für Euch.

Knackpunkt: wer handelt in wessen Auftrag?

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Mi 11 Dez, 2019 15:02
von Jott
Kann mir gut vorstellen, was für ein "Unternehmen" das ist! :-) Natürlich werden die alles versuchen, um das abzuwälzen.
Wird aber schwierig, denn veröffentlicht haben die, nicht ihr. Ruhe bewahren, und wenn's wirklich nicht anderes geht, dann halt Anwalt.

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Mi 11 Dez, 2019 15:03
von -paleface-
Verstehe das noch nicht ganz die Kunde und Auftraggeber Konstellation.

Also der Auftraggeber (sagen wir mal eine Bäckerei) will von euch (Filmproduktion) das ihr Werbematerial von einem seiner Kunden (Lieferant von Weizen) macht, damit die Bäckerei sich in sein Schaufenster hängen kann: Unser Brot kommt vom besten Weizen-Lieferanten?

Der Lieferant kommt nach euch und lässt Bilder machen die ihr dann für den Bäcker aufbereitet usw.
Die Rechnung des Lieferanten für den Zeitaufwand geht auch an euch?
Und die ist nun viel zu hoch als abgesprochen? Warum ist sie denn zu hoch? Und gemessen an was? An seinem Angebot welches wohin ging?

Da braucht es noch ein paar Details.

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Mi 11 Dez, 2019 15:58
von JoDon
Dein Kunde hat das "Model" (zur einfachen Verständlichkeit) ausgewählt - war da die Rede von einer Model-Honorarvereinbarung, die du treffen hättest sollen?
Wenn nicht, dann impliziert das, dass die Rechte/Honorarvereinbarung zwischen deinem Kunden und dem Model geregelt war, dann ist es das Problem vom Kunden.

Oder anderes ausgedrückt: Wenn mein Kunde mir ein Model stellt, dann gehe ich davon aus, dass das zwischen Kunde und Model alles abgeklärt ist. Da gibt es zwischen Model und mir kein Vertragsverhältnis.

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Do 12 Dez, 2019 09:29
von ceejay
Danke schon mal für die Inputs. Wir sehen das Problem auch eher bei unserem Kunden, da der die "Models" organisiert hat und dann auch für die Veröffentlichung der Inhalte verantwortlich war. Wir haben nur im Auftrag die Aufnahmen angefertigt und dann abgeliefert. Jetzt wird's aber voraussichtlich eh auf einen verträglichen Vergleich rauslaufen bei dem wir uns die Kosten aufteilen.

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Do 12 Dez, 2019 10:12
von Jott
Wieso denn? Nur weil der Auftraggeber Porto sparen wollte und euch den Freistellungswisch in die Hand gedrückt hat, statt das vorher zu regeln?
Und der Gefilmte wusste doch sowieso, dass das zur Veröffentlichung kommt und nicht für's Familienalbum gedacht war?

Strange. Aber was soll man sagen, jede der drei Seiten wird sowieso etwas anderes erzählen, wenn man sie fragt.

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Do 12 Dez, 2019 10:39
von dosaris
Jott hat geschrieben: Do 12 Dez, 2019 10:12
Und der Gefilmte wusste doch sowieso, dass das zur Veröffentlichung kommt ...?
wenn er mitgewirkt hatte, dann hat er auch konkludent zugestimmt.
Dann kann's also nur um das Honorar gehen, nicht um's Recht am eigenen Bild.
In dem Fall müsste er sich an den Veröffentlicher wenden.

Re: Nachträgliche Honorarforderung / Klagsdrohung

Verfasst: Do 12 Dez, 2019 17:27
von pixelschubser2006
Man mag es kaum glauben, aber man lernt echt nicht aus. Diese Nummer ist echt abgefahren. Wie das moralisch zu beurteilen ist, dürfte klar sein. Juristisch hängt es ziemlich davon ab, wie die Kommunikation im Vorfeld des Auftrages und bisherige Rechnungsstellung gelaufen ist. Ich bin da vorsichtig optimistisch - irgendwie sollte sich daraus schon ablesen lassen, wie die ganze Konstellation gelaufen ist.
Witzig wird es, wenn Du sagst "klar kann ich die Kosten für Darsteller abwickeln", dann wird der entsprechende Posten mit Gewinn weiterberechnet. Außerdem steht noch die Frage im Raum, ob der Abgebildete überhaupt einen Anspruch auf ein Entgelt hat, möglicherweise nimmt man mangels Absprache an, daß die Sache auf gegenseitigem Vorteil beruht, und der Lohn das fertige Werk ist. Das gibt es ja unter Hobby-Fotografen und Models häufiger. Wenn der Richter eher eine Dienstleistung sieht, muss der Auftraggeber nachträglich löhnen, weil in diesem Land immer noch der Grundsatz gilt, dass eine Lieferung oder Leistung nicht gratis zu erwarten ist und marktüblich zu entlohnen sei. Wenn dann wieder die berüchtigten Vergleichstabellen zum Einsatz kommen, wird es für den Auftraggeber richtig teuer.
Ich wäre jedenfalls nicht bereit, mich an den Kosten zu betiligen. Letztlich ist es wie auf dem Bau: Wer Rohbau und Dach zum Pauschalpreis anbietet, ist nicht automatisch Generalunternehmer, der die anderen Handwerker zu bezahlen hat. Das ist ja irrwitzig. Aber was eine linke Nummer. Erinnert mich an einen Kunden mit einem Einrichtungsgeschäft. Der ist bei einer Kundin nach Hausumbau ewig seiner Kohle hinterhergerannt. Der von ihm per Geschäftsempfehlung ebenfalls empfohlene und von der Kundin engagierte Maler hat nun den Einrichter verklagt, weil es dem gelungen war, von der Kundin ne Vergleichssumme zu bekommen. Nun haben sich Kundin und Maler zusammengetan und dem Richter die Hucke vollgelogen: Der Maler sollte doch über den Einrichter abgerechnet werden und der Betrag sei in der Vergleichssumme enthalten. Die klamme Kundin war so die Rechnung vom Maler los, und der Maler hatte ein solventes Bauernopfer. Der Einrichter hat die Nummer vor Gericht tatsächlich verloren, obwohl die Indizien lächerlich waren. Schön schräg, und sehr kurzsichtig. Von der Kundin hätte es sicher irgendwann wieder Geld gegeben, aber durch den Einrichter garantiert keinen Auftrag mehr...